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-   -   Abmahnung von .rka-Anwälte aus Hamburg für Dying Light (https://mygully.com/showthread.php?t=4623846)

DickerFisch 31.10.16 18:44

Abmahnung von .rka-Anwälte aus Hamburg für Dying Light
 
Peace Leute,

habe soeben eine Abmahnung für einen Torrent-Load von Dying-Light (das ich leider nicht mal spielen konnte weil es nicht funktionierte.... :( ) bekommen. Jaja ich weiß - Torrents sind böse!

So: Meine Frage nun:

Soll ich einfach zahlen oder dagegen vorgehen? Der Brief ist an meinen Vater als Anschlussinhaber gerichtet, ich selbst wäre aber in der Haftung.

Es gibt ja tausende Internetanwälte die sich damit beschäftigen "Zum Pauschalpreis" alles für einen rauszuholen. (Googlet mal nach "RKA Hamburg Dying Light Abmahnung", man findet zig Anwälte in Deutschland) Da ich aber nicht minderjährig bin, denke ich nicht dass dies zum gewünschten Erfolg führt und habe die Vermutung, dass auch diese Anwälte nur an meine Kohle wollen und ich günstiger dabei weg komme, wenn ich einfach zahle.

Hat jemand Erfahrung mit Abmahnungen in der Form - bin ich überhaupt im richtigen Forum dafür?

LG
der Dicke

j821326 31.10.16 19:02

Zitat:

Zitat von DickerFisch (Beitrag 29201448)
...bin ich überhaupt im richtigen Forum dafür?

NEIN! :rolleyes:


-> [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

!!!

timeghost2011 31.10.16 20:27

nun ich tippe einfach mal darauf das bei ihnen Geiz geil ist sonst würden sie die 10 Euro im Monat für nen OCH wie Uploaded oder Share Online ausgeben das geht via psc oder Bitcoin auch annonym dann wäre ihnen das nicht passiert zumal wenn auch nur Beta share online auch einen Torrentloader mitbringt womit sie sich das Spiel als Torrent hätten laden lassen können dort wäre ihnen nichts passiert, danach hätten sie sich nur noch den Inhalt als Share-online link ausgeben lassen müssen und hätten sich den titel sorgenfrei runterladfen können fals sie was ich bezweifle noch Intresse an dem Game haben sollten ich habe eine lauffähige Version hier.

Merlin1136 31.10.16 21:51

Suchfunktion benutzen, da gibt es schon so manchen Beitrag über dieses Thema. Hier nochmals der Text, welcher mir und Anderen schon geholfen hat:

Zitat:

Zur Problematik "Abmahnung" habe ich schon im Jahre 2012 etwas geschrieben, als ich abgemahnt wurde. Nachfolgender Post hat nicht nur mir geholfen, sondern im meinem privaten Umfeld hat es auch die ein oder andere Abmahnung gegeben und ALLE sind bisher verlustfrei (ausser an Nerven ) davon gekommen:

Zitat:

Als Erstes heißt es 'Ruhe bewahren', nichts unüberlegtes tun und auf keinen Fall die gegnerische Seite kontaktieren.
Ich selbst bin abgemahnt worden, weil ich seiner Zeit noch über den Esel gezogen habe.

Ich habe mir die erforderliche Informationen von dieser Seite gholt:


Ich habe dann folgendes gemacht:

1.) Modifizierte UE abgeben----Auf keinen Fall die UE des Abmahnanwalts unterschreiben, dann hängst du für ewig und drei Tage am Fliegenfänger, da du dann die UE für das gesamte musikalische Angebot der betroffenen Firma abgibst...für die nächsten 30 Jahre.
Gibst du die UE nicht ab, ist das ein Grund für die Gegenseite, ein gerichtliches Verfahren gegen dich einzuleiten, mit der Folge, dass weitere Kosten auf dich zukommen.

