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§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

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Ungelesen 05.03.14, 21:26   #1
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Mir ist was blödes passiert:

Bin in der Stadt mit dem Spiegel meines Autos an den Spiegel eines anderen Autos geraten.

War relativ geschockt und unsicher und bin weiter gefahren, Kumpel saß auch noch im Auto, der jedoch nach hause gebracht werden musste, weil er einen wichtigen Termin hatte.

Ein paar Millimeter des Lacks sind leicht verformt, kaum zu erkennen.

Bin ca. 1 Stunde später, als ich wieder relativ klar im Kopf war, nochmal mit dem Fahrrad vorbei gefahren, Auto stand leider nicht mehr da.

Ich schätze die Chance, dass es zu einer Anzeige, welche dann zu mir führt, kommt auf ca 5-10%

Kann mir kaum vorstellen, dass das jemand mitbekommen hat bzw. anzeigt.


Ihr braucht mich auch weiter nicht belehren btz. Moral predigen - ich weiß mittlerweile auch welche Handlung die rational beste gewesen wäre.


Mich interessiert jetzt ob es noch Sinn macht, sich auf § 142 Absatz (4) zu beziehen?

Befinde mich noch in der Probezeit.

Zitat:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1.
zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2.
eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
1.
nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2.
berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Danke schonmal
__________________
Zitat:
Wenn jemand sagt: »Ich liebe Gott«, und hasst doch seinen Bruder, so ist er ein Lügner; denn wer seinen Bruder nicht liebt, den er sieht, wie kann der Gott lieben, den er nicht sieht?
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Ungelesen 05.03.14, 21:53   #2
Fietze
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Und was bringt dir der Abs. 4 in Bezug auf deine Probezeit?
Ohne groß zu googlen, nehme ich mal an garnichts!

Verknackt wirst du im Falle eines Falles sowieso. Nur das Strafmaß fällt geringer aus.
Und das der Richter vom Strafmaß absieht, kannste so gut wie ausschliessen.
Wird eh nur eine Geldstrafe werden. Und ob nun 1500,-- oder 900,-- Ocken berappen mußt............

Hast du Verkehrsrechtschutz? Dann gehe morgen zum Anwalt und lasse dich beraten.
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Ungelesen 05.03.14, 21:56   #3
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Zitat:
Zitat von Fietze Beitrag anzeigen
Und was bringt dir der Abs. 4 in Bezug auf deine Probezeit?
Ohne groß zu googlen, nehme ich mal an garnichts!

Verknackt wirst du im Falle eines Falles sowieso. Nur das Strafmaß fällt geringer aus.
Und das der Richter vom Strafmaß absieht, kannste so gut wie ausschliessen.
Inwiefern fällt es geringer aus?
Irgendwelche Bezüge?

Zitat:
Zitat von Fietze Beitrag anzeigen
Hast du Verkehrsrechtschutz?
Nein.
__________________
Zitat:
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Ungelesen 05.03.14, 21:57   #4
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§ 142 Abs. 4 StGB findet nur bei einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs Anwendung.
Da sich der von der geschilderte Unfall jedoch im fließenden Verkehr ereignet hat, kannst du auf keine Strafmilderung nach § 142 Abs. 4 StGB hoffen.

Moralisch gesehen, weißt du ja bereits, dass so ein Verhalten wirklich unter aller Sau ist (der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen). Persönlich denke ich, ist eine Selbstanzeige in deinem Fall nicht zielführend. Die Ungewissheit und Sorge, dass dir möglicherweise in den nächsten Wochen noch eine Anhörung/Vorladung ins Haus flattert, ist fürs erste denke ich, Strafe genug. Wenigstens bist du nun für die Zukunft sensibilisiert und du weißt, was du zu tun hast.

