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Warum gibt’s für Gaskammer-Spruch Strafrabatt?

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Ungelesen 21.10.20, 10:33   #1
MunichEast
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Standard Warum gibt’s für Gaskammer-Spruch Strafrabatt?

Zitat:


Dresden – Kleingärtner Andreas B. (53) waren seine Gartennachbarn zu laut. Im Juli 2018 brüllte er laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über den Zaun, „dass Leute wie sie wie Juden in eine Gastkammer gehören.“

Jetzt – mehr als zwei Jahre später – landet der Fall vor dem Amtsgericht. B. legte Einspruch gegen die Geldstrafe über 1800 Euro ein, die er wegen Beleidigung zahlen.

Vor Gericht bestritt er die Worte gesagt zu haben, eher dass die libanesischen Gartennachbarn „mal das Maul halten“ sollen und „solche Leute nicht in das Land gehören“. Er würde das heute aber so nicht mehr sagen.

Auch diese Worte klar fremdenfeindlich. Doch das Gericht stellte das Verfahren gegen eine Zahlung über 500 Euro ein – ein satter Strafrabatt im Vergleich zum Strafbefehl.

Strafantrag gegen ihren Gartennachbarn hatte damals Rania A. (38 ) gestellt. Sie hatte die Beleidigung auf Deutsch nicht verstanden – jedoch ihr Sohn Omar (16).

Der Junge wurde vor Gericht aber gar nicht erst gehört. Dem Richter genügte es, das B. sich entschuldigte. Als Rania A. gefragt wurde, ob sie ihren Strafantrag zurückzunehmen würde, stimmte sie zu – „um das nachbarschaftliche Verhältnis“ nicht zu gefährden.

B. nahm im Gegenzug seine Anzeige wegen Verleumdung zurück, welche er gegen die Familie gestellt hatte.[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:


Dresden. Seit mehr als zwei Jahren haben die Gartensparten-Nachbarn kein Wort mehr miteinander gewechselt. Dabei hatte es so gut angefangen. Beide Pächter haben seit 2017 ihre Parzellen in einem Kleingartenverein an der Karlsruher Straße – ein 53-jähriger Dresdner Landschaftsgärtner mit seiner Freundin und eine Familie aus Syrien, die seit 17 Jahren in Dresden lebt. Anfangs hatte der 53-Jährige seinem Nachbarn noch geholfen, die Parzelle zu entmüllen. Doch seit dem 24. Juli 2018 war alles anders.

Damals eskalierte es zwischen den Familien. Für den 53-Jährigen endete die Auseinandersetzung mit einem Strafbefehl wegen Beleidigung. Da er seine Geldstrafe von 1.800 Euro nicht akzeptiert hatte, saß er am Dienstag vor Strafrichter Jochen Meißner am Amtsgericht Dresden. Laut Anklage soll der 53-Jährige zu den Syrern unter anderem gesagt haben: „Leute wie sie gehören in die Gaskammer.“

Der Angeklagte räumte ein, er habe an jenem sonnigen Julinachmittag die Beherrschung verloren. Die Familie habe seine Ruhe und Entspannung gestört, weil sie so laut gewesen sei. Vor allem habe er sich darüber erregt, dass die Mutter mit eingeschaltetem Lautsprecher am Handy telefonierte. Er sei zum Zaun gegangen und habe unter anderem zu dem 14-Jährigen gesagt, er solle „das Maul halten“ und dass er ihm „die Löffel langziehen“ werde. Das mit dem Gas habe er jedoch nicht gesagt.

Späte Einsicht

Er wisse, was die Nazis verbrochen hätten, er sei doch kein Rechter. Allerdings fiel mindestens ein weiterer rassistischer Satz, den der Angeklagte einräumte: „Solche Leute gehören nicht in dieses Land.“ Er sei genervt gewesen, habe das aus Wut gesagt. Richter Meißner nahm dem Angeklagten nicht recht ab, dass er das mit dem Gas nicht gesagt haben will.

Mutter und Sohn hätten als Geschädigte in ihrer Polizeivernehmung alle anderen Beleidigungen aufgezählt, wieso also hätten sie sich auch noch etwas zusätzlich ausdenken sollen? Dieser Frage wich der 53-Jährige aus, betonte nochmals, wie laut die Nachbarn doch gewesen seien. Bei einer Kettensäge, so der Kleingärtner, wisse man, wann Schluss sei.