2.) NICHT zahlen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Abmahnanwälte das Prozeßrisiko scheuen.
Nach Auskunft eines befreundeten RA kalkulieren die Abmahnanwälte mit einer Erfolgsquote von 25%. Der Rest ist ihnen egal....hauptsache diese 25% zahlen.
Wie das ist, wenn jemand 1000 oder 2000 Musikstücke anbietet, dass kann ich dir auch nicht sagen.
Es werden nach Abgabe der UE, verstärkt "Bettelbriefe" des Abmahnawalts auf dich einprasseln. Empfehlung: Lesen, zur Seite legen und erstmal vergessen Hat bei mir geklappt.

3.) Es gehen einige Gerichte dazu über, beim Anbieten und Runterladen von einzelnen Musikstücken, diese mit 100 € pro Fall zu "deckeln".

4.) Einen RA brauchst du, nach meiner Einschätzung, zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Was jetzt erforderlich ist, schaffst du auch allein. Sollte ein Mahnbescheid vom Gericht kommen, Widerspruch einlegen und einen FACHANWALT aufsuchen.

Beim "Ziehen" eines Samplers entsteht folgende Problematik: Sollte die Abmahnkanzlei bei dir einmal Erfolgreich sein, d.h. du hast einmal gezahlt, dann stehen vermutlich noch weitere Kanzleien in der Warteschleife, um ihre Forderungen ebenfalls durch zu setzen.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen. Wenn du weitere Fragen hast, PN an mich.
Dieser Text bezieht sich auf eine CD, ist aber genauso anzuwenden bei Filmen usw.
Ein wichtiger Aspekt ist noch die Verjährung des "Anspruches" :

Sie beträgt 3 Jahre, beginnend am 01.01.xxxx des Folgejahres auf den Vorfall. Solltest du den 1. Versuch der Ra-Kanzlei erfolgreich abgewehrt haben, kann es innerhalb dieser Zeitspanne zur Versendung von weiteren "Bettelbriefen" kommen. Hier ist dann analog der obigen Beschreibung vorzugehen.

Für die Zukunft folgende Empfehlung: Lass die Hände weg von Torrent und Co. Selbst diese, durch VPN "geschützte" Seiten, sind durch die Gegenseite knackbar. Es liegt nur daran, wieviel Zeit und Geld man investiert, um an die Daten zu kommen.

Greetz
Merlin

DickerFisch 01.11.16 12:06

Danke für eure Antworten, vor allem Merlin - werde ich so handhaben und noch mal mit einem befreundeten Anwalt sprechen.

LG

Fietze 01.11.16 14:29

Gab es da vor nicht allzu langer Zeit ein Urteil?
Wenn mehrere Personen des Haushalts (Geschwister, Eltern, Kinder) den Download getätigt haben könnten, muss der Abmahnende beweisen, wer es denn nun war?
Da dies i.d.R. nicht geht, Pech gehabt.

Aber ich denke dein befreundeter RA wird das sicher selbst rausfinden.

Avantasia 01.11.16 14:42

Man, man, man, seit 2009 hier angemeldet und dann Läds du immer noch über Torrent?

Aber wie die anderen schon sagten geh zum Anwalt. Aber such dir einen
Fachanwalt.

DickerFisch 28.09.18 06:30

Zitat:

Zitat von Avantasia (Beitrag 29204822)
Man, man, man, seit 2009 hier angemeldet und dann Läds du immer noch über Torrent?

Aber wie die anderen schon sagten geh zum Anwalt. Aber such dir einen
Fachanwalt.

Zur Zeit des Vorfalls hatte ich zu Hause eine 6MBit/s Leitung. Habe damals nicht eingesehen Geld zu zahlen, wenn ich eh nicht wesentlich mehr Bandbreite habe.
Hinzu kommt: NEIN, ich lade normalerweise nicht über Torrent. Ein Kumpel war da und wir wollten UNBEDINGT dieses scheiß Spiel spielen. Da hab ich halt eben einen Torrent gesucht :-D

Wie gesagt, Jaja ich weiß, Torrents sind böse!

