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Tschechien Schwarzmarkt erwischt

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Ungelesen 25.02.14, 15:22   #1
Setek1010
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Standard Tschechien Schwarzmarkt erwischt

Hallo,

was für eine Strafe blüht jemanden eig. wenn man mit mehreren gefälschten Klamotten erwischt wird?

Also ~ 10 Jacken
~ 10 Tshirt
~ 5 Pullover
etc.

Ich habe bereits gelesen das man bis 300,-€ eigengebrauch mit nach DE nehmen darf.
Aber ein Kumpel ist am überlegen ob er das Risiko aufnimmt und ich brauche noch ein paar schlagfertige Argumente (falls möglich bitte tatsächliche)

Wird Ihm schon Gewerblicher Handel oder Steuerhehlerei vorgeworfen?

Und mit was für einer Strafe muss ca. gerechnet werden?
- Haft?
- Geldstrafe bis 500€
- Geldstrafe bis 1000€

Evtl. hat jemand von euch auch schon eigene Erfahrung gemacht mit dem Thema?

Danke im voraus
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Ungelesen 25.02.14, 15:28   #2
pheaslea
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300€ ist der steuerfreie betrag bis zu dem man sich sachen aus dem drittland mitbringen darf.

und was fakes angeht, wenn man es darauf abgesehen hat, die haben mit dieser wertgrenze dann nichts zu tun.
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Ungelesen 25.02.14, 16:00   #3
Setek1010
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Soweit ich das alles nachgelesen habe bislang darf man Plagiate mitnehmen bis Eigengebrauch 300,-€.
Aber ganz abgesehen davon frage ich mich viel mehr was mit Ihm passieren würde wenn er tatsächliche mit einer Größen Menge erwischt werden würde.
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Ungelesen 25.02.14, 16:04   #4
Ghozz
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Ich glaube nicht, das 10 Jacken, der normale übliche Eigengebrauch ist. Wenn man 1-2 Jacken hätte, dann würden die Zöllner anders reagieren, aber nicht bei 10.
__________________
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Ungelesen 25.02.14, 16:17   #5
pheaslea
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Zitat:
Soweit ich das alles nachgelesen habe bislang darf man Plagiate mitnehmen bis Eigengebrauch 300,-€.
je nachdem auf wen du triffst, wird es geduldet, daß du ein adidas-shirt mit 5 streifen trägst oder auf deinem "iphone" eine birne und kein angebissener apfel ist aber erlaubt ansich ist es schon mal nicht.
außerdem ob du damit durchkommst oder nicht hängt auch vom jeweiligen hersteller ab und ob er einen grenzbeschlagnahmeantrag gestellt hat oder nicht.

und bei den mengen wird dir den privaten gebrauch auch niemand abnehmen.
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Ungelesen 25.02.14, 16:23   #6
Katzenfisch
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Gewerbliche Einfuhr und Handel mit Plagiaten, da freut sich der Abmahnanwalt.
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Ungelesen 25.02.14, 17:48   #7
Setek1010
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Nein eben nicht Gewerblicher Handel.
Er fährt nach Prag über das Wochenende und ist am überlegen ob er für ein paar Kumpel was mitnimmt.

Ich mache mir halt aber Gedanken darüber was passieren könnte wenn er tatsächlich erwischt wird.

Also weiß es auch keiner genau was passiert?
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Ungelesen 25.02.14, 18:00   #8
pheaslea
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ware weg, geld weg und ob es dann noch etwas mehr wird, das hängt von dem jeweiligen rechteinhaber ab.
manche geben sich mit der vernichtung der ware zufrieden, sofern es das erste mal ist und der umfang nicht allzu groß und manche setzen ihre anwälte schon beim kleinsten "angeber" ein.
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Ungelesen 25.02.14, 18:04   #9
zero_tolerance
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Grundsätzlich gibt es bei Plagiaten KEINE "Freimenge"!!!

--> Zollfreie Menge gibt es wegen Eigengebrauch, also die Sache mit den Zigaretten, Alkohol, bis xxx ERU,....

Und weiter werden diese (abgesehen von nicht nachvollziehbaren und reproduzierbaren Bedingungen) IMMER eingezogen und vernichtet!

--> Es handelt sich hierbei um eine Straftat, ja nachdem was angemeldet ist, ist es Gebrauchsmusterschutz, Markenschutz, Geschmacksmusterschutz,....................

