myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > Reallife
Seite neu laden

Adresse für Mahnbescheid rausbekommen

Antwort
Themen-Optionen Ansicht
Ungelesen 10.11.15, 08:58   #1
ted377
Anfänger
 
Benutzerbild von ted377
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 20
Bedankt: 24
ted377 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard Adresse für Mahnbescheid rausbekommen

Hallo,
ich habe vor ca. nem halben Jahr bei den ebay Kleinanzeigen nen Verstärker gekauft, der nie angekommen ist. Der Schaden beläuft sich auf 50€. Zugegeben, das ist relativ wenig. Mich wurmt die ganze Sache aber, daß der Typ ohne belangt zu werden dabei rauskommt.
Strafanzeige hatte ich gestellt, der Staatsanwalt hat die Sache aber eingestellt, weil andere, schwerwiegendere Delikte vorlagen und der Typ "insoweit" genug gestraft wäre. Die 50 € kann er aber trotzdem behalten. Und das will ich nicht.
Also auf zivilrechtlichem Weg Mahnbescheid erlassen. Problem: ich habe keine ladungsfähige Anschrift, wohl aber seine Bankverbindung.
Gibts ne Möglichkeit, an die Adresse zu kommen?
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten,
Chris
ted377 ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei ted377:
Ungelesen 10.11.15, 09:50   #2
Steve2xlc
Anfänger
 
Registriert seit: Aug 2014
Beiträge: 6
Bedankt: 3
Steve2xlc wird langsam von ratten respektiert | 173 Respekt PunkteSteve2xlc wird langsam von ratten respektiert | 173 Respekt Punkte
Standard

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

musst mal probieren keine ahnung ob das geht...ist aber in beiden fällen kostenpflichtig...einwohnermeldeamt ist aber billiger.

Jedes Einwohnermeldeamt erhebt für die Melderegisterauskünfte Gebühren. Sie schwanken je nach Kommune zwischen 2,50 € und 30,00 € pro Anfrage, je nach Aufwand für die Auskunft (elektronische Auskunft, schriftliche Auskunft, Archivermittlung etc.). Die Kosten werden in jedem Fall fällig, d. h. auch wenn keine Auskunft gegeben werden kann, die gesuchte Person mit der vom Einwohnermeldeamt genannten Person nicht identisch ist oder an der übermittelten Adresse doch nicht angetroffen werden kann. Die Art der Bezahlung ist ebenfalls vom Einwohnermeldeamt abhängig. In der Regel wird Lastschriftverfahren, Verrechnungsscheck oder Überweisung akzeptiert.

Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Steve2xlc ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Steve2xlc bedankt:
Ungelesen 10.11.15, 10:20   #3
Rumplestilskin
SMod
 
Benutzerbild von Rumplestilskin
 
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 6.644
Bedankt: 9.625
Rumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt Punkte
Standard

Der Mahnbescheid wird Dich 32 € kosten. Du willst also den verlorenen 50 € weitere 32 € hinterherwerfen?

Der Mahnbescheid hat nämlich keine Wirkung, gelle? Nur wenn der Betroffene ihn entgegennimmt und NICHT reagiert, kannst Du LEICHTER vor Gericht gehen, aber auch das kostet wieder einen Hunni, wobei die Kosten vom Mahnbescheid wohl angerechnet werden.

Nehme diese 50 € lieber als Lehrgeld, ehe Du schlechtem Geld (das Du nicht bekommen hast), gutes Geld (für den Mahnbescheid) hinterherwirfst.

Ich kenne Leute, die Mahnbescheide sammeln. Weil diejenigen, die die Mahnbescheide beantragt haben, das Kostenrisiko auf dem weiteren Weg scheuen.

Denk da mal drüber nach!
__________________

Rumplestilskin ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Rumplestilskin:
Ungelesen 10.11.15, 10:54   #4
Maniac2055
Anfänger
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 19
Bedankt: 0
Maniac2055 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard

Mahnbescheide Sammeln ist übrigens keine gute Idee. Ausser deine Bekannten legen sofort nach Erhalt Widerspruch ein.
Maniac2055 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 10.11.15, 11:05   #5
navni
Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 298
Bedankt: 4.701
navni putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1152 Respekt Punktenavni putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1152 Respekt Punktenavni putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1152 Respekt Punktenavni putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1152 Respekt Punktenavni putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1152 Respekt Punktenavni putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1152 Respekt Punktenavni putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1152 Respekt Punktenavni putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1152 Respekt Punktenavni putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1152 Respekt Punkte
Standard

