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Kündigungsverzicht im Mietvertrag rechtens?

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Ungelesen 12.03.14, 13:45   #1
ceraxo
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Standard Kündigungsverzicht im Mietvertrag rechtens?

Hallo, eine bekannte von mir hat vor 1,5 Jahren einen Mietvertrag für eine Wohnugn abgeschlossen in dem man sich auf ein "Kündigungsverzicht von 4 Jahren" geeinigt hatte.
Mir selbst war nicht klar wie man sich auf so etwas einlassen könne..
Nun, wie nicht anders zu erwarten, ändert sich ihre berufliche situation und ein Umzug in eine andere Stadt wäre sehr sinnvoll.
Sie hat dem Vermieter dann ein Kündigungsschreiben zukommen lassen, mit einer "angegebenen kündigungsfrist von 3 Monaten"
Da wurde Sie dann drauf aufmerksam gemacht, das sie für 4 Jahre unterschrieben hatte, und nur aus dem Mietvertrag raus kommt, wenn sie einen Nachmieter besorgt.

Da die Wohnung nicht gerade günstig und schlecht geschnitten ist, ein altes Bad vorhanden und die Wohnung sehr schlecht Isoliert ist, wird es denke ich sehr schwer für diese einen Nachmieter zu bekommen, erst recht nicht wenn er wieder auf einen 4 Jahresvertrag besteht.

Meine frage ist nun:
Ist dieses rechtens, den Mieter 4 Jahre lang an die Wohnugn zu binden, oder wurde diese regelung vllt sogar bereits aufgehoben.
Ich habe dies ein wenig gegooglet, aber wirklich schlau bin ich da nicht draus geworden.

btw. Nachmieter haben bereits mehrfach das ca 15-20jahre alte Bad bemängelt, aber der Vermieter sagt es wäre nicht von nöten dieses zu erneuern. Ihm wird es denk ich egal sein, da der Mietvertrag noch ca 2,5 Jahre läuft, vorher wird er da wohl nichts machen.

Diesen link fand ich sehr Informativ
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vllt kann mir das ja jemand freundlicherweise mit eigenen Worten ein wenig verständlicher erklären


Gruss und Dank
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Ungelesen 12.03.14, 14:32   #2
TinyTimm
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Ich würde ihr vorschlagen, sich da zu informieren: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
In Österreich zumindest gibt es einen deutlichen Unterschied ob das Mietobjekt ein Wohnung in einem Mehrparteienhaus ist (Mieterschutzbund hilft) oder ob man privat ein Haus gemietet hat (da gelten die vereinbarten Abmachungen).
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Ungelesen 12.03.14, 15:18   #3
zero_tolerance
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Bei deinem Link steht doch alles wunderbar anhand vom Beispielen beschrieben - sogar alle gegebenen Möglichkeiten...

Da wir den Wortlaut des Mietvertrages nicht kennen, können wir dir aber sicher nicht sagen, welcher der Fälle zutrifft, dass musst du schon selbst anhand der Mietvertrages herausfinden.

Erklären aller Fälle macht auch keinen wirklichen Sinn, es werden ja alle schon erklärt - einziger Unterschied wäre, dass wir vielleicht andere Worte verwenden - wobei aber da gegebenenfalls das Ergebnis verfälscht werden kann wodurch wir wiederum eine Falschinformation geben würde - was im Schluss auch nicht deinem Sinn entsprechen kann.

Was man dir aber aus deinem Link grundsätzlich sagen kann ist, dass 4 Jahre Kündigungsverzicht durchaus legal sind (Formularvertrag, also einem "vorgefertigtem" z.B. aus dem Internet etc.) - theoretisch wären sogar 5 Jahre möglich (Individualvertrag, also einem "selbst verfassten")...

Meine Vermutung ist, wenn ich mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehne, dass es sich um einen Formularvertrag handelt und der Vermieter sich da sicher in der Hinsicht abgesichert hat, dass er da nichts macht was nicht "Hand und Fuß" hat.

Die einzige Möglichkeit wäre, dass deine Freundin einen Nachmieter findet, der den gleichen Vertrag mit den gleichen Konditionen unterschreibt - da könnte man im beidseitigem Einverständnis den Vertrag lösen (das ist meines Wissens nach immer möglich)... Da dem Vermieter kein Nachteil entsteht, wäre das noch die Lösung, die ich am ehesten für realistisch oder möglich halte...

Randnotiz: Das Bad ist hier mehr oder minder sch*******egal, deine Freundin hat sich die Wohnung angeschaut und nichts dran ausgesetzt bzw. sie trotz des alten Bad genommen. Nur weil das Bad jetzt "auf ein mal" nicht mehr gefällt ist es nicht das Problem des Vermieters - Sie kann höchstens nach Absprache auf eigene Kosten ein neues Bad einbauen (lassen)... Der Vermieter muss nur für die Funktionsfähigkeit gerade stehen (also wenn z.B. der Wasserhahn nicht tut oder die Dusche) aber auch hier muss er dann nur die Funktionsfähigkeit wieder herstellen, nicht die Optik so verändern, dass es deiner Freundin gefällt oder besser, weil der Wasserhahn tropft muss er nicht auch gleich das Waschbecken tauschen, die Fließen ändern und eine Badewanne einbauen...

Kurzum: Deine Freundin hätte sich Gedanken machen müssen BEVOR sie den Vertrag unterzeichnet, jetzt dürfte es zu spät sein und sie kann nur auf das Wohlwollen des Vermieters hoffen.
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Ungelesen 12.03.14, 15:40   #4
ceraxo
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Hallo, schon einmal vielen dank für dein post.
Der Mieterschutzbund ist die nächste adresse an die Sie sich wenden wird.
Aber da dieses ja auch nicht gerade günstig ist, wollte ich mich vorher schon mal ein wenig erkundigen für sie.

Ich habe auch ähnliches gelesen..
*es kommt drauf an ob ein "gegenseitigen kündigungsverzicht vorliegt
*ob es sich um eine Mietwohnung handelt und vieles mehr
Aber die ganze googlerei hat uns dann doch leider ehr verwirrt als weitergeholfen,
und auch das fragen im freundes/bekanntenkreis hat ehr verwirrt, da es auch dort sehr viele verschiedene meinungen gab

edit\ zero_tolerance,
Den Mietvertrag habe ich als kopie vorliegen, da schaue ich gleich noch mal genauer nach..
So wie ich das verstanden hatte, ist es aber wohl auch rechtens,
zumindest wenn sich in der letzten zeit nichts an der gesetzlage geändert hat
Mir ist es auch schleierhaft wie man für so eine Wohnugn einen Mietvertrag über 4 Jahre abschliessen kann, aber gut, so ist es halt gewesen.
Das Bad ist zwar nicht schön und sehr alt, aber stören tut es sie nicht, aber die in frage kommenden Nachmieter halt

Wenn jemanden dazu noch etwas einfällt was evtl weiterhelfen würde,
wäre ich für jede hilfe dankbar
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Ungelesen 12.03.14, 18:01   #5
TinyTimm
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Zitat:
Zitat von ceraxo Beitrag anzeigen
Der Mieterschutzbund ist die nächste adresse an die Sie sich wenden wird.
Aber da dieses ja auch nicht gerade günstig ist.......
Dafür gibt es aber auch kostenlosen Rechtsbeistand, wenn es hart auf hart geht.
Und wer, wenn nicht der Mieterschutzbund kennt die genaue Gesetzeslage, und eventuelle Schlupflöcher die helfen?
__________________
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