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myGully |
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15.09.16, 10:35
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2016
Beiträge: 6
Bedankt: 3
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Anzeige Erhalten (Notwehr)
Vor Ca. 4 Wochen bin ich mir ein paar Jungs durch die von der Schule Richtung innenstadt.
Zwei Russen von der Schule, sind uns hinterher gelaufen, haben getuschelt, angefangen uns zu Beleidigen und angefangen uns Anzuspucken.
Ich drehte mich irgendwann um, und meinte das gleich was Schlimmes passiert wenn sie nicht Aufhören.
Dann wurde der eine von den zweien richtig sauer und Pakte mich am Hals, drückte zu und drohte mir.
Auf jeden Fall, brannten mir die Sicherungen durch, und Irgendwie kam ich los.
Haben uns kurz geprügelt, dann kamen Passanten und die Jungs rannten weg.
Ich hatte ein paar leichte Blessuren sonst nichts.
Von einer Anzeige sah ich ab, da ich dachte das so alles noch Schlimmer wird.
Jetzt kommt der Hammer, jetzt bekam ich eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung.
Angeblich habe ich ihm zwei Zähne abgebrochen.
Da er Angefangen hat, zählt hier noch die Notwehr?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei xXNightWalkerXx:
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15.09.16, 11:59
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: May 2014
Beiträge: 615
Bedankt: 477
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Warum sahst du von einer Anzeige ab bzw. warum hast du nach dem Vorfall nicht gleich die Polizei gerufen? :I
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Mokgor bedankt:
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15.09.16, 12:41
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#3
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.208
Bedankt: 2.355
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Naja Notwehr? Könnte auch Überschreitung der Notwehr sein?
Am besten gehst du zum Rechtsanwalt. Strafrechtlich wird vermutlich nicht viel bei rauskommen.?
Zivilrechtlich bez. Schadenersatz und Schmerzensgeld wird sowas recht teuer.
Zeugen, die deine Schilderung bestätigen, hast du ja?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Fietze:
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15.09.16, 13:21
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#4
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 614
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Ich nehme schonmal ein Zitat der kommenden Verhandlung vorweg: "Warum sind Sie nicht weggerannt"?
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Katzenfisch bedankt:
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15.09.16, 17:32
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#5
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hat Erfahrung mit Säure!
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 180
Bedankt: 45
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Anzeige kannst du immernoch erstatten.
Aber was willst du hier hören? Dir bleibt nur eines über -> entwender direkt zur Polizei und ein Aussage machen oder du gehst zu nem Rechtsbeistand und lässt dich beraten;
Dir wird jeder zu letzterem raten.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Schlachta:
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15.09.16, 18:35
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#6
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.208
Bedankt: 2.355
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Direkt zur Polizei und eine Aussage machen ist nicht sehr schlau.
Denn der TE ist hier erstmal der Beschuldigte und stellt er den Sachverhalt durch Unwissen falsch dar, hat er sich schnell selbst ins Knie gefickt.
Anwalt ist das einzig richtige!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Fietze:
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16.09.16, 10:04
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2016
Beiträge: 6
Bedankt: 3
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Weggerannt bin ich nicht, da ich da nicht der "Typ" für bin.
Auf eine Anzeige habe ich Verzichtet, da ich dachte, das ich die Jungs dadurch erst recht gegen mich Aufhetze.
Ich rechnete eigentlich damit, das ich Tage danach von mehreren abgefangen werde, aber dies war bisher zum Glück nicht der Fall.
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16.09.16, 11:28
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2014
Beiträge: 31
Bedankt: 15
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Gegenanzeige starten!
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Bill Boyka Boss bedankt:
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16.09.16, 13:55
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#9
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Banned
Registriert seit: Oct 2014
Beiträge: 189
Bedankt: 91
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Siehe "Bill Boyka Boss".
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei srost bedankt:
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16.09.16, 17:40
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#10
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.208
Bedankt: 2.355
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Allerdings frage ich mich ob zwei fehlende Zähne den Tatbestand der schweren Körperverletzung erfüllen?