Auf Nachfrage des Richters musste der Laubenpieper jedoch auch zugeben, dass er zuvor keinerlei Versuche unternommen hatte, die Nachbarn entweder persönlich zu bitten, etwas leiser zu sein, oder den Vorstand des Kleingartenvereins einzuschalten, um gegebenenfalls auf die Spartennachbarn einzuwirken.

Nachbarin hatte Angst

Die 38-jährige Geschädigte sagte im Zeugenstand, sie habe nicht verstanden, warum der Nachbar so wütend gewesen sei. Die habe sich gefragt, ob er betrunken gewesen sei. Man habe einen guten Kontakt gehabt. Seitdem habe sie jedoch Angst vor dem Mann, sagte die Zeugin. Ihr Sohn habe geweint. Einen Monat sei sie nicht mehr in ihrer Parzelle gewesen. „Wir sind vor dem Krieg geflüchtet und wollen hier keinen neuen Krieg haben“, sagte sie.

Da die Frau heute kein Interesse hat, dass der Angeklagte bestraft werden müsse, nahm sie ihren Strafantrag auf Frage des Richters zurück. Da der nicht vorbestrafte Angeklagte einsichtig war und die Sache bedauerte, stellte Meißner das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 500 Euro ein. Jetzt herrscht wieder Frieden in der Sparte[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].

Die Bildzeitung ist normalerweise nicht mein Medium für Lob. Dieser Artikel ist aber wichtig und bei der hohen Zahl an Lesern sinnvoll. Viele solche Dinge bleiben sonst irgendwo in kleinen Lokalteilen von Zeitungen mit niedriger Auflage. Die sächsiche Zeitung hat einen besseren und ausführlicheren Artikel geschrieben.
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Ungelesen 21.10.20, 10:42   #2
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Den "Strafrabatt" bekam der Beklagte weil der Strafantrag gegen seine Person zurückgezogen wurde und er sich einsichtig zeigte. Damit ist deine Frage nach dem "Warum" doch beantwortet, oder ?

"Da die Frau heute kein Interesse hat, dass der Angeklagte bestraft werden müsse, nahm sie ihren Strafantrag auf Frage des Richters zurück. Da der nicht vorbestrafte Angeklagte einsichtig war und die Sache bedauerte, stellte Meißner das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 500 Euro ein."
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Ungelesen 21.10.20, 10:47   #3
MunichEast
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Zitat:
Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
Damit ist deine Frage nach dem "Warum" doch beantwortet, oder ?
Meine Frage ?

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Ungelesen 21.10.20, 11:08   #4
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Meine Frage ?
Richtig. Siehe Thread-Name. Ansonsten stellt sich die Frage was du uns mit der Eröffnung dieses Threads nun genau sagen willst.
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Ungelesen 21.10.20, 11:38   #5
PeterPaulFrank
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Naja, diesw blödsinnige Rabattfrage hat immerhn die Bild gestellt, nicht MunichEast:

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Diese berechtigte Frage müsste man also an Bild richten.
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Ungelesen 21.10.20, 11:54   #6
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Zitat:
Zitat von PeterPaulFrank Beitrag anzeigen
Naja, diesw blödsinnige Rabattfrage hat immerhn die Bild gestellt, nicht MunichEast
Dann hätte MunichEast das besser kennzeichnen müssen. Seis drum, wieso da ein Rabatt gewährt wurde hat sich ja geklärt. Es bleibt die Frage im Raum was genau bezogen auf das Urteil diskutiert werden soll.
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Ungelesen 21.10.20, 13:03   #7
PeterPaulFrank
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Zitat:
Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
Es bleibt die Frage im Raum was genau bezogen auf das Urteil diskutiert werden soll.
Das ist natürlch eine gute Frage. Mich beschäftigt eher etwas anderes an der Sache. Der Sohn will solche Aussagen von dem Kleingärtner verstanden haben. Was wirklich wahr kann natürlich keiner beurteilen. Kann so gewesen sein, oder auch nicht.

