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Ungelesen 13.06.15, 18:02   #1
Bierschaender
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Standard Teil-Selbstständigkeit

hi @ all,

tja also ich weiss gar nicht wie ich richtig anfangen soll, also schreib ich es kurz und ihr müsst mir dann mal helfen

also ich arbei schon seit 10 jahren mit gfk und cfk in epox wie polyester, bin auch ganz gut darin, wenn man den leuten glauben darf( kunden wie chefs). nun ist mir mal so ne kleine idee gekommen, da ich in den letzten jahren hauptsächlich sandwich komponenten und -platten bauen (kurze erklärung: aussen gfk/cfk lagen, sandwich material inne mitte und wieder gfk/cfk drüber wiegt dann mal nur so 1,5kg pro m² aber hält 3,5t last aus) wollte ich mich in "heimarbeit" etwas nebenbei verdienen und bei der arbeit etwas kürzer treten.

mir stellt sich nur die frage, was kommt auf mich zu? vor dem papierkram grauelt es mich am meisten. hat einer oder mehrere von euch schon erfahrung damit und kann mir sagen was da wie wo kommt??

MfG
Bier
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Ungelesen 13.06.15, 19:37   #2
Rumplestilskin
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Tja, was soll man dazu schreiben?

Erst einmal ist wichtig, was Dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt, und ob es eventuell sogar ein Konkurrenzverbot gibt.

Wenn dem nichts im Wege steht:
  • Gewerbe beim Amt für öffentliche Ordnung (oder wie das auch immer bei Deiner Stadt/Gemeinde heisst) anmelden
  • darauf meldet sich das Finanzamt bei Dir und erfragt, was Du denn an Gewinn planst (die wollen entsprechende Vorauszahlungen sehen)
  • solange Du mit Deinem Gewinn (= Einnahmen - Ausgaben) unter 17.000 € bleibst, hast Du z.B. mit MWSt./USt. nichts zu tun, das macht die ganze Sache einfacher.

Grundsätzlich genügt eine Excel-Tabelle mit
  • Datum
  • Vorgang (was ausgegeben, was eingenommen)
  • Einnahmen
  • Ausgaben

Das Ergebnis trägst Du in Deiner Steuererklärung in Anlage G als Gewinn ein. Das Finanzamt rechnet aus, was Du dafür an Steuern zu zahlen hast und legt gegebenenfalls für das Folgejahr eine Einkommensteuervorauszahlung fest.

Kommst Du über die 17.000 € (oder waren's 17.500 €?), dann wirst Du umsatzsteuerpflichtig, und dann wird's kompliziert. Dann solltest Du jemand in Deinem Bekanntenkreis haben, der sich damit auskennt. Das hier zu vermitteln ist ein wenig ... schwierig.
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Ungelesen 13.06.15, 19:45   #3
wolfgang1502
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Zu Risiken un Nebenwirkungen fragen sie einfach FIS
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Ungelesen 13.06.15, 20:59   #4
Bierschaender
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also danke erstmal Rumplestilskin für die kleine übersicht,

nun also im arbeitsvertrag steht nichts drin das es verboten ist

und wenn ich nicht genau sagen kann ob es über 17000 liegt, also das ich micht bei der angabe verkalkuliert habe, hab ich die möglichkeit das nachzutragen oder passiert das automatisch wenn die das sehen auf der steuererk. ?
hast du vllt noch n buchtipp so ala "nebenarbeit für dummies" ??

MfG
Bier
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Ungelesen 13.06.15, 21:20   #5
Rumplestilskin
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Es gibt da verschiedene Möglichkeiten - man hört auf, was zu verkaufen, wenn man sich der Grenze von 17.500 € Umsatz nähert.

Siehe auch: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Einen Buchtipp habe ich nicht, aber eine entsprechende Ausbildung, aber die kann ich leider nicht weitergeben ...

Mach doch erst mal einen Plan:
  • Was genau willst Du machen?
  • Was kostet eine Einheit?
  • Zu welchem Preis willst Du sie verkaufen?
  • Wieviele Einheiten kannst Du pro Jahr produzieren?
  • Und wieviele Einheiten kannst Du pro Jahr (voraussichtlich) absetzen?

Ansonsten läuftst Du Gefahr, in Richtung Milchmädchen zu arbeiten.
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Ungelesen 14.06.15, 02:18   #6
MartinHeckIIII
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Zitat:
Zitat von Rumplestilskin Beitrag anzeigen
Es gibt da verschiedene Möglichkeiten - man hört auf, was zu verkaufen, wenn man sich der Grenze von 17.500 € Gewinn (nicht Einnahmen) nähert.
Die 17.500 SIND auf die Einnahmen bezogen.
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Ungelesen 14.06.15, 06:59   #7
Rumplestilskin
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Danke, MartinHeckIIII -


