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Presse fällt auf Manipulation herein: Gewalt gegen Polizeibeamte um 31,2 % gesunken!

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Ungelesen 29.05.20, 23:26   #1
BLACKY74
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Standard Presse fällt auf Manipulation herein: Gewalt gegen Polizeibeamte um 31,2 % gesunken!

Zitat:
Presse fällt auf Manipulation herein: Gewalt gegen Polizeibeamte um 31,2 % gesunken!


Tobias Wilke | 29. Mai 2020

BKA und Bundesinnenminister manipulieren Statistik und Presse fällt darauf herein

Zu den vielen Dingen, die vermeintlich immer schlimmer werden, gehört nach landläufiger Meinung die sogenannte „Gewalt gegen Polizeibeamte“. Die AfD sieht darin ein Versagen der Regierung, leider erschreckend weite Teile der Presse eine Bestätigung ihrer mitunter lausig recherchierten Blaulichtartikel. Der Haken: Bei diesen Statistiken sind Polizei und Innenminister die einzige Quelle und der dringende Warnhinweis des Deutschen Journalistenverbands scheint irgendwie verpufft zu sein: „Bei Auseinandersetzungen ist die Polizei Partei und nicht unparteiischer Beobachter“. Was also wäre die Polizei demnach bei ihrer eigenen, bundesweiten Statistik zu „Gewalt gegen Polizei“? Genau!


Quelle: DJV

Wer liest schon Primärquellen?

Das Problem: den Warnhinweis des DJV scheint man nicht leicht zu beherzigen, wenn es um Statistiken geht, die angebliche „Gewalt“ gegen Polizeibeamte erfassen. Aber nur von eben dieser Polizei erfasst werden können. Umso notwendiger wäre es, diese Zahlen zu hinterfragen und auf Plausibilität zu überprüfen. Das ist teilweise durchaus möglich: Dafür müsste man allerdings tief im Zahlenmaterial der Polizei recherchieren, statt einfach nur deren Pressemitteilungen abzupinseln oder zu übernehmen, was die dpa meint, durch etwas knackigere Formulierungen daraus machen zu können. Beim Thema „Gewalt gegen Polizei“ hat der ehrenamtliche Volksverpetzer diesbezüglich schon dreimal (sehr zum Ärger der dpa …) vorgelegt, während sich überregionale Medien auch zum aktuellen Lagebericht erneut die Blöße geben:


Was ist „Gewalt gegen Polizeibeamte“?

Genau dieser Frage hatte sich der Volksverpetzer schon mehrfach gewidmet (Artikel eins, zwei und drei). Die Pointe: was das Bundeskriminalamt in ihrem jährlichen „Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen/beamte“ als Gewalt gegen Polizisten definiert, wäre bei Streitigkeiten unter Max Mustermann und Otto Normalverbraucher größtenteils nicht einmal ein „Aggressionsdelikt“, geschweige denn eine Straftat der Kategorie „Gewaltkriminalität“.

Besonders wichtig ist dabei eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2017, die erstmals in der PKS 2018 berücksichtigt werden konnte und sich in den Polizeidienststellen offenbar noch immer nicht so richtig herumgesprochen hat: Die Einführung des §114 StGB „Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte“.

Im aktuellen Bundeslagebild des BKA heißt es dazu:


Quelle: Bundeskriminalamt

In diesem Absatz auf Seite 8 des am 28.05.2020 veröffentlichten „Bundeslagebilds Gewalt gegen PVB 2019“ stecken so viele Informationen, die das BKA selbst, Bundesinnenminister Horst Seehofer, die DPA und alle, die deren Artikel ungeprüft übernehmen (s. o.) in Erklärungsnot bringen.

1.) Wenn laut BKA selbst (!!!) der tätliche Angriff aus dem bisherigen §113 StGB „herausgelöst“ wurde – warum erfasst das BKA diese nunmehr reinen Widerstandsdelikte (z. B. Festhalten an Laternenpfahl, Treppengeländer oder Sitznachbarn bei Demo) noch immer als „Gewalt gegen Polizeibeamte“?

2.) Anders als bei Körperverletzung- gibt es bei §114 StGB „Tätlicher Angriff“ keine Unterscheidung zwischen „versuchten“ und „vollendeten“ Straftaten. Wenn also eine Gruppe von 12 Beamten behauptet, jemand hätte eine Flasche nach ihnen geworfen (und keiner wurde getroffen), gibt es in der Statistik 12 „Opfer“. Einladung an unsere Leser*innen: vergleicht diese „Opfercharakteristik“ mit den Gewaltdarstellungen von BILD, Welt u.ä. zu den entsprechenden Opferzahlen.

