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myGully |
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02.02.16, 18:59
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 8
Bedankt: 2
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Ich, Mieter verlange Betriebskostennachzahlung von Untermieter
Servus,
ich benötige nun Hilfe. Ich selbst bin Mieter einer Zwei-Zimmerwohnung und vermiete ein Zimmer unter, inkl. Bad und Küche zur Mitbenutzung. Nun hat sich herausgestellt, dass mein Untermieter permanent die Heizung aufgedreht hat und dabei das Fenster gekippt lässt. Meiner mündlichen Aufforderung ging er nicht nach, nur zu heizen wenn das Fenster geschlossen ist.
Nun erwarte ich natürlich einer hohe Nachzahlung. Im Mietvertrag habe ich die Klausel:
Die Miete inklusive Betriebskosten beträgt monatlich XXX€.
Bin ich rechtlich dazu befähigt meinem Untermieter die Nachzahlung in höhe von 50% in Rechnung zu stellen, oder habe ich mit der Klausel einen bösen Fehler begangen.
Vielleicht eventuell mit einem Gesetz? mein Untermieter ist sehr penibel, demnach möchte ich mich im Vorfeld informieren....
Bitte kein, na klar ist normal so....oder ist doch dann nur fair... der wird das ganz sicher dann von einem Anwalt prüfen lassen....
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02.02.16, 19:26
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#2
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.208
Bedankt: 2.355
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M.E. hast du dir ein Eigentor geschossen.
Zitat:
Die Miete inklusive Betriebskosten beträgt monatlich XXX€.
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Das liest sich wie eine pauschale Warmmiete, bei der keine weiteren Nebenkosten anfallen.
Du hättest in etwa schreiben müssen: Die Miete beträgt Euro XXX zuzüglich Betrag X als Betriebskosten Vorrauszahlung.
Wie macht ihr das mit dem Strom und Müllabfuhr? Läuft ja oft nicht über die Betriebskosten.
Ich hoffe du hast dir die Untervermietung auch von deinem Vermieter genehmigen lassen?
Abschließend wird dir die Frage auch nur ein Anwalt beantworten können. Wenn überhaupt?
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02.02.16, 21:23
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#3
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Allgäuer Latschenkiefer
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ...fern bei dem Stern
Beiträge: 638
Bedankt: 369
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...sind denn keine heizkostenzähler installiert, so kann man ja den verbrauch in dem zimmer, welches dein untermieter bewohnt, leicht ermitteln.
am einfachsten ist es, wenn man den verbrauch nicht rechnerisch belegen kann, sich mit deinem untermieter zu einigen.
es gibt eine heizkostenverordnung, wo festgeschrieben ist, wie man die heizkosten zu ermitteln hat und nur so, kann man das dann auch dem "unter" mieter berechnen.
LG
Beasty
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...und es wird Zeit, für eine neue und bessere Unendlichkeit!
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02.02.16, 22:28
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2014
Beiträge: 784
Bedankt: 461
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Zitat:
Zitat von MadWarbeast
...sind denn keine heizkostenzähler installiert,
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Bei "Die Miete inklusive Betriebskosten beträgt monatlich XXX€." würden die Zähler aber nicht wirklich was bringen
Bei der Formulierung kann man sogar noch froh sein, dass Strom, Tel., Tv usw. nicht auch noch beansprucht wird.
Ich würde ihm eine Kündigung vorlegen und wenn er weiter da wohnen will, einen neuen Vertrag.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei K:Laus:
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03.02.16, 06:00
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#5
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Allgäuer Latschenkiefer
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ...fern bei dem Stern
Beiträge: 638
Bedankt: 369
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...ich denke er sollte sich da wirklich rechtlichen beistand holen, oder sich mit dem untermieter gütlich einigen.
so viel wie ich weiss, muss man vertraglich die heizkostenverordnung ausschliessen, das hat man hier nicht getan, so hat meiner meinung nach, der untermieter anspruch auf zu viel gezahlte heizkosten und der vermieter anspruch auf eine evtl. nach zahlung.
pauschal 50% vom untermieter verlangen, geht aber garnicht.