Wie kommt der StA darauf?
Erstens wird man dadurch nicht das Sprechvermögen dauerhaft verlieren, weder ist ein Zahn ein Glied des Körpers, noch wird man dadurch erheblich entstellt.
Aber da könnte Pauli uns ja mal aufklären.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Fietze:
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16.09.16, 18:42
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 593
Bedankt: 324
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nunja,
wenn die 2 "russen" einem so kackfrech hinterherspucken und jemanden SOFORT an den hals gehen..dann wird bestimmt schon die eine oder andere anzeige gegen diese person(en) bestehen.
und wenn du bisher immer der oma über die straße geholfen hast...........
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei jimco:
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16.09.16, 18:57
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#12
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.407
Bedankt: 3.952
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@Fitze: Haust jemand eins aufs Maul und es bleibt bei z.B. ner blutigen Nase isses ne Körperverletzung simpel ausgedrückt.
Haust aber jemanden so aufs Maul das da 2 Zähne fliegen ist es ein bleibender Schaden und so isses eine Schwere Körperverletzung.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Kneter33:
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16.09.16, 21:19
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#13
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.208
Bedankt: 2.355
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Im entsprechenden Paragraphen ist aber das Tatbestandsmerkmal "bleibender Schaden" nicht aufgeführt.
Das einzige TBM was auf die zwei Zähne vielleicht entfällt, wäre die erhebliche Entstellung.
Und hier bereitet mir das Wörtchen "erheblich" im Zusammenhang mit zwei Zähnen Bauchschmerzen.
Zitat:
Das Ausschlagen einiger Zähne wird daher in der Regel keine Strafbarkeit nach § 226 StGB nach sich ziehen
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Fietze bedankt:
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16.09.16, 23:56
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#14
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2014
Beiträge: 407
Bedankt: 262
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Mal abgesehen davon, dass man niemanden haut, wenn es so geschehen ist, wie du beschreibst, war es die einzige Lösung, meiner Meinung nach, wenn man mich am Hals packt ist alles vorbei, kann ich garnicht ab.
Du hättest sofort eine Anzeige erstatten sollen, hol das nach, so schnell wie möglich.
Trommel alle Zeugen zusammen, deine Kumpels und vllt andere Leute.
Warte ab.
Viel Glück!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei eizzim:
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25.09.16, 22:39
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#15
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 46
Bedankt: 19
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Der genaue Tatverlauf ist wichtig, hättest du dich mit einen Schlag befreit als er dir die Luft abdrückte und der Schlag hätte ihn ins Nirvana gehämmert wäre es Notwehr/Notwehrexzess gewesen (da du unter Schock gehandelt und unter Angst, jeder den schon jemals die Luft weggeblieben ist weiß wie da einen der Arsch auf Grundeis geht) und du würdest mit Sicherheit straffrei ausgehen aber nach deiner Schilderung ist es so gewesen, dass du dich befreien konntest und darauf eine Schlägerei ausgebrochen ist, ab hier ist es keine Notwehr mehr außer du hattest keinerlei Möglichkeit zu flüchten und er/sie ist/sind weiterhin auf dich losgegangen.
Bei Notwehr gibt es NICHT die leider weit verbreitete Regelung der 3 Sekunden sondern: "einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder jemand anderem abzuwenden". Gegenwärtig = 1. unmittelbar bevorstehend 2. findet gerade statt 3. dauert noch an!
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26.09.16, 10:05
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#16
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Private
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 558
Bedankt: 493
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Gab es unabhängige Zeugen, die den Vorfall im Ganzen mitbekommen haben?
Der von dir geschilderte Ablauf befindet sich im Rahmen der Notwehr. Dabei spielt es keine Rolle, ob dir die Sicherungen durchbrennen, denn du hast jedes Recht einen Angriff auf dein Leben was bei Würgen der Fall ist mit allen Mitteln die dir zur Verfügung stehen abzuwehren. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dich aus dem Angriff befreien konntest, denn du bist nicht verpflichtet wegzulaufen, sondern hast das Recht den Angriff endgültig zu beenden.
