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Rücklastschriftgebühren Abzocke?

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Ungelesen 15.01.16, 14:20   #1
AznGamer
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Standard Rücklastschriftgebühren Abzocke?

Hi,

in diesem Beitrag wollte ich einfach mal wissen wie Eure Meinung zu diesen "assi" hohen Rücklastschriftgebühren sind.
Ich habe nämlich vor einigen Tagen eine Rechnung zugeschickt bekommen, inder ich insgesamt 16€ "Bankstornokosten" bezahlen soll, weil mein Konto nicht genügend gedeckt war. Leider habe ich die Einzahlung total vergessen.
Der Betrag um den es sich handelte betrug 6€.. ich bezahle also fast das dreifache der urspünglichen Summe..

Meine Meinung dazu, wow die Menschheit denkt sich auch jeden scheiß aus um aus uns jeden Cent herauszuquetschen, echt traurig. Ist das denn überhaupt erlaubt so hohe Gebühren zu verlangen?

Gruss.
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Ungelesen 15.01.16, 14:43   #2
Samonuske
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Das ist gut erklärt, habe ich mal von einem Dekan gezeigt bekommen. Selbst diese können nur noch mit dem Kopfschütteln.
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So langsam aber sicher haben die Smartphone's mehr "Rechenleistung" als mancher ihrer Nutzer.
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Ungelesen 15.01.16, 16:24   #3
Jackieiii
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Kommt drauf an, die Höhe ist unterschiedlich:

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Tja, und für einen Euro Schulden darf man 83,54 € Inkassogebühren berechnen. Nennt sich "Streben nach Gewinn im kontinuierlichen, rationalen kapitalistischen Betrieb" oder altdeutsch Abzocke

Find ich auch zum kotzen, aber so ist die Welt heute.

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Ungelesen 15.01.16, 19:58   #4
AznGamer
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Wenn ich den Text vom "juraforum" richtig verstanden habe, kann ich eine überhöhte rücklastschiftgebühr von 16€ widersprechen?

"Zu beachten ist, dass neben den Bankgebühren in Höhe von 3,- € auch noch eine Mahngebühr fällig werden kann, diese bewegt sich allerdings in einem Rahmen um 2,50 €, wodurch sich immer noch keine horrenden Endbeträge von 10,- € und mehr ergeben."(quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ])
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Ungelesen 15.01.16, 19:59   #5
AznGamer
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sorry wegen doppelpost **
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Ungelesen 16.01.16, 01:35   #6
eizzim
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das Prob dahinter ist, dass Leute auf ec-Karte Sachen kaufen, die Summe wird dann vom Konto abgebucht, die Leute lassen es dann aber zurückbuchen.

Klar, die Gebühren bei dir scheinen hoch zu sein, aber wenn man keine 6€ auf dem Konto hat und einkaufen geht, läuft irgendwas falsch, brauchst auch nicht irgendwelche Stories zu erzählen, is mir eh Lachs.

Es muss sich einer hinsetzen, deine Adresse herausfinden und dir einen Brief schicken. Ich würde das nicht unter 20 Tacken machen. Vllt geht das auch automatisch, wer weiß, aber, dass sich die Menschheit irgendwas ausdenkt um "unschuldige" Bürger, wie dich, abzuzocken ist hier nicht angebracht.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei eizzim bedankt:
Ungelesen 16.01.16, 07:12   #7
Tuxtom007
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Zitat:
Zitat von AznGamer Beitrag anzeigen
Ich habe nämlich vor einigen Tagen eine Rechnung zugeschickt bekommen, inder ich insgesamt 16€ "Bankstornokosten" bezahlen soll, weil mein Konto nicht genügend gedeckt war. Leider habe ich die Einzahlung total vergessen.
Sorry, aber das ist eigene Dummheit - die Kosten und Mahgebühren bei Rücklastschriften werden vom Rechnungssteller erhoben und nicht von der Bank und die stehen in der Regel in deren AGB´s
Den AGB´s hast du mit einem Kauf oder ähnlichem Vertrag zugestimmt - also eigene Dummheit.
Tuxtom007 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 16.01.16, 12:50   #8
rince256
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rince256 wird langsam besser | 108 Respekt Punkterince256 wird langsam besser | 108 Respekt Punkte
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Ob Dummheit oder nicht, passieren kann schon mal was.