LG
Beasty
__________________
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...und es wird Zeit, für eine neue und bessere Unendlichkeit!
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03.02.16, 16:58
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 8
Bedankt: 2
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Mein Vermieter wurde von meinem Vorhaben unterrichtet und mir die Untervermietung gestattet.
Den Vertrag musste ich trotzdem selbst mit meinem Untermieter eingehen. Das ich zunächst selbst Vorkasse leisten muss, damit meine ich, die kompletten Kosten erstmal begleiche, ist mir klar.
Es geht einfach nur darum, ob ich mir nicht wie im zweiten Kommentar erwähnt, ein Eigentor geschossen habe.
Die oben genannten 50% gehen davon einher, dass wir beide gleich große Zimmer bewohnen.
Hat trotzdem noch jemand eine Meinung bzgl. meiner Klausel?
Meiner Meinung nach steigen die Betriebskosten logischerweise nach einer Abrechnung, ist es dann möglich diese Kosten gleichzeitig auf meinen Untermieter zu übertragen?
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03.02.16, 20:10
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 8
Bedankt: 2
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Zitat:
Zitat von muster
gleich große Zimmer heißt ja nicht das ihr auch gleichmäßig heizt.
Wenn zum Beispiel Wohnzimmer und Schlafzimmer gleiche Größe haben, brauche ich im Wohnzimmer ja mehr Wärme wie im Schlafzimmer. Also wäre das mit der 50 % Regelung nichts. Du stellst dein Ventil auf 5 und er auf 3.
Zählerstand wäre das einzigste, da muss du dann aber auch schauen ob du den Zählerstand vom vorigem Jahr noch hast, bez. von 2014, da du ja die Betriebskostenabrechnung 2015 erhalten hast.
Aber somit kannst du vergleichen was er verbraucht hat.
Wenn er nicht so viel verbraucht hat, hast du schlechte Karten, warum soll er mehr bezahlen, wenn du zuviel verbraucht hast.
Lass den mal weiter gehen, dann wird es genau geprüft
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Es geht darum, dass er immer voll heizt, zudem das Fenster geöffnet hat und ich nicht, ergo heizt er mehr. Laut Mietrecht ist diese Form von Abrechnung möglich, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob dies hier auch möglich ist, also nach qm abzurechnen... aber egal, ich komme hier nicht weiter, trotzdem danke
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03.02.16, 20:21
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#8
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Süchtiger
Registriert seit: Jul 2012
Ort: Nichts
Beiträge: 860
Bedankt: 587
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Andere frage woher weißt du das er heizt wenn die Fenster offen sind. Hat er dir das gesagt oder maschierst du wie es dir gerade passt in die Wohnung bzw Zimmer ? Evt tut er auch Stosslüften und dafür muss man die Heizung nicht ganz ausdrehen.
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So langsam aber sicher haben die Smartphone's mehr "Rechenleistung" als mancher ihrer Nutzer.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Samonuske:
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28.04.16, 13:10
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 8
Bedankt: 2
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wie definierst du denn Stoßlüften? gekippt auf Heizstufe 3?
auch wenn sich das Thema erledigt hat, sieht man durchaus von außen dass die Fenster offen sind, bzw. wenn es durch die Wohnung zieht, weil die Zimmertür offen steht und man der Heizung beim heizen zuhören kann. ... man kann durch logisches denken auch nachvollziehen, dass niemand Stoßlüftet, wenn jmd. von 8:00 bis 18:00 Uhr auf beruflichen gründen nicht zu hause ist und die Fenster offen sind....
aber vielen dank für die persönliche Kritik an mich, da ich selbst versuche die kosten unnötig in die höhe zu treiben.
habe einfach einen neuen Vertrag vorgelegt wie K:Laus empfahl.
kann geclosed werden.
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01.05.16, 20:37
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#10
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Registriert seit: May 2013
Beiträge: 108
Bedankt: 60
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Zitat:
aber vielen dank für die persönliche Kritik an mich, da ich selbst versuche die kosten unnötig in die höhe zu treiben.
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jetzt sei nicht die beleidigte leberwurst, hättest dich halt vorher informieren müssen...
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