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myGully |
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01.06.13, 12:43
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 44
Bedankt: 7
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Rente bekommen
Hallo,
meine Mutter bezieht Rente, da mein Vater vor einigen Jahren verstorben ist. Nun sagt Sie, dass es keine Rente mehr gibt, da ich momentan nicht mehr zur Schule gehe und mich grade auf der Suche nach einer Ausbildung befinde. Steht die Rente einem erst wieder zu, wenn ich etwas vorweisen kann ? Ich meine, ich habe nun nur 50€ so im Monat, da ist der kriminelle Weg ja schon vorprogrammiert, obwohl ich es eigentlich nicht will ..
Hilft mir bitte Leute!
LG
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01.06.13, 12:55
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#2
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Banned
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 697
Bedankt: 914
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ich kenne mich zwar mit dem rentensystem in de nicht aus, aber es erscheint mir reichlich unwahrscheinlich, dass eine witwenpension an die schulausbildung des sohnes geknüpft ist oder sonstwas mit dem sohn zu tun hat.
nichtmal wenn ich an kindergeld denke, kommt es mir plausibel vor, da das an ein alter, aber nicht an eine tätigkeit des kindes geknüpft ist.
ich hoffe, es gibt hier jemand, der dir genauere auskunft geben kann
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01.06.13, 13:45
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#3
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.937
Bedankt: 13.572
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Die Armut anderer Staaten haben hier nichts verloren..
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@TE
Soweit ich weiss, ist das Einkommen (auch Rentenbezüge) nicht an die Ausbildung der Kinder gekoppelt. Andersherum schon.
Falls dem doch so sein sollte, dann musst Du Dich vermutlich beim beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden.
Wäre es dennoch nicht klüger, sich beim Rententräger, bzw. Arbeitsamt zu erkundigen???
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01.06.13, 13:47
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 44
Bedankt: 7
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Ich bin arbeitssuchend gemeldet. Habe zwar noch keine feste Stelle momentan, aber bin auf der Suche bis zum Sommer.
Habe das hier gefunden :
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
"Nach dem 18. Lebensjahr des Kindes wird die Waisenrente – jetzt mit Einkommensanrechnung und regelmäßig längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres – weiter oder erneut geleistet für
die Dauer einer Schul-, Fachschul-, Hochschul- oder Berufsausbildung.
Waisenrente steht regelmäßig auch für die Zeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten zu, wenn der weitere Ausbildungsabschnitt spätestens bis zum ersten Tag des 5. auf die vorhergehende Ausbildung folgenden Kalendermonats beginnt. Ist dies ein arbeitsfreier Sonnabend oder Sonntag bzw. gesetzlicher Feiertag, gilt der nächste Werktag.
Beispiel
Fachschulausbildung endet am 30.11.2007
Weitere Ausbildung beginnt am 01.04.2008
Waisenrente steht auch für die Zwischenzeit zu, weil die Ausbildung fristgerecht begonnen worden ist. "
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01.06.13, 14:21
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#5
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Stammi
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.145
Bedankt: 589
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Auf gut deutsch wenn du über 18 bist und eine Ausbildung machst, dann kriegst die Rente wenn du über 18 bist und nichts machst kriegst auch nichts, so nach dem Motto das man nicht auf der faulen haut liegen kann und Geld bekommt.
Wenn du eine Ausbildung fertig hast und für die 2te schon eingeschrieben dann bekommst du für den Zwischenraum weiter Geld, dies setzt aber Voraus das man belegen kann das man noch etwas macht.
So nach dem Motto, ein paar Monate werden bezahlt weil man sich für den Zwischenraum nicht zwingend einen Job suchen muss.
Wenn man allerdings eine Ausbildung abgeschlossen hat und nicht neues Vorweisen kann, oder nichts neues Vorweisen will heißt es such dir nen Job.
Den Theoretisch hast du eine Ausbildung fertig und kannst Geld verdienen.
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01.06.13, 14:35
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 44
Bedankt: 7
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Ich bin ja momentan auf der Suche nach einer Ausbildung, kann dies ja auch durch Absagen der Firmen bestätigen. Schule ist ja momentan auch nicht mehr. Was kann ich also tun ?
