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Uwe Farz
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Standard Pressefreiheit vor Gericht

Julian Assange - Pressefreiheit vor Gericht
Zitat:
Julian Assange droht eine 175-jährige Freiheitsstrafe. Die erste Instanz im Auslieferungsersuchen der Vereinigten Staaten geht in wenigen Tagen in ihr Finale, und es wird um nichts weniger als um die Pressefreiheit gekämpft. Im Assange-Verfahren wird eklatant gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen, kommentiert Wolfgang Kaleck.

29.12.2020 um 08:48 Uhr - Gastbeitrag, Wolfgang Kaleck - in Demokratie - 2 Ergänzungen

Wolfgang Kaleck ist Rechtsanwalt und Publizist. Er gründete 2007 das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin, das weltweit für die Menschenrechte kämpft und dessen Generalsekretär er seitdem ist. Für sein Engagement wurde er vielfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Hermann-Kesten-Preis des PEN-Zentrums und dem Ehrenpreis der Bruno-Kreisky-Stiftung.

Am 4. Januar 2021 wird der Westminster Magistrates‘ Court in London in der Sache Government of the United States of America vs. Julian Assange darüber entscheiden, ob die britische Justiz, jedenfalls in erster Instanz, dem Auslieferungsbegehren der USA stattgibt. Wie die Verteidigung von Assange in ihrem Schlussplädoyer vortrug, wäre die Fortsetzung der Strafverfolgung eine krasse Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit und eine fundamentale Bedrohung der Pressefreiheit in der ganzen Welt.

Die Verfolgungsgeschichte von Julian Assange zieht sich schon lange: Viele verschiedene Jurisdiktionen, von Schweden über England, Spanien, Ecuador bis zu den USA sind involviert, Richter*innen in all diesen Ländern haben ebenso bereits in der Sache entschieden wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Und zu Ende wird es auch im Januar noch lange nicht sein: Denn gegen die Entscheidung des Gerichts in der ersten Instanz können von beiden Seiten Rechtsmittel eingelegt werden.

Dann kann sich das Verfahren durch alle Instanzen der englischen Justiz hinziehen, bis erneut der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Fall möglicherweise auf den Tisch bekommt: Wenn nämlich in letzter Instanz entschieden wird, dass Julian Assange in die USA ausgeliefert wird. Erst danach würde die eigentliche Verhandlung in den USA losgehen.

Fürwahr ein kafkaesker Alptraum, erst einmal natürlich für Assange selbst. Weder er noch seine Mitstreiter*innen wussten in all den Jahren, wann wo wer wie gegen ihn auf welcher gesetzlichen Grundlage ermittelt hat und mit welchen Konsequenzen er rechnen muss. Aber auch für diejenigen, die interessiert das Verfahren verfolgen wollen, sind die juristischen und politischen Feinheiten des Falles schwer nachzuvollziehen.

Seit sich Edward Snowden (jüngst in einem Tweet: „Mr. President, if you grant only one act of clemency during your time in office, please: free Julian Assange. You alone can save his life.“) und viele prominente Persönlichkeiten aus der ganzen Welt für Assange einsetzen, haben immerhin auch einige Medienvertreter*innen und Journalist*innen, etwa Masha Gessen im New Yorker, realisiert, dass es weniger um die Person von Julian Assange als vielmehr um das Prinzip geht. In Frage steht das Prinzip der Pressefreiheit und das Prinzip, als Journalist und Autor, wenn auch in unkonventionellen neuen Medien, Informationen zu empfangen und weiterzuverarbeiten.

Die Pressefreiheit hat in all diesen Jahren schon enormen Schaden erlitten. Denn natürlich sollte das Vorgehen gegen Assange nicht nur ihn selbst und Wikileaks, sondern auch alle Medienvertreter*innen davon abhalten, in Fällen von „nationaler Sicherheit“, Kriegsverbrechen und ähnlich gelagerten Situationen offen zu berichten. Alle sollen die Schere im Kopf haben, und insbesondere solche, die keinen Medienkonzern hinter sich wissen, müssen sich unabhängig davon, wie das Verfahren letztlich ausgeht, vorsehen, was und was nicht sie veröffentlichen.