Nächstes Mal einfach kurz 110 anrufen, den Vorfall schildern und du bist auf der sicheren Seite.
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Ungelesen 05.03.14, 22:56   #5
Ghozz
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Es gibt meistens für alles Zeugen. Wenn du dich in der Stadt befunden hast, dann wird das sicher jemand mitbekommen haben. Viel Glück.

Ohne das ich Fahrerflucht begangen habe, auch ich wurde wegen irgendeiner Zeugin, die mich nicht an einem Unfall gesehen hat, zur Polizei vorgeladen.

Die Zeugin hat nur die Farbe des Autos gesehen und kein Kennzeichen-Nummer, auch den Fahrer nicht, womit der Unfallverursacher geflüchtet war. Irgendwie kam die Polizei auf mich, weil ich einen Wagen in derselben Farbe gefahren hatte. Die haben auch meinen Wagen überprüft, ob da Unfallschäden waren, konnten nichts finden, habe auch eine Aussage gemacht, dann wurde die Ermittlungen gegen mich eingestellt. Auch war ich zur besagten Tatzeit arbeiten.
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Ungelesen 05.03.14, 23:18   #6
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Mir ist was ähnliches passiert und ich hattes einfach nicht bemerkt...
Wenn der Schaden so gering war wie du sagst, wid sich der Besitzer wohl kaum die Mühe machen das zu reparieren, aber wenn du sowieso ein Kumpel daneben sitzen hattest sag einfach du hast nichts bemerkt weil das Radio an war und/oder du dich auch noch mit ihm unterhalten hast
Denn wenn du nichts bemerkt hast liegt auch keine Straftat vor!!!
Außerdem haben eventuelle Zeugen auch nur dein Nummernschild, kannst du ja einfach sagen du warst zu der Zeit woanders.
Mombi123 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.03.14, 23:22   #7
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Zitat:
Zitat von Mombi123 Beitrag anzeigen
Außerdem haben eventuelle Zeugen auch nur dein Nummernschild, kannst du ja einfach sagen du warst zu der Zeit woanders.
Wenn jemand das Kennzeichen hat und es gesehen hat, kann man nicht behaupten, das man woanders war. Die Polizei wird sicher eine Lackprobe nehmen, dann wird er überführt.

Glaube auch kaum, das der TE sein Auto ins Ausland verkauft. Dann wäre er aus dem Schneider.
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Ungelesen 05.03.14, 23:27   #8
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Zitat:
Zitat von 321meins Beitrag anzeigen
§ 142 Abs. 4 StGB findet nur bei einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs Anwendung.
Da sich der von der geschilderte Unfall jedoch im fließenden Verkehr ereignet hat, kannst du auf keine Strafmilderung nach § 142 Abs. 4 StGB hoffen.
Alles klar, danke!

Zitat:
Zitat von 321meins Beitrag anzeigen
Nächstes Mal einfach kurz 110 anrufen, den Vorfall schildern und du bist auf der sicheren Seite.
Werde ich sicherlich tun


Zitat:
Zitat von Mombi123 Beitrag anzeigen
Mir ist was ähnliches passiert und ich hattes einfach nicht bemerkt...
Wenn der Schaden so gering war wie du sagst, wid sich der Besitzer wohl kaum die Mühe machen das zu reparieren, aber wenn du sowieso ein Kumpel daneben sitzen hattest sag einfach du hast nichts bemerkt weil das Radio an war und/oder du dich auch noch mit ihm unterhalten hast
Denn wenn du nichts bemerkt hast liegt auch keine Straftat vor!!!
Außerdem haben eventuelle Zeugen auch nur dein Nummernschild, kannst du ja einfach sagen du warst zu der Zeit woanders.
Okay vielen Danke, beruhigt mich

Es war tatsächlich so das gerade Musik lief und er an meinem Handy rumgefummelt hat, wodurch ich leicht abgelenkt war

Ich war erst perplex, was das für ein Knall war, doch nach wenigen Metern haben wir so grob realisiert das es zwei aneinander prellende Spiegel gewesen sein müssen zumal meiner leicht umgebogen war.

