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Ungelesen 10.09.09, 13:51   #1
excalibur1099
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excalibur1099 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard Ebay Kauf

Ich habe mir vor wenigen Tagen ein PDA (Tungsten T5) über
Ebay gekauft (Link: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]).
Gebraucht von einem Privatverkäufer. Der Titel hieß: Palm Tungsten T5 wenig benutzt wie neu.
Unter Artikelzustand stand nur: Artikelzustand: --, jedoch stand in der Beschreibung: Sie bieten hier auf einen nahezu unbenutzen Palm Tungsten T5 Premium.
Nun musste ich aber feststellen, dass das SD-Kartenlaufwerk nicht funktioniert
und ich das PDA ein paar mal resetten musste, da ein schwerer Fehler auftrat.
Die Garantie hat der Verkäufer leider in der Beschreibung aufgehoben. Was kann ich tun? Eine schlechte Bewertung geben aber sonst nicht oder?
Was sollte ich in die Bewertung schreiben?

Schonmal danke für Antworten
excalibur1099 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 10.09.09, 14:03   #2
Collesanmarco
Chuck Norris
 
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Standard

Frag ihn doch einfach mal.(den Verkäufer)
Es soll auch nette Leute auf ebay geben, vielleicht ist er ja einer davon.
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Ungelesen 10.09.09, 14:05   #3
condor88
Numquam Retro
 
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Schreibs einfach rein so wie es ist. Vielleicht meldet er sich bei dir wenn er deine Beewertung liest.
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Was nützt dir der Tiger unter der Motorhaube, wenn ein Esel am Steuer sitzt?
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Ungelesen 10.09.09, 14:07   #4
Prince Porn
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Richtig, schreib Ihn einfach an. Denn Bewertungen hat er 100%.

Und wer dort ein Foto von sich reinstellt, da sollte man nicht davon ausgehen, dass so eine Person vorhat andere zu bescheißen.
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Ungelesen 10.09.09, 15:45   #5
xangelusx
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Frag ihn einfach. Er hat zwar Standardtext keine Garantie, aber auch geschrieben "Getestet und wird voll geladen sollte bei Erhalt aber neu geladen werden waerend 2 Stunden "

Aber mit den Standardtexten ist halt so ne Sache:

Auf Grund aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Einschränkung der Gewährleistung auch für Privatverkäufer nicht mehr durch einfache Formulierungen zu regeln. Wir können Ihnen an dieser Stelle daher leider keinen Formulierungsvorschlag mehr im Rahmen unseres Internetauftrittes unterbreiten, stehen Ihnen für eine konkrete Beratung jedoch gerne zur Verfügung.

Quelle [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Aus eigener Erfahrung: Nett und höflich nachfragen dann sind die Leute meist kulant
__________________
Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.
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Ungelesen 22.09.09, 17:13   #6
MyPulli
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Standard

Garantie bedeutet dass ein Verkäufer haftet wenn ein Gerät beim Eintreffen zwar funktioniert aber nach einiger Zeit ausfällt oder Fehlfunktionen aufweist.

Anders sieht es schon wieder aus wenn ein Gerät dass als funktionierend verkauft wurde gar nicht erst läuft. Hier war dem Verkäufer schon im Vorfeld bekannt dass das Gerät defekt war aber hat um mehr Geld zu erhalten diese verschwiegen. Es handelt sich hierbei um arglistische Täuschung oder Betrug die strafbar ist. Da hilft auch kein Text in Ebay. Wichtig ist dass du die Ebayauktion komplett so wie sie ist abspeicherst als Beweismittel!

Wichtig ist folgendes:
1. Suche Zeugen die bestätigen dass das Paket okay war und es sich nicht um einen Transportschaden handelt.
2. Lasse den Zeugen bestätigen dass dieser Fehler auch sschon beim ersten Mal auftrat und nicht erst nach Tagen
3. Schreibe den Verkäufer an. Meldet sich dieser nicht so schicke ein Einschreiben in dem du ihn die arglistische Täuschung bzw. den Betrug vorwirfst.
4. Meldet sich der Verkäufer immer noch nicht so lasse ein Schreiben vom Rechtsanwalt erstellen wenn du rechtsschutzversichert bist.
5. Meldet er sich immer noch nicht dann mache eine Anzeige bei der Polizei.
6. Erst jetzt machst du eine Bewertung bei Ebay. Warum sollte der Verkäufer irgendetwas machen wenn er bereits negativ bewertet ist?


Tja, und so war es bei mir:

Ich persönlich hatte schon so einen Fall mit einem Laptop der angeblich nur 1 Woche benutzt war und absolut perfekt laufen sollte.
Es stellte sich heraus dass die Fotos falsch waren, die Tasten abgenutzt, der Hauptspeicher defekt und der TFT flackerte.
Ich habe den Verkäufer zuerst angeschrieben - keine Reaktion. Dann habe ich seine Handynummer angerufen und in gebrochenen Deutsch erklärt der mir was für ein Trottel ich bin. Ich bin ja so dumm.
Ich habe danach 1. Einschreiben verschickt danach das zweite. Nichts passierte. Dann habe ich den Laptop zu einer Reperaturfirma gebracht und einen Kostenvoranschlag erstellen lassen in dem auch festgehalten war dass die Schäden schon vor dem Kauf vorhanden waren. Damit zum Anwalt der einen netten Brief erstellt hat. Aufgelistet waren meine Kosten, Auslagen plus Rechtsanwaltkosten.
Auf dieses Einschreiben jedoch erfolgte eine Anwort. Ich bekam einen netten Anruf. Er fing sofort an mich zu beleidigen und ich sagte nur er solle esmir doch schriftlich schreiben wenn er Mann genug dafür wäre. So dumm wie er war bekam ich dann auch eine E-Mail. Darin drohte er mir dass er mich umbringen würde wenn ich das alles nicht vergessen würde. Ab jetzt ging es zur Polizei. Nicht nur dass ich eine Anzeige wegen Bedrohung machte sondern es erfolgte mit Absprache meines Anwaltes eine Anzeige wegen Betrug.
Und es ist so eine Sache mit Bedrohungen. Droht man jemanden umzubringen so bekommt man sofort Besuch von der Polizei. So kam es auch bei dem. Als die dann seine Wohnung untersuchten fanden die wohl so einiges. So kam es dann auch dass die einige Messer beschlagnahmten und auch gleich den PC mitnahmen.
Abends noch bekam ich einen Anruf von dem Vater des Mannes. Der war echt nett und bot mir an mein Geld sofort zu überweisen. Zwei Tage später war es dann auch da. Meine Anzeige konnte ich jedoch nicht wieder zurück nehmen. Das geht in Deutschland nicht. Der Verkäufer wurde dann wegen Betruges verurteilt. Hätte der Vater das Geld nicht bezahlt so hätte ich laut Staatsanwalt das Geld vom Täter bekommen. Das war Teil seiner Bewährungsauflagen. Nun muss er es seinen Vater zurück bezahlen. Erfolgen keine Zahlungen so wird die Bewährung wiederrufen und es geht in den Knast.

Bei Ebay hat man häufig solche Fälle. Meistens ist nach spätestens dem 2. Einschreiben Schluss weil die Verkäufer wegen den paar "Mäusen" keinen Ärger haben wollen.
MyPulli ist offline   Mit Zitat antworten
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