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Nachbar hat Grundstück aufgeschüttet

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Ungelesen 28.09.15, 19:57   #1
westberliner
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Standard Nachbar hat Grundstück aufgeschüttet

Hallo,

vielleicht kennt sich der ein oder andere aus im folgenden Fall:

Bayern - ich beabsichtige ein Grundstück zu kaufen. Nun hat der Nachbar auf dem gewollten Grundstück an der Grenze über fast gesamte Grundstückstiefe auf ca 3-4 Metern Breite einen Hügel aufgeschüttet - ca 3-4 Meter hoch. Er hat ein Grundstück links, meins wäre rechts. Sein Grundstück geht nach hinten und zur Seite hochwärts. sodass er seine Hütte höher gesetzt hat und die Einfahrt samt Garage auch sehr viel höher liegt als der Naturgewachsene Boden war - ist auch so ersichtlich.

Da ich jetzt einen kleinen Bungalow ohne Keller hinstellen will, welcher etwas in die Erde eingegraben wird, stört der Hügel natürlich ungemein. Planiere ich diesen mal eben weg, stürzt seine Einfahrt an der Seite vermutlich ein - wie es mit seiner Garage sein wird - keine Ahnung.

Das Bauamt sagte mir - sofern aufgeschüttet ist es sein Problem. Nun - kennt hier einer die Rechtslage? Ist auch ziemlich behindert, wenn ich ein Haus bauen will und gleich den Nachbarn anpissen muss. Wäre super, wenn hier einer was weiss.

Schaue zu das ich mit Bauamt und Bürgermeister hier einen Termin mach - sonst muss entweder am Preis was passieren oder das Grundstück kann ich nicht nehmen...
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Ungelesen 28.09.15, 20:05   #2
tomcrswer
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Zitat:
Zitat von westberliner Beitrag anzeigen
Nun - kennt hier einer die Rechtslage?
Bei einer derartigen Investition würde ich mich nicht auf eine Aussage aus dem Internet verlassen, sonderndie 150 € investieren und zu einem Anwalt gehen.
Aber vielleicht bringt ja dein Termin mit Bauamt und Bürgermeister schon was. Hast du denn schon mit dem künftigen Nachbarn geredet?
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Ungelesen 28.09.15, 20:43   #3
Jutta777
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der Nachbar hat also nicht nur sein Grundstück aufgeschüttet, sondern auch das, welches Du Dir
kaufen wolltest.
Das er seins aufschütten Darf würde ich einsehen.
Aber das Nachbargrundstück geht Ihn nichts an (so seh ich das)
Jutta777 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.09.15, 05:22   #4
AtPeterG
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Der Nachbar hat das so gemacht weil er keine Glaskugel hat.


Denn es hätte ja sein können, dass der Besitzer neben an auch aufschütten will/muss.
Das wäre günstig. Für Ihn selbst, und für den Neuen anderen. Günstiger als eine Stützkonstruktion, die dein zukünftiger Nachbar nun setzen/betonieren muss, um das Gefälle zu stabilisieren.

Aber ich denke, das wusste schon beim Aufschütten, dass dies auf Ihn zu kommen könnte...
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Karl Valentin {1882-1948}
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Ungelesen 29.09.15, 21:13   #5
Rasiererkönig
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Wenn das Grundstück noch nicht Dir gehört, hast Du dann überhaupt einen Einfluss was das angeht? Sollte das nicht der jetzige Besitzer regeln müssen/dürfen?

Unnötiger Streß, kauf' doch ein anderes!
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Ungelesen 30.09.15, 04:46   #6
Shao-Kahn
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@ Rasiererkönig: Hast du schon mal ein Grundstück gekauft und darauf gebaut? Ich denle dann würdest du das Problem verstehen.
Shao-Kahn ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.09.15, 13:15   #7
Rumplestilskin
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Je nach Hanglage kann das dazu führen, dass bei Starkregen Dein Grundstück überflutet wird. Ob so eine grenznahe "Bebauung" überhaupt zulässig ist, darüber kann Dir das zuständige Bauamt was sagen.