Falls Leute dieses Thema interessant finden - Mein Anwalt hat eine Unterlassungserklärung (UE) abgegeben und wir haben nichts gezahlt und nichts getan - und es ist nichts passiert!
Danke, liebes Forum!

housemeister1980 28.09.18 14:19

Lass dir nicht so ein mist erzählen...."torrents sind böse usw".... Man muss halt nur wissen wie man das ganze auf sicherer ebene anstellt.

Empfehlen würde ich dir einen >Torrent Tracker, wenn es unbedingt Public sein muss dann bitte nicht ohne VPN.

DerCyberNutzer 28.09.18 16:05

Zitat:

Zitat von DickerFisch (Beitrag 32860204)
Zur Zeit des Vorfalls hatte ich zu Hause eine 6MBit/s Leitung. Habe damals nicht eingesehen Geld zu zahlen, wenn ich eh nicht wesentlich mehr Bandbreite habe.
Hinzu kommt: NEIN, ich lade normalerweise nicht über Torrent. Ein Kumpel war da und wir wollten UNBEDINGT dieses scheiß Spiel spielen. Da hab ich halt eben einen Torrent gesucht :-D

Wie gesagt, Jaja ich weiß, Torrents sind böse!

Falls Leute dieses Thema interessant finden - Mein Anwalt hat eine Unterlassungserklärung (UE) abgegeben und wir haben nichts gezahlt und nichts getan - und es ist nichts passiert!
Danke, liebes Forum!

Wie Merlin oben geschrieben hatte stimmt der Punkt 2.

Ich kann dazu sagen das ein Kumpel ein Internetanschluss hat den sehr viele nutzen und natürlich ziehen alle dort und nach 2-3 Monaten hagelte es Briefe diese wurden gelesen und dann ignoriert. Es ist nie mehr was gekommen.:T


Zitat:

2.) NICHT zahlen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Abmahnanwälte das Prozeßrisiko scheuen.
Nach Auskunft eines befreundeten RA kalkulieren die Abmahnanwälte mit einer Erfolgsquote von 25%. Der Rest ist ihnen egal....hauptsache diese 25% zahlen.
Wie das ist, wenn jemand 1000 oder 2000 Musikstücke anbietet, dass kann ich dir auch nicht sagen.
Es werden nach Abgabe der UE, verstärkt "Bettelbriefe" des Abmahnawalts auf dich einprasseln. Empfehlung: Lesen, zur Seite legen und erstmal vergessen Hat bei mir geklappt.

ichbinshier 11.10.18 07:34

eigentlich ist es das beste GARNICHT zu reagieren, sprich KEINE Kommunikation mit dem Abmahner, da kannst du dich eventuell selbst erst so richtig in die Scheisse reiten. Bist du UNSCHULDIG bist du zu nix verpflichtet! DU BIST UNSCHULDIG!

einen Anwalt kannste zwar nehmen, aber DU zahlst und wirfst ihm recht viel Geld in den Rachen.
Eigentlich brauchst du erst einen Anwalt wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Dann versuch es mal bei der Kölner Kanzlei wbs.
Strategie 1:
Familie bzw. es hatten eben noch weitere volljährige oder minderjährige (aber dann aufklärungspflicht) zugang. Am besten nur volljährige, denn da muss man eigentlich nur mal fragen ob sie es gemacht haben (sie dürfen ja lügen). Bei Minderjährigen müsstest du auch PC durchsuchen etc
Strategie 2:
eventuell mit 1 kombinierbar. Du behauptest du hättest einen der übernehmbaren Router, das hast du aber erst viel später festgestellt..... Such Typ etc aus dem Internet heraus. Du darfst aber nicht IT zu erfahren sein!
Strategie 3:
die funktioniert absolut IMMER! Du musst nur jemanden dir suchen der eh schon pleite ist. Dieser war doch gerade bei dir zu besuch und hatte Internetzugang! Dieser gesteht natürlich das er mit seinem Notebook das bei dir gemacht hat! Sein Risiko ist ja gleich null, denn er hat ja weder Gerichtskosten, Abmahnungskosten etc zu erwarten! Zur Not "besteht" er es eben bei Gericht. Das ist der absolute Horror für die Abmahner. Mein Bekannter hat eh Steuerschulden, da wachsen die Schulden durch die Finanzamtzinsen jährlich etwa um 100k, aber pleite ist pleite lach!
Es ginge aber auch deine OMA/OPA wenn sie mitmachen und eine Rente unter der Pfändungsgrenze haben (keinen grossen Besitz) sowas bietet sich auch als angeblicher Schuldiger an.

