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myGully |
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03.12.10, 19:22
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 96
Bedankt: 40
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Darf mir jemand verbieten mein Video Online zu stellen
Hallo
Ich habe eine Frage:
Bei einem Fußballspiel haben ein paar Leute zusammen gelegt und einem Bekannten Geld geboten damit er den Flitzer über den Fußballplatz macht.
Das hat er auch getan für 70€
Natürlich hab ich das gefilmt.
Weil ich kein Arschloch sein wollte hab ich besagten Flitzer unkenntlich gemacht und alles weggepixel. Seine Identität ist nicht zu erkennen.
Jetzt hat er mir mit Anwalt gedroht wenn ich das ganze Online stelle.
Mich hat sein aggressiver Ton gestört deswegen denk ich drüber nach "das Werk" doch online zu stellen.
Meine Frage ist folgende:
Darf ich das oder nicht?
-Als Vereinsmitglied hab ich ja eigentlich sowas wie Hausrecht auf meinem Sportplatz.
-Auf dem Video sind viele Zuschauer und Fußballer zu sehen. Plötzlich rennt da eben der Flitzer auf den Platz
-Der Kerl wurde verpixelt
bitte dringend eine (sinnvolle) Antwort
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03.12.10, 19:38
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#2
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Banned
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 3.072
Bedankt: 1.079
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Allein schon wegen der Moral würd ich das Video nicht online stellen...
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03.12.10, 19:44
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 96
Bedankt: 40
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Welche Moral?
Wenn der vor 200 Leuten nackt übern Platz rennt wieso sollte ich das nicht filmen?
Wenn man ihn auf dem Video erkennen würde wärs ja verständlich aber so?
WIe gesagt ich wollte eine sinnvolle antwort. Es ging mir mehr um die rechtliche Frage nicht um die moralische. Ob ich es wirklich online Stelle is ja ne ganz andere Sache
Zitat:
Wieso wolltest du es dann davor Online stellen?
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Wir hatten direkt nachdem das passiert ist drüber geredet und da war ihm das egal ob ichs hochstelle solang man nix sieht. Jetzt haben wir nochmal drüber geredet und ich hab ihn ein bisl damit aufgezogen und da hat mir sein ton nicht gepasst.
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03.12.10, 19:45
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 38
Bedankt: 27
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Ich würds onlinestellen, man erkennt ihn schließlich nicht
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03.12.10, 19:49
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#5
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 614
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Von [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]:
Zitat:
§ 22 KunstUrhG bestimmt:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“ [2]
§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:
* (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
* (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
§ 24 KunstUrhG betrifft die Zulässigkeit von Fahndungsfotos.
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Du brauchst also keine Erlaubnis der Zuschauer. Der Flitzer ist auch eine Person, die an der Veranstaltung teilgenommen hat, allerdings steht oben, dass man nichts veröffentlichen darf, was seine berechtigten Interessen verletzen könnte, ichgehe mal davon aus, dass sein öffentliches Ansehen ein solches Interesse ist.
Aber:
Zitat:
Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben. Selbst die in Presseveröffentlichungen übliche Anonymisierung durch Augenbalken beseitigen diese Erkennbarkeit nicht notwendigerweise (Dreier/Schulze, UrhG, 1. Aufl. 2004, § 22 KunstUrhG Rz. 3). Ist eine Person durch den Kontext eindeutig identifizierbar, kann sie sich gegen die Veröffentlichung wehren, auch wenn ihre Gesichtszüge gar nicht gezeigt werden. Die Erkennbarkeit einer Person entfällt auch dann nicht, weil diese sich altersbedingt verändert hat. Eines Beweises, dass die Person tatsächlich erkannt wird, bedarf es nicht[3].
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03.12.10, 19:50
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#6
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.491
Bedankt: 9.549
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Zitat:
Zitat von Zecho1981
Jetzt hat er mir mit Anwalt gedroht wenn ich das ganze Online stelle.
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Schöner "Bekannter"! Erst für Kohle den Affen machen und dann mit Anwalt drohen!
Zitat:
Zitat von Zecho1981
Darf ich das oder nicht?
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Ich denke, Du hast schlechte Karten... wenn Dein "Bekannter" anhand des Platzes, der Umgebung und den ihn umgebenden Personen evtl. doch identifiziert werden könnte und er der Veröffentlichung ausdrücklich widersprochen hat, darfst Du das (meinem Rechtsempfinden nach) nicht veröffentlichen!
Zitat:
Zitat von Zecho1981
Als Vereinsmitglied hab ich ja eigentlich sowas wie Hausrecht auf meinem Sportplatz.
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"Sowas wie ein Hausrecht" gibt es nicht - entweder Du hast es, oder Du hast es nicht! Als "gewöhnliches" Vereinsmitglied hast Du es in der Regel nicht! Und selbst, wenn Du das Hausrecht hättest, gibt es Dir noch lange nicht das Recht, Flitzer (die u.U. trotz Verpixelung zu "erkennen" sind) im Internet zu veröffentlichen!