Zitat:
Zitat von Rumplestilskin Beitrag anzeigen
Nehme diese 50 € lieber als Lehrgeld, ehe Du schlechtem Geld (das Du nicht bekommen hast), gutes Geld (für den Mahnbescheid) hinterherwirfst.
Das ist völliger Quatsch. Wenn er im Recht ist, wirft er kein gutes Geld hinterher, da er ja alles vom Schuldner zurückbekommt. Ein berechtigtes Mahnverfahren (wie in diesem Fall), sollte man unbedingt anstrengen. Auch bei kleineren Beträgen empfiehlt sich das. Nur so kann man solchen Abzockern das Handwerk legen. Wenn man sie gewähren lässt, zocken sie die Nächsten ab. Wehrt man sich, schützt man auch seine Mitmenschen vor solchen Asozialen. Ich mache das selbst, habe es gerade auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen wegen 10 €. Ich bleibe super gelassen, weil ich genau weiß, dass ich im Recht bin, und freue mich riesig, dass die Drecksau, die mich abgezockt hat, bald mehrere hundert Euro statt nur 10 zahlen muss (Gerichts- und Anwaltskosten). Seht es mal so: Jeder Laden zeigt Ladendiebstahl an, auch wenn nur ein Artikel für wenige Cents gestohlen wird. Warum soll man sich Abzocke übers Internet gefallen lassen? Darauf setzen doch diese Betrüger.
navni ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei navni:
Ungelesen 10.11.15, 11:24   #6
dshkyra
Anfänger
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 37
Bedankt: 34
dshkyra ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard

Hallo
@ted377
ich glaube du solltest das Schreiben der Staatsanwaltschaft nochmals genau durchlesen. Ich hatte mal den gleichen fall. Auch ich habe die Info erhalten, dass mein Fall nicht weiter behandelt wird, da schwerwiegendere Sachen vorliegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Täter für Deine Sache nicht bestraft wird. In meinem Fall habe ich nach ca 1 Jahr eine weitere Nachricht der Staatsanwaltschaft erhalten, dass der Täter wegen anderer schwerwiegenden Straftaten verurteiilt wurde, jedoch als Bewährungsauflage er die anderen Taten begleichen musste. In meinem Fall habe ich mein Geld + einen Schadensersatz in gleicher Höhe erhalten. Das Geld habe ich von dem Bewährungshelfer erhalten, der dies wiederum vom Täter "kassiert" hat.
dshkyra ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei dshkyra:
Ungelesen 10.11.15, 11:37   #7
Rumplestilskin
SMod
 
Benutzerbild von Rumplestilskin
 
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 6.644
Bedankt: 9.625
Rumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt PunkteRumplestilskin leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 219973896 Respekt Punkte
Standard

Hallo, navni -


das ist klar Deine Entscheidung. Nur - woher weiss man, ob der Betreffende denn überhaupt das Geld hat?

Jeder macht im Leben seine Erfahrungen, und ich habe mal die "Freude" gehabt, die Wohnung eines Mietnomaden auszuräumen. Kein Geld, aber Schulden im hohen 5-stelligen Bereich, und jede Menge Mahnbescheide, die rechtskräftig geworden waren, lagen da herum. Zu holen? Nichts. Kosten? Trägt - bis zu einem Gerichtsbescheid und einem gewonnenen Prozess und der Zahlung durch den Schuldner - immer noch der Gläubiger.

Mir wäre das zu aufwändig, wenn Du das kannst, Respekt.

Aber die Entscheidung muss jeder selbst treffen.
__________________

Rumplestilskin ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Rumplestilskin:
Ungelesen 10.11.15, 12:38   #8
ted377
Anfänger
 
Benutzerbild von ted377
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 20
Bedankt: 24
ted377 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard

Danke für die Antworten, liebe Community,
ich kläre erst mal ab, ob der Schädiger vom Gericht vielleicht so verurteilt wurde, daß er die ausstehenden Schulden zu zahlen hat. An dieser Stelle danke nochmal an dshkyra.
Sollte das nicht der Fall sein, werde ich nach erfolgreicher Adressermittlung den Mahnbescheid erstellen. Da kann man dan meines Wissens ankreuzen, ob man auf ner Klage besteht oder nicht. Das würde in meinem Falle aber bedeuten, daß ich, sollte der Richter dies wünschen, bei der Klageerhebung vor Ort sein muß. Ich fahre aber doch nicht durch die halbe Republik wegen der Sache... Mir scheint, die Rechtsweggarantie gem. Art.103 GG oder so hinkt der neuen Welt kräftig hinterher...
ted377 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 10.11.15, 21:35   #9
curry1967
Newbie
 