Avantasia 13.10.18 01:35

Das wird DickerFisch sicher zwei Jahre später auch nicht mehr Interessieren. ;)

housemeister1980 13.10.18 10:11

Zitat:

Zitat von Avantasia (Beitrag 32948464)
Das wird DickerFisch sicher zwei Jahre später auch nicht mehr Interessieren. ;)

Hey Avantaischa, aber vielleicht Interessiert es jemand anderen?


Schönen Gruß

PhoneFreek 13.10.18 11:24

Wenn nicht die Hälfte der Informationen falsch wären, bestimmt.

housemeister1980 13.10.18 20:20

Zitat:

Zitat von PhoneFreek (Beitrag 32950857)
Wenn nicht die Hälfte der Informationen falsch wären, bestimmt.

Und deswegen liest du es ja auch in einem Warez Forum, und nicht vom Anwalt.
Aber zur Belustigung finde ich es auch okay.

DickerFisch 09.11.19 13:30

Huhu Freunde der Sonne,

Heute nach 3 Jahren kam ein Schreiben dass die Sache erledigt ist, wenn ich 1200€ zahle... Was tun? :(

Kneter33 09.11.19 14:49

Warum fragst nicht den Anwalt den Du hattest für die Unterlassungserklärung?

Fietze 09.11.19 15:34

Zitat:

Sie beträgt 3 Jahre, beginnend am 01.01.xxxx des Folgejahres auf den Vorfall. Solltest du den 1. Versuch der Ra-Kanzlei erfolgreich abgewehrt haben, kann es innerhalb dieser Zeitspanne zur Versendung von weiteren "Bettelbriefen" kommen. Hier ist dann analog der obigen Beschreibung vorzugehen.
Stammt aus Post 4, solltest du nochmal lesen.
Wenn der Vorfall in 2016 war, ist die Angelegentheit am 1.1. 2020 verjährt.
Bez. einer evtl. Verjährungsunterbrechung solltest du aber den befreundeten Anwalt fragen.

amassow 09.11.19 16:09

Wenn er das Schreiben nicht bekommen hat, kann er auch nicht reagieren. Und das kann man in der Regel nur per Einschreiben nachweisen. Hast du es per Einschreiben bekommen, den Erhalt irgendwie quittiert?

Wenn nein: Weiter ignorieren.

WelchNutzer 09.11.19 18:21

Zitat:

Zitat von DickerFisch (Beitrag 35721864)
Huhu Freunde der Sonne,

Heute nach 3 Jahren kam ein Schreiben dass die Sache erledigt ist, wenn ich 1200€ zahle... Was tun? :(

Auf keinen Fall Zahlen und Fachanwalt einbeziehen.
Kannst auch warten falls der Brief nicht per Einschreiben gekommen ist, an der Stelle hätte ich aber lieber einmal zu viel als zu wenige gefragt.
Auf keinen Fall Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen.

der_freak 10.11.19 09:43

ein Anwalt hinzuziehen ohne das ein Gerichtsverfahren läuft bringt dir NUR KOSTEN!
wenn die schon soooo lange gewartet haben, kommt eh nix mehr, ausser mal probieren. Die hätten sonst schon geklagt.
Die Strategie andere Familienangehörige / Besuch waren es klappt hervorragend. Nimm dir erst einen Anwalt wenn Gericht.
Vorher nix machen, nicht mal unterlassungserklärung etc (das kann als schuldeingeständnis gewertet werden).