Zitat:
Zitat von Ghozz Beitrag anzeigen
Die Polizei wird sicher eine Lackprobe nehmen


Kann geclosed werden, danke
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Ungelesen 05.03.14, 23:41   #9
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Ich melde mich schnell nochmal zum Wort bevor geclosed wird.

Fall du behauptest, du warst nicht am Unfallort, aber es gibt dafür Zeugen, das die deinen Kennzeichen haben, wird die Polizei dein Wagen in Augenschein nehmen.

Wenn du trotzdem immer noch behauptest, du warst nicht da am Unfallort, dann ist es auch durchaus möglich, eine Lackprobe von deinem Wagen zu nehmen und mit den anderen Spuren, was am beteiligten Fahrzeug gefunden ist zu vergleichen.

Durch Lackproben können Kriminaltechniker das Fabrikat des Fahrzeugs ermitteln in Ihrer Datenbank. Dann wird die Suche auf Halter von solchen Fahrzeugen beschränkt. Das heißt, dann zieht sich die Schlinge zu.

Wollen wir hoffen, das dich keiner gesehen hat und der Geschädigte nichts am Fahrzeug bemerkt und zur Anzeige bringt.
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Ungelesen 05.03.14, 23:43   #10
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Zitat:
Zitat von Ghozz Beitrag anzeigen
dann zieht sich die Schlinge zu.
Aye aye Captain!

Zitat:
Zitat von Ghozz Beitrag anzeigen
Wollen wir hoffen, das dich keiner gesehen hat und der Geschädigte nichts am Fahrzeug bemerkt und zur Anzeige bringt.
Ein hauch Optimismus dringt ja doch durch, schön

Ich hoffe es auch & es ist sicherlich nicht meine Intention gewesen und glaubt mir ruhig das ich Schuld fühle - weiter darauf rumzutrampeln bringt mir wenig.

Euch bringt es auch wenig - für den schnellen Überlegenheitskick mag's was bringen aber langfristig wird man so nicht glücklicher. (glaube ich)
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Ungelesen 05.03.14, 23:59   #11
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Ich freue mich nicht auf deine Situation, habe auch nichts davon, aber Schadenfoh bin ich in diesen Moment auch nicht. Ich war in einer ähnlichen Situation, obwohl ich kein Unfall gebaut hatte.

Habe das mit der Lackprobe wirklich ernst gemeint, wenn es hart auf hart kommt. Dafür ist die Kriminaltechnik weit fortgeschritten.
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Ungelesen 06.03.14, 00:04   #12
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@Ghozz Jetzt wo du dich bei mir bedankst, warum auch immer...^^

Wolle ich nochmal sagen, dass ich dir nicht auf den Schlips treten wollte.
Aber wenn man mir wirklich helfen will dann ist gutes zureden, nachdem § 142 Absatz 4 abgehakt wurde, wirklich das beste

Ich glaube das ich auch manchmal zu forsch und offensiv bin, aber an anderen sieht man es halt leider immer besser...

Man sollte öfter versuchen zusammen nach übereinstimmen zu suchen als sich auf teilweise persönlichem Level zu bekämpfen. Füttert dann zwar nicht das Ego aber irgendwie muss man das doch umschwenken können auf bessere Wesenszüge.

Mein Wort zum Sonntag, äähe, Donnerstag^^

(Damit meine ich jetzt den Umgang im Board generell)



Jetzt wo ich's mir nochmal durchlese habe ich dich vielleicht auch wirklich falsch interpretiert und du hast wirklich nur versucht zu helfen.
----

Zitat:
Zitat von Ghozz Beitrag anzeigen
Das heißt, dann zieht sich die Schlinge zu.
Aber durch sowas werden die Gedanken die in solchen Momenten schon in gewisser Weise negativ gestimmt sind eher weiter in diese Richtung amplifiziert^^
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Ungelesen 06.03.14, 00:10   #13
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Du solltest Priester werden. Dann kannst du deine Beichte vor dem Spiegel abhalten.

