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01.03.14, 14:53
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
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Ablesegerät für Heizung fehlt? Keine Reaktion vom Vermieter
Hallo,
ich habe eine Frage.
Vorwort:
Ich wohne noch nicht lange in dieser Wohnung. Da die Wohnung komplett saniert wurde ist mir an einer Heizung aufgefallen, dass ein Ablesegerät für diese fehlt.
Ich habe den Vermieter mehrfach telefonisch und auch 2x via E-Mail bescheid gesagt.
Bei der ersten Telefonischen Kontaktaufnahme sollte ich bei der Firma (Techem) direkt anrufen und diese darüber informieren.
Da die Hotline mir allerdings nicht weiterhelfen konnte gab der Vermieter mir beim 2. Telefongespräch eine Handynummer von einem Techniker der Firma Techem.
Diesen kontaktierte ich und machte mit ihm einen Termin aus.
Den Vorgeschlagenen Termin konnte ich allerdings nicht wahrnehmen, welches ich dem Herren am Telefon auch mitteilte.
Er sagte mir, dass er mir einen neuen Termin per Post zukommen lies und ich dann noch einmal anrufen solle um diesen zu bestätigen.
Am nächsten Tag war ich, wie dem Techniker mitgeteilt, unterwegs. Dennoch war dieser bei mir und ich fand im Briefkasten einen Zettel "Ich konnte Sie leider nicht antreffen"
Ich rief also erneut bei der Hotline an um einen neuen Termin zu vereinbaren.
Da die Hotline wieder nichts wusste, habe ich letztendlich auf den vom Techniker erwähnten Brief mit dem Termin gewartet.
Da dieser nach 4 Wochen nicht ankam kontaktierte ich meinen Vermieter erneut (per E-Mail), dass ich nichts mehr tun kann, weil sich keiner meldet bzw. keiner etwas weiß und er sich nun um das Problem kümmern soll.
Das ganze habe ich mit einer Lesebestätigung abgesendet.
Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Was soll ich noch tun? Bzw. soll ich überhaupt noch etwas tun?
Bin ich schuld und muss zahlen, wenn Ende des Jahres die Heizung nicht abgelesen werden kann?
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01.03.14, 15:03
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#2
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
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Wurden denn beim Einzug in die Wohnung die Zählerstände abgelesen und dokumentiert?
Zudem solltest du dir angewöhnen, wichtige Korrespondenz per Post abzuwickeln und nicht per Telefon oder Email.
Du hast als Mieter einen Anspruch auf anteilige Verbrauchserfassung. Mit diesem Anspruch solltest du dich auch nochmal schriftlich an deinen Vermieter wenden.
Selbstverständlich können auch in der Nebenkostenabrechnung nur Kosten abgerechnet werden, die nachweislich auf deinen Anteil abfallen.
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01.03.14, 15:07
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
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Nein wurden Sie nicht, warum weiß ich nicht.
Man sagte mir nur "das sei nicht nötig"
Ich habe mir jedenfalls die Zählerstände aufgeschrieben.
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01.03.14, 15:09
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#4
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
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Hallo, xs4my -
was steht denn in Deinem Mietvertrag? Dort muss geregelt sein, wie die Heizkosten abgerechnet werden.
Hast Du keinen Heizkostenerfasser, dann wird Dein Verbrauch anhand der Gradtag-Tabelle geschätzt. Wenn Dein Heizverhalten unter dem Durchschnitt liegt, dann zahlst Du drauf, wenn es über dem Durchschnitt liegt, dann sparst Du was ein.
Gruss,
YaGru
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01.03.14, 15:17
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#5
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
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Dann würde ich mich ein letztes Mal mit dem Vermieter schriftlich in Verbindung setzen und ihn höflichst bitten, dafür zu sorgen, dass die Ablesegeräte installiert werden, da du - wie bereits erwähnt - Anspruch auf eine anteilige Verbrauchserfassung hast. Nachdem deine Versuche mit Techem einen Termin zu vereinbaren erfolglos waren, soll er einen Termin (mit Vorlaufzeit 1 Woche) vereinbaren. Den Tag musst du dir dann eben freihalten.