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 71
Bedankt: 207
curry1967 ist schon ein Name im Untergrund. | 620 Respekt Punktecurry1967 ist schon ein Name im Untergrund. | 620 Respekt Punktecurry1967 ist schon ein Name im Untergrund. | 620 Respekt Punktecurry1967 ist schon ein Name im Untergrund. | 620 Respekt Punktecurry1967 ist schon ein Name im Untergrund. | 620 Respekt Punktecurry1967 ist schon ein Name im Untergrund. | 620 Respekt Punkte
Standard

Nach 20 Jahren im Vermietungsgeschäft kann ich nur sagen, die Abschaffung des Schuldturmes und die Installation der Privatinsolvenz ist die größte Prellerei, die der Staat gemacht hat. Unter dem Deckmantel "jeder soll ja noch eine Chance erhalten" werden alle hart arbeitenden Menschen, die Steuern und ihre Waren brav zahlen, bestraft, indem den "unverschuldet in Not geratenen"Prellern ihre Schulden nach sechs Jährchen geschenkt werden und wir zahlen dies alles mit (da die Waren und Dienstleistungen dadurch teurer werden). Und dann haben diese "Menschen" auch noch die Frechheit zu sagen, "Schufa, Schufa, Scheiße Schufa, jeder heute hat Schufa", wenn sie keine Wohnung bekommen, hehe, nach der Creditreform stimmt das nicht ganz (so um die 10 %). Ich werde mit zunehmendem Alter auch immer aggressiver gegen diese "Menschen", die es nicht schaffen, anständig, ordentlich und aufrichtig zu leben, mir scheißegal wenn jetzt einer kommt und diese Dinge als Sekundärtugenden abtut, die unwichtig sind!
curry1967 ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei curry1967 bedankt:
Ungelesen 11.11.15, 01:11   #10
viagraelfe
Anfänger
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 10
Bedankt: 13
viagraelfe ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard

Zitat:
Das würde in meinem Falle aber bedeuten, daß ich, sollte der Richter dies wünschen, bei der Klageerhebung vor Ort sein muß
Ne, sowas läuft dann wohl eher als schriftliches Verfahren ab.

Wenn du ungefähr weißt, wo dein Spezi wohnt, kannst du ja mal unter [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] gucken, ob sich die Anstrengung eines Mahnbescheides lohnt bzw. aufgrund einer Insolvenz eh schon rausgeworfenes Geld wäre.
viagraelfe ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei viagraelfe bedankt:
Ungelesen 11.11.15, 09:35   #11
Caplan
Master of Desaster
 
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 3.968
Bedankt: 2.988
Caplan leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 373068376 Respekt PunkteCaplan leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 373068376 Respekt PunkteCaplan leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 373068376 Respekt PunkteCaplan leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 373068376 Respekt PunkteCaplan leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 373068376 Respekt PunkteCaplan leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 373068376 Respekt PunkteCaplan leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 373068376 Respekt PunkteCaplan leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 373068376 Respekt PunkteCaplan leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 373068376 Respekt PunkteCaplan leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 373068376 Respekt PunkteCaplan leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 373068376 Respekt Punkte
Standard

Der Witz ist, das die Informationen aus Schufa und Creditreform nicht immer auf der Hoehe der Zeit ist.
Ich nehme aus einem anderen Motiv immer alle paar jahre eine Selbstauskunft vor.
Es geht nicht darum ob ich einen Eintrag als Schuldner habe, dass waere eher ungewoehnlich. Es geht auch schon darum, das diese selbsternannten Waechter Datenbestaende selbst angelegt haben, die nicht mit dem eigentlichen eigene Profil uebereinstimmen muessen.
So kommen Sie auf die Personen nicht selbst zu und erheben eien Status sondern fantisieren sich aufgrund anderer Quellen irgendetwas zusammen. Und das steht dann erst einmal als LEUMUND zu Buch.
Diese Dinge koennen voellig aus der Luft gegriffen sein oder einen Alterungsstand von bis zu 12 Jahre muehelos haben.
Das kann man jedem empfehlen , dies einmal zu tun.
Die Kosten sind gering