Und wenn mir ein Beitrag gefällt, dann bedanke ich mich auch. Habe mich schon auch bei anderen bedankt, mit denen ich nicht so ganz einer Meinung bin. Das bedanken hat eigentlich nichts zu sagen und ist wohl nicht nennenswert.
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Ungelesen 06.03.14, 00:51   #14
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Zitat:
Zitat von Mombi123 Beitrag anzeigen
Mir ist was ähnliches passiert und ich hattes einfach nicht bemerkt...
... aber wenn du sowieso ein Kumpel daneben sitzen hattest sag einfach du hast nichts bemerkt weil das Radio an war und/oder du dich auch noch mit ihm unterhalten hast
...Denn wenn du nichts bemerkt hast liegt auch keine Straftat vor!!!
... kannst du ja einfach sagen du warst zu der Zeit woanders.
Tut mir leid, aber diese Ausreden halte ich nicht für besonders geschickt. Aus grauer Vorzeit fallen mir da Sachen ein, die irgendwas mit dem Verkehrsrecht zu tun haben müssten.

Ich meine hauptsächlich die Ablenkung durch Radio oder Unterhaltung, weswegen man sich (für alle nachvollziehbar...sorry...ist nicht böse gemeint) nicht so auf den Verkehr konzentrieren konnte.

Ich bin sicher, dass dir da 321meins es genauer erklären kann, denn er ist auf dem neuesten Stand. Bei mir macht sich ja schon beginnende Demenz bemerkbar.
Und wenn alle Stricke reißen, besorge dir einfach die Prüfungsfragen bei einer Fahrschule.
pauli8 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.03.14, 09:07   #15
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Sollte der Unfall heute passiert sein ist es für dich besser dich zu melden.
Unfallflucht ist ein Kategorie A Verstoß wenn sie dich als Täter ermitteln ist der Führerschein weg mit hoher Wahrscheinlichkeit einer zusätzlichen Sperrfrist.

Übrigens ist hier das Beispiel aus dem anderen Thread mit den Folterknechten überraschend passend.

-> Ist der Unfall heute vor wenigen Stunden passiert melde dich das du aufgrund deiner Unerfahrenheit und Schockwirkung dich vom Unfallort entfernt hast. Das wirkt sich auf jeden Fall strafmildernd aus. Hierbei spielt vor allem die Zeit eine sehr große Rolle.

Bei sowas ist das erstbeste dich sofort, nachdem du wieder bei klaren Verstand bist die Polizei anzurufen.

-> Ist der Unfall gestern passiert kannst du dir den Anruf sparen und beten das sie dich nicht als Täter ermitteln.
-> Das Fahrzeug solltest du besser nicht zu einer Werkstatt bringen.

Zitat:
Aber wenn man mir wirklich helfen will dann ist gutes zureden, nachdem § 142 Absatz 4 abgehakt wurde, wirklich das beste
Gutes zureden kann man als Straftäter nicht erwarten. Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt.
Rukashi ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.03.14, 09:39   #16
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Zitat von Mombi123 Beitrag anzeigen
Mir ist was ähnliches passiert und ich hattes einfach nicht bemerkt...
Wenn der Schaden so gering war wie du sagst, wid sich der Besitzer wohl kaum die Mühe machen das zu reparieren, aber wenn du sowieso ein Kumpel daneben sitzen hattest sag einfach du hast nichts bemerkt weil das Radio an war und/oder du dich auch noch mit ihm unterhalten hast
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Außerdem haben eventuelle Zeugen auch nur dein Nummernschild, kannst du ja einfach sagen du warst zu der Zeit woanders.
Du mieser kleiner Wichser !!!
Anstatt zu seinem Fehler zu stehen und den Schaden durch die Versicherung begleichen zu lassen (Du würdest doch sowieso nix zahlen!) lässt du dir so ne Scheisse einfallen?
Und wenn man Fahrerflucht begeht, sollte man sowieso dazu stehen! Das ist nämlich unter aller Sau und passiert heutzutage leider viel zu häufig, nämlich fast immer!

