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Arbeitgeber will mich veräppeln bezüglich Urlaubstage

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Ungelesen 14.07.16, 10:32   #1
Jackbelly7
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Standard Arbeitgeber will mich veräppeln bezüglich Urlaubstage

Servus Leute,
Ich habe mein jetzigen AG ab 1.juli gekündigt und möchte Nächten Monat bei neuen Arbeitgeber starten.
Habe 24 Tage Jahres Urlaub davon Bis jetzt 3 Stk genommen.
Ich dachte da ich ab 1. Juli kündige stehen mir volle Tage also noch 21 Tage Rest Urlaub zu. Aber heute sagt Mann mir entweder nehme ich hier volle Tage und dafür bei neuen Arbeitgeber kein urlaub mehr 
Oder
Bei jetzigen Arbeitgeber die Hälfte und die andere Hälfte bei neuen Arbeitgeber.
Die sagten mir der neue Arbeitgeber könnte von meinem jetzigen Arbeitgeber eine Urlaubs Bescheinigung verlangen.

Was meint ihr stimmt das alles oder läuft das anders


Und andere Frage kann er mir den Urlaub verweigern?Da laut Vertrag nicht ausbezahlt werden kann.
Und bin ich dazu verpflichtet ( wurde danach gefragt in der Personal Abteilung) wenn ich zum einer der Konkurrenz Firmen gehen, bezüglich betriebsgeheinnisse uns Freistellung?


Danke
Jackbelly7 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.07.16, 12:04   #2
purgatory75
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Alles rechtens. Ich würde an Deiner Stelle die halb/halb Variante wählen.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei purgatory75 bedankt:
Ungelesen 14.07.16, 12:29   #3
srost
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Wieso solltest du beim aktuellen Arbeitgeber auch alle Urlaubstage bekommen, wenn du nicht das volle Jahr dort arbeiten wirst? Nimm halb/halb.
srost ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.07.16, 20:33   #4
Cut
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Ist doch irgendwie logisch, dass sich die Urlaubstage anteilig verringern, wenn man nicht das ganze Jahr beim Arbeitgeber beschäftigt ist.
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Ungelesen 14.07.16, 21:29   #5
LucyNyuu
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Was heisst da "halb/halb wählen"?
Jahresurlaub = 24 Tage... 1. Halbjahr übernimmt natürlich Arbeitgeber 1 und in der 2. Jahreshälfte ist dann Arbeitgeber 2 zuständig.
Gehe davon aus, daß Du zum 30.6. gekündigt hast, wenn Du schreibst ab 1.7.
Sonst muss Arbeitgeber 1 natürlich noch 1 Monat länger bezahlen, dafür Arbeitgeber 2 den Monat weniger.
Urlaub kann Dir nur verweigert werden, wenn die Auftragslage das nicht zulässt, aber dann muss, wenn ich mich recht erinnere, ausgezahlt werden, da Du ja die Firma verlässt.
Wenn Du in der neuen aber nur ZB 3 Monate bleiben würdest, würden Dir auch natürlich nur für diese 3 Monate (=6Tage) zustehen
LucyNyuu ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.07.16, 15:15   #6
Caplan
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Genauer gesagt ,wird der Teil der Arbeitstage auf den Monat heruntergebrochen.
siehe :
2 Tage / Monate Anspruch ( 24 Tage/anno ). Das laesst sich also leicht errechnen wieviel Urlaub du haettest verbrauchen KOENNEN.
Der neue Arbeitgeber kann einen Urlaubsnachweis verlangen, wenn er das will.
Letztendlich koenntest du ja auch mehr Urlaub schon vebraten haben, weil dein vorangegangener AG zu Beispiel einem groesseren Urlaub nicht im Weg stand und somit in Vorleistung ging.
Das hiesse im Endeffect, das der Alte AG , sogar vom neuen AG Geld verlangen kann, da eine Urlaubsabgelte schon geflossen ist. ( wenn es noch in deinem Fall Urlaubsgeld gibt)
Ferner will der neue AG sicherlich deinen nicht genommenen Urlaub aus vorangegangener Zeit tilgen und auch nicht mehr Urlaub spendieren auf Grund von Hoeren /Sagen deinerseites.

Bez. Freistellen: das ist eine noch junge Mode, Mitarbeiter unter Umstaenden nicht einmal mehr die herkoemmliche Kuendigungsfrist im Laden zu behalten, sondern " sofort vom Hof zu jagen.."
Dahinter stehen auch berechtigte Interessen.
Je nach Arbeitsstelle und Arbeitsplatz, koennte der Kuendigende z.B noch wacker den Rechner spiegeln, so wie er ja auch das Internet zuhause spiegelt.
Er koennte relevante Dokumente aus QS , Arbeitssicherheit, aus Forschung ,Prototypenprojecten , Projecten ueberhaupt , usw,usw duplizieren.
Der typ. Hammer und sonstige Werkzeuge, sind da nicht einmal einbezogen. Die werden meist schon in der Zeit vor der Kuendigung geklaut..