Im Uebrigen zu obigem Thema. es gibt auch noch den Fall des - Bagatellfalls-.
Danach werden verschiedene Delikte, die mit dem lieben Thema Geld zu tun haben bewertet in einer Groessenordnung bis zu 1000,00 €.
Da ist vorstellbar, dass kaum jemand fuer 50 instutionell einen Baum ausreist.
Der Rest bleibt dann Verfolgungsache des Klaegers.
Caplan ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Caplan bedankt:
Ungelesen 13.11.15, 12:00   #12
OttoBauer
Anfänger
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 15
Bedankt: 18
OttoBauer ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard

Ob sich eine zivilrechtliche Geltendmachung des Schadens für einen Forderungsbetrag von 50 Euro lohnt, hängt letztlich von der Motivlage ab. Geht es vornehmlich darum die 50 Euro wieder zu bekommen, würde ich mir den Klageweg zweimal überlegen. Denn in aller Regel legt der Schuldner nach Erhalt eines Mahnbescheides sofort Widerspruch ein. Dies wird ihm ja auch noch vom Amtsgericht sehr leicht gemacht. Da er auf dem entsprechendem Formular nur angeben muß, er erkläre Widerspruch.

Schon erhälst Du eine Aufforderung vom Gericht, dass die Sache an dad zuständige Amtsgericht abgegebenen worden ist, in dem der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Dann wirst Du aufgefordert die Gerichtsgebühren von 75 Euro einzuzuzahlen. Erst dann wird der Fall vom Gericht weiterverfolgt.

Dann wird Dir alsbald ein Schreiben vom Gericht zugesandt, mit dem Du dein Klagebegehren schriftlich begründen mußst. In der Regel unter Fristsetzung von zwei Wochen. Dann geht das Verfahren seinen Gang. Entweder leitet der Richter das schriftliche Vorverfahren ein oder es gibt einen frühen ersten Termin. Auf jeden Fall hat dann der Beklagte die Möglichkeit zu erwidern. Woraufhin dann noch einmal Du und dann noch einmal er in der Praxis erwidern darf.

Erst dann bestimmt der Richter einen mündlichen Verhandlungstermin. Handelt es sich um einen Schuldner mit krimineller Energie, dann wird er zu diesem Termin nicht erscheinen und sich versäumen lassen. Dann erhälst Du zwar ein Versäumnisurteil, sofern Du ein solches zuvor beantragt hast. Doch dagegen kann und wird der Schuldner dann Widerspruch einlegen. Erst beim zweiten Termin wird er dann, falls überhaupt erscheinen.

Bis dahin ist seit Antragstellung des MB locker 12 bis 18 Monate vergangen. Sofern die Forderung begründet ist, wirst Du dann einen entsprechenden Forderungstitel bekommen. Denn die Forderungssumme ist unter 600 Euro, so dass damit der Rechtsweg ausgeschöpft ist.

Doch damit hast Du dann zwar einen Titel. Doch dein Geld hast Du immer noch nicht. Du mußt zunächst auf eine vollstreckbare Aufertigung des Urteils warten, die Du erst nach Rechtskraft deines Titels erhälst. Bis dahin sind dann so 20 bis 24 Monate vergangen.

Jetzt kannst du den Gerichtsvollzieher losschicken und pfänden lassen. Doch in aller Regel führen die Gerichtsvollzieher ihre Aufträge sehr oberflächlich aus bzw. haben an einer erfolgreichen Durchführung kein Interesse.

Wenn der Schuldner erklärt, er habe kein Vermögen und sogleich vor Ort die EV abgibt, zieht der GV wieder ab. Ergebnis: Du hast zwr einen Titel und damit recht, aber trotzdem nicht dein Geld.

Bis dahin hast Du aber etwa folgende Aufwendungen tätigen müssen für einen Streitwert von 50 Euro:

75 Euro Gerichtsgebühren.
125 Euro Rechtsanwaltsgebühren. (optimistisch geschätzt. Viele Anwälte verlangen für solche Bagatellfälle mindestens 400 Euro. Von der Gegenseite kannst du aber trotzdem nur die Pausale nach dem RAG einfordern. Auf die Differenz bleibst Du sowieso hängen)
15 Euro Zustellgebühren für das Urteil
30 Euro für die Pfändung.

+ jede Menge Zeit Ärger und Energie.