Allerdings wird diese Situation das nachbarschaftliche Verhältnis nicht wenig belasten, da Dein potentieller Nachbar Tatsachen geschaffen hat und sich nun im Recht fühlen wird, in dem Du ihn einschränken willst. Da bleibt - wenn Du das Grundstück wirklich kaufen willst - nur eine gute Rechtschutzversicherung.
__________________

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Ungelesen 30.09.15, 13:29   #8
JodelDiplom
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Hi,
meine "Bauzeiten" sind schon etwas her, aber normalerweise ist
eine Aufschüttung ohne Genehmigung nur bis max. 1m Höhe über dem natürlichen Grund zulässig.
Alles Andere muss bei der Stadt/Gemeinde eingereicht werden.
Alle Angaben ohne Gewähr :-)

Kannst ja auch mal hier stöbern:

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
JodelDiplom ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.09.15, 13:54   #9
Rasiererkönig
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Zitat:
Zitat von Shao-Kahn Beitrag anzeigen
@ Rasiererkönig: Hast du schon mal ein Grundstück gekauft und darauf gebaut? Ich denle dann würdest du das Problem verstehen.
Nein, und ich verstehe nicht was Du hier andeutest.

Wie wäre es mit Klartext?

Danke.
Rasiererkönig ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.09.15, 15:20   #10
AtPeterG
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Zitat:
Zitat von Rumplestilskin Beitrag anzeigen
Je nach Hanglage kann das dazu führen, dass bei Starkregen Dein Grundstück überflutet wird. Ob so eine grenznahe "Bebauung" überhaupt zulässig ist, darüber kann Dir das zuständige Bauamt was sagen.wenn Du das Grundstück wirklich kaufen willst - nur eine gute Rechtschutzversicherung.
Was für ein Blödsinn. Alles nur Mutmaßungen. Keiner kennt die Bauverordnung aber jeder schreit nach Rechtsschutz und Anwalt. Habt ihr den euren gesunden Menschenverstand verloren?

Der jeder Bauherr hat sich an der Verordnung zu orientieren die das zuständige Bauamt ausgibt. Und diese Verordnungen können Grundverschieden sein. Je nach Baugebiet, Lage, Bundesland bis hin zur Straßenbegrenzung!

Und wenn jemand bis an die Grundstückgrenze gebaut hat, dann wurde das als Plan beim Bauamt so eingereicht. Selbst wenn er im [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] Verfahren einen Plan eingereicht hat, so schnell kann der gar nicht schauen wie ihm das Bauamt auf die Pelle rückt, wenn der Plan nicht eingehalten wurde.

Sieht die Bauverordnung vor das man aufschütten darf, dann gilt das bis zur Grenze des Grundstücks. Will oder braucht der (neue) Nachbar das nicht, ist das Grundstück zu sichern. Sprich ein Fundament, oder eine Mauer, oder was das Gelände sonst noch zulässt. Ob es optisch schön aussieht, das hat nicht zu interessieren, halten muss es. Im ungünstigsten Fall ist es eine nackte Betonwand.

Aber denkt doch mal nach. Ich baue doch keine Mauer, wenn ich nicht vorher sagen kann, ob der zukünftige Nachbar auch aufschüttet oder nicht. Die kann ich immer noch bauen, wenn es die neue Situation erfordert.

Und so lange der Fragesteller nicht den Hintern hebt und mit den (zukünftigen) Nachbar spricht, ist es so wie so einerlei.
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Die Zukunft war früher auch besser!
Karl Valentin {1882-1948}
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Ungelesen 30.09.15, 16:19   #11
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Zitat:
Zitat von AtPeterG Beitrag anzeigen

Und so lange der Fragesteller nicht den Hintern hebt und mit den (zukünftigen) Nachbar spricht, ist es so wie so einerlei.
Hehe, das dürfte der wichtigste Satz im Thread sein.