Ich habe mal vor über 10 Jahren der Firma Quelle aus einem Irrtum heraus 50 Cent zuwenig überwiesen (ging um eine Summe über 1500 Euro) und die wollten dann 8 Euro Mahnspesen haben.
Klar, war mein Fehler und ich hab die Gebühr auch bezahlt, aber bestellt habe ich bei diesem Unternehmen nie wieder was.

Auf der einen Seite verstehe ich ja die Händler, die ständig mit säumigen Zahlern zu tun haben, schließlich hat man die Ware ja schon versendet, braucht auch das Geld sofort und nicht erst in 2 Monaten. Auf der anderen Seite vermisse ich aber ein gewisses Fingerspitzengefühl bei der Geldeintreiberei. Kunde ist nicht gleich Kunde.

Und wenn man das Maximale an Gebühren verlangt, um damit zu verdienen, rechnet man wohl auch nicht damit, dass der Kunde noch einmal kauft.
rince256 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.01.16, 11:12   #9
tanjian
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Da fallen mir spontan nur 2 Sachen ein:

1. Wenn du eine Bank hast, die wegen 6 EUR Unterdeckung eine Lastschrift zurück gehen lässt, und ansonsten mit dem Konto alle ok ist (kein sogenanntes "Guthabenkonto", kein ausgereizter/überzogener Dispo, etc. pp), dann wechsel deine Bank!

2. Versuche zumindest, auch mal die andere Seite zu verstehen oder zumindest zu betrachten. Stell dir einfach mal vor, wie du reagieren/dich fühlen würdest, wenn dein Arbeitgeber dein Gehalt andauern zu spät/unvollständig überweisen würde...so fühlen sich im Bereich Lastschrift nämlich oftmals die Händler (insbesondere in solchen Fällen: erst bezahlt der Kunde 6 EUR per Karte, und dann kommt die Lastschrift mangels Deckung zurück. Da kann ich dem letzten Satz von rince256 nur zustimmen: als Händler kann man auf diese Kunden verzichten).
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Ungelesen 17.01.16, 11:57   #10
Sofaplanet
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@tanjiian
Mittlerweile haben alle Banken in Deutschland die sogenannte automatische Disposition eingeführt, daß heisst wenn das Konto auch nur 1 Cent über dem Limit bzw. Dispo ist geht die Lastschrift automatisch zurück. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, daß Ihm ein ausreichender Dispo bei entsprechender Liquidität zur Verfügung steht bzw. wenn die persönliche Kreditwürdigkeit nicht gegeben ist, daß sein Konto im Rahmen des Guthabens geführt wird.
Es ist nicht die Aufgabe des Kreditinstitutes dem Kunden hinterher zu laufen.
Dies passiert ausschließlich im Privat Banking Bereich bzw. im Wealth Management.
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Ungelesen 17.01.16, 12:27   #11
tanjian
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@Sofaplanet
Ist mir klar, daher hatte ich den Zusatz mit dem "Konto ok" geschrieben: ich kenne zwar nur 3 Banken aus eigener Erfahrung (u. a. Sparkasse und comdirect, wobei letztere schon etwas länger her ist), aber bei denen gibt es neben dem ggf. eingeräumten Dispo einen Bereich für die geduldete Überziehung, der auch bei der Auto-Disposition berücksichtigt wird. Sprich wenn bei mir der Dispo am Anschlag ist geht eine 6 EUR Lastschrift trotzdem nicht zurück, sondern ich rutsche in die Überziehung rein. Wenn die dann natürlich auch ausgereizt ist ist Schicht im Schacht :-)

