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myGully |
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30.09.09, 20:23
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#1
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Banned
Registriert seit: Dec 2008
Ort: südlich von Berlin
Beiträge: 244
Bedankt: 63
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Aufenthaltsbestimmungsrecht, Stiefvater.
Hey,
die Frage schwirrt seit längerem in meinem Kopf umher (keine ahnung warum, ich habe weder einen stiefvater noch hat noch jemand das aufenthaltsbestimmungsrecht über mich)
Also:
Hat der Stiefvater eines Kindes (also er hat die leibl. Mutter geheiratet) das Aufenthaltsbestimmungsrecht über dieses Kind? Bzw. dürfte er ohne Zustimmung des Kindes sein Zimmer betreten (wir gehen davon aus das dass Haus der Mutter gehört), wenn die Mutter diese Entscheidung dem Kind überlässt.
Vorgaben: Das Kind ist 16 Jahre alt und es geht noch zur Schule.
Danke Jungs
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30.09.09, 20:48
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#2
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Banned
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 214
Bedankt: 27
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Generell hat ein Aufenthaltbestimmungsrecht o.ä. nichts mit dem betreten deines Zimmers zu tun. Ein Recht bekommt er nur wenn deine Mutter bzw bei geteiltem Sorgerecht beide Elternteile ein Antrag beim Familiengericht stellen...
In dein Zimmer rein kannste rechtlich kaumverbietenlassen wenn das deine Eltern sind.. Auch stiefeltern sind eltern.. Ausnahme natürlich du bekommst nen Untermietvertrag, zahlst eigene Miete... Dann könntest das rechtlich unterbinden.
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30.09.09, 20:58
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#3
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Stammi
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 1.325
Bedankt: 406
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Ja und Nein.
Erst wenn er Erziehungsberechtigter ist.
Das heißt, wenn er mit ihr verheiratet ist (Edit:bzw. dich adoptiert hat), darf er es, denn dann gilt er als Elternteil.
Wenn das Haus mit ihn gehörte, könnte er auch auf einen gewissen Grad dem Kind Vorschriften machen - durch das Hausrecht.
Aber ich denke es wird sicher noch einpaar Gesetzeslücken geben. So das ein Minderjähriger als Schutzbefohlener gilt und in einer Lebensgemeinschaft ihn vor sich selbst oder anderen Einflüssen schützen muss.
Ähnlich wie beim Kino, dort kann ein Minderjähriger auch in Begleitung mit einen Erwachsenen in einen Ü-18 Film gehen. Oder der Alkoholkonsum in Gaststätten usw. Also es muss immer ein Ü18-jähriger die Verantwortung übernehmen.
Andere Möglichkeit wäre, das die leibliche Mutter und Hauseigentümerin den Stiefvater diverse Befugnisse übertragen hat, wie z.B. das Hausrecht. Somit kann er auch Anweisungen geben z.B. dass, das Kind das Zimmer aufräumen soll oder den Hausmüll rausschaffen soll usw.
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30.09.09, 21:04
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#4
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Banned
Registriert seit: Dec 2008
Ort: südlich von Berlin
Beiträge: 244
Bedankt: 63
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Zitat:
Zitat von Totzneck
geh doch heim in die türkei mit deinem kebabdad
hier brauchen wir euch asylanten echt nicht !!!!!
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du kennst die bedeutung der worte, welche ich schrieb, nicht oder?
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30.09.09, 21:05
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#5
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Banned
Registriert seit: Dec 2008
Ort: südlich von Berlin
Beiträge: 244
Bedankt: 63
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Zitat:
Zitat von PDM502
Generell hat ein Aufenthaltbestimmungsrecht o.ä. nichts mit dem betreten deines Zimmers zu tun. Ein Recht bekommt er nur wenn deine Mutter bzw bei geteiltem Sorgerecht beide Elternteile ein Antrag beim Familiengericht stellen...
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das mit dem zimmer war nur so eine nebenbeifrage, mir gehts eher darum ob der stiefvater dem kind (nicht adoptiert, er hat einfach nur die mutter geheiratet) sagen kann/darf "du gehst nicht weg"
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01.10.09, 05:32
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#6
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Hörbuch-Fan
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 105
Bedankt: 694
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Zitat:
Zitat von Neocon
Ja und Nein.
Erst wenn er Erziehungsberechtigter ist.
Das heißt, wenn er mit ihr verheiratet ist, darf er es, denn dann gilt er als Elternteil.
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Das stimmt so nicht
Erst wenn der Stiefvater das Kind adoptiert hat wird er zum Erziehungsberichtigten!
Solange der Stiefvater "nur" die Mutter geheiratet hat und dem Kind vielleicht höchstens den Namen erteilt hat hat er rechtlich gesehen keinerlei Handlungsspielraum dem Kind gegenüber.
Allerdings wird die Mutter dem Stiefvater dieses "Recht" übertragen - soll heißen das sie ihn die Erziehung einbezieht - ohne rechtlichen Hintergrund.
Naja, Zimmer betreten ist eine andere Sache - das hat viel mit respektieren der Privatspähre zu tun...
Ich als Elternteil lasse mir das Betreten nicht verbieten, es kommt natürlich auf die Begründung an.
Bei meinem Sohn habe ich es immer so gehalten das ich anklopfe und echt warte bis er mir die Tür öffnet - genauso betritt er mein Zimmer nicht einfach so.
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01.10.09, 14:24
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#7
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Newbie
Registriert seit: Apr 2009
Ort: max 254 kb/s
Beiträge: 71
Bedankt: 23
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Aufnethaltsbestimmungsrecht hat nix mit dem Zimmer zutun, sondern ob das Kind nun in Hamburg wohnen muss weil Mama und Papa da sind oder nicht. Aber auch ob man "raus" darf...
Wenn ich mit 18 Jahren bock hab nachts um halb 4 durch den Park zu laufen oder ne Tour durch Europa machen will können die Eltern nix machen. Wenn ich unter 18 bin schon.
Der Steifvater müsste das Kind adoptieren. Dann ist er der Vormund.
(Er müsste im Fall einer Scheidung alimente zahlen, der "echte" Vater muss nach der adoption nix zahlen)
Aber wenn Mutti ihn mit in die Erziehung einbezieht... ist aber nichts "rechtliches"
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01.10.09, 14:33
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#8
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Stammi
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 1.325
Bedankt: 406
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Zitat:
Zitat von frechezicke
Das stimmt so nicht
Erst wenn der Stiefvater das Kind adoptiert hat wird er zum Erziehungsberichtigten!
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Wusste ich noch nicht. Ich hätte gedacht, dass es mit zum ehlischen Pflichten gehört. Aber gut, das macht Sinn.
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01.10.09, 17:30
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#9
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Banned
Registriert seit: Dec 2008
Ort: südlich von Berlin
Beiträge: 244
Bedankt: 63
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Zitat:
Zitat von Riuk
Aufnethaltsbestimmungsrecht hat nix mit dem Zimmer zutun, "
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weiß ich^^ darauf wollte ich auch nicht hinaus
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