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Ungelesen 01.10.15, 06:31   #12
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Zitat:
Zitat von AtPeterG Beitrag anzeigen
[...]
Und wenn jemand bis an die Grundstückgrenze gebaut hat, dann wurde das als Plan beim Bauamt so eingereicht. Selbst wenn er im [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] Verfahren einen Plan eingereicht hat, so schnell kann der gar nicht schauen wie ihm das Bauamt auf die Pelle rückt, wenn der Plan nicht eingehalten wurde. [...]
Richtig. Aber es geht sogar noch weiter:
Du kannst eine Garage (oder Carport) bis 30 qm Grundfläche ohne Genehmigung bauen. Dabei musst natürlich die Vorschriften (GRZ, Baugrenze, etc.) einhalten. Und das darfst du bis 9,00m direkt auf Grenze. Zumindest ist das die Bauordnung unseres Bundeslandes.

Zitat:
Zitat von Rasiererkönig Beitrag anzeigen
Nein, und ich verstehe nicht was Du hier andeutest.

Wie wäre es mit Klartext?

Danke.
Die Andeutung war auf deinen Beitrag bezogen. Wenn du es nicht verstehst, ist es auch nicht so schlimm.
Shao-Kahn ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 01.10.15, 18:44   #13
westberliner
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Ich hatte die Tage dies dem zuständigen Bauamt verkündet wie das damit ausschaut - da auch die Gemeinde das Grundstück verkauft. Er hatte sich das angeschaut und ist der Meinung, das der Nachbar das weg machen muss und eine Stützmauer hinbauen muss bzw. eine Böschung macht - in wie weit diese ausfällt muss man zusammen ausdisutieren - da wir hier von ca 2 Metern Höhe reden. Mir geht dann Platz verloren, also muss die Summe dann geringer werden.

Es wird spannend.
westberliner ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 02.10.15, 05:55   #14
AtPeterG
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Zitat:
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das der Nachbar das weg machen muss und eine Stützmauer hinbauen muss bzw. eine Böschung macht - in wie weit diese ausfällt muss man zusammen ausdisutieren - da wir hier von ca 2 Metern Höhe reden. Mir geht dann Platz verloren, also muss die Summe dann geringer werden.

Es wird spannend.
Eigentlich nicht.

DAS liegt jetzt bei dir. Brauchst du den Platz, dann muss der Nachbar das halt mit einer Mauer befestigen. Die Kosten haben dich nicht zu interessieren. Lässt du zu, dass er eine Böschung schüttet, die in dein Grundstück reicht, dann ist das deine Sache. Da kannst du dich nur mit dem Nachbar auseinander setzen wenn's ums Geld geht. Die Gemeinde wird dir was husten.
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Ungelesen 02.10.15, 07:19   #15
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Da verstehe ich aber weder den Nachbarn noch die Gemeinde, das beim VK des Grundstückes nicht direkt darauf hingewiesen wurde das aufgrund der notwendigen Aufschüttung und des daraus entstehenden Böschungswinkels, die Größe seines Grundstückes(Nachbar) nicht ausreicht. Du musst allerdings bedenken das solltest du das Grundstück erwerben mit der Böschung drauf es sein kann das die Verkehrssicherungspflicht für den Teil der Böschung der auf deinem Grundstück ist auf dich übergeht ist bei uns (Bayern) von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Von daher solltest du wenn du das Grundstück erwerben möchtest, darauf bestehen das die Grenze neu Vermessen wird (Kostenübernahme durch Nachbar/Gemeinde).


MfG Ben
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Ungelesen 03.10.15, 11:32   #16
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Verkehrssicherungspflicht?....
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Ungelesen 30.10.15, 13:08   #17
westberliner
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Ich habe mal ein Bild gemacht - genau da wo mein Fahrrad liegt, fängt der Hügel an.



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