Hätte Rania A. den Strafantrag nicht zurück geozogen, wäre es immer noch Aussage gegen Aussage gewesen, wenn es keine weiteren Zeugen gibt. Einer sagt dies, der andere das. Im Zweifel für den Angeklagten, hätte es dann heissen müssen. Schon deshalb wäre es schwierig gewesen, ein Urteil zu fällen. Der Richter war sicher froh, das sich der Kleingärtner für seine zumindest zugegebenen Entgleisungen entschuldigte, er natürlich auch andere Vorschub leisten geben können, statt schlimmerer wie dargelegt. Anders ausgedrückt: Ich gebe was anderes zu, um das Ereignis einer verbalen Auseinandersetzung nicht gänzlich zu leugnen (Glaubwürdigkeit). Der Mann kann es aber auch tatsächlich nie gesagt haben. Man muss sich in den Richterstuhl hineindenken, da geht es streng nach Gesetz, was auch richtig ist.

Deshalb gehe ich davon aus, das der Richter ob der Rücknahme des Strafantrags fragte.

Denn das Problem ist juristisch im Kern, wenn zwei Aussagen gegeneinander stehen, und sonst keine Beweise und Zeugen (hier das Sprachproblem) vorliegen, hier zu urteilen. Mag es zwar Urteile diesbezüglich oftmals geben, aber diese sind dann per nächster Instanz anfechtbar. Was man persönlich glaubt, hat in einem Verfahren keine Rolle zu spielen. Das darf ein Richter in einem Urteil danach (Begründung) gerne mit anmerken, aber nicht danach urteilen.

Die Situation kann nämlich auch die gewesen sein, das der Junge sich gedacht hat, das schieben wir dem mal mit rein, dann bekommt der Kleingärtner eine fette Strafe. Es gibt Nazis, Naziäußerungen aus Dummheit ohne einer zu sein, aber auch die Nazikeule. In dem Wust muss ein Richter urteilen. Ich habe oft erlebt das bei Streitigkeiten zwischen Deutschen und Migranten letztere auch mal Nazi schreien, ohne das ein Anlass bestand. Z.b. das ein Busfahrer angepöbelt wird, der nur seinen Job machte, zack ist der Nazisatz mal raus. Das alles gibt es nun einmal.

Das Urteil jedenfalls ist der ganzen Situation angemessen, wenn dem Richter keine weiteren Fakten zur Verfügung stehen und die Rücknahme des Antrags dies abrundet. Mit Rabatte hat das alles nichts zu tun, das ist nur ein typischer Bild-Aufreisser, was man mit den Medien oft erlebt.
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Ungelesen 21.10.20, 13:50   #8
Klopperhorst
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Zitat:
Zitat von PeterPaulFrank Beitrag anzeigen
Das ist natürlch eine gute Frage. Mich beschäftigt eher etwas anderes an der Sache. Der Sohn will solche Aussagen von dem Kleingärtner verstanden haben. Was wirklich wahr kann natürlich keiner beurteilen. Kann so gewesen sein, oder auch nicht.
Ich glaube das deine Interpretation nicht im Einklang mit dem steht, was MunichEast mit Hilfe des Threads aufzeigen möchte.
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Ungelesen 21.10.20, 13:56   #9
karfingo
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Gerichte lassen sich ungern vor den Mieterkarren spannen. Das können Mietnachbarn oder Gartennachbarn sein.
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Zitat:
"eine Familie aus Syrien, die seit 17 Jahren in Dresden lebt"
Zitat:
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Respekt - 17 Jahre in einem anderem Land ohne die Sprache zu lernen ... macht eine "Aussage gegen Aussage"-Situation natürlich absolut glaubwürdig.
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Was hier auch berücksichtigt werden muss, dass zu einer Beleidigung eben auch gehört, dass man sie versteht. Da hier offenbar nur der Sohn der Landessprache mächtig war (wie gut, ist angesichts dessen, dass der Erstkontakt mit der Sprache wohl mit der Grundschule erstmals hergestellt werden konnte, ebenfalls zu berücksichtigen), kann die Beleidigung allenfalls ihn betroffen haben. Mutter und Co. wussten ja nicht, was die fremden Klänge bedeuten.

Der BILD Rechtsexperte irrt auch bei der rechtlichen Einordnung. Jemandem anzuraten, dass Maul zu halten, ist vielleicht grob, aber weder Beleidigung, noch fremdenfeindlich, jedenfalls nicht allein deshalb, weil der Adressat zufällig keine Staatsbürgerschaft besitzt.

