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myGully |
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25.02.17, 12:03
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#1
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Rookie
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 244
Bedankt: 63
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Maulkorb nach Beißerei?!
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu einem Bescheid den ich eben bekommen habe. Bin sehr verstört und wütend:
Kurzgefasst:
Ich habe kurz vergessen meinen Hund anzuleinen. Dieser ist ab und hat einen kleineren Hund, der jedoch ebenfalls nicht an der Leine war, jedoch nah beim Halter, leicht gebissen.
Die Tierarztkosten hat meine Krankenkasse bezahlt und ich dachte das sei damit erledigt.
Wochen später bekam ich jedoch eine Anzeige! Ich habe schriftlich meine Sicht der Dinge erläutert.
Nun kam ein Bescheid, dass ich bis zu einem Wesenstest meines Hundes, ihn nur mit Maulkorb und an der Leine ausführen darf!
1. Kann man das wirklich so schnell, nur anhand einer Aussage (der Anzeigenstellerin) einfach so entscheiden?
2. Haben die außer Acht gelassen, dass auch ihr Hund nicht angeleint war?
3. Kann ich dagegen sofort irgendwie rechtliche Schritte einleiten?
Hoffe jemand hat irgendwelche Tipps oder war mal in einer ähnlichen Situation.
Danke
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25.02.17, 15:43
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#2
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.208
Bedankt: 2.355
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zu 1.
Ja, kann man.
zu 2.
Fakt ist, dass dein Hund nicht angeleint war, du keine Kontrolle über ihn hattest (Gehorsam), dein Hund zu dem anderen hingelaufen ist und was hätte es geändert, wenn der andere Hund angeleint gewesen wäre? Ist der etwa zu dir rüber gekommen.
zu 3.
Steht auf der Verfügung was von einer Rechtsbehelfsbelehrung?
I.d.R. kann man gegen Bescheide binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen, der wird in deinem Fall aber keine aufschiebende Wirkung haben und eh sinnlos sein.
Du kannst höchstens einen Anwalt einschalten, den du trotz Rs-Versicherung wahrscheinlich selbst zahlen mußt, da Verwaltungsrecht in den ARB oft nicht mitversichert ist.
Mache halt mit dem Hund einen Wesenstest und gut ist.
Fragen könntest du Halter von "Kampfhunden", die sollten eigentlich wissen, bei wem man den am besten macht.
Zitat:
Die Tierarztkosten hat meine Krankenkasse bezahlt und ich dachte das sei damit erledigt.
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Du meinst wohl eher die Hundehaftpflichtversicherung.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Fietze bedankt:
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25.02.17, 16:50
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#3
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Fischfreund
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 433
Bedankt: 617
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Zitat:
Zitat von Lantezbaecker
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu einem Bescheid den ich eben bekommen habe. Bin sehr verstört und wütend:
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Warum bist du wütend? Fakt ist, dein Hund ist nicht sozialisiert. Sonst würde er nicht beißen und/oder dir davon laufen. Ergo ist die Anzeige sehr konsequent, wenn auch auf Kosten des Tieres, und voll und ganz richtig. Und da eine Tierarzt nötig war, scheint es nicht so harmlos gewesen zu sein, wie du es schilderst....
Das was dir Fietze so ausführlich geschrieben hat solltest du ernst nehmen.
Zeitgleich rate ich dir mit deinem Hund unabhängig davon zu einer Hundeschule zu gehen. Dort lernt das Tier den Umgang mit anderen Hunden. Und du lernst, das Tier zu verstehen und die Kontrolle zu behalten. Dies würde ich auch den Behörden so mitteilen.
Wenn mein Hund los läuft, egal ob Katze oder sonst was, ein kurzer Pfiff, und die energische Dame wirft den Anker.
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Die Zukunft war früher auch besser!
Karl Valentin {1882-1948}
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei AtPeterG bedankt:
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25.02.17, 18:50
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#4
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 2.152
Bedankt: 1.183
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Ist alles gesagt,
Hier packt das 40/20 Hundegesetz. und das finde ich super. Bin selbst Hundebesitzer.
Ich würde dir auch gleich noch eine Auflage schicken, 20 Stunden Hundeschule.....
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei GoalBoal bedankt:
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01.03.17, 14:39
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#5
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DU Chef,ICH Nix
Registriert seit: Sep 2008
Ort: Direkt in der hölle
Beiträge: 1.405
Bedankt: 543
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Es gibt nicht viele Hundehalter die ihren Hund unter Kontrolle haben. Ich bin im Sommer oft bei uns am flußufer da sind natürlich auch viele Leute mit ihren Hunden. Die leider nicht angeleint sind. Oft kommt es vor das der Hund einfach zu mir herkommt und an mir rum schlappert und schnuppert. Wie rücksichtslos müssen Hundehalter sein das sie einfach so in Kauf das der Hund zu einem fremden geht.
