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Rechtsfrage über Hundebesitzer

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Ungelesen 12.05.15, 13:23   #1
rene290490
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Standard Rechtsfrage über Hundebesitzer

Hallo!

Möchte nur mal eine Einschätzung hören bevor ich jetzt zu nem Anwalt laufe oder sonst was.
ich beschreibe in der story die Parteien mit "A" und "B"

A und B sind ein paar.
sie legen sich einen Hund zu. (Den Partei A bezahlt und auch am Kaufvertrag steht sowie die Chipnummer auf Person A läuft.)
Wie das halt so ist trennen sich A und B.
Person A muss aus dem Haushalt von Person B ausziehen, kann aber gegenwärtig den Hund nicht mirnehmen sondern überlässt ihn in der zwischenzeit Person B.
Eine vereinbarung wird getroffen in dem steht das es Person A jederzeit frei steht den Hund zu holen und zu sehen.
Person B aber bricht diese Vereinbarung woraufhin Person A den Hund dauerhaft zu sich holt.
Nun besteht Person B darauf das Person A sämtliche Futterkosten trägt die im Laufe der Zeit angefallen sind. (Wieviel das tätsächlich war kann person B nicht mit rechnungen belegen, sondert rechnet Auge mal Pi einfach täglich 3€)

Mit dem schriftlichen Zusatz: entweder bezahlt Person A diese Kosten oder muss den Hund zurück bringen.

desweiteren: Person A hat bislang sämtliche Tierarztbesuche, Hundeschulerechnungen bezahlt.
Der Hund ist auch im Haushalt von Person A angemeldet, sowie in deren Haushaltsversicherung.

Ist es nötig einen Anwalt einzuschalten um für ruhe zu Sorgen oder es einfach dabei zu belassen?

zusammengefasst:

Eigentümer lt Kaufvertrag: Person A
Eigentümer lt Chip: Person A
Letzter Aufenthaltsort des Hundes: Person B
futterkosten bezahlte: Person B
Tierarztkosten bezahlte: Person A
Erziehungskosten bezahlte: Person A
Hund gemeldet bei: Person A
__________________
Datei offline? Bitte dringend PM an mich!
Wünschen wird gerne nachgekommen
Ein Danke kann die Welt verändern
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Ungelesen 12.05.15, 13:31   #2
mazemukel
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Ich wuerde sagen, Person A + B einschlaefern und dem Hund die Materiellen Dinge vererben. Scheint fuer mich das fairste fuer beide Seiten!
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Ungelesen 12.05.15, 13:43   #3
MadWarbeast
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...eigtl. könnte mein mädel und ich A + B sein, mit einer aussnahme, wir haben uns nicht getrennt und wenn, dann ist für mich klar, da es ihr hund ist, das ich ihr helfen würde und das tier ne weile bei mir lebt und sie Ihn holen kann, wann immer sie möchte!
über kosten derweil, würd ich mich nicht streiten, das hat ein tier nunmal so ansich...
...bei euch werden sich die anwälte freuen, sollte es soweit kommen...ein Hund ist vor dem gesetz eine sache....ich denk, bei Kindern würdet ihr genauso sein....egoistisch und verletztend....das arme arme tier hat mein beileid!
__________________
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...und es wird Zeit, für eine neue und bessere Unendlichkeit!
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Ungelesen 12.05.15, 13:47   #4
Rumplestilskin
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Hallo,


schwierige Frage, besonders, da nach einer Trennung bei beiden Seiten die Nerven blank liegen (warum auch immer).

Das einfachste ist mal eine Gegenrechnung mit den von A bezahlten Kosten (übrigens, es ist wohl eher die Tierhaftpflichtversicherung als die Hausratversicheruhng). Ansonsten weiss man ja, welches Futter der Hund in welcher Menge frisst, so dass man das auch genauer berechnen kann.

Zwischen beiden Aufstsellungen gibt es eine Differenz - das ist der Betrag, über den geredet werden müsste, wenn der Hund zu A geht.

Aber die andere Frage ist: geht es wirklich um das Geld?
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Ungelesen 12.05.15, 14:05   #5
Odatas
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Einfach gut sein lassen. Die kann dir in Rechnung stellen was sie will am ende steht sie in der Beweispflicht.
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Ungelesen 12.05.15, 14:14   #6
tomcrswer
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Ich würde erst mal die Füße still halten und abwarten. Angenommen, du bist A:
  1. Er gehört rechtlich dir (Kaufvertrag).
  2. B hat keine Belege für das Futter.
  3. Der Hund ist bei dir.
Wenn B ihn gegen deinen Willen zu sich holt, ist das Diebstahl und ohne rechtliche Ausbildung würde ich mal behaupten, dass jeder Anwalt B von einer Klage abraten würde.
__________________
Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht,
aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

Voltaire [1694-1778]
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Ungelesen 12.05.15, 14:21   #7
eizzim
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Ich würde selber ausrechnen, was der Hund so gefuttert hat und Person B das Geld vor die Füße werfen, alleine damit ich die Fratze nicht mehr sehen muss.

