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Verfassungsrichterin mit linksextremistischen Verbindungen auch in Hamburg

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Ungelesen 02.06.20, 15:34   #1
Dirxem
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Standard Verfassungsrichterin mit linksextremistischen Verbindungen auch in Hamburg

Zitat:
Die Wahl einer radikalen Linken zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern hat bundesweit für Empörung gesorgt. Auch in Hamburg amtiert eine Richterin, die Kontakte zur linken Szene und zur verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) hat.

Vor einer Woche wurde Barbara Borchardt in Mecklenburg-Vorpommern auch mit Stimmen der CDU zur Landesverfassungsrichterin gewählt. Sie ist Mitgründerin der vom Verfassungsschutz als „extremistische Bestrebung“ beobachteten Gruppe „Antikapitalistische Linke“ und will ihre Tätigkeit für die Organisation auch nicht ruhen lassen.

Der Fall ist besonders krass, doch auch in Hamburg amtiert eine Verfassungsrichterin mit Bezügen zu Gruppen, die als „linksextremistisch“ eingestuft sind. Auch sie wurde mithilfe von CDU-Stimmen gewählt. Es handelt sich um Cornelia Ganten-Lange, eine Asylrechtsanwältin, die sich als Rechtsbeistand für linke Gruppen und insbesondere für Anhänger der in Deutschland verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) einen Namen gemacht hat.

Schon 2009 war sie erstmals auf Vorschlag der Hamburger Grünen in das Verfassungsgericht gewählt worden, 2015 erneut für weitere sechs Jahre. Bei ihrer ersten Wahl bekam sie 104 Ja- und fünf Nein-Stimmen bei vier Enthaltungen. 2015 erhielt sie dann 89 Ja- und 14 Nein-Stimmen bei sechs Enthaltungen.



Ganten-Langes Engagement für die linke Szene reicht viel weiter zurück: Schon als nach der Jahrtausendwende gegen die Räumung des Bauwagenplatzes Bambule in der Hansestadt protestiert wurde, fungierte sie laut Medienberichten als Anwältin des Demoveranstalters. In der Debatte über die sogenannten Gefahrenzonen zur Verhinderung von linksradikalen Krawallen – etwa rund um den 1. Mai – engagierte sie sich um das Jahr 2011 juristisch gegen diese polizeiliche Maßnahme.

Während Hamburg über die sogenannten Lampedusa-Flüchtlinge diskutierte, setzte sie sich als Anwältin und Aktivistin für den Verbleib der über Italien unerlaubt nach Deutschland weitergereisten Afrikaner ein. Und auch als es rund um den G-20-Gipfel zu schweren Ausschreitungen durch Gegendemonstranten kam, vertrat sie das Bündnis „G20 – Not welcome“, bei der Klage gegen das Versammlungsverbot auf dem Heiligengeistfeld in der Hamburger Innenstadt.

Auch vertrat sie mehrere Funktionäre der PKK, die einen sozialistischen Kurdenstaat anstrebt und in Deutschland einem Betätigungsverbot unterliegt. Darunter den 2005 als Asylbewerber eingereisten Ali Ishan K., der laut Generalbundesanwaltschaft zeitweise die PKK in der Region Hamburg hauptamtlich leitete. Im April 2008 sei er „zu den Guerillaeinheiten der PKK in den Nordirak“ gereist, „wo er sich bis September 2008 aufhielt“. 2013 wurde er dann vom Oberlandesgericht Hamburg zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Im selben Jahr redete Ganten-Lange auf einer Veranstaltung der beiden vom Verfassungsschutz als „extremistisch“ eingestuften Organisationen „Rote Hilfe“ und „Azadi“ im Rahmen des „Tages für politische Gefangene“. 2012 hielt sie auf einer von der „Roten Hilfe“ und „Azadi“ mitveranstalteten Tagung zum Thema „Internationale Repressionsstrategie gegen die kurdische Bewegung und türkische Linke“ einen Vortrag zur „Strafrechtlichen Verfolgung von linken türkischen und kurdischen AktivistInnen und Organisationen in Deutschland“. Und im Jahr zuvor trat sie auf einer Diskussion zu „Gefahrengebieten“ auf, veranstaltet unter anderem von der „Roten Hilfe“ sowie dem Hamburger Szenetreffpunkt Rote Flora.

Der Verfassungsschutz stuft die „Rote Hilfe“ als „gesicherte linksextremistische Bestrebung“ ein. Etwa weil sie „Straf- und Gewalttätern aus dem linksextremistischen Spektrum politische und finanzielle Unterstützung, beispielsweise bei anfallenden Anwalts- und Prozesskosten sowie bei Geldstrafen und Geldbußen“ leiste. Die Gruppe betreue „rechtskräftig verurteilte Straftäter während ihrer Haft, um diese weiter beziehungsweise stärker an die ‚Bewegung‘ zu binden“. Die Gruppe halte „persönlichen Kontakt zu Inhaftierten, um sie zum ‚Weiterkämpfen‘ zu motivieren“, heißt es im Verfassungsschutzbericht.

Ferner versuche die „Rote Hilfe“, „durch eine meinungsbildende Öffentlichkeitsarbeit (Publikationen, Vorträge, Demonstrationen), die Sicherheits- und Justizbehörden sowie die rechtsstaatliche Demokratie zu diskreditieren“. Auch fordere sie dazu auf, „grundsätzlich die Zusammenarbeit mit Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von Straftaten zu verweigern“.

Ganten-Lange selbst antwortet seit einer Woche nicht auf eine WELT-Anfrage zu ihren Verbindungen zur „Roten Hilfe“, bei einem Anruf in ihrer Kanzlei wurde nur mitgeteilt, „das habe ja keine Eile“, Ganten-Lange sei im Urlaub. Die CDU-Hamburg und das Landesverfassungsgericht teilten mit, sie wüssten nichts von einer Mitgliedschaft Ganten-Langes in der „Roten Hilfe“.

Auch die Organisation „Azadi“, bei deren Veranstaltungen sie mehrmals auftrat, wird als „extremistisch“ eingestuft. Laut Verfassungsschutzbericht handele es sich bei dem „Azadi Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland“ um „einen Verein, dessen Hauptzweck in der finanziellen beziehungsweise materiellen Unterstützung von Personen liegt, die aufgrund ihrer Tätigkeit für die PKK in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden“. Der Rechtshilfefonds übernehme zum Beispiel „ganz oder teilweise Anwalts- und Prozesskosten für verurteilte Personen“. Auf diese Weise sollen die Betroffenen auch weiterhin an die Organisation gebunden werden. „Es bestehen enge Verbindungen zu PKK-nahen Organisationen und zur linksextremistischen Gefangenenhilfsorganisation ‚Rote Hilfe e.V.‘“, heißt es in dem Bericht.
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