Nicht falsch verstehen,ich mag Hunde sehr gerne. Viele die ich kenne haben Hunde. Meine Nachbarin hat einen Rottweiler Dame (voll das Vieh). Die Hunde kommen auch immer zu mir evt.
Auf was ich hinaus will ist, ein Hund sollte nur zu einem fremden laufen wenn er ausdrücklich die Erlaubnis gibt.
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see you in 2017
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01.03.17, 16:41
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#6
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.620
Bedankt: 2.086
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Zitat:
Zitat von BerlinER
.... ein Hund sollte nur zu einem fremden laufen wenn er ausdrücklich die Erlaubnis gibt.
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damit ist das wichtigste gesagt....
ich habe selber zwei american bullys und die würden nie zu jemand fremden hinlaufen, auch nicht zu anderen hunden. trotzdem halte ich sie ausserhalb meines grundstückes an der leine, egal wie sehr ich ihnen vertraue: HUNDE SIND RAUBTIERE. und hier spielt es keine rolle ob es ein golden retriever, ein amstaff ein rottweiler oder ein chiuhaha.
__________________
Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei bambamfeuerstein bedankt:
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01.03.17, 22:14
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2015
Beiträge: 26
Bedankt: 12
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Zitat:
Zitat von GoalBoal
Ich würde dir auch gleich noch eine Auflage schicken, 20 Stunden Hundeschule.....
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Richtig so.
Einen Hund gekauft ists schnell, Erziehung ist aber dann noch nicht erledigt und gehört eben auch dazu.
Ich hätte das Vieh totgeprügelt wäre er an meinen Hund gegangen. Ganz einfach.
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02.03.17, 05:26
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#8
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Fischfreund
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 433
Bedankt: 617
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Zitat:
Zitat von lIikeBigButts
Ich hätte das Vieh totgeprügelt wäre er an meinen Hund gegangen. Ganz einfach.
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Womit bewiesen wäre, dass du genau so wenig Ahnung hast von der Materie wie der Ersteller des Threads. (Den passen die Antworten scheints auch nicht...) . Denn das Tier kann nichts dafür. Wenn, dann musst du auf den hauen, der den Hund versaut hat.
Zitat:
Zitat von BerlinER
Wie rücksichtslos müssen Hundehalter sein das sie einfach so in Kauf das der Hund zu einem fremden geht.
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Unsere Hundedame ist nun über 13 1/2 Jahre alt, aber noch sehr rüstig. Leider hört und sieht sie nicht mehr so gut wie früher. Da bleibt es nicht aus, dass beim Spazieren gehen schon mal dem einen oder anderen auf die Pelle gerückt wird (auch an der Leine), könnte ja ein Kumpel sein. Dabei schnuppern ja (die Nase geht wie eh und je), schlabbern niemals. Trotzdem, etwas Toleranz wäre von beiden Seiten wünschenswert.
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Die Zukunft war früher auch besser!
Karl Valentin {1882-1948}
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02.03.17, 08:35
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#9
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Profi
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 1.695
Bedankt: 1.918
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Zitat von lIikeBigButts
Ich hätte das Vieh totgeprügelt wäre er an meinen Hund gegangen. Ganz einfach.
Ich weiß jetzt nicht wie ich die Aussage interpretieren soll. Würde mein Hund von einem Anderen angegriffen würde ich ihn unter Einsatz aller notwendigen Mittel verteidigen, und das schließt auch einen ernsten Schaden für den Angreifer mit ein.
ich lege es zwar nicht darauf an, aber wenn es nicht anders geht - lieber sehe ich dann den Angreifer "erledigt" als meinen eigenen Hund.
Falls er das wie beschrieben gemeint hat sollte das eigentlich legitim sein, als pauschale Aussage dagegen nicht.
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02.03.17, 08:46
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#10
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Fischfreund
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 433
Bedankt: 617
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Zitat:
Zitat von acherontia
ich lege es zwar nicht darauf an, aber wenn es nicht anders geht - lieber sehe ich dann den Angreifer "erledigt" als meinen eigenen Hund.
Falls er das wie beschrieben gemeint hat sollte das eigentlich legitim sein, als pauschale Aussage dagegen nicht.
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Stimmt, du hast recht. So weit hat mein Tellerrand nicht gereicht. Diese Sichtweise wäre möglich, und falls es so gemeint war, dann entschuldige ich ich mich hiermit bei lIikeBigButts.
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Die Zukunft war früher auch besser!
