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Empfänger hat Einschreiben "nicht" bekommen

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Ungelesen 30.10.15, 15:00   #1
Racer X
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Standard Empfänger hat Einschreiben "nicht" bekommen

Ich habe im moment das Problem, dass der Empfänger ein wichtiges Dokument, das ich ihm via Einschreiben mit Rückschein gesendet habe nicht bekommen hat. Jedenfalls behauptet er dies, denn ich habe die Empfangsbestätigung mit einer Unterschrift. Leider kann ich die Unterschrift nicht zuordnen, da es sich beim Empfänger um eine Firma handelt und ich nicht alle sogut kenne.

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen ?

Habe mir überlegt das ich den Empfänger jetzt ersteinmal darum bitte, mir das ganze noch einmal schriftlich zu bestätigen (Also dass da nichts angekommen ist)

Leider ist der Empfänger sehr weit von mir entfernt, sonst hätte ich das auch schon Persönlich dort abgegeben.
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Ungelesen 30.10.15, 15:36   #2
bo04
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wenn der empfänger eine firma ist, hast du mit dem chef persönlich gesprochen? hast du eine kopie des schreibens *neu versuchen mit andrem Versand unternehmen*
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Ungelesen 30.10.15, 15:55   #3
Rumplestilskin
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Geh mal mit den Unterlagen (Einlieferungsbeleg, Rückschein) zu der Poststelle, wo Du das aufgegeben hast, und teile denen mit, der Empfänger habe die Sendung angeblich nicht erhalten. Die sollten Dir die Laufdaten der Sendung geben können, wobei ... theoretisch solltest Du das auch im Internet rausfinden können.

Das würde ich der Firma zukommen lassen mit der Bitte, mal genauer zu suchen.
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Ungelesen 31.10.15, 08:36   #4
dj devil
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Ganz einfach geh zur Post oder Ruf da an.

Die haben bei sowas auch den Namen in Druckbuchstaben.
Da können Sie dann ablesen wer den Brief entgegen genommen hat.

Ausserdem kannst du nachweisen das du es verschickt hast an dennen
die müssen dir das gegenteil beweisen und das können Sie nicht
da du den Rückschein hast.

Sollten Sie mal schauen wer den angenommen hat.
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Ungelesen 31.10.15, 09:51   #5
Rasiererkönig
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Einschreiben mit Rückschein beweisen lediglich, dass der Post/DHL-Briefträger "etwas" gegen Unterschrift abgegeben hat.

Das ist leider kein Beweis, und hat auch vor Gericht keine Beweiskraft, ich muss Dich da enttäuschen.

Einzige mir bekannte Möglichkeit ist der Gerichtsvollzieher.

Vor dem kann er sich nur noch verstecken, was auch nur 'ne zeitlang geht.

Es gibt durchaus Möglichkeiten sich von heiklen Schriftstücken fern zu halten....

Viel Glück.
__________________
Wünsche einen angenehmen Tag und danke für's Lesen!
Rasiererkönig ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 31.10.15, 14:02   #6
Rumplestilskin
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Wenn der Empfänger schriftlich behauptet, keine Sendung erhalten zu haben, und der Ablauf bei der Post anderes belegt, ist die Gegenseite an der Seite. "Keine Sendung" ist was anderes als "Sendung enthielt nicht das behauptete Dokument". Das ist ein Ansatzpunkt.
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Rumplestilskin ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 31.10.15, 16:52   #7
Racer X
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Zitat:
Zitat von dj devil Beitrag anzeigen
Die haben bei sowas auch den Namen in Druckbuchstaben.
Da können Sie dann ablesen wer den Brief entgegen genommen hat.
Die Spalte ist mit "Postannahmestelle" eingetragen...
Okay also werde ich jetzt erstmal schauen das ich die behauptung erstmal schriftlich bekomme um dann werde ich denen den nachweis schicken. Mal schauen was passiert.
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Ungelesen 31.10.15, 17:05   #8
utakurt
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Zitat:
Zitat von Rasiererkönig Beitrag anzeigen
Einschreiben mit Rückschein beweisen lediglich, dass der Post/DHL-Briefträger "etwas" gegen Unterschrift abgegeben hat.

Das ist leider kein Beweis, und hat auch vor Gericht keine Beweiskraft, ich muss Dich da enttäuschen. ....