Dr.Wahn 10.11.19 12:09

Schau mal hier. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
Da wirst du fündig.

]|[ 10.11.19 17:27

Laut 123recht.net brauchst du nicht drauf einzugehen.

musv 11.11.19 08:01

Zitat:

Zitat von DickerFisch (Beitrag 35721864)
Heute nach 3 Jahren kam ein Schreiben dass die Sache erledigt ist, wenn ich 1200€ zahle... Was tun? :(

Mal meine kurze Vorgeschichte.
2010 wurde ich von Waldorf-Frommer abgemahnt wegen Upload (Torrent) von 2 Musikalben. Ende 2013 war die Sache ansich verjährt. Dieses Jahr (2019) kam der gerichtliche Mahnbescheid mit Begründung, dass das BGH in einem Urteil die [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] bestätigt hat. WF fühlt sich dadurch motiviert, die ganzen Altfälle ab 2010 noch mal rauszukramen und fleißig gerichtliche Mahnbescheide zu beantragen.

Generell hatte ich mich damals (ab 2010) intensiv in das Abmahnthema einlesen müssen. Hilfen dabei waren die [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...], die durch das Ableben des Betreibers leider mehr oder weniger verwaist ist und die [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]-Seite.

DickerFisch:
Nach 3 Jahren zum Jahresende ist der Anspruch auf Anwaltskosten verjährt. D.h. Abmahnung war im Laufe des Jahrs 2016, dann verjährt der Anspruch zum 31.12.2019, sofern du jegliche hemmende Maßnahmen verweigert hast. Dazu zählt u.a. ein Teilschuldanerkenntnis. Inwieweit da schon Anfragen nach einen außergerichtlichen Vergleich zählen, weiß ich nicht. Im Optimalfall hast du außer der modifizierten Unterlassungserklärung keinerlei Kommunikation mit der Anwaltskanzlei gehabt.

Für die Dauer über die 3 Jahre hinaus, kann die Anwaltskanzlei Dir gegenüber weiterhin den Lizenzschaden geltend machen. Allerdings dürfen sie keine Anwaltskosten mehr in Rechnung stellen. In der Praxis sieht das dann so aus, dass die Anwaltskosten der früheren Briefe einfach in den Lizenzschaden integriert werden. Zumindest hat das Waldorf-Frommer bei mir so gemacht.

Was sind Deine Möglichkeiten
1. Aussitzen
2. Zahlen

1. Aussitzen
Vermeide jegliche Kommunikation mit der Anwaltskanzlei! Sämtliche Briefe heftest du bis zum Ende der Verjährung (10 Jahre) fein säuberlich ab. Kommt ein Brief vom Gericht, musst du reagieren. Der erste Brief vom Gericht ist ein gerichtlicher Mahnbescheid. Gegen den legst du Widerspruch ein (Widerspruch der gesamten Forderung). Machst du das nicht, kommt der Vollstreckungsbescheid. Reagierst du auch nicht auf den Vollstreckungsbescheid, bekommt die Anwaltskanzlei einen vollstreckbaren Titel, mit dem sie Dich 30 Jahre lang pfänden können, ohne dass du was dagegen machen kannst. Legst du gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch ein, geht's normalerweise direkt ins Gericht. Dort solltest dann nicht ohne Fachanwalt hingehen.

2. Zahlen
Willst du 10 Jahre psychologischer Folter vermeiden, dann ist es besser zu zahlen. Im Normalfall kann man mit den Abmahnanwälten ein Vergleichsangebot aushandeln, was wesentlich unter der ursprünglich geforderten Schadenssumme liegen sollte. Ob du das allein, über einen Anwalt oder [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] aushandelst, musst du dann entscheiden. Sowohl Anwalt als auch die Abmahnungshilfe wollen daran natürlich auch verdienen. Vorteil: Normalerweise ist die Sache damit beendet, und du kannst wieder ruhig schlafen.

Bulldozer75 21.11.19 12:33

zwei Freunde von mir bekamen auch Abmahnungen.

