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Aufenthaltsbestimmungsrecht, Stiefvater.

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Ungelesen 30.09.09, 20:23   #1
bOnt
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Standard Aufenthaltsbestimmungsrecht, Stiefvater.

Hey,

die Frage schwirrt seit längerem in meinem Kopf umher (keine ahnung warum, ich habe weder einen stiefvater noch hat noch jemand das aufenthaltsbestimmungsrecht über mich)

Also:
Hat der Stiefvater eines Kindes (also er hat die leibl. Mutter geheiratet) das Aufenthaltsbestimmungsrecht über dieses Kind? Bzw. dürfte er ohne Zustimmung des Kindes sein Zimmer betreten (wir gehen davon aus das dass Haus der Mutter gehört), wenn die Mutter diese Entscheidung dem Kind überlässt.

Vorgaben: Das Kind ist 16 Jahre alt und es geht noch zur Schule.

Danke Jungs
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Ungelesen 30.09.09, 20:48   #2
PDM502
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Generell hat ein Aufenthaltbestimmungsrecht o.ä. nichts mit dem betreten deines Zimmers zu tun. Ein Recht bekommt er nur wenn deine Mutter bzw bei geteiltem Sorgerecht beide Elternteile ein Antrag beim Familiengericht stellen...

In dein Zimmer rein kannste rechtlich kaumverbietenlassen wenn das deine Eltern sind.. Auch stiefeltern sind eltern.. Ausnahme natürlich du bekommst nen Untermietvertrag, zahlst eigene Miete... Dann könntest das rechtlich unterbinden.
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Ungelesen 30.09.09, 20:58   #3
Neocon
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Ja und Nein.
Erst wenn er Erziehungsberechtigter ist.
Das heißt, wenn er mit ihr verheiratet ist (Edit:bzw. dich adoptiert hat), darf er es, denn dann gilt er als Elternteil.

Wenn das Haus mit ihn gehörte, könnte er auch auf einen gewissen Grad dem Kind Vorschriften machen - durch das Hausrecht.

Aber ich denke es wird sicher noch einpaar Gesetzeslücken geben. So das ein Minderjähriger als Schutzbefohlener gilt und in einer Lebensgemeinschaft ihn vor sich selbst oder anderen Einflüssen schützen muss.
Ähnlich wie beim Kino, dort kann ein Minderjähriger auch in Begleitung mit einen Erwachsenen in einen Ü-18 Film gehen. Oder der Alkoholkonsum in Gaststätten usw. Also es muss immer ein Ü18-jähriger die Verantwortung übernehmen.

Andere Möglichkeit wäre, das die leibliche Mutter und Hauseigentümerin den Stiefvater diverse Befugnisse übertragen hat, wie z.B. das Hausrecht. Somit kann er auch Anweisungen geben z.B. dass, das Kind das Zimmer aufräumen soll oder den Hausmüll rausschaffen soll usw.
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Ungelesen 30.09.09, 21:04   #4
bOnt
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Zitat:
Zitat von Totzneck Beitrag anzeigen
geh doch heim in die türkei mit deinem kebabdad

hier brauchen wir euch asylanten echt nicht !!!!!
du kennst die bedeutung der worte, welche ich schrieb, nicht oder?
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Ungelesen 30.09.09, 21:05   #5
bOnt
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Zitat:
Zitat von PDM502 Beitrag anzeigen
Generell hat ein Aufenthaltbestimmungsrecht o.ä. nichts mit dem betreten deines Zimmers zu tun. Ein Recht bekommt er nur wenn deine Mutter bzw bei geteiltem Sorgerecht beide Elternteile ein Antrag beim Familiengericht stellen...
das mit dem zimmer war nur so eine nebenbeifrage, mir gehts eher darum ob der stiefvater dem kind (nicht adoptiert, er hat einfach nur die mutter geheiratet) sagen kann/darf "du gehst nicht weg"
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Ungelesen 01.10.09, 05:32   #6
frechezicke
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Zitat:
Zitat von Neocon Beitrag anzeigen
Ja und Nein.
Erst wenn er Erziehungsberechtigter ist.
Das heißt, wenn er mit ihr verheiratet ist, darf er es, denn dann gilt er als Elternteil.
Das stimmt so nicht

Erst wenn der Stiefvater das Kind adoptiert hat wird er zum Erziehungsberichtigten!

Solange der Stiefvater "nur" die Mutter geheiratet hat und dem Kind vielleicht höchstens den Namen erteilt hat hat er rechtlich gesehen keinerlei Handlungsspielraum dem Kind gegenüber.

Allerdings wird die Mutter dem Stiefvater dieses "Recht" übertragen - soll heißen das sie ihn die Erziehung einbezieht - ohne rechtlichen Hintergrund.

Naja, Zimmer betreten ist eine andere Sache - das hat viel mit respektieren der Privatspähre zu tun...

Ich als Elternteil lasse mir das Betreten nicht verbieten, es kommt natürlich auf die Begründung an.

Bei meinem Sohn habe ich es immer so gehalten das ich anklopfe und echt warte bis er mir die Tür öffnet - genauso betritt er mein Zimmer nicht einfach so.
frechezicke ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 01.10.09, 14:24   #7
Riuk
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Aufnethaltsbestimmungsrecht hat nix mit dem Zimmer zutun, sondern ob das Kind nun in Hamburg wohnen muss weil Mama und Papa da sind oder nicht. Aber auch ob man "raus" darf...
Wenn ich mit 18 Jahren bock hab nachts um halb 4 durch den Park zu laufen oder ne Tour durch Europa machen will können die Eltern nix machen. Wenn ich unter 18 bin schon.

Der Steifvater müsste das Kind adoptieren. Dann ist er der Vormund.
(Er müsste im Fall einer Scheidung alimente zahlen, der "echte" Vater muss nach der adoption nix zahlen)


Aber wenn Mutti ihn mit in die Erziehung einbezieht... ist aber nichts "rechtliches"
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Ungelesen 01.10.09, 14:33   #8
Neocon
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Zitat:
Zitat von frechezicke Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht
Erst wenn der Stiefvater das Kind adoptiert hat wird er zum Erziehungsberichtigten!
Wusste ich noch nicht. Ich hätte gedacht, dass es mit zum ehlischen Pflichten gehört. Aber gut, das macht Sinn.
Neocon ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 01.10.09, 17:30   #9
bOnt
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Zitat:
Zitat von Riuk Beitrag anzeigen
Aufnethaltsbestimmungsrecht hat nix mit dem Zimmer zutun, "
weiß ich^^ darauf wollte ich auch nicht hinaus
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