Ansonsten bin ich aber 100% bei dir. Alle Welt ruft nach mündigen Bügern, Eigenverantwortung und weniger Kontrolle, aber wenn das dann "Probleme" macht wird wieder nach mehr Kontrolle, Hinweisen und Teilung der Verantwortung geschrien.
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Ungelesen 17.01.16, 18:00   #12
Sofaplanet
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Da bei einer geduldeten Überziehung der Dispozins in der Regel 5% über dem "normalen" Dispo ist, und das Kreditinstitut dieses nicht stillschweigend ausführen darf, bist Du theoretisch berechtigt den zu unrecht erhobenen Überziehungszins zurück zu fordern.
Der Bankberater handelt also ohne Deine Zustimmung. Er müsste Dich theoretisch jedes Mal anrufen.
Wie gesagt ich kenne nur noch die automatische Disposition.
Bei uns im Wealth Management sieht das anders aus. Da wir nur Kunden haben mit minimal 1 Million Einlagen wird auch falls der Kunde mal theoretisch über den Dispo rutscht nur der gleiche Zins verlangt wie innerhalb der Dispogrenze.
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Ungelesen 17.01.16, 20:07   #13
themarl
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Zitat:
Zitat von Sofaplanet Beitrag anzeigen
Da wir nur Kunden haben mit minimal 1 Million Einlagen wird auch falls der Kunde mal theoretisch über den Dispo rutscht nur der gleiche Zins verlangt wie innerhalb der Dispogrenze.
Das ist bei so gut wie allen Direktbanken ebenfalls der Fall. Ing-Diba beispielsweise nehmen für Dispo genau den gleichen Zinssatz wie für geduldete Überziehung
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Ungelesen 17.01.16, 21:26   #14
Sofaplanet
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Mag bei der Ing. Diba vielleicht so sein.
Bei allen stationären Banken gibt es keine geduldeten Überziehungen mehr aufgrund der automatischen Disposition.
Die Mitarbeiter haben nicht einmal die Kompetenz das Konto 1 Cent über den Dispo raus zu überziehen.
Die Lastschrift wird sofort vom System zurückgegeben.
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Ungelesen 18.01.16, 11:52   #15
ikmujn
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Zitat:
Zitat von Sofaplanet Beitrag anzeigen
Mag bei der Ing. Diba vielleicht so sein.
Bei allen stationären Banken gibt es keine geduldeten Überziehungen mehr aufgrund der automatischen Disposition.
Die Mitarbeiter haben nicht einmal die Kompetenz das Konto 1 Cent über den Dispo raus zu überziehen.
Die Lastschrift wird sofort vom System zurückgegeben.
Stimmt so nicht.. Arbeite selber bei einer großen Süddeutschen Filialbank, bis vor kurzem noch auf der Filiale im direkten Kundenkontakt.
Bei Guthabenkonten, aber auch bei Kunden mit schlechter Bonität (Rücklastschriften in der Vergangenheit, etc.) gibt es ein starres Limit, sprich die automatische Disposition gibt ab 0,01€ über Verfügungsrahmen alles zurück. I.d.R. errechnet die Autodisposition aber aufgrund vergangener Habensumsätze, welche Überziehung "vertretbar" ist, sodass man in die geduldete Überziehung rutscht
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Ungelesen 18.01.16, 19:50   #16
Sofaplanet
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Wenn die Kunden so dumm sind und die stillschweigende geduldete Überziehung akzeptieren und somit den erhöhten Dispozins dann hat das Kreditinstitut Glück.
Der Kunde ist nämlich gesetzlich nicht verpflichtet den erhöhten Disposatz zu akzeptieren.
Zahlt der Kunde dann bei einer geduldeten Überziehung den gleichen Disposatz wie innerhalb des Dispos bei euch???
Bei uns ist dies nämlich im Wealth Management der Fall und deshalb gibt es dort auch genehmigte Überziehungen.
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Ungelesen 18.01.16, 20:01   #17
321meins
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Zitat:
Zitat von Sofaplanet Beitrag anzeigen
Der Kunde ist nämlich gesetzlich nicht verpflichtet den erhöhten Disposatz zu akzeptieren.
Kannst du das bitte belegen?
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Ungelesen 18.01.16, 20:35   #18
Rumplestilskin
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Klar: Du kannst das Konto jederzeit kündigen.
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Ungelesen 18.01.16, 21:00   #19
ikmujn
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ikmujn ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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Zitat:
Zitat von 321meins Beitrag anzeigen
Kannst du das bitte belegen?
Ein kurzer Blick in Wikipedia ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]) verweist dabei auf § 505 BGB --> Der Kunde ist nicht verpflichtet den Überziehungszinssatz zu zahlen falls er nicht über dessen Höhe informiert wurde. Da jedoch in der Regel in den AGB und im Preis- und Leistungsverzeichnis darauf verwiesen wird.. Nein, er kann es nicht belegen
ikmujn ist offline   Mit Zitat antworten
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