Alles in allem war der Angeklagte schlecht beraten, er hätte einfach schweigen sollen und erklären, dass nicht gesagt zu haben. Dann wäre die Sache mangels Zeugen und tatsächlich Geschädigter eingestellt worden.
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Ungelesen 21.10.20, 20:13   #13
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Zitat:
Zitat von rullli Beitrag anzeigen
Was hier auch berücksichtigt werden muss, dass zu einer Beleidigung eben auch gehört, dass man sie versteht.[...]
Interessante, aber völlig verkehrte, Sichtweise. Es reicht schon aus, dass irgend jemand die Beleidigung verstand und es der Adressatin mitteilte. Möchte Dich mal erleben, wenn man Dich in fremder Sprache übelst beleidigt und Du später die Übersetzung erfährst...

Zitat:
Zitat von rullli Beitrag anzeigen
[...]Der BILD Rechtsexperte irrt auch bei der rechtlichen Einordnung[...]
Der myGully-rullli-Rechtsexperte irrt hier gewaltig!
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Analog zur Beleidigung mal an Beispiel aus dem Bereich der Körperverletzung. Hier reicht schon (ergibt sich aus gesprochenen Urteilen und einem Grundsatz durch [höchstwahrscheinlich] des OLG Hamm) als erfüllter Tatbestand das Hinzufügen eines körperlichen Unwohlseins.

Ich bin gerade am Überlegen, ob ich hier Nachhilfeunterricht im Strafrecht geben sollte ^^ (war übrigens mein Lieblingsfach)

Also frag was, dann lernste was
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Ungelesen 21.10.20, 22:48   #14
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Selbst allein der Tonfall kann jedes neutrale Wort zur Beleidung werden lassen.
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Draalz (22.10.20)
Ungelesen 21.10.20, 23:59   #15
Kirkwscks4eva
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Es stimmt schon dass bei Beleidigungen es schnell zu Aussage vs Aussage kommen kann. Die 38jährige Mutter hat nichts verstanden, der Sohn meint das verstanden zu haben, der Nachbar hat wohl etwas rassistisches gesagt.

Somit Aussage vs Aussage. Beweise für diese Tat etwa in Form einer Audio Aufzeichnung gab es wohl nicht.

Nur weil die Opfer Migranten sind heißt es ja nicht dass sie die Wahrheit sagen. Es könnte auch genauso gut anders herum sein, Nachbarschaftsstreit, man behauptet der ungeliebte Nachbar hat sie rassistisch beleidigt. Dies kann passiert sein, muss es aber nicht. (Wenn der Nachbar die Worte fallengelassen hat, ist es eine Schweinerei.)

Ich meine damit nicht dass der Nachbar in diesem Fall unschuldig ist. Er hat Einsicht gezeigt dass er falsch gehandelt hat, er ist noch nicht vorbestraft und hat eine Geldstrafe in diesem Verfahren bekommen.
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Ungelesen 22.10.20, 11:22   #16
csesraven
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Zitat:
Zitat von Neg0 Beitrag anzeigen
Respekt - 17 Jahre in einem anderem Land ohne die Sprache zu lernen ... macht eine "Aussage gegen Aussage"-Situation natürlich absolut glaubwürdig.
Genau, wer kein Deutsch versteht, darf gefälligst beleidigt werden.
csesraven ist offline   Mit Zitat antworten
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Draalz (22.10.20), muavenet (22.10.20)
Ungelesen 22.10.20, 14:51   #17
muavenet
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Nich mal nur das. Selbst wenn man gut Deutsch kann, heisst das noch lange nicht, dass man automatisch jede Beleidigung versteht (insbesondere umgangssprachliche Zärtlichkeiten mit Geschichtsbezug).

Geändert von muavenet (22.10.20 um 15:17 Uhr) Grund: Korr.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei muavenet:
Draalz (22.10.20)
Ungelesen 22.10.20, 15:55   #18
Neg0
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Zitat:
Genau, wer kein Deutsch versteht, darf gefälligst beleidigt werden
Steht genau wo?! - Ich bin verantwortlich für das, was ich schreibe, nicht für das, was du interpretierst.
Neg0 ist offline   Mit Zitat antworten
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