Ich finde es echt amüsant, dass einigen klar ist, wenn Sie hier im Warez Forum sind und Games, Filme, Serien,....... laden, Sie mit Strafen rechnen müssen (z.B. Urheberrecht) aber nur weil es etwas abgeändert ist (Warez Forum = Markt, Laden = Kaufen) es scheinbar ein anderer Sachverhalt ist....

Vielleicht mit anderen Worten: Wenn du was über andere Wege als den OFFIZIELLEN Kanal beziehst, ensteht dadurch irgendjemand einen Schaden, was dieser wiederum nicht so toll findet, also wird er alles machen, um das zu verhindern!!!
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Ungelesen 25.02.14, 18:14   #10
pheaslea
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Zitat:
--> Zollfreie Menge gibt es wegen Eigengebrauch, also die Sache mit den Zigaretten, Alkohol, bis xxx ERU,....
für zigaretten und alk gibt es keine freimenge in euro, sondern es gibt freimengen in z.b. stück oder litern.
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Zitat:
Und weiter werden diese (abgesehen von nicht nachvollziehbaren und reproduzierbaren Bedingungen) IMMER eingezogen und vernichtet!
ob etwas eingezogen wird oder nicht hängt vom hersteller ab und der zoll hat vor ort zugriff auf diese daten.
wenns den hersteller nicht interessiert, dann zieht der zoll auch nichts ein.
sieht oft nicht nachvollziehbar aus und man wird keine erklärung dazu bekommen und so soll es auch sein.
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Ungelesen 25.02.14, 19:11   #11
zero_tolerance
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Zitat:
für zigaretten und alk gibt es keine freimenge in euro, sondern es gibt freimengen in z.b. stück oder litern.
Deswegen habe ich das alles durch Komma getrennt, was dem allem einen aufzählenden Charakter verleiht - ich wollte ja nicht alle möglichen Fälle schildern da es ja Beispielsweise auch noch Medikament usw. gibt.

Zitat:
ob etwas eingezogen wird oder nicht hängt vom hersteller ab und der zoll hat vor ort zugriff auf diese daten.
Das stimmt nicht! Wenn du schon auf der Seite des Zolls warst, hättest du das auch sehen/lesen können.

Zitat:
Reiseverkehr
Jedoch unterliegen gewerbliche Einfuhren schutzrechtsverletzender Waren auch im Reiseverkehr den Maßnahmen der VO (EU) Nr. 608/2013 bzw. den nationalen Beschlagnahmevorschriften. Die Vorgehensweise entspricht dem regulären Verfahren nach EU-Recht oder, je nach Fallgestaltung, den nationalen Regelungen und führt zur Vernichtung der Ware bzw. möglicherweise zur Einleitung eines zivilgerichtlichen Verfahrens.
und hier noch die Definition für Schutzrechte:

Zitat:
Sammelbegriff für geistige und gewerbliche Leistungen, die dem Sonderrechtsschutz zugänglich sind. Zu ihnen zählen die technischen Schutzrechte, nämlich Patente, Gebrauchsmuster und das Sortenschutzrecht, die dem Urheberrecht verwandten ästhetischen Schutzrechte, nämlich Geschmacksmuster und typographische Schriftzeichen, das zwischen dem Gebrauchs- und dem Geschmacksmuster stehende Halbleiterschutzrecht sowie die nach dem Markengesetz geschützten Kennzeichenrechte (Marke, geschäftliche Bezeichnungen, geografische Herkunftsangaben). Die gewerblichen Schutzrechte sind als absolute Rechte (Immaterialgüterrechte) ausgestaltet und genießen daher wie das Urheberrecht den Eigentumsschutz nach Art. 14 GG. Nicht zum gewerblichen Rechtsschutz i.e.S. gehören das Urheberrecht und der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz.

und bei 10 Jacken von "persönlichem" Charakter zu reden............... Des weiteren steht Plagiat eben für eine Verletzung der genannten Schutzrechte...