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01.06.13, 16:22
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#7
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.208
Bedankt: 2.355
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Die Weiterzahlung der Rente beantragen und die Nachweise vorlegen.
Ob sie dann auch gezahlt wird ist eine andere Sache.
Wenn du dann eine Ausbildung beginnen tust, erneut einen Antrag stellen. Falls der erste abgelehnt wurde.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Und um jetzt zu ein wenig Kohle zu kommen.......
Wie wäre es, im Supermarkt Regale einzuräumen?
Oder bei Speditionen nachfragen, die suchen auch immer für den späten Nachmittag/früher Abend stundenweise Leute.
Edit:
Zitat:
Unter diesen Umständen kann ein Antrag auf Weiterzahlung der Halbwaisenrente gestellt werden:
betroffenes Kind befindet sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung
es wird ein freiwilliges ökologischen/freiwilliges Soziales Jahr absolviert
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Das was du machen könntest, habe ich dir mal fettmarkiert.
Ich könnte mir auch gut vorstellen, das man u.U. ein paar Kontakte knüpfen kann, wenn man ein freiwilliges soziales Jahr absolviert.
Ich meine dies im Bezug auf die Ausbildungsstelle. Vorrausgesetzt dieser Bereich wäre was für dich?
Ein freiwilliges ökologischen/freiwilliges Soziales Jahr hätte für dich, falls du keine Ausbildungsstelle findest, eigentlich nur Vorteile:
* eine kleine Vergütung für diese Tätigkeit
* du bekommst wieder Halbwaisenrente
* deine Mutter hätte u.U. wieder Anspruch auf Kindergeld
* du hast keine Lücke im Lebenslauf
* und wieder 1 Jahr Zeit zur Suche eines Ausbildungsplatz
* Anspruch auf ALG, falls du nach dem Jahr arbeitslos bist
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01.06.13, 18:00
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#8
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Pokermaestro^^
Registriert seit: Oct 2008
Ort: nähe Kaiserslautern
Beiträge: 1.047
Bedankt: 338
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Und ein freiwilliges Jahr bringt 345.- Taschengeld im Monat!
Oder die Hälfte bei Teilzeit.
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01.06.13, 18:56
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#9
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.208
Bedankt: 2.355
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Zitat:
Und ein freiwilliges Jahr bringt 345.- Taschengeld im Monat!
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Ich glaube ein bestimmter Betrag ist da nicht festgelegt? Das kommt immer auf den Träger an, bei dem man das Jahr absolviert.
Deshalb schrieb ich "eine kleine Vergütung".
Wenn man aber alles addiert: Taschengeld, Halbwaisenrente, Kindergeld plus Aussicht (falls er keine Ausbildung im Anschluss findet) auf ein halbes Jahr ALG.
Sollte dies eigentlich schon genug Motivation für ein solches Jahr sein.
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02.06.13, 02:45
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#10
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.421
Bedankt: 3.163
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Wenn du volljährig bist und nicht mehr Schüler bist und auch keine Berufsausbildung machst, dann gibt es keine Waisenrente.
Wenn der TE doch kriminell werden sollte, dann hat er schonmal für eine Weile ausgesorgt und wird noch umsorgt. Dann kommt er in den Knast, Essen und Trinken gibst da umsonst, dafür braucht er dann nicht arbeiten, wir Steuerzahler kommen dafür auf. Das sollte man zu schätzen wissen.
Mir ist nämlich aufgefallen, das der TE schon mal in einem anderen Thread geäußert hat, das er vielleicht kriminell werden könnte, deswegen habe ich die Vorzüge des Knastes beschrieben, wie es für Ihn kommen könnte.
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02.06.13, 10:01
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#11
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 116
Bedankt: 41
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er schreibt doch aber am anfang das seine Mutter die Rente bezieht.
Das währe die witwenrente und diese rente wird nur auf staatliche leistungen angerechnet wie harz4,wohngeld usw...
ich denke mal ehr es geht um die halbwaisenrente.
Die hat aber wiederrum nichts mit der mutter zu tun glaub ich.
Angerechnet wird die auch nur auf staatliche leistungen wenn mann den freibetrag überschreitet.
