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11.09.16, 16:29
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#1
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Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Duisburg
Beiträge: 51
Bedankt: 12
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Sonderkündigungsrecht Mobilfunkvertrag !
Hallo zusammen,
ich habe einen Vetrag bei o2 (damals Base) bis zum März 2017, den ich mit sofortiger Wirkung kündigen möchte. Ich möchte daher erfahren, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Schritte ich dafür machen muss um dies in die Tat umzusetzen. Ich habe wirklich die Schnauze voll und meine Geduld mit diesem Anbieter ist wirklich am Ende.
Schon bei Base habe ich mich monatelang mit schlechtem Empfang und schlechter Leistung rumgekämpft. Zig mal die gebührenpflichtige (1€ pro Anruf) Hotline anrufen müssen, die nichts sagten als "wir geben unser Bestes, wir werden dies in Kürze beheben, kann es sein dass Sie in ihrem Umfeld einfach nur schlechten Empfang haben?" etc.
Ich habe mich schließlich mit einem schwachen Trost von 25€ Guthaben abgefunden und nach dem Switch zu o2 schien auch der Empfang viel besser zu funktionieren.
Jedoch musste ich o2 in den letzten 2 Monaten auch mehrmals anrufen, weil die Rechnung nicht stimmte. Zuletzt wurden mir 10€ mehr gebucht als gewöhnlich, die ich dann auch zurückbekommen habe, nachdem ich mich wieder mit der Hotline beschäftigen musste. Und nun kommt eine Rechnung, die doppelt so hoch ist mit der Begründung, dass "das Geld aus dem Vormonat nicht angekommen ist", was aber nicht stimmt.
Srry für den langen Text, aber mir reichts wirklich und das musste ich mal loswerden. Reichen diese Erfahrungen aus um das Sonderkündigungsrecht in Kraft treten zu lassen?
mit freundlichen Grüßen
Fatih Cakir
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11.09.16, 23:51
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#2
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 2.152
Bedankt: 1.183
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Hallo
Sonderkündigung gibt es in dem Falle nicht, sondern eine Außerordentliche Kündigung.
Ich Zitiere mal [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Gründe für eine außerordentliche Handyvertrag Kündigung
Kündigungen, die unter das Sonderkündigungsrecht fallen, werden landläufig auch als außerordentliche Kündigungen bezeichnet. Außerordentlich deshalb, weil da für sie im Gegensatz zu ordentlichen Kündigungen weder Kündigungsgründe, noch -Zeitpunkte oder -Fristen gelten, welche die Vertragsbedingungen festlegen.
Gründe, die üblicherweise von jedem Handy Anbieter akzeptiert werden sind z.B.:
•die Privatinsolvenz eines Kunden - allein aus finaziellem Interesse des Anbieters
•das Ableben eines Kunden - zu belegen durch ein amtliches Dokument (z.B. Totenschein)
•nicht erbrachte Leistung - wenn nach Aufforderung nicht nachgebessert wurde
Wenn Punkt drei, aber da es nachgebessert wurden, jedoch nach eine gewisse Zeit wieder der selbe Mist aufkam, weiß ich absolut nicht, ob's du kündigen kannst.
Ich würde trotzdem ein Brief erfassen, mit deinen oben genannten Gründen und abwarten was die sagen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei GoalBoal:
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12.09.16, 01:45
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#3
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2013
Beiträge: 215
Bedankt: 280
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Ich arbeite mehr oder weniger für Vodafone....
Außerordentliche Kündigungen wegen nicht erbrachter Leistung, sind ein absoluter Ausnahmefall, da MOBILfunktarife nicht örtlich gebunden sind. Deine Ausfälle sollten also mehr als "gefühlt drei Tage" im Monat sein.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Neg0:
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15.09.16, 20:21
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#4
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Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Duisburg
Beiträge: 51
Bedankt: 12
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Mein Ausfälle waren keine "drei Tage im Monat" eher vllt andersrum und das ist nicht übertrieben.
Ich werde mein Glück versuchen, danke !
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