Edit:

Haben soeben auch die Ausnahme gefunden:

Zitat:
Führen Reisende im persönlichen Gepäck Waren ohne gewerblichen Charakter mit sich, die Fälschungen oder Plagiate sind wird der Zoll nicht tätig.
Allerdings darf hierbei dann der Freibetrag nicht überschritten werden UND die Zollbeamten können, sofern du keine Rechnung hast, den Preis der Originalware als Kaufpreis annehmen --> Also nichts ohne Rechnugn auf dem Schwarzmarkt etc kaufen, wobei sich das ja auch wegen der Garantie ergibt xDDD
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Ungelesen 25.02.14, 19:12   #12
Setek1010
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Okay, gegen die Vernichtung etc. wäre ja auch nichts einzuwenden. Das ein Unternehmen Anzeigen erheben wird davon gehe ich stark aus, die meisten haben vermutlich auch Ihre eigenen Anwalt der genau auf sowas spezialisiert ist.
Die Anzeige selbst macht mir auch keine sorgen, ich habe eher Angst das es Haftstrafe geben könnte oder eine Geldstrafe in sehr hohe höhe +1000€

Leider findet man hirzu auch nicht schwammig etwas in welcher höhe die Strafe ansatzweise ausfallen könnte
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Ungelesen 25.02.14, 19:31   #13
pheaslea
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@ zero_tolerance

die von dir zitierte VO (EU) Nr. 608/2013 regelt die wer wann wo und wieso handeln darf und muß.
und genauso ist dort vom antrag (grenzbeschlagnahmeantrag national oder eu) die rede, welcher vom rechteinhaber gestellt werden muß, damit der zoll tätig wird.

im klartext...wenn es dem rechteinhaber egal ist ob seine sachen kopiert werden, dann ist es dem zoll auch wurst.
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Ungelesen 25.02.14, 19:33   #14
zero_tolerance
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Die Strafe wird in Deutschland anhand des Wertes bestimmt aber wenn ich mich recht erinnere wird/ist es teuer (ich glaub bis zu 3 Jahre oder so) - andere Länder haben da Pauschalstrafen, was aber nicht wirklich gut ist, wenn jemand mit einem Lastwagen kommt, ist es ja was anderes als mit einem Kofferraum voll mit Plagiaten...

Und in erster Linie hat es nichts mit dem Unternehmen selbst zu tun, durch die EU Verordnung in Kombination mit der Gesetzesverletzung MUSS der Zoll tätig werden, das Unternehmen wird da gar nicht hinzugezogen (eher als Nebenkläger)...

Schlussendlich ist das Risiko sicher höher als wenn du hier über Uploaded etc. lädst und ich kann dir versichern, 1000 werden nicht reichen, allein wegen der Anwaltskosten usw. wenn es zum Prozess kommt - wenn nicht wird sicherlich zusätzlich zur Geldstrafe durch den Staat auch die Firma welche "kopiert" wurde mal anklopfen und schauen was zu holen ist

@pheaslea

ALTER FALTER!

DAS UNTERNEHMEN HAT KEINEN EINFLUSS DARAUF!!!! Hierbei kann/wird ein "besonderes öffentliches Interesse angenommen" was dazu führt, das der Staatsanwalt VON AMTSWEGEN einschreitet. Schau dir dazu bitte mal §143 Markengesetz an...

EDIT:

Zitat:
Handel mit Plagiaten: teuer und strafbar

Auch wer angebliche Markenware bei Onlinetauschbörsen wie Ebay anbietet, handelt sich Ärger ein. „Wer Fälscherware gewerbsmäßig vertreibt, riskiert eine Abmahnung des Originalherstellers“, sagt Sandra Sophia Bormann, Rechtsanwältin der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz in München. Dann muss der Erwischte unterschreiben, künftig nicht mehr mit Plagiaten zu handeln. Teuer ist das allemal. Je wertvoller die Marke, deren Produkt er vertickt hat, desto höher der Streitwert, und daran orientieren sich unter anderem die Anwaltsgebühren. Kosten für den Hobbyhändler: zwischen 500 und etwa 10 000 Euro. Dazu können noch Schadenersatzansprüche des Herstellers kommen.


„Der Vertrieb mit gefälschter Ware ruft auch den Staatsanwalt auf den Plan“, sagt Anwältin Bormann und verweist auf Paragraf 143 Markengesetz. Danach droht eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis.
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Ungelesen 25.02.14, 19:46   #15
pheaslea
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"Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls in München ist der bundesweite Ansprechpartner für alle Rechteinhaber (Marken, Patente, Geschmacksmuster etc.). Hier kann ein sogenannter Grenzbeschlagnahmeantrag für Deutschland und für die gesamte EU gestellt werden, hier laufen alle Informationen der Unternehmen und des Zolls zusammen, deren Auswertung wiederum den Zollstellen zur Verfügung gestellt wird."
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"Grenzbeschlagnahme
Mit der sog. „Grenzbeschlagnahme“ stellen die Zollbehörden ein wirksames und kostengünstiges Instrument zur Durchsetzung Ihrer gewerblichen Schutzrechte zur Verfügung.