Schon Carl von Ossietzky, der spätere Friedensnobelpreisträger von 1935, hatte sich während des Weltbühnenprozesses 1931 in der Weimarer Republik gegen einen ähnlich gelagerten Spionagevorwurf zu verantworten. Von Ossietzky berichtete damals über die Aufrüstung der Reichswehr, die Schwarze Reichswehr. Wie der Prozess endete, ist bekannt: Er wurde von den Nazis in ein KZ verbracht und dort misshandelt, gefoltert und verstarb schließlich 1938 an den Folgen der Haft.

Tucholsky 1932 über Ossietzky:
„Carl von Ossietzky geht für achtzehn Monate ins Gefängnis, weil sich die Regierung an der Weltbühne rächen will.“ - Gemeinfrei Kurt Tucholsky, Weltbühne. Jg. 28, Nr. 20, S. 734
Hart um die Pressefreiheit kämpfen

Es geht nicht darum, die Johnson-Regierung oder die Trump-Regierung mit den Nazis zu vergleichen. Entscheidend ist vielmehr, dass schon zu anderen historischen Epochen immer wieder hart um die Pressefreiheit gekämpft werden musste und dass ehrenwerte Journalist*innen wie Carl von Ossietzky letztlich dafür mit dem Leben bezahlen mussten – und dass offensichtlich unsere Gesellschaften aus diesem Exempel nicht gelernt haben.

Geht es auch eine Nummer kleiner? Ja, natürlich: Wie die Verteidigung von Assange zurecht ausführt, ist die Auslieferung allein deswegen zurückzuweisen, weil die Tatvorwürfe politisch motiviert sind. Dies ist eine klare Verletzung des Anglo-US-Treaty, des Auslieferungsvertrages zwischen den USA und Großbritannien. Tatsächlich wird Assange vorgeworfen, Komplize bei Chelsea Mannings Handlungen gewesen zu sein, namentlich Mannings‘ theft and unlawful disclosure, knowing and intentional receipt of national defense information from Manning, agreement to engage computer hacking with Manning and to hack an encrypted password. Nicht nur, dass die meisten dieser Tathandlungen typische Journalistentätigkeiten sind, sie werden von den US-Anklägern als Verstöße gegen den Espionage Act von 1904 bewertet – dasselbe Gesetz, nach dem auch Edward Snowden verfolgt werden soll. Die Konsequenzen sind schon oft genug erörtert worden:

In einem Verfahren vor einem US-amerikanischen Gericht sind die Verteidigungsmöglichkeiten bei Verstößen gegen den Espionage Act äußerst begrenzt. Bei wesentlichen Teilen der Verhandlung, so schon erlebt im Verfahren gegen Chelsea Manning, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Besonders schwer wiegt, dass in derartigen Verfahren bestimmte Verteidigungshandlungen verboten sind. Im Strafprozess geht es ja nicht nur um die objektive Feststellung, ob jemand einen bestimmten Gesetzesverstoß begangen hat. Es muss auch festgestellt werden, aus welchen Gründen die Person es getan hat und ob möglicherweise Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe vorliegen. Genau diese Verteidigungsmöglichkeiten, die spätestens dann bei der Strafzumessung eine Rolle spielen sollten, sind den Angeklagten in solchen Fällen untersagt.

Das ist vollkommen absurd, denn es ist nach dieser Logik egal, ob jemand für zehn Millionen Dollar Staatsgeheimnisse an Nordkorea verkauft oder eben wie in den Fällen Snowden oder Assange versucht hat, die Öffentlichkeit über Missstände zu informieren, die vorher als Geheimnisse eingeschätzt wurden, und ob der jeweilige Angeklagte versucht, diesen Missständen abzuhelfen.

Eine 175-jährige Freiheitsstrafe

Schlimm genug, dass Whistleblower in den USA selbst unter der Obama-Administration nach solchen Vorschriften verfolgt und mit Verfahren überzogen wurden, deren Zahl und Ausmaß vorherige Epochen überschreiten. Doch war der Obama-Administration immerhin klar, dass sie einen Präzedenzfall schaffen würde, wenn sie den Journalisten Assange unter Anklage stellt und seine Auslieferung aus Großbritannien verlangt. Deswegen lehnte sie damals jedenfalls noch eine solche Entscheidung ab.

