...sind denn keine heizkostenzähler installiert, so kann man ja den verbrauch in dem zimmer, welches dein untermieter bewohnt, leicht ermitteln.
am einfachsten ist es, wenn man den verbrauch nicht rechnerisch belegen kann, sich mit deinem untermieter zu einigen.
es gibt eine heizkostenverordnung, wo festgeschrieben ist, wie man die heizkosten zu ermitteln hat und nur so, kann man das dann auch dem "unter" mieter berechnen.
LG
Beasty
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...und es wird Zeit, für eine neue und bessere Unendlichkeit!
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