Zitat:
Zeitraum des Bezuges von Halbwaisenrente
Der grundlegende Zeitraum des Bezuges der Halbwaisenrente reicht bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn nachgewiesen werden kann, dass sie das Kind zu diesem Zeitpunkt noch in der Ausbildung befindet, kann ein Antrag auf Weiterzahlung gestellt werden. Dabei ist es egal, ob es sich um eine schulische oder berufliche Ausbildung handelt. Die Halbwaisenrente wird auch für die Dauer eines freiwilligen ökologischen oder freiwilligen sozialen Jahres weiter gezahlt.
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Cu
Steiner1973
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02.06.13, 12:02
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#12
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 44
Bedankt: 7
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Falls ich keine Ausbildung finden sollte, wäre ein FSJ auch eine Alternative für mich, danke Leute. Und zu dir, Ghozz.
Wenn man nichts hat, was hat man zu verlieren ?
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02.06.13, 12:26
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#13
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.421
Bedankt: 3.163
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Wenn man ganz unten ist, dann kann man nicht tiefer fallen. Dann krämpelt man seine Ärmel hoch, spuckt in die Hände, dann kann es nur noch besser werden. Schlimmer als vorher kann es nicht werden.
Aber wenn du kein Taschengeld von Mama bekommst bzw. die Halbwaisenrente wegen deiner jetzigen Situation gestrichen wurde, dann ist es nicht so toll. Aber deswegen den Kopf in den Sand stecken bringt dir nichts. Und wegen sowas muss man nicht auf die kriminelle Schiene geraten.
Entweder machst du eine Berufsschule oder suchst dir einen Ausbildungsplatz, dann steht dir weiterhin die Rente zu, natürlich bekommt Ihr für diesen Zeitraum auch Kindergeld.
Mach was aus deinem Leben, du bist noch so jung.
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02.06.13, 12:41
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#14
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.208
Bedankt: 2.355
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Das heißt aber du mußte die Weiterzahlung der Halbwaisenrente und deine Mutter muß das Kindergeld beantragen!
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02.06.13, 23:00
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#15
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.407
Bedankt: 3.952
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Wer kann Dir denn jetzt die Fotos für Deine Bewerbungen bezahlen?
Schaut man sich die anderen Threads von Ihm an weiß man was Er ist >>> Troll
Viel Spaß auf deiner kriminellen Laufbahn.
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02.06.13, 23:43
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#16
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Pokermaestro^^
Registriert seit: Oct 2008
Ort: nähe Kaiserslautern
Beiträge: 1.047
Bedankt: 338
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Zitat:
Zitat von Fietze
Ich glaube ein bestimmter Betrag ist da nicht festgelegt? .
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Doch, ich hab das in einer Schule absolviert und da gab es 345.- bzw die Hälfte da ich Teilzeit hatte.
Es KANN sein das man ausser dem Taschengeld auch noch Unterkunft und Verpflegung bekommt, dies ist abhängig vom Träger.
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03.06.13, 10:53
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#17
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 44
Bedankt: 7
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Zitat:
Zitat von scorp32
Doch, ich hab das in einer Schule absolviert und da gab es 345.- bzw die Hälfte da ich Teilzeit hatte.
Es KANN sein das man ausser dem Taschengeld auch noch Unterkunft und Verpflegung bekommt, dies ist abhängig vom Träger.
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Quatsch, ein Kollege von mir absolviert auch ein FSJ, bekommt dafür seine 462,50€ im Monat.
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03.06.13, 13:59
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#18
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.208
Bedankt: 2.355
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Die Höhe des Taschengeldes kommt immer auf die Institution an, bei der man das FSJ absolviert!
Das könnten theoretisch auch nur 100 Euro bei Vollzeit sein.
Ebenso die Unterkunft und Verpflegung.
Ist es für die Tätigkeit von Nöten, das man dort wohnen muß, kommt sicher noch Unterkunft und Verpflegung hinzu.
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03.06.13, 16:20
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#19
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Stammi
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 1.006
Bedankt: 1.141
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seien sie auch nächstes mal wieder dabei, wenn es heißt:
plusmensch hat einen thread gestartet!
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Ich soll verrückt sein? HAHAHA! Das hätten die Stimmen mir längst gesagt...
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