Wenn es Dir also nicht wirklich und grundsätzlich um das Prinzip geht, würde ich es lassen und das Geld als Lehrgeld abschreiben.
OttoBauer ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei OttoBauer bedankt:
Ungelesen 13.11.15, 17:46   #13
Falcon999
Erfahrener Newbie
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 148
Bedankt: 65
Falcon999 erschlägt nachts Börsenmakler | 9912 Respekt PunkteFalcon999 erschlägt nachts Börsenmakler | 9912 Respekt PunkteFalcon999 erschlägt nachts Börsenmakler | 9912 Respekt PunkteFalcon999 erschlägt nachts Börsenmakler | 9912 Respekt PunkteFalcon999 erschlägt nachts Börsenmakler | 9912 Respekt PunkteFalcon999 erschlägt nachts Börsenmakler | 9912 Respekt PunkteFalcon999 erschlägt nachts Börsenmakler | 9912 Respekt PunkteFalcon999 erschlägt nachts Börsenmakler | 9912 Respekt PunkteFalcon999 erschlägt nachts Börsenmakler | 9912 Respekt PunkteFalcon999 erschlägt nachts Börsenmakler | 9912 Respekt PunkteFalcon999 erschlägt nachts Börsenmakler | 9912 Respekt Punkte
Standard

Zu deiner Frage: Bank kontaktieren, mitteilen dass du eine Anzeige wegen Betrugs gestellt hast und nachforschen lassen, wohin dein Geld gegangen ist. Es ist nämlich bei Betrügern durchaus Gang und Gäbe, dass man das Geld weiter transferiert, also einen Strohmann benutzt. Da ein Konto immer mit einer Adresse verbunden ist, wirst du diese dann in Erfahrung bringen können. Dorthin kannst du deinen Mahnbescheid dann schicken. Eine Garantie für eine Zustellung ist dies natürlich nicht.

Allerdings kostet diese Bankenauskunft Geld. Bei mir sind das immer irgendwas um die 15 Euro. Es gibt aber auch Banken, die knapp 30 Euro dafür veranschlagen. Einfach mal nachfragen und vor allem nicht abwimmeln lassen. Dieses Geld kannst du auf den Mahnbetrag dann drauf schlagen.
Falcon999 ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Falcon999 bedankt:
Ungelesen 02.12.15, 12:57   #14
GoalBoal
Echter Freak
 
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 2.152
Bedankt: 1.183
GoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt Punkte
Standard

Ich kann dich nur davon abhalten.

Mein jüngere Bruder hat es durch.
Vor knapp 3 Jahre hatte er aus dem Ebay ein Handy ersteigert. Galaxy S3 für 420 Euro.
Das Handy kam nie an., Klage, Mahnbeschied, Anzeige etc.
Die Verkäuferin willigte zwar ein, abzustottert, (50€ im Monat) aber es kam nie Geld an.
Das ganze ging vor Gericht. Mein Bruder bezahlte insgesamt 782 Euro. und was kam raus.
Die Frau dürfte das Geld behalten, weil die Klage nicht rechtskräftig erstellt war von der Polizei.

So helfen die freundlichen Helfer -> Deutschland, (nicht den Bürger)
GoalBoal ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei GoalBoal:
Ungelesen 02.12.15, 14:02   #15
Rasiererkönig
Atheist
 
Benutzerbild von Rasiererkönig
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.054
Bedankt: 668
Rasiererkönig leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 723089645 Respekt PunkteRasiererkönig leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 723089645 Respekt PunkteRasiererkönig leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 723089645 Respekt PunkteRasiererkönig leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 723089645 Respekt PunkteRasiererkönig leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 723089645 Respekt PunkteRasiererkönig leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 723089645 Respekt PunkteRasiererkönig leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 723089645 Respekt PunkteRasiererkönig leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 723089645 Respekt PunkteRasiererkönig leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 723089645 Respekt PunkteRasiererkönig leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 723089645 Respekt PunkteRasiererkönig leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 723089645 Respekt Punkte
Standard

Woah, aber ist das der Regelfall? Denke nein.

Auch wenn 50 € für viele 'ne Menge Geld ist, das kostet doch alles nur unnötig Nerven.
__________________
Wünsche einen angenehmen Tag und danke für's Lesen!
Rasiererkönig ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 02.12.15, 20:19   #16
GoalBoal
Echter Freak
 
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 2.152
Bedankt: 1.183
GoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt PunkteGoalBoal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 767251 Respekt Punkte
Standard

Nein, Regelfall ist es nicht, eher eine Ausnahme,

Aber wollte nur berichtet, wie es auch sein könnte.

50 € hin oder her. ich würde es sein lassen.
Achte das nächste mal auf die Bewertungen
GoalBoal ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:29 Uhr.


Sitemap

().