Schade eigentlich... ich hätt's gern gesehen...
Und zuletzt... woher will er wissen, dass Du es online gestellt hast!
__________________
Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
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03.12.10, 20:07
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 96
Bedankt: 40
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wenn er geld nimmt um vor einem größen publikum den flitzer zu machen nimmt er da nicht in kauf das er gesehen wird?
im klartext heißt das für mich: wenn ich das ganze auf einem anonymen accout bei youutube reinstelle der keine rückschlüsse auf meinen heimatort zulässt und man keine personen oder orte erkennt kann ich machen was ich will.
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03.12.10, 20:37
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 96
Bedankt: 40
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es geht doch nur darum ob man das video mit ihm in verbindung bringen kann
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03.12.10, 20:47
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#9
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der stiffmaster himself!
Registriert seit: Nov 2009
Ort: hinter Bagdad
Beiträge: 776
Bedankt: 374
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geh ins internetcafe und lads da hoch erstell nen youtube account mit 10 minute mail und dann hochladen dann kann er dir nichts und du kannst sogar die unzensierte version uppen.
__________________
Wie der Führer sitz' ich hier,
die braune Masse unter mir.
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03.12.10, 21:05
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 38
Bedankt: 27
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gute idee! mach das so
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03.12.10, 22:35
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#11
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Natürlich kannst du das Video veröffentlichen. Die Frage ist eher ob du dir das Finanziell leisten kannst und willst.
Wenn du das damals direkt an eine Nachrichtenagentur verkauft hättest, dann währe das sicher mit der Veröffentlichung kein Thema. Nur jetzt ist es keine Nachricht mehr. Da gelten dann so einige Persönlichkeitsrechte enger. Und diese können den Flitzer sicher so einige Tausender als Entschädigung ein bringen. Insbesondere nach dem er dir das Ausdrücklich Untersagt hat.
Und auch beim Anonymen einstellen würde ich auf passen. Es gibt viele Spuren die zu dir führen werden. Vermutet mal, du wirst einer der ersten sein der diesbezüglich in Verdacht und in Frage kommt. Auch dürfte jedes Einzelne Indiz das gegen dich Spricht sicher noch Harmlos sein. Nur in der Gesamtheit wird es dann aber Möglicherweise anders aus sehen.
Erstes Problem dürfte sein, es gibt sicher schon etliche Personen die deinen Film gesehen haben. Die werden den Öffentlichen Film dann als deinen erkennen.
Dann gibt es das Problem, das es noch keine Kameras gibt die den Kameramann mit im Bild speichern. Oder anders gesagt, andere Filmer und deine Freunde sind in deinem Film zu sehen. Nur du nicht.
Und zu guter Letzt. Auch eine Videokamera hat einen Fingerabdruck. Zum Beispiel ganz bestimmte Pixel die einen Dauerhaften Fehler haben. Die kann man auch nach einer Bearbeitung eines Filmes in der Regel wieder finden. Also Kamera Sicherheitshalber bei Veröffentlichung des Films Entsorgen. Inklusive aller damit gemachten Aufnahmen. Sonst kommt noch ein findiger Anwalt auf die Idee das Prüfen zu lassen.
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04.12.10, 00:45
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#12
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 96
Bedankt: 40
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ja und dann wird für 2000 euro eine pixelgenaue analyse gemacht :-)
es geht doch überhaupt nicht darum wie ich das online stellen kann. heimlich still und leise könnt ich das sicher hochladen ohne das irgendjemand das rausfinden kann. im übrigen haben das 30 andere leute gefilmt halt nur niemand mit ner vernünftigen kamera sondern mit handy oder foto
es ging mir wirklich nur rein um die sache ob ichd as hochstellend arf oder nicht.
wenn einer durchs wembley stadion flitzt könnte er also automatisch auch alle zuschauer verklagen die das gefilmt haben?
wenn ich dem schaden wollte hätte ich das video einfach weitergegeben unter der hand. mich haben ca. 30 leute darauf angesprochen. Ich fand es halt einfach frech von dem Typ das er mich anmault obwohl das en haufen leute selbst haben und ich der einzige war der das von vorneherein nicht weitergegeben hat und ne zensierte fassung online stellen woillte weil das video echt wirklich witzig ist. der wollte das zunächst für 50 euro machen und sagte für 70 macht er nochn purzelbaum am mittelkreis und danach den diver...
da fällt mir grade was ein: Dann könnte mich ja der Aleinunterhalter von meinem Paps seinem 50sten Geburtstag verklagen wenn ich das geburtstagsvideo online stelle
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04.12.10, 04:52
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#13
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Banned
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 3.072
Bedankt: 1.079
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Haben wir nicht schon genug sinlose Videos auf YouTube? Wenn du umbedingt meinst, rauf damit - weist ja eh was passieren kann!
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