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myGully |
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25.11.10, 19:26
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#1
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 273
Bedankt: 47
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Gutschrift auf Bankkonto von owi21 Stadt XXX
Hey Leute,
schaue eben so meine Kontoauszüge durch und wundere mich über eine Zahlung über Betrag X von "OWI21 Stadt XXX" Zweck: "Aktenzeichen; Auszahlung"
Hab gegoogelt und ne Seite gefunden owi21.de.
Soweit so gut aber warum zum Henker überweisen die mir Geld???
Ich wußte bis eben nicht mal, dass es das gibt.
Werde da wohl morgen mal anrufen, wollte nur mal hören, jemand das kennt bzw. Erfahrungen ähnlicher Art gemacht hat.
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25.11.10, 19:39
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#2
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Dr. Dr. Riuk
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 26
Bedankt: 41
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Wenn man geld bekommt sollte man sich freuen. du musst es nichtmal zurückgeben
normalfall ist andersrum
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25.11.10, 19:59
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#3
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 273
Bedankt: 47
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Also ich hab in letzter Zeit schon ab und zu mal nen Strafzettel gezahlt, aber immer den Betrag der fällig war, also nich verschrieben oder so. Komisch O.o
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25.11.10, 21:41
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 11
Bedankt: 21
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wieviel?
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25.11.10, 21:58
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#5
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 189
Bedankt: 117
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Ich hatte vor einiger zeit mal gelesen, dass es Leute gibt die mit 1 cent überweisungen Kontos "pingen". Also schauen ob diese existieren. Wenn diese exisitieren und das Geld nicht zurückkommt, führen die einen Bankeinzug aus, der das Konto dann auf den größt möglichen betrag belastet.
Also im Zweifelsfall, wenn dir der Absender unbekannt ist bei der Bank nachfragen
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Make the world a prettier place - get a bikini wax!
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25.11.10, 22:06
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 16
Bedankt: 25
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Owi ist die Abkürzung für ordnungswidrigkeit, vielleicht kommt dir der Betrag ja bekannt vor
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26.11.10, 05:51
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#7
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 835
Bedankt: 234
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Das man das Geld behalten darf stimmt so nicht ganz.
Man hat bei Überweisung ein Rückholrecht (6Wochen) danach gehört es dir^^
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26.11.10, 08:04
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#8
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 630
Bedankt: 788
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Zitat:
Zitat von xXUnbelievableXx
Man hat bei Überweisung ein Rückholrecht (6Wochen) danach gehört es dir^^
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
Rechtsirrtum Nr. 12: Überweisungen kann man innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen
Nein! Überweisungen können nicht zurückgebucht werden. Wer bei seiner Bank eine Überweisung in Auftrag gibt, schließt mit der Bank einen Überweisungsvertrag. Diesen Vertrag kann man nur dann kündigen, bevor der Überweisungsbetrag beim Kreditinstitut des Überweisungsempfängers eingegangen ist und zur Gutschrift auf das Konto des Empfängers bereitsteht.
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Sobald das Geld deine Bank verlassen und die Empfängerbank erreicht hat, hast du Pech gehabt.
Vorher kannst du zu deiner bank gehen und die Faxen dann der Empfängerbank, dass die das Geld abweisen sollen.
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26.11.10, 08:12
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#9
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Echter Freak
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 2.053
Bedankt: 963
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Zitat:
Zitat von trent
Owi ist die Abkürzung für ordnungswidrigkeit, vielleicht kommt dir der Betrag ja bekannt vor
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Das hätte ich jetzt auch gesagt... jedoch ist mir dann aus meiner Ausbildung eingefallen das die Abteilung in der ich gearbeitet habe Owig hies.
Könnte aber dennoch sein. Nur Frage ich mich dann weshalb du von ner Ordnungswidrigkeit Geld zurück bekommst.
Wie viel Geld war es denn... ruf einfach mal bei der Stadt an und geb denen die Daten, die können dir dann genau sagen warum du Geld bekommen hast.
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26.11.10, 09:47
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#10
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 427
Bedankt: 224
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Zitat:
Zitat von xXUnbelievableXx
Das man das Geld behalten darf stimmt so nicht ganz.
Man hat bei Überweisung ein Rückholrecht (6Wochen) danach gehört es dir^^
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hab jetzt neulich noch einen bricht über irrtümer gelesen. dieses zurückholrecht gibt es nicht, da du das geld ja so überwiesen hast.
anders sieht es bei bankeinzügen aus, dieses geld kann man sich einfach zurückholen
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26.11.10, 09:49
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#11
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 835
Bedankt: 234
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Zitat:
Zitat von Zeodos
hab jetzt neulich noch einen bricht über irrtümer gelesen. dieses zurückholrecht gibt es nicht, da du das geld ja so überwiesen hast.
anders sieht es bei bankeinzügen aus, dieses geld kann man sich einfach zurückholen
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Ähm danke habs begriffen^^
Auch nach der 2ten Erklärung jetzt^^
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26.11.10, 11:08
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#12
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1100010
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 96
Bedankt: 25
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Das würde ich ja auch gern mal erleben...nur begehe ich keine Ordnungswidrigkeiten :P
Bin gespannt was dabei raus kommt, halte uns doch auf dem Laufenden
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28.11.10, 01:06
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#13
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 273
Bedankt: 47
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Was OWI heißt weiß ich, ich arbeite jeden Tag mit Gesetzen ;D Ich kenne auch die Rückholrechte von Banken ^^ Mir ging es nur um die Tatsache, dass ich daher Geld bekomme. Also weil viele fragen, es waren "nur" 34 €, aber Geld ist Geld.
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28.11.10, 05:11
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#14
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Stammi
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 1.006
Bedankt: 1.141
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die 34€ geben dir aber schon mal ziemliche gewissheit, dass niemand dein konto pingen wollte.
dann wären es nämlich cent-beträge gewesen.
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29.11.10, 12:22
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#15
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Fickschnitzel
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 158
Bedankt: 82
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Zitat:
Zitat von asdgasdf
Wenn man geld bekommt sollte man sich freuen. du musst es nichtmal zurückgeben
normalfall ist andersrum
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Blödsinn. Wenn du eine Sozialleistung beziehst und man dir zuviel überweist musst du es melden. Nix mit behalten.
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29.11.10, 12:26
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#16
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Echter Freak
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 2.053
Bedankt: 963
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Zitat:
Zitat von twinatlantic
Blödsinn. Wenn du eine Sozialleistung beziehst und man dir zuviel überweist musst du es melden. Nix mit behalten.
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Jop, kann sonst ganz andere Kosten mit sich ziehen.
Also einfach bei der Stadt anrufen, fragen wofür du die Leistung bekommen hast und dann haste gewissheit, das etwas falsch gelaufen ist und du es zurückzahlen musst, oder du es behalten kannst.
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