Im Rahmen dieses Verfahrens lässt sich bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt eine Verletzung Ihrer Schutzrechte verfolgen, nämlich bereits bei der Ein- oder Ausfuhr der Ware in das bzw. aus dem Gebiet der europäischen Union bzw. der Bundesrepublik Deutschland. Eine Kenntnis der Identität der beteiligten Personen oder Unternehmen in hier noch nicht erforderlich.

Das Verfahren stellt somit eine sinnvolle Ergänzung zu den üblichen Verfahren der Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage) dar.

Grenzbeschlagnahmeanträge können zur Durchsetzung der wichtigsten Schutzrechte gestellt werden, insbesondere Marken, Geschmacksmuster (Designs), Urheberrechte und Patente; bei rein nationalen Grenzbeschlagnahmeanträgen nach deutschem Recht darüber hinaus für die Verfolgung unrechtmäßiger Parallelimporte, Gebrauchmusterverletzungen oder Fällen des innergemeinschaftlichem Warenverkehrs. Es kann daher im Einzelfall auch sinnvoll sein die Anträge nach den EU-Regelungen und den nationalen Vorschriften parallel zu stellen.
Das Recht zur Stellung eines Antrages auf Grenzbeschlagnahme steht dem Inhaber des Schutzrechtes, aber ggf. auch einem Nutzungsberechtigten zu.

Bei der Stellung des Antrages ist zunächst das Bestehen des Schutzrechts nachzuweisen. Daneben sollten den Zollbehörden möglichst konkrete Hinweise zu Vertriebswegen, Herstellungsorten, Produktmerkmalen, individuellen oder gar geheimen Kennzeichen der Originalware etc. an die Hand gegeben werden.

Werden von den Zollbehörden im Rahmen der Grenzbeschlagnahme Waren aufgegriffen, bei denen der Verdacht einer Schutzrechtsverletzung besteht, so werden diese (auf Antrag) zur Prüfung zur Verfügung gestellt und können in vielen Fällen zeitnah vernichtet werden."

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Ungelesen 26.02.14, 14:20   #16
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Das die Strafe dann so hoch ist hätte ich nicht erwartet. Ich hätte gedacht das beim ersten mal ggf. noch ein Auge zugedrückt wird und darauf gehofft wird das nichts weiter passiert da man vorher noch nicht aufgefallen ist.
Aber das klingt für mich Plausibel das der Zoll die Ware vernichten wird und auch eine Strafanzeige stellen wird, leider.
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Ungelesen 26.02.14, 15:49   #17
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und weil es so schön war, gleich noch was hinterher...
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hier nur ein kleiner auszug, der rest ist unter dem angegeben link zu finden.

"Die Grenzbeschlagnahme ist eine Maßnahme der Zollbehörden. Diese werden regelmäßig auf Antrag, in Ausnahmefällen auch von Amts wegen tätig. Jeder Inhaber eines Schutzrechts und jeder zur Nutzung des Schutzrechts Befugte ist berechtigt, einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme zu stellen. Der zur Nutzung Befugte muss seine Nutzungsbefugnis durch Vorlage entsprechender Dokumente nachweisen."


das zum thema das unternehmen hat keinen einfluß darauf.
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Ungelesen 26.02.14, 17:38   #18
zero_tolerance
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Du merkst eben aber auch, dass du das bestätigst, was ich geschrieben habe?

Da ich leider nicht so firm mit dem PC bin, dass ich dir ein Video machen kann, erkläre ich es dir eben mit Worten - aber zuerst lobe ich dich, du hast das mit dem Antrag verstanden

Es ist sicherlich klar, dass die meisten Unternehmen (vor allem International agierende mit einem gewissen Prestige) diesen Antrag pauschal stellen - was sicherlich einen Großteil ausmacht. Als kleines Gedankenspiel: Wenn man in Tschechien Klamotten kauft, sind das eher Produkte unbekannter unternehmen oder von den richtig bekannten und teuren?!