korrekt, es ist der Umsatz, der ausschlaggebend ist, nicht er Gewinn. Ich habe meinen Beitrag entsprechend angepasst.
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Ungelesen 14.06.15, 08:04   #8
cbllain
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Kann mir nicht vorstellen, dass dein Chef sehr erpicht darauf ist, eine Konkurrenz im eigenen Haus zu haben.
Kein Nebenjob darf den Hauptarbeitgeber benachteiligen.
Von daher wird das wohl nix mit deiner "Teilselbständigkeit".
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Ungelesen 14.06.15, 08:07   #9
Bierschaender
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moin @ all

danke rumpel die seite steuernetz ist sehr interessant und viel zu lesen

@torfish: hmm, ja und nein, das gleiche ist es nur wenn du den "kern" betrachtest, allerdings gibt es in dtl dann gut 5 bis 6 firmen die wir verklagen müssten, weil sie das selbe anbieten nur nicht auf unserem niveau , was meinst du mit rechtlichen problemen das ist jetzt n bisschen allgemein gehalten, wenn ich an die gut 48 steuergesetze denke die ich grad gelesen habe

@rumple: ein plan ist eine gute idee, bis auf das letzte sind die oberen punkte ehr nebensache, da die leute die diese sandwichplatten kaufen ganz genau wissen was sie wollen, viele schon bei x firmen geklingelt haben wo dann preis oder leistung nicht stimmte und dann zu uns kommen.
eine gute frage ist wirklich der absatz,...ich wollt jetzt keine anzeige in der selben zeitung schalten wir mein jetziger arbeitgeber( hab da iwie fairplay-gewissensbisse), ist jedoch ein garant dafür das kunden fragen werden und ich die 17500 knacken kann muss nicht, aber kann

ach ja ist der verkaufspreis nicht von dem materialpreis und stundenlohn abhängig oder muss ich das jetzt nochmal "profit" draufschlagen, blöde frage bestimmt, aber ich hab mich echt noch nie mit dem gedanken beschäftigt "selbst" etwas zu tun, war als angestellter immer ganz glücklich

MfG
Bier
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Ungelesen 14.06.15, 13:00   #10
321meins
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Du solltest den Materialpreis und deinen Stundenlohn so kalkulieren, dass für dich ein Gewinn am Ende bleibt.
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Ungelesen 14.06.15, 14:32   #11
cbllain
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Zitat:
Zitat von Bierschaender Beitrag anzeigen
was meinst du mit rechtlichen problemen das ist jetzt n bisschen allgemein gehalten, wenn ich an die gut 48 steuergesetze denke die ich grad gelesen habe
Mit Steuer hat das nichts zu tun, sondern mit Arbeitsrecht.
Wenn du das gleiche machst, wie dein Arbeitgeber und als Konkurrenz auftrittst, dann kann dir der Arbeitgeber die Nebentätigkeit verbieten. Außer es ist im Arbeitsvertrag genau geregelt, dass du das machen darfst.
Du solltest erst mal das abklären, bevor du schon von deinem Gewinn träumst.
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Ungelesen 18.06.15, 04:32   #12
ztrump
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Nach dem anmelden eines Gewerbes, wird sich bald noch die Handwerkskammer melden und auf Zwangsmitgliedschaft bestehen + 350 Euro im Jahr, (Mit glueck darfst Du inn die Industrie und Handelskammer) dann mal sehen ob die Krankenkasse und Rentenversicherung auch gleich Morgenluft wittern und mit unverschaemten Forderungen auf Dich zu kommen. Du verdienst ja mehr- ergo steigen auch die Beitraege. Dann erfolgt eine (natuerlich viel zu hohe) Einstufung die jenseits Deines zusatverdienstes liegt, aber zu viel bezahlte Beitraege gibt es ja auch nicht zurueck. Kopie des Steuerbescheides an Kranken- und Rentenversicherung zwecks einstufung kuenftiger Beitraege, werden zur Pflicht.
Willkommen in Deutschland.
Das Finanzamt kannst Du vernachlaessigen- das sind noch die freundlichsten in diesem Sauhaufen. Mit denen kann man reden.
Nachdem auch eine einfache Gewinn-Verlustrechnung nicht mehr so ohne weiters moeglich ist, kommen wir zur doppelten Buchfuehrung und dann faengt der spass an.
Mach was Du willst.
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Ungelesen 18.06.15, 21:39   #13
Bierschaender
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@ cbllain: ich träume nicht, es war auch nicht die frage ob mein arbeitgeber und in was für einem verhältnis wir stehen( ein gute nebenbei bemerkt) und das selbe wie meine jetztige arbeit geht eh nur zu zweit bzw manche sachen zu dritt, es geht nur darum teile( kleine teile) eben so zu bauen wie es in dtl. so ca 3 firmen( ich hab gegoogelt) derzeit schaffen, es ist eben nicht das selbe, das einzige ist das niveau auf dem WIR bauen.

@ ztrump: danke genau diese negativ-erfahrung wollte ich wissen das ist so genau das was mich stört bzw hindert, hast du noch mehr davon, bzw gilt das auch für kleinunternehmer,....hast du das schon hinter dir???

MfG
Bier
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Ungelesen 18.06.15, 23:05   #14
ztrump
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Ich hatte einen 1 Mann Betrieb (Mich)
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