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Ungelesen 20.05.15, 17:31   #4
tomcrswer
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Zitat:
Zitat von S.Cobar2k8 Beitrag anzeigen
Tierarzt angerufen, die wussten auch keine wirkliche lösung, die dame am telefon meinte erst zu mir ich solle sie doch bei mir im Garten vergraben. Wie gesagt, weder meine katze , und wenn mich nicht alles täuscht gibt es da auch einige Gesetze zu beachten was das angeht.
Zitat:
Zitat von Tierkörperbeseitigungsgesetz
§ 5 Beseitigung von Tierkörpern

(1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen
1. Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden,
2. Körper von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden,
3. herrenlose Tierkörper der in Nummer 1 genannten Tierarten, ausgenommen solche von frei lebendem Wild.
Dies gilt auch für Körper anderer Tiere, einschließlich solcher von frei lebendem Wild, soweit es zur Wahrung des Grundsatzes des § 3 erforderlich ist und die zuständige Behörde dies anordnet. Vor der Beseitigung dürfen Tierkörper zu diagnostischen Untersuchungen in tierärztliche Untersuchungsanstalten verbracht werden.

(2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32b und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt.
Rechtlich spricht nichts dagegen, das Tier auf deinem Grundstück zu vergraben, wenn du dir die Mühe machen möchtest.
__________________
Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht,
aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

Voltaire [1694-1778]
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