Aber um eine Straftat zu verfolgen, muss nicht immer ein Antrag erfolgen, alle die ein Amt inne haben (ACHTUNG AUFZÄHLUNG! z.B. Gerichte, Staatsanwälte, Behörden,... - hierzu gehört auch die Polizei und der Zoll) können und müssen auch VON AMTSWEGEN (das steht in deinem Text auch drin wenn du den mal durchließt) handeln - zum Beispiel wenn es von öffentlichem Interesse ist.

Randbemerkung: Öffentliches Interesse stellt das Gemeinwohl über das individuelle Wohlergehen.

So, und was hat das ganze nun mit dem Zoll oder der Einfuhr von Waren zu tun, wenn der Rechteinhaber ja keinen Antrag stellt?

Auch wenn es bezüglich der Bekleidung vielleicht nicht ganz so extrem ist, wie jetzt beispielsweise bei Elektronik, Medikamenten usw. gibt es in Deutschland und auch der EU auch bei Kleidung gewisse Vorschriften - zum Beispiel in Bezug auf die zu verwendenden Appreturen (Nachbehandlung der textilen Flächenerzeugnisse), Farben,........... diese sollten z.B. nicht Krebserregent sein, bei Kindern keine Fehlbildungen fördern, und und und und. Nun kommt der Punkt, wenn du ein paar Klamotten kaufst (Eigenbedarf) und dir selbst das Risiko zumutest, ist das dein Bier. Kaufst du jetzt viele Jacken (nicht Eigenbedarf sondern Gewerblich), dann kannst du ja auch andere damit unglücklich machen - was dann natürlich nicht so toll ist.

Da der Zoll einerseits nicht prüfen kann/will, ob du es wirklich nur freunden mitbringst, oder ob du es bei E-Bay etc. verschärbelst, ob es wirklich unbedenklich ist (die machen keinen ausführlichen Labortest) und was noch alles, ist es für den Zoll einfacher das Zeug einzubehalten und zumindest mal nachschauen.

Bestätigt wird dies unter anderem, durch den [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] welchen du selbst vom Zoll gepostet hast:

Zitat:
Tätigwerden von Amts wegen ("ex officio")

Gemäß Art. 18 VO (EU) Nr. 608/2013 kann die Zollbehörde auch vor Stattgabe eines Antrages von Amts wegen ("ex officio")tätig werden, wenn sich im Rahmen der zollamtlichen Überwachung oder Prüfung der hinreichend begründete Verdacht einer Schutzrechtsverletzung ergibt und es sich nicht um verderbliche Waren handelt.
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Ungelesen 27.02.14, 09:15   #19
Setek1010
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Zitat:
Zitat von zero_tolerance Beitrag anzeigen


Auch wenn es bezüglich der Bekleidung vielleicht nicht ganz so extrem ist, wie jetzt beispielsweise bei Elektronik, Medikamenten usw. gibt es in Deutschland und auch der EU auch bei Kleidung gewisse Vorschriften - zum Beispiel in Bezug auf die zu verwendenden Appreturen (Nachbehandlung der textilen Flächenerzeugnisse), Farben,........... diese sollten z.B. nicht Krebserregent sein, bei Kindern keine Fehlbildungen fördern, und und und und. Nun kommt der Punkt, wenn du ein paar Klamotten kaufst (Eigenbedarf) und dir selbst das Risiko zumutest, ist das dein Bier. Kaufst du jetzt viele Jacken (nicht Eigenbedarf sondern Gewerblich), dann kannst du ja auch andere damit unglücklich machen - was dann natürlich nicht so toll ist.

Da der Zoll einerseits nicht prüfen kann/will, ob du es wirklich nur freunden mitbringst, oder ob du es bei E-Bay etc. verschärbelst, ob es wirklich unbedenklich ist (die machen keinen ausführlichen Labortest) und was noch alles, ist es für den Zoll einfacher das Zeug einzubehalten und zumindest mal nachschauen.

Bestätigt wird dies unter anderem, durch den [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] welchen du selbst vom Zoll gepostet hast:

Also verstehe ich das richtig das Textilien nicht ganz so krass gehandhabt werden wie wenn man Medikamente, Spirituosen, Zigaretten, Drogen etc. gehandhabt werden?
Schade das noch keiner hier eigene Erfahrung mit dem Thema gemacht hat.