Was war der Kerl froh, dass ich die Polizei gerufen habe, als ich mal sein geparktes Auto gestriffen habe....
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Ungelesen 06.03.14, 18:51   #17
321meins
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Zitat:
Zitat von Rukashi Beitrag anzeigen
Unfallflucht ist ein Kategorie A Verstoß wenn sie dich als Täter ermitteln ist der Führerschein weg mit hoher Wahrscheinlichkeit einer zusätzlichen Sperrfrist.
Es ist zwar richtig, dass die Straftat einen A-Verstoß darstellt, ein Entzug der Fahrerlaubnis droht dennoch nicht, da hier auf Grund des wohl unbedeutenden Sachschadens (<2500 EUR) kein Regelfall nach § 69 StGB vorliegt.
Ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit wären natürlich dennoch obligatorisch.
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Ungelesen 07.03.14, 06:44   #18
KleineKaffeetasse
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Zitat:
Zitat von 321meins Beitrag anzeigen
Ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit wären natürlich dennoch obligatorisch.
und wahrscheinlich auch sehr zweckdienlich.
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Ungelesen 07.03.14, 10:36   #19
Jackieiii
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Finde es immer wieder interessant wie Leute eigene Fehler "verniedlichen" bzw. kleinreden können...

Zitat:
Ein paar Millimeter des Lacks sind leicht verformt, kaum zu erkennen.
Ja ne, is klar, nur der Lack und die Luft darauf...und auch nur gaaaaanz wenig.

Zitat:
War relativ geschockt und unsicher und bin weiter gefahren, Kumpel saß auch noch im Auto, der jedoch nach hause gebracht werden musste, weil er einen wichtigen Termin hatte
Wer geschockt ist kann nicht fahren...aber gut, der Termin vom Kumpel war halt wichtiger als Schock und Sachschaden

Zitat:
Kann mir kaum vorstellen, dass das jemand mitbekommen hat bzw. anzeigt.
Na dann ist ja alles in Butter

Und dann natürlich fett drunter:

Zitat:
Ihr braucht mich auch weiter nicht belehren btz. Moral predigen - ich weiß mittlerweile auch welche Handlung die rational beste gewesen wäre.
Scheinbar nicht, oder weswegen das Danke bei dem Tipp:

Zitat:
sag einfach du hast nichts bemerkt weil das Radio an war und/oder du dich auch noch mit ihm unterhalten hast
Denn wenn du nichts bemerkt hast liegt auch keine Straftat vor!!!
Außerdem haben eventuelle Zeugen auch nur dein Nummernschild, kannst du ja einfach sagen du warst zu der Zeit woanders.
?

Jackieiii ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.03.14, 12:40   #20
Bady23
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Dem stimme ich völlig zu bis auf:

Zitat:
Zitat von Jackieiii Beitrag anzeigen
Wer geschockt ist kann nicht fahren...aber gut, der Termin vom Kumpel war halt wichtiger als Schock und Sachschaden
Das stimmt so nicht ganz, ok bei den Kratzer kann man nicht von Schock sprechen aber ein Kumpel ist mal von der Straße abgekommen, Frontal gegen einen Strommasten geknallt dann unter Schock 1,5KM mit der Karre nachhause gefahren. (Reifen platt, nur noch eine Lampe geleuchtet, Karosse überall geschliffen) und der war nach der Ankunft überhaupt nicht ansprechbar.
Nachdem er dann ausgeschlafen hat am nächsten Tag wurde ihm erst richtig klar was passierte und meldete es der Polizei.
Bady23 ist offline   Mit Zitat antworten
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