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Falsch parken im Ausland

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Ungelesen 06.07.15, 17:00   #1
kakkepeter
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Standard Falsch parken im Ausland

Hallo zusammen,
ich war im Sommer letzten Jahres mit dem Auto in Amsterdam. Nun kam ein Bescheid, auf dem steht, ich hätte dort an 3 verschiedenen Tagen mit "ungültigem Parkticket" geparkt. Für jedes falsch parken möchten die netten Herren sage und schreibe 57.90 Euro von mir. Macht in Summe 173.70 Euro.

Jetzt stellt sich mir die Frage, in wie weit es sinnvoll wäre dagegen Einspruch zu erheben, oder gar die ganze Sache zu ignorieren. Im Schreiben heißt es:

Zitat:
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Forderung um einen öffentlich/rechtlichen Anspruch handelt, der im Zweifel bei Ihrer nächsten Einreise in die Niederlande vollstreckt werden kann.
Das klingt ehrlich gesagt nicht sonderlich "gefährlich". ^^

Auftraggeber ist die ParkTrade Europe AB, mit Sitz in Stockholm, also wieder in einem anderen Land.

Würde mich sehr über Erfahrungen / Fachwissen zu dem Thema freuen!

Danke schonmal
kakkepeter ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.07.15, 18:41   #2
Thorasan
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Ich würde zunächst mal verlangen, das man mir Beweisbilder o.ä. vorlegen soll, auf denen mein Vergehen zu sehen ist. Sollte das nicht funktionieren, warum auch immer, würde ich nicht zahlen.
Generell also erstmal in widerspruch gehen, Beweise bzw dokumentierte Unterlagen verlangen - das ganze in den notwendigen Fristen, um Ärger vorzubeugen.

Ignorieren ist das dümmste, was du machen kannst. Zum einen kannst du eben doch hier belangt werden, spätestens wenn die Forderung an ein deutsches Inkassounternehmen abgetrten wird. Zum anderen könnte die Geschichte in den Niederlanden weitere Schritte gehen, die du gar nicht mitbekommst - inkl. Verhandlung vor Gericht, wenn es hart auf hart kommt. Die Kosten müsstest Du dann tragen.
Thorasan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 08.07.15, 20:14   #3
kakkepeter
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@Bonnsi:
Google hatte ich bereits benutzt und auch diesen Text gelesen. Finde ihn aber relativ schwammig und wollte deshalb hier nochmal nachfragen.

Danke euch für das rasche Feedback. Ich werde jetzt erst einmal Widerspruch einlegen und schauen, was passiert. Wird sicher wieder einige Monde dauern. Ich halte euch auf dem Laufenden
kakkepeter ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 10.07.15, 23:08   #4
Jakob0815
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Wenn du mit dem Fahrzeug demnächst noch mal in die NL fahren willst, solltest du besser zahlen, sofern du diese Verstöße tatsächlich begangen hast.

Bei der Ein bzw. Ausreise werden an den Grenzübergängen der NL nämlich alle Kennzeichen gefilmt und mit dem Fahndungscomputer abgestimmt.
Da kannst du dir jetzt an drei Fingern abzählen was passiert wenn dein Kennzeichen von der Kamera erfasst wird.
Jakob0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.07.15, 06:27   #5
Tuxtom007
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Zitat:
Zitat von Jakob0815 Beitrag anzeigen
Bei der Ein bzw. Ausreise werden an den Grenzübergängen der NL nämlich alle Kennzeichen gefilmt und mit dem Fahndungscomputer abgestimmt.
Eben, die Niederländer verstehen bei sowas überhaupt keinen Spass und haben auch keine Problem damit, dir auch mal den Aufenthalt in den NL so richtig zu vermiesen.

Hier in Venlo hinterm Autobahn-Grenzübergang stehen die fast täglich und holen Autos raus, vermuttlich durch den Kennzeichen-Abgleich an der Grenze.
Ein Bekannter von mir fährt die Strecke fast täglich, da er in den NL arbeitet.

Einspruch einlegen kann man sich sparen, die sitzen am längeren Hebel und ohne Fachanwalt, der sich mit Niederländischen Recht auskennt, wird das nichts - das kostet dich am Ende ein vielfaches.
Tuxtom007 ist offline   Mit Zitat antworten
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