Was meint Ihr die abwägig das ist das man noch mit einem "blauen Auge" davon kommt und nur eine geringe Strafe bekommt wenn es das erste mal ist das man auffällig ist?
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Ungelesen 27.02.14, 11:39   #20
Katzenfisch
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Scheint fast so, als ob du unbedingt hören willst, dass es vollkommen sicher ist. Die möglichen Konsequenzen wurden genannt. Natürlich werden dir die Rechteinhaber glauben, wenn du erzählst, dass die kistenweise eingeführten Fälschungen nur als Putzlumpen gedacht sind. Kein Mensch käme da auf die Idee, dich abzumahnen.
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Ungelesen 27.02.14, 11:54   #21
Setek1010
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Nein es geht mir nicht darum zu hören das es sicher ist.
Aber man findet leider im Internet überhaupt nichts wo jemand mal mit ähnlichen Sachen erwischt wurde und wo steht was ca. die Strafe ist.
Was ich bisher hier raus gelesen habe ist folgendes:

- Strafanzeige
- Geldstrafe in höhe 1.000€ - 10.000€
- Haft bis max. 5 Jahre

wenn man sich bsp. das Thema Weed anschaut wird man sofort fündig mit dem was man sucht.
Bei dem Thema ist es leide nicht so. Demnach hoffe ich darauf das jemand mal eigene Erfahrung gesammelt hat oder ggf. auch weiß wie genau es ausschaut ob da ggf. nochmal ein Auge zugedrückt wird und gesagt wird da es das erste mal war.
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Ungelesen 27.02.14, 16:17   #22
__SANJA
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Beamte interessiert _NIE_ ob es "das erste Mal" ist, das hören die immer. Wenn du erwischt wirst bist du richtig am Arsch, wenn nicht dann nicht. Dein Freund ist sowieso ein Idiot wenn er große Mengen von irgendwas für seine Freunde schmuggelt, sollen die es sich selber besorgen. Ich würde jedenfalls nicht den ganzen Stress riskieren damit die dann mit 3 Streifen auf dem Pulli rumlaufen können und sich freuen dass die 20€ gespart haben.
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Ungelesen 28.02.14, 04:05   #23
keks3000
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Zehn Sekunden Google (Plagiatschmuggel Strafe):


Zitat:
Verboten ist jedoch der Handel mit Fälschungen. Martin Brandlhuber vom Hauptzollamt München erklärt, woran er den Unterschied festmacht: "Wenn ich in einem Gepäck zehn T-Shirts in unterschiedlichen Größen finde, muss ich davon ausgehen, dass es nicht für eine Person ist - und dann werden wir tätig."

Bei gefälschten Produkten kann die Firma, deren Markenrechte verletzt wurden, zusätzlich Schadenersatz fordern. Allein die Unterlassungserklärung kann mehrere Hundert Euro kosten
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Zitat:
Hier zu Lande ist zwar nur der geschäftliche Handel mit Plagiaten, nicht aber der private Besitz unter Strafe gestellt. Trotzdem sollten Urlauber vorsichtig sein: Sobald der Verdacht besteht, dass die manipulierten Mitbringsel nicht für den privaten Gebrauch bestimmt sind, können Zollbeamte sie kassieren – auch wenn es sich nur um ein paar billige TShirts handelt.

Darüber hinaus drohen bei einer gewerbsmäßigen Einfuhr eine saftige Geldstrafe und bis zu fünf Jahre Haft. Ob ein geschäftlicher Hintergrund gegeben ist, liege dabei "im Ermessen der Zollbeamten"
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]


Wurde alles schon gesagt. Lieber die Finger weg lassen.
keks3000 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 28.02.14, 08:59   #24
zero_tolerance
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Er möchte wahrscheinlich Konkrete Zahlen á la:

1 Hose = 60 EUR
1 T-Shirt = 30 EUR
1 Schuhe = 50 EUR
...

Ab 5 Artikeln 6 Monate auf Bewährung
Ab 10 Artikel 1 Jahr auf Bewährung
...


Aber das kann ihm nicht mal der Staatsanwalt im voraus geben - das entscheidet sich von Fall zu Fall anhand aller Faktoren (Prognose, Alter,..................................) - wobei es sehr eindeutig ist, dass es nicht "billig" wird bzw. der nutzen der Strafe eher gering ist, wenn Sie nicht schlimmer ist, als wenn man es regulär zahlen muss bzw. nur die Differenz zahlen muss.

Schlussendlich kann man nur wiederholen, Finger weg wenn man kein Risiko eingehen will!
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Ungelesen 28.02.14, 17:48   #25
uhu20067
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was bringt es euch eigentlich gefälschte kleidung zu kaufen (außer ärger am zoll), meist ist es doch liderliche Quali oder ?
uhu20067 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 01.03.14, 05:53   #26
zero_tolerance
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liderlich = schlecht?

