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Ungelesen 17.11.10, 21:41   #1
yannikunde
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Standard Erbengemeinschaft

Hey Leute,


5 Erben in einer Erbengemeinschaft, meine Frage ist wie man das Geld bekommt?
Wenn 3Erbe ihr Geld bekommen wollen, aber 2Erben es noch nicht wollen?
Das Geld liegt jz schon seit einem halben Jahr auf dem Konto!
Welche Möglichkeit gibt es, das Geld auszuzahlen?

Wieso 2 Erben ihr Geld nicht bekommen wollen?


wollen ihr Geld noch nicht in Anspruch nehmen
Grund dafür: Streitigkeiten untereinander in der Erbgemeinschaft
und wollen uns eins damit Auswischen(da wir uns nicht verstehen).


Wie kann man ohne Zustimmung der Beiden ,an unser Erbteil kommen???




Vielen Dank für Eure Hilfen
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Ungelesen 17.11.10, 21:51   #2
balou86
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Ruf deinen Anwalt an. Es gibt immer eine Möglichkeit an das Geld zu kommen ohne das die anderen es sich auszahlen lassen
__________________
Ich lese mir die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] durch, bevor ich eine Sig erstelle! Weil ich mich an Regeln halte!!!
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Ungelesen 17.11.10, 21:52   #3
Dr.Anton
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Per Klage beim Gericht.

Bei Geld ist das Aufteilen normalerweise kein Problem. Sollte es noch Gegenstände, Grundstücke oder Häuser geben, und man ist sich nicht Einig, dann werden die per Zwangsversteigerung verkauft und das Geld dann auf alle auf geteilt. Hier gibt es dann die Besonderheit das der Verkäufer, also Miterbe, mit bieten darf.
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Ungelesen 17.11.10, 22:36   #4
Slazer23
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Oder ihr (Familie?) hockt euch zusammen, klärt die Streitigkeiten und geiert nicht nur nach dem Erbe.
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Ungelesen 18.11.10, 21:49   #5
yannikunde
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mhmm das mit dem zusammen hocken , kann man vergessen

und mit dem geiern, weis nicht ob du bei dieser summe auch net geiern würdsch


hat vllt. noch jemand paar tipps


was ich noch sagen wollt, dass der andere die ganze vollmacht hat, bei uns
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Ungelesen 18.11.10, 22:47   #6
Dr.Anton
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Haben denn die anderen die nicht Auszahlen wollen eventuell gute Gründe dafür?

Zum Beispiel weil das Geld fest angelegt ist und bei Vorzeitiger Kündigung Zinsen verloren gehen, oder auch Vorfälligkeitszahlungen zu leisten sind.

Und wer hat dem einen die ganze Vollmacht gegeben? Der Vererber oder Ihr alle fünf in Gemeinschaft? Im zweiten Fall könnt Ihr Ihm, eventuell mit drei, mit Sicherheit aber mit vier Stimmen wieder abwählen.

Und auf welcher Grundlage seit Ihr Erben, auf Grund eines Testaments oder auf Grund der Erbfolge? Wenn auf Grundlage eines Testaments, dann kommt es auf das an was dort genau Verfügt wurde.

Also viele fehlende Informationen um dir hier Wirklich helfen zu können. Und da man die hier auch nicht unbedingt alle Posten sollte, bleibt im Grunde nur der Rat zum Anwalt zu gehen.
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Ungelesen 23.11.10, 08:08   #7
yannikunde
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Zitat:
Zitat von Dr.Anton Beitrag anzeigen
Haben denn die anderen die nicht Auszahlen wollen eventuell gute Gründe dafür?

Zum Beispiel weil das Geld fest angelegt ist und bei Vorzeitiger Kündigung Zinsen verloren gehen, oder auch Vorfälligkeitszahlungen zu leisten sind.

Und wer hat dem einen die ganze Vollmacht gegeben? Der Vererber oder Ihr alle fünf in Gemeinschaft? Im zweiten Fall könnt Ihr Ihm, eventuell mit drei, mit Sicherheit aber mit vier Stimmen wieder abwählen.

Und auf welcher Grundlage seit Ihr Erben, auf Grund eines Testaments oder auf Grund der Erbfolge? Wenn auf Grundlage eines Testaments, dann kommt es auf das an was dort genau Verfügt wurde.

Also viele fehlende Informationen um dir hier Wirklich helfen zu können. Und da man die hier auch nicht unbedingt alle Posten sollte, bleibt im Grunde nur der Rat zum Anwalt zu gehen.


also die Vollmacht hat der Vater dem Sohn gegeben und Erben eines Testaments
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Ungelesen 25.11.10, 23:10   #8
Dr.Anton
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ist leider nicht ganz Eindeutig was du schreibst.

Wenn der Vater die zweite Person ist die nicht aus zahlen lassen will, dann ist der Sohn nur der Sprecher der Erbengemeinschaft. Er vertritt zwar die Erbengemeinschaft nach außen als Sprecher, ist für dritte auch der Ansprechpartner, muß aber das tun was die anderen in Mehrheit Ihm auftragen. Natürlich immer im Rahmen des Testaments. Wenn was im Testament nicht Eindeutig geregelt wurde, dann Entscheidet die Mehrheit was der Verstorbene gemeint hat.

Ist der Vater des Sohnes der Verstorbene, dann hat er mehr Rechte. Natürlich nur im Rahmen des Testaments. Nur sollte da was nicht Eindeutig geregelt sein, dann hat er das Recht zu Entscheiden was der Verstorbene gemeint hat oder was sein Wille gewesen währe. Wichtig dabei, nicht sein Wille zählt, sondern immer der Wille des Verstorbenen. Und vor Gericht müßtet Ihr Eindeutig beweisen, das es nicht der Wille des Verstorbenen ist, und in dem Fall nicht der Sohn der im Namen des Verstorbenen handelt.
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Ungelesen 25.11.10, 23:32   #9
ericTcartman
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Also: Die Erben haben ab Verkündung der Erbschaft sechs Wochen Zeit, zu reagieren. In dieser Zeit kann das Erbe ausgeschlagen werden - danach gilt es als angetreten.

Wenn in Deinem Fall diese sechs Wochen bereits rum sind, müsste es einen Erbschein geben. Anhand diesem wird das Erbe verteilt und Du kannst Dir Deinen Anteil auszahlen lassen (geht natürlich nicht bei Immobilien - da wird verkauft, im Notfall zwangsversteigert).

Sofern sich die depotführende Bank weigert, Dir Deinen Anteil auszuzahlen, hilft nur der Anwalt - und das dauert...

Wenn Du auf das Geld unbedingt angewiesen bist und Dein Anteil feststeht, gibt Dir Deine Hausbank bestimmt einen Kredit, das kostet Dich halt Zinsen, ist also nicht die beste Lösung.
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Ungelesen 26.11.10, 13:29   #10
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