Gab es da vor nicht allzu langer Zeit ein Urteil?
Wenn mehrere Personen des Haushalts (Geschwister, Eltern, Kinder) den Download getätigt haben könnten, muss der Abmahnende beweisen, wer es denn nun war?
Da dies i.d.R. nicht geht, Pech gehabt.
Aber ich denke dein befreundeter RA wird das sicher selbst rausfinden.
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