@Soules
Der Angriff ist durch Befreiung aus den Fängen des Angreifers nicht bereits beendet. Erst wenn ein Angreifer erkennen lässt, dass der Angriff zu Ende ist, ist er auch zu Ende. Stell dir mal die Situation vor, du wirst von jemanden erdrosselt und sobald du dich befreien konntest, darfst du dich nicht mehr wehren. Wer aus Angst, Furcht oder gar Verwirrung über das vetretbare Maß für Notwehr hinaus geht, kann ebenfalls Straffrei davon kommen.
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26.09.16, 13:15
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#17
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Zitat:
Zitat von xXNightWalkerXx
Angeblich habe ich ihm zwei Zähne abgebrochen.
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Sorry, aber nach diesem dummen Satz kann ich dich schon gar nicht mehr ernst nehmen.
Man kann davon ausgehen, dass hier auf jeden Fall ein ärztliches Attest vorliegt. Vermutlich waren sogar nur die Zähne der ausschlaggebende Grund, Anzeige zu erstatten.
Ich würde keine weiteren Aussagen machen und einen Anwalt hinzuziehen.
Meines Erachtens sieht es aber schlecht für dich aus.
Im besten Fall noch eine Einstellung gegen Auflagen.
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29.09.16, 23:17
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#18
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Anfänger
Registriert seit: May 2016
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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Ganz ehrlich: Geh zum Anwalt und bespreche die Sache mit diesem.
Ich bezweifele, dass hier jmd sowohl die Kompetenz als auch die Befähigung hat juristische Auskünfte zu geben und selbst wenn, so war keiner dabei und hat den Kenntnis vom genauen Sachverhalt.
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30.09.16, 14:12
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#19
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 46
Bedankt: 19
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@Rukashi
Nochmal meinen Text aufmerksam lesen und dann stellt sich heraus, dass ich das selbe geschrieben habe, nur etwas anders verpackt.
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30.09.16, 18:07
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#20
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 27
Bedankt: 19
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guckste hier:
§ 227 BGB Notwehr
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
und hier noch was:
§ 32 StGB Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
- keine Rechtsgüterabwägung !
- schließt unter anderem auch Schadenersatzansprüche aus
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen
Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§ 33 StGB Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Also keine Panik ))
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01.10.16, 09:32
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#21
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 39
Bedankt: 25
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Da, du nicht der Typ bist der aus solchen Situationen rauskommt ohne jemanden aufs Maul zu hauen, bist du mit Sicherheit schon vorbestraft? > Anwalt aufsuchen er holt das beste für dich raus. Bist du nicht vorbestraft und hast dir nichts zuschulden kommen lassen, dann zur Polizei gehen deine Aussage machen. Wurdest verfolgt und hast dich nur verteidigt hast schließlich einen Kumpel der ebenfalls aussagen kann. Am Ende wird es gegen Aussage gegen Aussage sein. Du auf Notwehr, der gegenüber auf Körperverletzung. > Verfahren eingestellt.
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01.10.16, 14:56
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#22
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Zitat:
Zitat von gulgul2
Bist du nicht vorbestraft und hast dir nichts zuschulden kommen lassen, dann zur Polizei gehen deine Aussage machen.
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Ganz schlechter Tipp. Eine Aussage bei der Polizei ist grundsätzlich nicht empfehlenswert, das gilt bereits vor Ort.
Zitat:
Wurdest verfolgt und hast dich nur verteidigt hast schließlich einen Kumpel der ebenfalls aussagen kann.
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Das dürfte i.d.R. als Gefälligkeitsaussage gewertet werden.
Zitat:
Am Ende wird es gegen Aussage gegen Aussage sein. Du auf Notwehr, der gegenüber auf Körperverletzung. > Verfahren eingestellt.
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Dass es bei Aussage gegen Aussage zur Einstellung des Verfahrens kommt, ist nur ein Mythos. Entscheidend alleine ist die Wertung der Aussagen durch den Richter.
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