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01.03.14, 19:12
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
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Ich leiste eine Vorauszahlung für Heizkosten von 31 EUR/Mtl.
Die Zählerstände werden dann abgelesen und entsprechend ausgerechnet.
Ich bekomme dann etwas wieder oder darf nachzahlen.
In allen Räumen außer an der Heizung im Bad habe ich Ablesegeräte, deswegen schließe ich eine Abrechnung über die Tabelle aus.
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01.03.14, 19:52
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Secret Armory
Beiträge: 719
Bedankt: 561
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Hallo xs4my
Als ich in meine Neue wohnung einzog fehlte bei einer Heizung auch dieser Ableser .
Allerdings kam nach 3(?) wochen jemand zum kontrolieren oder Resetten ich weiß es nichtmehr.
Dabei hat er dann den Ableser rangemacht.
Also einfach ruhe bewahren,
Aber mich wundert das dein Vermieter dir keine richtig auskunft geben kann..
Btw bei mir fehlte es auch im Badezimmer vllt. kommt bei dir auch noch jemand.
MfG
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01.03.14, 20:24
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 790
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Jetzt wo du es sagt fällt mir ein, dass bei uns kam auch jemand mit diesem Funk-Ablesegerät, wo man nicht mehr in die Wohnung muss um abzulesen.
Der hatte bei mir bloß geschellt gehabt und gefragt wie der Zählerstand in der Küche ist (Wasser).
Da es diesen aber nicht mehr gibt (aufgrund der sanierung), was ich ihm auch gesagt habe, ist er danach einfach wieder gegangen und hatte auch nichts dazu gesagt.
Alles sehr seltsam :/
Dabei ist mein Vermieter ein großer Verein mit 1000den Objekten.
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08.03.14, 23:47
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#9
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Allgäuer Latschenkiefer
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ...fern bei dem Stern
Beiträge: 638
Bedankt: 369
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...also normal ist es per gesetz geregelt, das es für alles einen zähler in einer mietwohnung geben muss...in meiner letzten wohnung waren aber auch keine wasser und heizungszähler vorhanden, ich hatte immer die vereinbarte warmmiete bezahlt und nie eine nebenkostenabrechnung erhalten, was so zwar nicht richtig ist, aber ich fands okay....hab deshalb nie was nachzahlen müssen, was eigtl. normal ist, da die energiepreise ja ständig steigen...
__________________
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...und es wird Zeit, für eine neue und bessere Unendlichkeit!
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09.03.14, 18:14
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 8
Bedankt: 4
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bad heizkörper werden gern wegen kostengründen, kleiner raum, nicht oft genutzt mit elektrobadheizkörpern betrieben. so entfällt die abrechnung über die heizanlage.
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09.03.14, 18:41
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#11
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.649
Bedankt: 2.519
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Was trotzdem aufgrund gesetzlicher Grundlage fehlerhaft ist! Die Heizkostenverordnung sieht hierzu eindeutig den Betrieb eines Messgerätes vor.
Siehe: § 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung Abs. 2
Zitat:
Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden. [...]
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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09.03.14, 18:52
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 790
Bedankt: 101
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Hallo.
Ich wollte mal kurz ein update geben.
Habe am Mittwoch einen Brief abgeschickt an den Vermieter mit einschreiben.
Gestern ist ein schreiben von der besagten Firma Techem gekommen.
Am Dienstag kommt jetzt endlich jemand der das Ablesegerät anbringt
EDIT:
Der Monteur war heute da,
er hat das Ablesegerät an der Handtuchheizung direkt ganz links angebracht.
Die 2 Stangen zwischen dem Ablesegerät biegen Sich jetzt total (auf dem Foto nicht so gut zu erkennen).
Kann da was kaputt gehen? Nicht dass das bricht und hier steht alles unter Wasser.
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