Der erste hatte massig Pornos runtergeladen und hat sofort eine Modifierte U. abgegeben und gezahlt. Waren über 2000€. Danach kamen noch mal 3 Briefe mit je 1200€ die er zahlen sollte. Er hat hat dann einen Anwalt genommen der über 60 Jahre alt war und musste am Ende seinem Anwalt über 800€ zahlen, obwohl der nichts gemacht hat. Nur ein paar Briefe verschickt. Die drei Vorderungen von 1200€ hat er nicht gezahlt und wartete das die Bullen kommen um ihn mit zu nehmen.
Nach zwei weiteren Bettelbriefen kam bis heute nichts mehr.

Der andere Kumpel hat die Abmahnung einfach zerrissen. Nach knapp 2 Jahren kam noch ein Brief, der wurde auch zerrissen und bis heute kam nichs mehr.

Melvin van Horne 21.11.19 15:04

Moin,

Zitat:

Zitat von Bulldozer75 (Beitrag 35818008)
... Er hat hat dann einen Anwalt genommen der über 60 Jahre alt war und musste am Ende seinem Anwalt über 800€ zahlen, obwohl der nichts gemacht hat. Nur ein paar Briefe verschickt.

Das ist das, was Anwälte tun. Was hätte er auch sonst tun sollen? Dem Gegner auf die Fresse hauen, Anspucken, beissen oder den Anwalt der Gegenseite auf Säbel oder Pistolen fordern? Die Kanzlei niederbrennen oder den Hund des gegnerischen Anwalts als Geisel nehmen? Nur bei RTL machen Anwälte etwas anderes als reden und Briefe schreiben. Teure Briefe.

Es ist nie verkehrt sich einen Anwalt zu nehmen. Nur, wenn ich einen Anwalt nehme der mir die Bezahlung einer 1.200 € Abmahnung erspart und mir für diese Heldentat 1.500 € berechnet kann ich mich sicher als moralischer Sieger fühlen. Den finanziellen Sieg hat ein anderer errungen.

Für den Weg zum Anwalt hier mal ein Zitat von Werner Koczwara

Amerikanische Wissenschaftler haben festgestellt, in zwei Millionen Jahren gibt es auf der Erde nur noch Termiten und Rechtsanwälte. Termiten und Rechtsanwälte, Sie kennen sie beide, meine Damen und Herren. Das eine sind diese enorm gefräßigen, nimmersatten Dinger. Das andere sind so kleine, weiße, ameisenartige Gliederfüßler.

Der Unterschied zwischen beiden Spezies ist nicht sehr groß: Egal welche der beiden sie befällt, hinterher ist immer das halbe Haus weg.

musv 22.11.19 09:36

Zitat:

Zitat von Bulldozer75 (Beitrag 35818008)
Die drei Vorderungen von 1200€ hat er nicht gezahlt und wartete das die Bullen kommen um ihn mit zu nehmen.

Die Polizei wird deswegen nie vor seiner Türe stehen. Die Ansprüche der Anwaltskanzlei sind zivilrechtlich. D.h. die Anwälte sind nicht im geringsten daran interessiert, Deinen Kumpel in den Knast du bringen. Sie wollen einzig und allein nur sein Bestes…

Zitat:

Zitat von Bulldozer75 (Beitrag 35818008)
Nach zwei weiteren Bettelbriefen kam bis heute nichts mehr.

Der andere Kumpel hat die Abmahnung einfach zerrissen. Nach knapp 2 Jahren kam noch ein Brief, der wurde auch zerrissen und bis heute kam nichs mehr.

Ich würde mich da nicht so in Sicherheit wähnen. Die Verjährungsfrist für die Anwaltskosten ist 3 Jahre bis zum Jahresende. Die Frist für die Verjährung der Lizenzforderungen beträgt 10 Jahre. Die Abmahnanwälte haben durchaus noch Zeit, Deine Kumpels vor Gericht zu schleppen. Und je nachdem, wie der Richter drauf ist, kann das ganz schnell in die Privatinsolvenz führen.


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