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myGully |
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31.01.16, 11:29
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#1
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Newbie
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 76
Bedankt: 23
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Mietvertrag ohne m² Angabe???
Hallo,
ich bräuchte euren Rat....
Habe endlich eine Wohnung in Karlsruhe gefunden. Per Mail wurde mir der Mietvertrag
geschickt damit ich mir die 18 Seiten durchlesen kann. Sehr Informativ, nur leider ist mir
aufgefallen, das nirgendswo im Vertrag erwähnt wurde, wie groß die Wohnung ist.
Normal ist das doch nicht oder? Wie soll ich mich verhalten?
Danke schon mal im Voraus.
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31.01.16, 12:29
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 671
Bedankt: 653
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Zitat:
Zitat von phantomx_blau15
Wie soll ich mich verhalten?
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... vielleicht dem Vermieter sagen, dass er die Wohnungsgröße in den Vertrag reinschreiben soll?
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my brain has two parts, the right and the left...on the left, there is nothing right...on the right, there is nothing left
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31.01.16, 14:53
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 43
Bedankt: 66
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Zitat:
Zitat von phantomx_blau15
Wie soll ich mich verhalten?
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Entspannt?
Wenn Dir Wohnung und Konditionen zusagen, unterschreib den Vertrag, versuche aber eine Staffelmiete zu vereinbaren, da es dann keine ungeplanten Mieterhöhungen gibt.
Die qm-Angabe ist m.E. eine völlig überbewertete Position, da sie, richtig formuliert, keinerlei bindende Funktion hat:
- die Formulierung "es gelten xx qm als vereinbart" gilt unabhängig von der tatsächlichen Wohnungsgröße
- die Kaltmiete ist i.d.R. auf die Wohnung bezogen, nicht auf den qm
- Mietspiegel und Mietpreisbremse gelten nur dann, wenn es in der Stadt einen qualifizierten Mietspiegel gibt
Viele Grüße!
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31.01.16, 15:57
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#4
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SMod
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 6.645
Bedankt: 9.626
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Naja, es kommt drauf an. Betriebskosten werden - wenn nicht anders vereinbart - im Verhältnis der Flächen umgelegt. Da kann es dann schon wichtig sein, wie gross die Wohnung ist.
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31.01.16, 20:49
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#5
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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Die Größe der Wohnung nachtragen lassen (und hinterher nachmessen) - weil halt wichtig für Betriebskostenabrechnung und auch die Miete (wegen Mietspiegel). Ist halt schon was anderes, wenn die Bude z.B. 50 m² ist, du aber für 65 m² zahlen musst als Beispiel.
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01.03.16, 09:22
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 43
Bedankt: 66
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Ich hatte das ein wenig aus den Augen verloren, daher nur kurz der Vollständigkeit halber:
1. Die angemietete Fläche ist keine Pflichtangabe (geht auch aus dem o.a. Link hervor)
2. Bei der Betriebskostenabrechnung kann eine Pauschale vereinbart werden, bzw. es kann eine Warmmiete vereinbart werden, bei der keine NK-Abrechnung erfolgt
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01.03.16, 18:33
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#7
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 265
Bedankt: 206
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Es ist letztlich nicht wirklich relevant ob eine Wohnung 1qm größer oder kleiner ist als angegeben. Wenn alle Nebenkosten umgelegt werden auf die Gesamt-Quadrameterzahl eines Hauses (mal abgesehen von den Anteilen die auf den Verbrauch gehen oder auf Kopfzahlen) sind es letztlich nur ganz wenige Euro im Jahr um die es noch geht.
Um das wirklich 100% nachzuprüfen müsstest du ja auch die genaue Quadrameterzahl der anderen Wohnungen kennen. Und dann muss man noch unterscheiden zwischen Wohnflächen (die zu beheizen sind) und Nutzflächen (kalter Keller).
Wenn du im Monat 20 Euro mehr Kaltmiete bezahlst ist das teurer als 2 Euro die du an den Nebenkosten sparst.
Falls die Nebenkosten auf Flächen umgelegt werden (also nicht pauschal angegeben wurden) muss es natürlich einen Verteilschlüssel geben - und das ist i.a. die Quadratmeterzahl.
Ich würde als Mieter einfach mal in mich gehen und mir die Frage stellen: Ist der Vermieter ein A.......h oder macht er einen fairen Preis für die Wohnung und passt der Energieausweis (wobei geringer Enerieverbrauch aufgrund guter Dämmung/viel Technik quasi zwangsläufig in einer höheren Kaltmiete mündet).
Ansonsten: Wenn die Wohnung gut ist, eine gute Lage hat, einen für mich guten Schnitt hat und mir gefällt sind mir ein paar Euro mehr auch nicht so wichtig. Ich möchte eine gute Wohnung und ein Vermieter möchte einen guten Mieter. Normalerweise wird keiner den anderen bösartig über den Tisch ziehen wollen.
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