3.) Wer ist überhaupt das „Opfer“ bei den seit 2017 „bereinigten“ Widerstandsdelikten? Laut BKA sind diese nicht einmal ein „Aggressionsdelikt“ – wie können sie dann noch immer eine „Gewalttat gegen Polizeibeamte“ sein?? Das geschützte Rechtsgut dieser Strafvorschrift ist nicht die körperliche Unversehrtheit der Beamten, sondern die „Verwirklichung des staatlichen Vollstreckungsinteresses durch die zur Vollstreckung berufenen staatlichen Organe.“

Anbei die BKA(!)-Definition des sogenannten Summenschlüssels zur „Gewaltkriminalität“. Wer dort §113 StGB „Widerstand“ findet, dem schenkt der Volksverpetzer-Shop 113 Tassen auf Kosten des ehrenamtlichen Autors dieses Artikels. §114 „Tätlicher Angriff“ ist auch nicht enthalten, zählt aber immerhin als „Aggressionsdelikt“ (Hier aber nicht einmal aufgeführt vom Bundeskriminalamt!)


Quelle: Bundeskriminalamt

Seehofer und BKA diktieren ihre Wunsch-Schlagzeilen


Wie eingangs dargestellt, folgt die Medienlandschaft in Deutschland unisono und ganz offensichtlich komplett ungeprüft den Schlagzeilenwünschen des BKA und des Bundesinnenministers.

„Einen erneuten Anstieg bei Widerstand und tätlichem Angriff“ gibt der BKA-Pressesprecher bekannt. Das ist schon deshalb kompletter Unfug, weil „Tätlicher Angriff“ für 2019 überhaupt erst zum zweiten Mal seit 2018 ausgewiesen wird in dem entsprechenden Bundeslagebild. Eine „erneute“ Steigerung kann es also gar nicht geben, sondern allenfalls eine erstmals mögliche. Die Steigerungsrate von 8,2% wird u.a. von dpa, BILD, Welt, Handelsblatt und Wirtschaftswoche übernommen – eine gelungene Manipulation durch das BKA, wie wir gleich nachweisen werden.


Nur einen Tag vor der Veröffentlichung des „Bundeslagebilds Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen/beamte“ hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Statistik zur Politisch Motivierten Kriminalität schon eine kleine Vorschau auf das gewünschte Fazit geliefert:

„Der zweite Bereich, den ich bei der Polizeilichen Kriminalstatistik erwähnen möchte, ist der Widerstand gegen die Staatsgewalt. Hier haben wir viele tätliche Angriffe auf Amtsträger. Und hier gibt es auch einen Anstieg zu verzeichnen von 8 Prozent. Und dieser Anstieg ist in diesem Jahr bei der Betrachtung valide, denn er kann nicht wie bei früheren Vergleichen auf Gesetzesverschärfungen zurückgeführt werden. Es ist ein echter Vergleich möglich.“


(Quelle: Bundesinnenminister Horst Seehofer am 28.5.2020)

Falls Bundesinnenminister Horst Seehofer damit sagen wollte, dass sich eine weitere Recherche gar nicht erst lohne, hat er dpa, BILD und Welt wohl richtig eingeschätzt. Die Rechnung aber ohne Volksverpetzer gemacht.

Mord & Totschlag: keine „Gewalt gegen Polizei“??


Die vermeintliche Steigerung bei der „Gewalt gegen Polizisten“ von 8,2 % (BKA) bzw. 8 % (Seehofer), die bislang wohl von sämtlichen Medien ungeprüft übernommen worden ist, bezieht sich auf „Widerstand und tätlichen Angriff“ gegen Vollstreckungsbeamte. Eine durchaus geschickte und wohl sehr bewusste Auswahl von BKA und Seehofer: Denn die Delikte, die das BKA in ihrem durchaus fragwürdigen Bundeslagebild als „Gewalt“ definiert, sind sehr viel weiter gefasst.

Unter anderem gehören auch Mord und Totschlag dazu, Körperverletzungsdelikte oder Raub. Diese zumeist deutlich schwereren Straftaten gegen Polizeibeamte lassen BKA und Seehofer einfach unter den Tisch fallen, um auf die schlagzeilenträchtige Steigerung von 8 % zu kommen. Denn anders als „Widerstand und Tätlicher Angriff“ sind diese Zahlen sehr deutlich gesunken!


Quelle: Bundeskriminalamt

Inklusive Mord, Totschlag, Gefährlicher Körperverletzung etc. ist die „Gewalt gegen Polizeibeamte“ also nicht um 8,2 % gestiegen, sondern nur um 1,3 %. Wohlgemerkt: Laut eigener Definition, eigener Zahlen und eigener Erfassung des BKA. Damit also in der Öffentlichkeit das Klischee bedient wird, auf Polizeibeamte würde hinter jeder zweiten Hausecke eingedroschen, scheuen sich BKA und Bundesinnenminister Seehofer nicht, diese Statistik mutwillig zu verbiegen. Die Zahl der „Tätlichen Angriffe“ steigt, weil dazu auch echte Körperverletzungsdelikte zählen, die aber immer seltener als solche erfasst werden. Genau der statistische Effekt also, den Seehofer explizit bestritten hatte (siehe Zitat).