Auzahlungen von Urlaubstage sind in erster Linie Vertragssache und in zweiter Linie Ermessenssache.
Muessen , muss man gar nichts. Es wuerde deine Kuendigungszeit nur weiter nach hinten setzen im Einzelfall
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Ungelesen 16.07.16, 21:08   #7
Jackbelly7
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da ich zur konkurrenz gehe lasse ich mich frei stellen.

und bezüglich urlaub ,wer länger als 6monaten in einem unternehmen arbeitet und ab ersten juli kündigt sowie bei mir der fall, hat der AN vollen Jahres Uralub recht.
hab gegooglt.
danke
Jackbelly7 ist offline   Mit Zitat antworten
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Ungelesen 17.07.16, 08:38   #8
Tuxtom007
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Zitat:
Zitat von Jackbelly7 Beitrag anzeigen
Servus Leute,
Ich habe mein jetzigen AG ab 1.juli gekündigt und möchte Nächten Monat bei neuen Arbeitgeber starten.
Habe 24 Tage Jahres Urlaub davon Bis jetzt 3 Stk genommen.
Ich dachte da ich ab 1. Juli kündige stehen mir volle Tage also noch 21 Tage Rest Urlaub zu.
Die steht pro Monat in der Firma 1/12 deines JAhresurlaubs zu, also bei dir 12 Tage beim alten AG und entsprechend der Anteil beim neuen AG.

Urlaub ausbezahlt wird nur in besonders schwerwigenden Fälle, wenn du den z.b. aus irgentwelchen betrieblichen Gründen nicht nehmen kannst.

Wenn du aber freigestellst wird, sieht die Sache anders aus, dann kann es auch sein,das dein Urlaub verfällt.
Tuxtom007 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 18.07.16, 01:13   #9
xxfgxx
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Bundesurlaubsgesetz
§ 4 Wartezeit:

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.



Wenn es also stimmt, dass dein Arbeitsverhältnis mit dem 01.07.16 endet, steht dir gegenüber dem AG der volle gesetzliche Jahresurlaubsanspruch zu. (24 Tage bei 6 Werktagen pro Woche)
Allerdings hast du gegnüber dem neuen AG in diesem Fall keinen Urlaubsanspruch mehr für das Jahr.
xxfgxx ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 18.07.16, 19:12   #10
Falcon999
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Zitat:
Zitat von Jackbelly7 Beitrag anzeigen
da ich zur konkurrenz gehe lasse ich mich frei stellen.

und bezüglich urlaub ,wer länger als 6monaten in einem unternehmen arbeitet und ab ersten juli kündigt sowie bei mir der fall, hat der AN vollen Jahres Uralub recht.
hab gegooglt.
danke
Du hast du nur dann ein volles Anrecht auf Urlaub, wenn du ein volles Jahr gearbeitet hast, ansonsten nur anteilig. Wer nur ein halbes Jahr im neuen Jahr gearbeitet hat, der hat auch nur Anspruch auf die Hälfte der Urlaubstage des Jahres.

Du hast derzeit noch 21 Resturlaubstage die dir zustehen (24 insgesamt). Die Hälfte davon ergeben 12 Urlaubstage, bzw. bei dir noch 9 Resturlaubstage. Die kannst du dir bei deinem alten Arbeitgeber nehmen.
Falcon999 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 19.07.16, 06:04   #11
Caplan
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Der Urlaubsanspruch definiert nicht, dass du nach 6 Monaten vollen Anspruch auf den Jahresurlaub hast,
sondern, dass du nach 6 Monaten erstmalig ueberhaupt Urlaub beantragen und NEHMEN darfst.
Und ein AG muss dir auch nicht mehr Urlaub gewaehren , als das du in den aus den ersten 6 Monaten stammenden Urlaubsanspruch geltend machen darfst.
in deinem Fall 12 Tage.
Alles andere, siehe ; du moechtest aber 15 Tage, ist Verhandlungssache und einwilligungsabhaengig vom AG.

Wie viele wechseln einen Arbeitsplatz, weil eine Seite gekuendigt hat und trotzdem, nehmen wir an es waere im Mai, hast du schon deinen Sommerulaub fuer July gebucht.
Die ueblichen 14 Tage-3 wochen.
Wenn du im Juno dann deine neue Arbeitsstelle bevoelkern willst, dann ist es auch landauf , landab Usus, bei Einstellung mit dem moeglichen kuenftigen AG ganz klar darueber zu sprechen. Denn , wie zuvor, generell hast du keinen Anspruch auf Urlaub innerhalb der ersten 6 Monate.
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Ungelesen 23.07.16, 10:22   #12
aaser
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Ich musste mich auch mit diesem Thema befassen.
Ich habe letztes Jahr ein besseres Angebot von einer anderen Firma bekommen und wechsel nun am 1.8. die Firma. Ich habe aber bereits im November gekündigt.

Man darf hier sich nicht umbedingt auf den JAHRESURLAUB festlegen sondern muss auf den Gesetzlichen Mindesturlaub achten.
Bei einer 5 Tage Woche sind es 20 und bei einer 6 Tage Woche 25 Tage.
Ich hätte mich also mit mindestens 20 Urlaubstagen dieses Jahr verabschieden können.
Evtl. sogar 25 Tage weil ich alle 2 Samstage Arbeite.
Hier ist es aber wirklich so, dass dies ein Nachteil sein kann oder hätte werden können.
So kann der neue Arbeitgeber sagen, dass ich keinen Anspruch auf Urlaub habe die 4 Monate in diesem Jahr, weil ich den Mindesturlaub bereits genommen habe.
Ich habe meine Vertraglichen 30 Tage durch 12 Monate und dann mal 7 Monate arbeiten gerechnet und lasse mir von der alten Firma bescheinigen, dass ich nur 17,5 Tage genommen habe.
So habe ich definitiv noch ein paar Tage die ich nehmen kann + die Tage die ich noch bekomme.
Ich würde dies empfehlen. Dann kann keiner sagen, dass kein Urlaub gegeben werden kann weil der Mindesturlaub bereits genommen wurde.

Ok, man wechselt nicht zu einer Firma die bekannt ist, dass man linke Touren macht.
Von daher kann man immer über Urlaub und co reden.
Nur so kann einem keiner an den Karren fahren.
aaser ist offline   Mit Zitat antworten
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