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Ungelesen 30.11.10, 18:15   #2
mr.jack999
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seit wann wohnt ihr denn in der Wohnung. Meins wissens nach hat sich rechtlich gesehen etwas verändert, sodass der "Renovierungsparagraph" auch für alte Verträge als nichtig erklärt wurde. Von daher wäre es egal, dass im Vertrag mal stand, dass renovierungen durchzuführen sind.
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