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myGully |
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16.04.14, 16:08
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#36
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Master of Disaster
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 29
Bedankt: 21
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Also wenn du Eier in der Hose hast, schaltest du sie ab und gut ist!
Kündige doch einfach den Anschluss und schau mal wie sie reagiert. Für dich selbst holst dir halt solange LTE!
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08.05.14, 23:20
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#37
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 14
Bedankt: 2
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Die Lösung
Sorry, mittlerweile ist das sicher schon gegessen, aber ich hätte da die Lösung.
Die Alte sagt also, sie will dich damit erpressen... ganz easy. Rede mit ihr. Sprech die Dinge an und formuliere es so, dass sie selbst sagt "ich erpresse dich", "ich zahle nicht" bal bla bla.
Dieses Gespräch nimmst du heimlich auf (Handy geht ja, aber vorher testen), das ist dann dein Beweismittel. Was du dann damit machst ist dir überlassen. Eine Möglichkeit wäre es, es den Vermietern zu geben. Wenn du dich mit denen gut verstehst und die anderen das bezeigen können, dann schmeißen sie die alte raus.
Oder du schickst das den Eltern. Wenn die Korrekt sind, machen die ihre Tochter zur Sau und zahlen es dir.
Oder du behälst ihr Kaution ein, aber so wie ich das verstanden habe, geht das gar nicht.
Der einfachste Weg wäre natürlich mit den anderen Mitbewohnern die Alte rauszuekeln. Aber wie man das am besten macht, weiß ich auch nicht. Was würde euch den einfallen?
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09.05.14, 16:08
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#38
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Ist öfter hier
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 243
Bedankt: 133
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Meines Wissens hat ein heimlich aufgenommenes Gespräch kein Gewicht, zumindest nicht vor Gericht.
Bin ich froh das meine WG zeit schon lange vorbei ist
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"Hier ist Dr. House ------------- Meister!"
"Meine Böden sind meine Kinder. Ich habe ihnen Namen gegeben!"
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10.05.14, 16:10
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#39
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 14
Bedankt: 2
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Ich bin mir nicht sicher ob das stimmt oder nicht (bin ja kein Jurist), aber so oder so, es will ja niemand vor Gericht.
Die Aufnahme könnte verwendet werden um sie den Eltern der Mitbewohnerin vorzulegen oder dem Vermieter oder natürlich auch den anderen Mitbewohnern.
Zur Not könnte man sagen, dass das Handy per Zufall alles aufgenommen hat. Man hat halt den ganzen Tag aufgenommen ohne es zu wissen und das kritische Gespräch war dann halt mit dabei.
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10.05.14, 16:35
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#40
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Echter Freak
Registriert seit: Mar 2010
Ort: /home/spartan-b292
Beiträge: 2.866
Bedankt: 1.700
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Irgendwas aufnehmen, am besten noch heimlich, und es dann benutzen ist eine ganz tolle Idee.
§210 StGB
Zitat:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
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"They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety"
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10.05.14, 16:58
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#41
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.248
Bedankt: 22.245
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Dürfen heimlich gefertigte Bild- oder Tonaufnahmen als Beweise vor Gericht verwendet werden?
.
Zitat:
Zu den zulässigen Beweismitteln gehört unter anderem der Augenschein. Auf diesem Weg können Bild- und Tonaufnahmen als Beweise vor Gericht verwertet werden. Schwierigkeiten bereitet die Verwertung jedoch dann, wenn die Aufnahmen heimlich gefertigt wurden. Dann hat das Gericht das Recht der aufgenommenen Person am eigenen Bild und Wort zu beachten. Dieses Recht ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles abzuwägen gegen das berechtigte Interesse an der Wahrheitsfindung. Letzteres wird regelmäßig dann überwiegen, wenn die heimlich gefertigten Aufnahmen der Überführung oder Entlastung eines Verdächtigen in Fällen schwerer Kriminalität dienen.
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… erklärte Gilbert Häfner, der Präsident des Landgerichts Dresden. Im MDR-Hier ab Vier- Leichter leben | 20.09.2012 | 17:00 Uhr
OK...dann lasst uns mal in diesen speziellen Fall über "Schwere Kriminalität" reden.
@spartan-b292:
Der § 210 StGB ist sicher eine Diskussion wert, aber hier würde es wieder zu endlosen "Debatten" führen.
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