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Wohnungskündigung und fragen

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Ungelesen 18.04.14, 19:07   #1
Kaioken x20
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Standard Wohnungskündigung und fragen

Hallo Comm,

ich habe heute "tolle" Post im Briefkasten erhalten und wollte mal nachfragen ob dies so rechtens ist?

ich wohne in dieser Wohnung schon seit 11 Jahren ca. und nun ist der Vermieter gestorben, und das Haus soll nun verkauft werden, es waren auch schon mehrere Interessenten und Gutachter da.
Ich habe nun auch gelesen das ich eine längere Kündigungsfrist habe als die 3 Monate habe da ich ja schon sehr lange in der Wohnung wohne oder gelten diese nicht weil meine Wohnung unbewohnbar ist?

Nun sind meine fragen:

1. Ist diese Kündigung rechtens?
2. Muss ich die 3 Monate einhalten oder habe ich länger Zeit?
3. Da meine Wohnung ja nicht bewohnbar ist kann ich da auch noch etwas an der Miete machen?
4. Habt ihr weitere tipps für mich

hier die Kündigung:

http://s14.directupload.net/images/140418/6pty34ny.jpg
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Ungelesen 18.04.14, 19:24   #2
Fietze
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Auch wenn es weh tut, damit würde ich um Anwalt gehen.
Wenn du Mitglied im Mieterschutzbund bist oder einen Mietrechtschutz hättst, wäre das natürlich von Vorteil.

Die Wohnung ist ja nicht unbewohnbar, sondern die Vermietung angeblich nicht zulässig. Was willst du da an der Miete machen?
Wo ist eigentlich der Nachweis über die Unzulässigkeit? Es gibt ja mehr Leute die Dachgeschosswohnungen vermieten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vermietungen alle unzulässig wären.

Ich frage mich aber immer wieder, wieso man hier Rechtsfragen stellt und nicht gleich in einem Fachforum?
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Ungelesen 18.04.14, 19:25   #3
betaalpha
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Bei 11 Jahren sind drei Monate eigentlich zu kurz. Siehe [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Aber bei diesem Sachstand...
Frag da mal lieber bei einem Anwalt oder beim Mieterschutzbund nach.
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Ungelesen 18.04.14, 19:41   #4
Gasboil
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Auf jedenfall würde ich einen Anwalt einschalten.
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Das die Dachgeschosswohnung nicht als Wohnraum genutzt werden darf, kann schon so sein. In manchen Gegenden ist es einfach nicht erlaubt. Kommt immer darauf an was in den Bauverordnungen steht, als wieviel Familienhaus es geplant wurde usw.

Unterschreiben würde ich erst mal nicht! Anwalt einschalten und ggf. Schadensersatz einfordern. Du willst ja schliesslich nicht den Umzug/Makler usw. bezahlen...
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Ungelesen 18.04.14, 19:42   #5
Fietze
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Zitat:
Aber bei diesem Sachstand...
Bei welchem Sachstand?
Der Vermieter behauptet lediglich die Dachgeschosswohnung wäre kein Wohnraum.
Was nichts daran ändert, dass es sich hier um einen Mietvertrag handelt.
Also muss sich der Vermieter auch an die gesetzl. Bestimmungen für Vermietung halten.