Fasste man aber unter „Gewalt gegen Polizisten“ nur jene Delikte zusammen, die das BKA auch selbst (!) als „Gewaltkriminalität“ definiert, ist diese Zahl im vergangenen Jahr jedoch deutlich gesunken – um 31,2 %.
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Ungelesen 31.05.20, 11:19   #2
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12 ermorderte Polizisten letztes Jahr sind immer noch 12 zu viel. Punkt.
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Ungelesen 31.05.20, 12:27   #3
MunichEast
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Zitat:
Zitat von Hornmann82 Beitrag anzeigen
12 ermorderte Polizisten letztes Jahr sind immer noch 12 zu viel. Punkt.
Wie kommst Du auf 12 ermordete Polizisten 2019 ?
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Ungelesen 31.05.20, 12:29   #4
Uwe Farz
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@Hornmann82
in Deutschland kann das kaum gewesen sein. Gibts dafür eine seriöse Quelle?
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Zitat:
Zitat von Uwe Farz Beitrag anzeigen
in Deutschland kann das kaum gewesen sein. Gibts dafür eine seriöse Quelle?
Im Jahr 2019 wurden im Bundesgebiet mit 38.635 „Gewalttaten gegen PVB“ gegenüber dem Vorjahr
513 Fälle mehr erfasst (+1,3 %), gleichzeitig stieg die Anzahl der in diesem Zusammenhang als Opfer
registrierten PVB erneut an und beträgt nunmehr 80.084 Personen (+1,1 %).
Durch die Einführung des Schlüssels 621120 „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ im Jahr 2018 verschieben sich die Fallzahlen von „Gefährliche und schwere Körperverletzung“ und vor allem von „Vorsätzliche einfache Körperverletzung“ zu dem neuen Schlüssel,
der zugleich ursächlich für den Anstieg aller „Gewalttaten gegen PVB“ sein dürfte.
Wie auch im Vorjahr wurden mit einer Anzahl von insgesamt 72 erneut weniger PVB als Opfer von
Tötungsdelikten registriert (2018: 81 PVB, 2017: 86 PVB).

Bei den 12 Fällen von „Mord“ stammen 4 Fälle mit 7 PVB als Opfer aus dem Berichtsjahr 2019, die
restlichen 8 Fälle mit 12 PVB als Opfer wurden im Jahr 2018 begangen.

Bei „Totschlag“ sind es 19 Fälle mit 34 PVB als Opfer mit einer Tatzeit in 2019, 10 Fälle mit 12 PVB als
Opfer stammen aus 2018 und 3 Fälle mit 7 PVB als Opfer wurden im Jahr 2017 begangen.
In beiden Deliktsbereichen handelt es sich ausnahmslos um Versuche.

Quelle: BKA
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P.S. Ups... das ist ja dieselbe Quelle wie unten im Startpost...
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Geändert von eitch100 (31.05.20 um 13:10 Uhr)
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Ungelesen 31.05.20, 14:03   #6
MunichEast
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Zitat:
Zitat von eitch100 Beitrag anzeigen
Bei den 12 Fällen von „Mord“ stammen 4 Fälle mit 7 PVB als Opfer aus dem Berichtsjahr 2019, die
restlichen 8 Fälle mit 12 PVB als Opfer wurden im Jahr 2018 begangen.

...

P.S. Ups... das ist ja dieselbe Quelle wie unten im Startpost...
... exakt und es sind sieben ermordete Polizist*innen 2019 und 12 im Jahr 2018.
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Ungelesen 02.06.20, 17:31   #7
Hornmann82
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
... exakt und es sind sieben ermordete Polizist*innen 2019 und 12 im Jahr 2018.
Dann waren es 2019 sieben zu viel und 2018 12 zu viel.
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Ungelesen 02.06.20, 17:50   #8
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Zitat:
Zitat von Hornmann82 Beitrag anzeigen
[...] sieben zu viel und [...] 12 zu viel.
Quelle BKA: "In beiden Deliktsbereichen handelt es sich ausnahmslos um Versuche".
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Ungelesen 02.06.20, 19:11   #9
nachtmasse
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Was haben jetzt eigentlich tote Polizisten mit Lügen der Polizei zu tun?
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Ungelesen 02.06.20, 20:10   #10
Uwe Farz
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Zitat:
Zitat von muavenet Beitrag anzeigen
"In beiden Deliktsbereichen handelt es sich ausnahmslos um Versuche".
Sag ich doch.
Das Medienecho bei 12 toten Polizisten in 2018 und bei 7 in 2019 wäre unüberhörbar gewesen.
Uwe Farz ist gerade online   Mit Zitat antworten
Ungelesen 02.06.20, 20:23   #11
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Zitat:
Zitat von Uwe Farz Beitrag anzeigen
Sag ich doch.
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muavenet ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 20.07.20, 22:33   #12
Hornmann82
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Zitat von muavenet Beitrag anzeigen
Quelle BKA: "In beiden Deliktsbereichen handelt es sich ausnahmslos um Versuche".
Na dann ist ja alles gut.
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Ungelesen 20.07.20, 22:44   #13
karfingo
Streuner
 
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„Seehofer und BKA diktieren ihre Wunsch-Schlagzeilen“

Diktieren wie Diktatur?
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