Ein Tier kostet nunmal Geld, B hätte während der Zeit auch sagen können, zahl mir doch bitte die Hälfte der Futterkosten etc.

Auch wenn Trennungen oft von Hass und Missgunst begleitet werden, sollten Tiere und/oder Kinder bei sowas nicht egoistisch betrachtet werden.
__________________
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Ungelesen 13.05.15, 11:27   #8
dshkyra
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Wenn Person A den Hund gekauft hat und im Kaufvertrag steht, ist er auch der Besitzer des Hundes. Person B kann nicht die Herausgabe des Hundes wegen der ausstehenden Futterkosten verlangen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Würde Person B den Hund Person A wegnehmen, dann müsste Person A einfach zur Polizei gehen, Anzeige wegen Dienstahl erstatten und die Polizei würde Person A den Hund wieder übergeben. Da braucht man keinen Anwalt dazu.

Wegen den verlangten Futterkosten:
3 Euro pro Tag, ist selbst bei hochwertigem Futter ein wenig hoch oder habt ihr eine Dogge? Wenn Du nicht bezahlst, kann Person B einen gerichtlichen Mahnbescheid an Person A zustellen, auf den man dann reagieren sollte. Um welche Summe geht es den? 100 oder 200 Euro? Dafür hebt kein Anwalt seinen Allerwertesten vom Stuhl.
Das lohnt sich nicht. Auch ist Person B in der Beweislast. Sie muß beweisen, dass Sie einen Auftrag bzw Abmachung mit Person A wegen der Futterkosten hatte. Dieser ganze Streit (wegen dem Geld) kann sich über Monate hinziehen.
So schnell wie im Fernsehen, Gerichtsverhandlung in ein paar Wochen, gibt es in wirklichkeit nicht wegen so einer Sache.

Ich jedenfalls würde die Futterkosten für meinen Hund selbstverständlich bezahlen, immerhin hat er ja was gefressen oder nicht?
Wenn er dazu noch gut behandelt wurde und auch seinen Auslauf hatte, wäre ein Bonus selbstverständlich. Wenn Du nicht bereit bist, die angefallen Futterkosten zu übernehmen, wäre es evtl doch besser, wenn die andere Partei den Hund bekommt.

Das Du die Tierarztkosten usw bezahlt hast ist doch selbstverständlich. Immerhin ist es auch dein Hund.
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Ungelesen 13.05.15, 11:35   #9
wolfgang1502
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Ich Tippe eher das Er Person B ist :-)
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Ungelesen 13.05.15, 16:12   #10
Odatas
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Plottwist!!
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Ungelesen 13.05.15, 22:10   #11
schizzo
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Person A könnte den Spieß einfach umdrehen und Person B nahelegen, den Hund zu übernehmen, wenn auch sämtliche zukünftig anfallenden Kosten (Hundesteuer, Tierarzt, etc.) mit übernommen werden. Natürlich könnte Person A zusätzlich eine Aufteilung der bisher entstandenen Kosten verlangen.
Ich denke Person B es sich dann nochmal überlegen.
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Ungelesen 14.05.15, 08:00   #12
supersvabo
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Wie würde der Jurist sagen: Es kommt drauf an.

Grundsätzlich ist A nach dem Kaufvertrag Eigentümer des Hundes, auch wenn dieser sich zur Zeit nicht im Besitz des Hundes befindet. Aus diesem Grund könnte der Eigentümer also A die Herausgabe des Hundes vom Besitzer B verlangen. Rechtsgrundlage wäre dazu der §985 BGB

Eine Zurückbehaltungsrecht des Hundes gäbe nur dann, wenn es explizit vereinbart worden wäre bspw. bei einer Art Pfandrecht. Ist dies nicht der Fall müsste selbst bei einer vereinbarten Kostenübernahme zunächst ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden.

Der Hund ist also nach den vorliegenden Informationen herauszugeben. ABER wenn B den Hund nicht freiwillig herausgibt, bleibt nur der Klageweg.

Deshalb würde ich persönlich versuchen eine Einigung dahingehend zu erreichen dass ich B eine angemessene Zahlung anbieten würde.
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Ungelesen 14.05.15, 09:06   #13
cbllain
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cbllain wird langsam von ratten respektiert | 181 Respekt Punktecbllain wird langsam von ratten respektiert | 181 Respekt Punkte
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Kindergarten.
Außerdem rechtlich ziemlich eindeutig. Der Hund gehört dem Eigentümer. Das Futter hat derjenige zu zahlen, der es gekauft hat.
Außer es gibt da eine schriftliche Vereinbarung.
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Ungelesen 15.05.15, 04:26   #14
Tiebone
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Schwierig etwas zu deiner Situation zu sagen, da du hier mehrere Unklarheiten hast, und keine direkte Frage. Herausgabe der Sache (des Hundes) an den Eigentümer ist glaub ich klar.
Bei der Frage nach dem Aufwendungsersatz für Futter wird es wesentlich schwieriger.
Zitat:
Das Futter hat derjenige zu zahlen, der es gekauft hat.
Das stimmt, aber die frage ist ja ob er/sie die Aufwendung ersetzt bekommt. Könnte man über eine GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag) versuchen. Hier wäre es relevant den Inhalt des Aufbewahrungsvertrages zu kennen...