Wenn ja, dann kann man das so nicht pauschal sagen...

Einerseits kann man SICHER sagen, dass die Hersteller welche offiziell importieren die bereits genannten Vorgaben in Bezug auf die Qualität, Gesundheit usw. haben - da ist es auf jeden Fall sichergestellt.

Aber wenn es jetzt um die eigentliche Qualität im Sinne von Material (Textiles Flächengebilde, also Gestrick, Gewirk, Gewebe sowie dem Rohstoff, also BW, CV, ........) und Verarbeitung (Nähte, Druck, Appretur,...) dann kann es durchaus sein, dass es gleichwertig oder sogar höherwertig ist.

Das Hauptproblem ist auf jeden Fall, zu wissen, was es genau ist - oftmals wird einfach auch das Inlay (als der Stofffetzen mit den Infos zu Material usw.) mit kopiert - auch wenn anderes Material verwendet wird, was somit eine entsprechende Pflege nicht optimal möglich macht oder sogar kontraproduktiv ist - aber auch bezüglich Allergien nicht ganz unproblematisch sein kann. Eine genaue Analyse würde allerdings das Textil zerstören, was natürlich auch nicht gut ist

Wenn man sich mit Stoff und Nähen etwas auskennt, kann man aber auf jeden Fall sagen, wie gut es verarbeitet ist und ob es was taugt - hier kann es unter anderen sogar sein, dass die gleiche Fabrik welche die Originale produziert, einfach "in der Freizeit" mal nebenher noch mehr macht. Auch kann es sein, dass die welche es kopieren, ebenfalls sehr gute Materialien nehmen und es allein schon reicht, ohne "den Namen" zu verkaufen. Beachtenswert ist hier beispielsweise, dass ja in dem Verkaufspreis für das Original auch Kosten für Entwicklung, Werbung, Personal (Buchhaltung, HR, ....) mit drin sind, die bei der Kopie nicht eingerechnet werden müssen.

Aber genauso gut kann es sein, dass es wirklich der größte Mist ist, den man sich echt nicht antun muss. Leider kann man aber keine pauschale Aussage treffen.

Als kleine Information hierzu kann ich zwei Beispiele aus der Praxis nennen, welche wir damals im Studium durchgearbeitet haben:

1. In China war eine Fabrik für Teile für einen deutschen Automobilhersteller (Ersatzteile), diese wurde/wird? komplett Videoüberwacht, aber von Deutschland aus - Wieso? - Die Kosten für die Fabrik waren immer höher als gerechnet, bei der Prüfung stellte man fest, dass wenn man z.B. 500 Scheinwerfergehäuse, 500 Bremssättel und 500 Achsmanschetten produzieren lies, die Firma einfach "etwas mehr und länger" gearbeitet hat und dann die Mehrproduktion einfach schwarz verkauft hat - es waren aber Originalprodukte welche keinerlei Qualitätsmängel hatten.

2. Eine Firma aus Norddeutschland hat Lautsprecher/Musikanlagen in Asien produzieren lassen, wollte es besonder schlau machen und hat ein besonderes Teil gesondert einbauen lassen von einer anderen Firma, irgendwann haben sich die beiden Firmen "kennen gelernt" und einfach nicht mehr für die Deutsche Firma produziert, sondern auf eigene Rechnung. Auch wenn der Eintritt Chinas in die WTO eigentlich das Einhalten von Patenten sicherstellen sollte, ist dies leider eher des öfteren nicht der Fall oder nicht unbedingt konsequent.

Also, alles nicht so einfach
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Ungelesen 01.03.14, 07:39   #27
KleineLinda
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Ich habe mich immer gefragt welche Leute an der Grenze erwischt werden mit einem Kofferraum voller gefälschter Klamotten, denen jeder Einäugige mit grauem Star ansieht das sie fake sind.
Jetzt wird mir einiges klarer.
Aber mal was anderes Setek1010, würde Dein Kumpel vielleicht einen Koffer für mich aus Prag mitbringen? Hat seine Mutter dort vergessen. Wäre echt wichtig, da hängen sooooo viele Reiseerinnerungen dran. Ein anderer Bekannter würde ihn ins Hotel bringen und dann in D holen wir ihn bei ihm wieder ab.
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