In Österreich schon - neben der Unterschrift wird von der post immer vermerkt, wer das übernommen hat (Mitbewohner, Arbeitnehmer usw.)....
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Ungelesen 31.10.15, 17:08   #9
jimco
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an wen hast du es denn geschickt?

herrn mustermann
firma musterfirma

oder

firma musterfirma
herrn mustermann

bei dem ersten muß der brief bei der person PERSÖNLICH abgegeben werden. sollte diese person kurzfristig nicht auffindbar sein, wird nur ein "abholschein" übergeben.

bei dem zweitem beispiel ist die firma der empfänger und somit kann jeder autorisierte mitarbeiter (z.b. empfang) den brief annehmen. dieser ist dann intern weiterzuleiten. (wenn er nicht verloren geht)

das nächste mal schickst du ein FAX oder eine E-Mail an die besagte person und schreibst oben "vorab per FAX/MAIL" drauf. dann gibst du es bei der post auf.
sollte das alles nicht ankommen ist diese person unglaubwürdig.

P.S.: sollte der postbote beim überbringen mist gebaut haben ist er "persönlich" für den entstandenen schaden haftbar !!!
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Ungelesen 31.10.15, 17:19   #10
Racer X
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Habe das an die Firma also ohne natürliche Person als Empfänger gesendet. Trotzdem sollte die Spalte nicht mit "Postanahmestelle" ausgefüllt werden, sondern eben mit dem Namen desjenigen der es empfangen hat (meine meinung). Dafür zahle ich doch auch die Mehrkosten des Einschreibens
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Ungelesen 01.11.15, 07:20   #11
tanjian
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Zitat:
Zitat von Racer X Beitrag anzeigen
Habe das an die Firma also ohne natürliche Person als Empfänger gesendet. Trotzdem sollte die Spalte nicht mit "Postanahmestelle" ausgefüllt werden, sondern eben mit dem Namen desjenigen der es empfangen hat (meine meinung). Dafür zahle ich doch auch die Mehrkosten des Einschreibens
Die Mehrkosten zahlst du für die schriftliche Bestätigung der Zustellung an den von dir gewünschten Empfänger. Da der gewünschte Empfänger in diesem Fall ja anscheinend eine Firma war, darf die Sendung automatisch dem von der Firma benannten "Postempfangsbeauftragtem" übergeben werden. Das wurde in diesem Fall auch getan und dir mit dem Rückschein bestätigt. Allerdings bekommst du in keinem Fall die persönlichen Daten dieses Beauftragten (geht im "privaten" Bereich ja auch nicht: du kannst kein Einschreiben mit Rückschein mit dem Empfängernamen "Bewohner des Hauses" an eine private Adresse schicken und dann hoffen, dass du von der Post den Namen des Bewohners zurück bekommst).

Wie die Vor-Poster schon erwähnt haben: ein Einschreiben mit Rückschein an eine Firma schützt nicht vor einem Firmen-internen Verlust. Hängt also alles davon ab, was du mit dieser bestätigten Zustellung erreichen wolltest: ging es nur darum, dass du einen Zustellbeleg hast, ist alles in Butter (kurz der Hinweis: da hätte dann bei der Firma sogar das Einwurf-Einschreiben gereicht). Wenn du einen Beleg brauchst, dass die Sendung an eine ganz bestimmte Person ausgeändigt wurde, brauchst du (neben dem Namen des Empfängers) die Verfügung "Eigenhändig".
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Ungelesen 02.11.15, 02:10   #12
GoalBoal
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Beim Einschreiben wird auch empfohlen mit einem Namen (Ansprechpartner) zu adressieren,
Dann ist der Postbote verpflichtet, das Einschreiben auch nur an diese Person ab zugegeben.

Wenn du "Firma blablabla" ohne einen Person dazu geschrieben hast, und der Brief soll zu einer bestimmte Person, ist die Post nicht schuld dran. Die Post hat den Auftrag richtig ausgeführt.

Viele Firmen haben einen eigenen "Briefzentrum", und da geht sehr schnell etwas verloren.
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Ungelesen 05.11.15, 06:55   #13
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Hallo
Es gibt die Möglichkeit beim Gericht ein Schreiben zu zeigen, vor dem Zuständigen einzutüten und dann zu senden. Wie man das richtig sendet, werden die dir auch sagen können.
Leider wurde schon behauptet der Umschlag sei leer gewesen, dann nützt die Unterschrift für den Empfang auch nichts.
Viel Glück
Lia28 ist offline   Mit Zitat antworten
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