Karl Valentin {1882-1948}
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02.03.17, 13:12
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#11
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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Nicht immer ist es der Hund, vor dem man sich in Acht nehmen muss, wie ein aktuelles Beispiel zeigt:
"Polizisten verletzt. Hund nicht angeleint: Frauchen (26) biss zu": [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Ich habe im Laufe des Lebens immer wieder erlebt, wie wenig Menschen ihre Hunde kennen, obwohl sie das Gegenteil behaupten.
Das krasseste Beispiel war eine Hundehalterin, deren Border meinen Hund tief geduckt fixierte, und die meinen Hinweis, den Hund zu halten mit dem Standard-Satz: "Der tut nix, der will nur spielen" beantwortete.
Mein Hund hatte Glück, weil ich schnell reagiert habe. Der Pudel einer Nachbarin, hatte das Glück nicht. Den biss der Border zwei Tage später tot.
Was soll man mit solchen Hundehaltern machen?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei TinyTimm:
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02.03.17, 13:39
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#12
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DU Chef,ICH Nix
Registriert seit: Sep 2008
Ort: Direkt in der hölle
Beiträge: 1.405
Bedankt: 543
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Es sollte Standart sein wenn man seinen Hund bei der Stadt anmeldet, das man den Hund in Extrem Situationen testet.
Erst wenn der Test in allen Punkten positiv absolviert wurde dann sollte es die erlaubnis geben sich einen Hund halten zu dürfen.
Anbei sollte der Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen , in wieweit er sich mit seiner Hunderasse auskennt. Sollten diese Kriterien nicht erfüllt sein, gibt es keine Erlaubnis sich einen Hund zuzulegen.
__________________
see you in 2017
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei BerlinER:
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02.03.17, 15:47
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#13
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Profi
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 1.695
Bedankt: 1.918
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Auch hier läuft etwas mächtig schief: Jeder Angler muß Lehrgang und Prüfung machen, um Fische schmerzfrei und möglichst unter von Krankenschwester assistierter Vollnarkose zu töten, aber jeder Depp mit einem IQ unter Zimmertemperatur darf sich einen Hund kaufen und weitestgehend nach Gutdünken damit umgehen...
Das der Gesetzesgeber annähernd null Ahnung hat zeigt sich in weitgehend nutzlosen "Hundegesetzen", wobei die Krönung des Ganzen diese unqualifizierten Rassenlisten darstellen. Niemand kann (oder will) berücksichtigen das nicht der Pittbull (oder Rottweiler, usw.) das Problem darstellt, sondern der Besitzer.
Dafür tauchen Hunderassen mit wesentlich höherer Anzahl an "Beißvorfällen"
wie z.B. Deutsche Schäferhunde und Dackel (!!!) in diesen Listen gar nicht erst auf.
Angesichts dieser Umstände dürfen wir wohl vergeblich auf wirklich sinnvolle Hundegesetze warten....
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02.03.17, 17:42
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#14
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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Zitat:
Zitat von acherontia
Das der Gesetzesgeber annähernd null Ahnung hat
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Zeigt sich schon in der Bezeichnung "Pitbull" - das ist keine Rasse, sondern die umfassende Bezeichnung für Hunde, die im Hundekampf eingesetzt werden. Also in der "Pit" kämpfen, und hat somit nichts mit der Rasse des Hundes zu tun.
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02.03.17, 21:29
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#15
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Registriert seit: May 2013
Beiträge: 108
Bedankt: 60
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Zitat:
Zitat von BerlinER
Es sollte Standart sein wenn man seinen Hund bei der Stadt anmeldet, das man den Hund in Extrem Situationen testet.
Erst wenn der Test in allen Punkten positiv absolviert wurde dann sollte es die erlaubnis geben sich einen Hund halten zu dürfen.
Anbei sollte der Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen , in wieweit er sich mit seiner Hunderasse auskennt. Sollten diese Kriterien nicht erfüllt sein, gibt es keine Erlaubnis sich einen Hund zuzulegen.
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Absolut meiner Meinung !!! Für jeden Schei** braucht man heutzutage einen Sachkundenachweis, für ein Raubtier, den Hund, nicht.
Jeder Vollidiot darf Hunde vermehren uns sich als Züchter ausgeben, genauso wie bei Katzen und sonstigen Tieren.
Ein Sachkundenachweis wäre das mindeste und das nur zum Wohle der Tiere.
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02.03.17, 21:35
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#16
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.620
Bedankt: 2.086
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Zitat:
Zitat von acherontia
Das der Gesetzesgeber annähernd null Ahnung hat zeigt sich in weitgehend nutzlosen "Hundegesetzen", wobei die Krönung des Ganzen diese unqualifizierten Rassenlisten darstellen.
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der witz an der "rassenliste": die erste liste, die damals herausgegeben wurde, beinhaltete 3 Hunderassen, die so seit fast 60 jahren garnicht mehr exisiteren.
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