Davon abgesehen, hat er versäumt, dich über dein Widerspruchsrecht zu belehren.
Mit dem fettgedrucktem könntest du die Erbengemeinschaft schön ärgern.
Zitat:
Das Widerspruchsschreiben muss dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist zugegangen sein (§ 574 b Abs. 2), wenn dieser im Kündigungsschreiben oder rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit zum Widerspruch hingewiesen hat. Wird dies vom Vermieter versäumt, kann der Mieter auch noch später widersprechen – spätestens im ersten Termin des eventuellen Räumungsprozesses.
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Ungelesen 18.04.14, 19:46   #6
Kaioken x20
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ich versteh dies nicht so ganz kannst du mir des evtl für "dümmere" erklären xD
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Ungelesen 18.04.14, 19:51   #7
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Unterschreib noch nichts! Geh am Dienstag sofort zum Mieterschutzbund, oder Anwalt!
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Ungelesen 18.04.14, 19:52   #8
Kaioken x20
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aber des sind dann ja auch wieder kosten :/
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Ungelesen 18.04.14, 19:56   #9
kladiru
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Mieterschutzbund bei mir, nähe Wuppertal und Düsseldorf sind 50-60 Euro im Jahr! Kannst ja sofort wieder austreten! Wenn du da was unterschreibst, könnte dass wesentlich teurer werden! Musst du selbst wissen! Ich würde an deiner Stelle zum Mieterschutzbund gehen.
__________________
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Ungelesen 18.04.14, 20:03   #10
Fietze
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Zitat:
aber des sind dann ja auch wieder kosten
Ja und!
Du kannst auch so versuchen dich mit dem Vermieter zu einigen.
Er soll dir eine neue Wohnung besorgen und die Umzugskosten übernehmen.
Der Link von Gasboil sagt doch schon alles aus.

Wegen dem Widerspruchsrecht:
Reagierst du jetzt nicht, ziehst auch nicht aus, so könntest du immer noch am Tag des Termins zum Räumungsprozess (dein Vermieter muss auf Räumung klagen) Widerspruch gegen die Kündigung einlegen.
Womit der Räumungsprozess auch erst mal Geschichte wäre.

Wie gesagt der Link von Gasboil ist gut. Und in der Antwort des Anwaltes steht ja drinne, was dir alles zustehen würde.
Also! Entweder du einigst dich mit dem Vermieter per Aufhebungsvertrag, im dem genau drin steht welche Kosten dieser übernimmt, oder gehe zum Anwalt.
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 18.04.14, 20:50   #11
Kneter33
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Ich frag mich echt eins:
Du wohnst 11 Jahre oder länger da und jetzt erst kommt raus das dies nicht legal ist?
Du bist gemeldet beim Einwohnermeldeamt.
Du hast Telefon,Strom,Inetanschluss,usw...
Und das alles in ner Wohnung die es eigentlich nicht geben dürfte?
Wie funzt so was?
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Ungelesen 18.04.14, 21:32   #12
Caligulum
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Das liegt daran, das der Bürger, was das Baurecht angeht, mittlerweile als mündig angesehen wird.
Soll heißen, er selbst hat für die Einhaltung von baurechtlichen Regelungen zu sorgen.
Da aber die meisten Bürger keinen Plan davon haben, kannst du davon ausgehen, dass in mind. 30% der Fälle gegen das Baurecht verstoßen wird.
Die Ämter sind aber gnadenlos überfordert, da ja nahezu überall Einstellungsstopp etc herrscht und die Leute einfach nicht hinterher kommen. Somit bleiben diese Verstöße fast immer unerkannt, solange bis das Objekt verkauft, vererbt, bewertet etc wird... (oder ein allzu kluger Nachbar versucht jemanden anzuscheißen [und hinterher selbst der doofe ist, weil er dagegen verstoßen hat... schon oft genug vorgekommen =D ])

In diesem Fall könnte es sein, dass der ehemalige Vermieter den Verstoß wissentlich ausgeführt hat, bzw nicht mehr an die Bauleitplanung gedacht hat, da man den Bebauungsplan i.A. eh nur bei Bauplanung zu Gesicht bekommt... wenn überhaupt.
Shit happens... leider... gehe mal davon aus, dass du auf jeden Fall ausziehen werden musst, aber du solltest wirklich Mieterschutzbund oder Anwälte konsultieren, was Frist und Entschädigung angeht.
Caligulum ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 18.04.14, 21:44   #13
Kaioken x20
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ok also ich werde mich nun beim mieterschutzbund anmelden und die sache über diese regeln wird wohl das beste sein.
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Ungelesen 19.04.14, 08:51   #14
Tuxtom007
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Hallo,

