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Unterhaltzahlungen

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Ungelesen 11.10.15, 10:27   #1
alfiy
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Standard Unterhaltzahlungen

Ich möchte mal was von wissen…. Es geht um Unterhaltszahlungen….

Also….. Ist alleinerziehender Vater mit Kind 13j. alt
Aus der Ehe sind zwei Jungs einer 13 j. der andere is 10j. alt
Der eine junge 10 Jahre alt lebt bei der Exfrau…. Und der Älteste lebt bei mir….
Die Exfrau ist wieder Verheiratet und Ihr jetziger Mann ist Selbstständig…
Sie arbeitet auch wie sie arbeitet kein Plan….


Jetzt komme ich zu meiner Frage.
, Meine Exfrau will nun Unterhalt haben für den Jüngsten Sohn,,
Ab wann muss der Ehepartner mit ein springen das die Exfrau Unterhaltzahlungen nach kommen kann,




Nun hab ich das gleich vor will nun Unterhalt haben fuer den Ältesten der bei mir lebt
alfiy ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.10.15, 11:01   #2
Fietze
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Standard

Hast du eine Rechtschutzversicherung? Zumindest einen Privat-RS?
Dann wäre ein Beratungsgespräch in Familienangelegentheiten frei, sofern du keine Selbstbeteiligung hast.
Ansonsten, nimm 200 Euro in die Hand und gehe zum Anwalt.
Deine Frage wird dir hier nämlich niemand abschliessend beantworten können.

Denn dies ist ein Warez-Board!!
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.10.15, 11:30   #3
Rumplestilskin
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Du schreibst wenig zu Deiner Situation. Gegebenenfalls (einkommens- und situationsabhängig) kannst Du beim für Dich zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, mit dem Du ein erstes Gespräch mit einem Anwalt führen kannst.

Für eine eventuell erforderliche Prozesskostenübernahme gelten dann noch andere Regeln, über die Dich der Anwalt aber informieren kann/wird.
__________________

Rumplestilskin ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.10.15, 11:31   #4
ekris
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Es zahlt der, wo das Kind nicht lebt entsprechend seines Gehalts
Prinzipiell müssten beide Eltern für das jeweils andere Kind zahlen. Grundsätzlich habt ihr beide zum Wohle der Kinder recht.

Aber die Thematik ist zu komplex für ein solches Forum. Da hilft nur der Gang zum Fachanwalt oder zumindest ein juraforum.
ekris ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei ekris:
Ungelesen 24.11.15, 10:26   #5
lmma
Käpt´n Capslock
 
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Zitat:
Zitat von Doctor_Iphone Beitrag anzeigen
Wenn Du 2 Kinder hast mit der Frau und eines lebt bei Dir,
so habt Ihr geteilte Lasten, sprich der Unterhaltsanspruch ist gegenzurechnen.

Was die will, und was die kriegt sind verschiedene Dinge.

Wieso nimmst Du Dir keinen ANWALT und meldest ebenfalls Deinen Unterhaltsanspruch an?

Also manchmal habe ich das Gefühl, hier sind einige im RTL2 Modus.

Es gibt einfach Dinge, da ist man besser beraten einen Anwalt zu nehmen als sich einen Rat zu holen, von Leuten
die zum einen nicht in der Materie drin sind, zum anderen Ihr Wissen aus den Bauch raus weiter geben.

Nur zur Info: Ich habe in meinen Bekanntenkreis einen Pflegefall so wie Du der, anstatt zum Anwalt zu gehen und die Sache ordentlich
vor Gericht regeln zu lassen sich auf einen Vergleich eingelassen hat.
Frag mal wer der Dumme ist?

EPISCH! Aber ist schon wahr.. Ich habe auch einen Sohn, der Unterhalt "Verlangt".. Ob gut oder schlecht, sei hingestellt! Wichtig für dein Herzen nur: Hebe dir ALLE Unterlagen (wenns so sein sollte) von Behörden und Amtsschreiben auf.. Sonst wie schon angesprochen.. Der / die eine/einer Zahlt letzlich das "nicht Vor-Ort-Kind".. Da dein "Vor-Ort-Kind" älter ist, wird deine "Ex" (Verheiratet mit Selbstständigem) und Arbeitend vermutlich mehr wie Du Zahlen.. Natürlich wenn die zusammen nur 1000€ netto haben und Du 3000€ netto, wird die Berechnung anders ausfallen!

Finde einen Anwalt und der erklärt dir alles direkt! In Foren braucht sowas keiner versuchen.. Dafür sind die Anwälte da.. Und Worte sagen Tausend mal mehr, wie geschriebenes!
lmma ist offline   Mit Zitat antworten
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