Wenn dir der Hund gehört - fordere schriftlich mit Frist(!) zur Herausgabe auf, bei fruchtlosem verstreichen der gesetzten Frist Herausgabe mittels Behörden veranlassen.

Ein Zivilprozess über die Futterkosten wäre dagegen mit Anwaltskosten sicherlich nur teuer und lästig, sofern sich überhaupt ein Gericht diesem Fall annimmt...
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Ungelesen 15.05.15, 10:28   #15
TinyTimm
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Ich erspare mir jetzt das Person A und Person B.
Ein Hund ist ein Lebewesen mit Gefühlen Hergottnochmal und kein Wanderpokal!
Er ist das schwächste Glied in der Kette eurer kindischen Streitigkeiten, leidet aber am meisten wenn es so weitergeht.
Bezahl diese Futterkosten. Wenn er in der Zeit bei dir gewesen wäre, hättest du auch bezahlen müssen.
Wenn du echt mit dem Gedanken spielst den Hund deshalb abzugeben, weil du auf deinem Standpunkt beharrst, dann verdienst du ihn ohnehin nicht.
Kindergarten.
__________________
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Ungelesen 30.05.15, 22:57   #16
warran
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Kurzform:
habe einen solchen Fall selber gehabt. Hund auf meinen Namen angemeldet und gut war. Es ist so ähnlich gelaufen wie bei Dir, ich habe aber einfach auf die Regrestrierung hingewiesen.
Da war dann alles gut...was sollte sie auch anderes machen, ich habe den Hund auf meinen Namen angemeldet und bin rechtlich der Besitzer.
Ich wünsche Dir viel Glück und das Du ihn behalten kannst
__________________
ich hasse es wenn Leute mich adden und dann fragen wer ich eigentlich bin...
warran ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 03.06.15, 06:11   #17
Knecht.Rubrecht
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Zitat:
Zitat von supersvabo Beitrag anzeigen
Wie würde der Jurist sagen: Es kommt drauf an.

Grundsätzlich ist A nach dem Kaufvertrag Eigentümer des Hundes, auch wenn dieser sich zur Zeit nicht im Besitz des Hundes befindet. Aus diesem Grund könnte der Eigentümer also A die Herausgabe des Hundes vom Besitzer B verlangen. Rechtsgrundlage wäre dazu der §985 BGB

Eine Zurückbehaltungsrecht des Hundes gäbe nur dann, wenn es explizit vereinbart worden wäre bspw. bei einer Art Pfandrecht. Ist dies nicht der Fall müsste selbst bei einer vereinbarten Kostenübernahme zunächst ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden.

Der Hund ist also nach den vorliegenden Informationen herauszugeben. ABER wenn B den Hund nicht freiwillig herausgibt, bleibt nur der Klageweg.

Deshalb würde ich persönlich versuchen eine Einigung dahingehend zu erreichen dass ich B eine angemessene Zahlung anbieten würde.
Geht das nicht so einfacher...
Warum so Kompliziert wenn der Hund auf mich zugelassen ist, meine Freundin den aber nicht heraus rückt...
Unterlagen nehmen, hingehen, Polizei rufen - sagen die hat meinen Hund endwendet (Straftat) und rückt den nicht raus , Polizei wirft einen Blick in die Papiere und fall erledigt...
Hund ist weg und kein Gericht der Welt gibt den zurück

Wegen dem Futter, das wurde vorbei gebracht oder bar Geld gegeben... Aussage gegen Aussage
Knecht.Rubrecht ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 13.08.15, 23:32   #18
ztrump
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Das ist eine klassische Frage an Jurastudenten.
Wird alle Jahre wieder aufgekocht.

Jetzt fehlt nur noch die Frage was passiert, wenn man der Schwiegermutter an Weihnachten das Geschenk ueberreicht und die darin enthaltene Glasschale zerbrochen ist.
Ist diese berechtigt, eine neue zu fordern?

Sind wir schon im Juraforum?
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Ungelesen 05.04.16, 23:56   #19
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Zitat:
Zitat von warran Beitrag anzeigen
Kurzform:
habe einen solchen Fall selber gehabt. Hund auf meinen Namen angemeldet und gut war. Es ist so ähnlich gelaufen wie bei Dir, ich habe aber einfach auf die Regrestrierung hingewiesen.
Da war dann alles gut...was sollte sie auch anderes machen, ich habe den Hund auf meinen Namen angemeldet und bin rechtlich der Besitzer.
Ich wünsche Dir viel Glück und das Du ihn behalten kannst
Du bist ihm auf den Leim gegangen; er ist (das) A, sprichwörtlich. Das lässt sich schon aus dem ersten Satz ableiten; im Folgenden dann auch noch.

Was man ihm wünschen sollte? Du darfst nochmal:
Hellawauz ist offline   Mit Zitat antworten
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