ich würde direkt zum Mieterschutzbund gehen, mit den Jahresbeitrag kommst du günstiger weg, als der Weg zum Anwalt - zumal es nicht mal sicher ist, ob eine Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden, überhaupt die Kosten mitträgt.
Und ohne rechtliche Beratung kommst du hier nicht weiter - in meine Augen ist die Kündigung unwirksam, da zum einen der Tod des Vermieters kein Kündigungsgrund ist und der Verkauf schon mal garnicht, die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und es Formfehler gibt ( Achtung - ich bin kein Jurist, ist nur meine Erfahrung mit vergleichbarem Fall ). Und das die Wohnung nicht bewohnbar ist - ist ja nicht dein Problem, das ist Sache des Vermieters, der mit dir einen Mitvertrag gemacht hat - da könnte man sicherlich noch was rausholen.
Tuxtom007 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 19.04.14, 09:06   #15
Fietze
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Zitat:
zumal es nicht mal sicher ist, ob eine Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden, überhaupt die Kosten mitträgt.
Wenn eine vorhanden ist und der Mietrechtrechtschutz mit abgeschlossen wurde?
Wieso sollte sie die Kosten eines RA, abzgl. der Selbstbeteiligung, nicht übernehmen?

Das die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, stimmt schon, aber in Anbetracht der evtl. fehlenden Zulassung als Wohnraum?
Wenn das Bauamt dem Vermieter nun die Nutzung als Wohnraum untersagt und ihm eine Frist setzt, die innerhalb der Kündigungsfrist ist, muss der Mieter ausziehen.
Da wird er nichts gegen machen können. Aber............... => [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 19.04.14, 16:05   #16
Kaioken x20
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Um mal einpaar gestellte Fragen zu beantworten

Es ist ein 3 Familienhaus also wenn meine Wohnung nicht zählt 2

Ja ich bin gemeldet beim Amt auch Strom etc.

Zustand ist naja aber günstig halt

Mietvertrag hab ich.

Ich will schon ausziehen aber halt nicht jetzt sofort da ich knapp 2 Monate zu wenig finde.

Aktuell werde ich mich nun beim Mieter Verbund anmelden.
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Ungelesen 19.04.14, 17:33   #17
Fietze
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Zitat:
halt nicht jetzt sofort da ich knapp 2 Monate zu wenig finde.
Öhm!
Zitat:
den Mietvertrag zum 31.07. 2014 fristgemäß.
Sind immerhin fast 3 1/2 Monate!!
Aber immer noch zu kurz! Fristgem. wäre die Kündigung zum 31.01. 2015, wenn die Angaben bei Wiki richtig sind!!


Zitat:
wenn meine Wohnung nicht zählt 2
Wenn? Könnte ja auch nur als Grund vorgeschoben sein, um den Verkauf des Hauses zu erleichtern.
Außerdem macht die Kündigung keinesfalls einen professionellen Eindruck.
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 19.04.14, 21:07   #18
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ich meinte 3 nicht 2 weil erstmal eine Wohnung bekommen ist ja nicht grade einfach habe schon paar angesehen aber nie eine bekommen.... warum auch immer habe ein Job in einer sicheren Branche.
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Ungelesen 30.05.14, 09:36   #19
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Zitat:
Zitat von Mike_schuster Beitrag anzeigen
Halte uns mal auf dem laufenden
Also es geht nun los, ich war beim DMB die Frau war echt Klasse! war sehr freundlich und hat alles gut erklärt. Diese Kündigung ist unwirksam da sie keinen Grund enthält warum die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist usw, und wenn die mir eine wirksame Kündigung schicken zählen für mich immer noch die 9 Monate erklärte mir die Frau.

Nun wird mit ihrer Hilfe ein Brief zurück geschickt was meine Forderungen sind wenn ich früher ausziehen würde.
Dieser Brief kostet mich zwar 10€ Schreibgebühr aber diese sind es mir wert.

mal sehen was dann folgt....
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