Schon im historischen Auslieferungsrecht stellte die mögliche politische Verfolgung des Auszuliefernden das wichtigste Hindernis für die Auslieferung dar. In Sachen Snowden haben wir daher immer argumentiert und auch darauf vertraut, dass, sollte Snowden, so beispielsweise bei einer Sitzung des Bundestags-NSA-Untersuchungsausschusses, nach Deutschland einreisen, eine Auslieferung in die USA unmöglich gewesen wäre. Denn der Espionage Act ist ein klassisches politisches Delikt. So sollten eigentlich auch englische Gerichte entscheiden.

Man darf auch gespannt darauf sein, ob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine drohende 175-jährige Freiheitsstrafe für Assange wegen der Veröffentlichung von Informationen, die jedenfalls zum Teil auch Kriegsverbrechen und Vorwürfe von Kriegsverbrechen enthielten, für vereinbar mit europäischen rechtsstaatlichen Prinzipien hält. Sagen wir es andersherum: Es wäre ein Skandal, wenn er dies täte.

Die Corona-Situation

Das englische Gericht machte in seiner bisherigen Verhandlungsführung nicht den Eindruck, dass es sich der Bedeutung und der angesprochenen Probleme auch nur ansatzweise bewusst ist. Die Corona-Situation war fatal für Julian Assange. Nicht nur, dass er aufgrund seiner angeschlagenen Gesundheit besonders anfällig für eine mögliche Infizierung während seiner zwanzigmonatigen Auslieferungshaft im Belmarsh-Gefängnis war. Alle Eingaben, ihn deswegen von dem Vollzug der Auslieferungshaft zu verschonen, sind gescheitert.

Das Gericht befand, die Corona-Gefahr sei nicht so groß, dass er haftverschont wird. Auf der anderen Seite diente sie aber als Grundlage, um einen Großteil der interessierten Öffentlichkeit und Weltöffentlichkeit von der Beobachtung des Falles auszuschließen. Das Gericht hat alles unternommen, um zunächst den absolut unabdingbaren und für jede Verteidigung in einem Fair-Verfahren notwenigen regelmäßigen Kontakt zwischen Assange und seinen Anwälten zu unterbinden – allein das ist schon ein schwerwiegender Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Auch die Öffentlichkeit des Verfahrens wurde nur teilweise hergestellt, weil das Gericht nicht einmal die unter Corona-Schutzbedingungen mögliche Zahl von Prozessbeobachter*innen ausschöpfte. Zudem wurden keineswegs alle technischen Möglichkeiten genutzt, um ansonsten die interessierte Öffentlichkeit an dem Verfahren teilnehmen zu lassen.

Wird Joe Biden das unwürdige Spektakel beenden?

Im Grunde genommen bietet das nunmehr über mehrere Jahre andauernde Assange-Verfahren genügend Stoff für Dutzende juristischer Seminare. Das jahrelange Abhören seiner Kommunikation durch Sicherheitsfirmen und das Zurverfügungstellen der Ergebnisse an US-Behörden stellt etwa einen so drastischen Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien dar, dass es eigentlich ein Strafverfolgungshindernis darstellt.

Selbst bei optimistischer Grundhaltung kann aber nicht erwartet werden, dass sich das Gericht in erster Instanz gegen das Auslieferungsersuchen der USA stellt. Das bedeutet erst einmal natürlich eine Verlängerung der äußerst schwierigen Situation für Assange, aber er hat natürlich noch mehrere Chancen innerhalb der folgenden Instanzen, seine Argumente vorzutragen. Vor allem aber kann die neu gewählte US-Regierung unter Joe Biden das Auslieferungsbegehren schlicht und einfach zurückziehen und damit dieses unwürdige Spektakel, das jedenfalls kontinentaleuropäischen Vorstellungen von fairen Verfahren widerspricht, mit einem Federstrich beenden. Man darf Julian Assange und allen, die mit der Pressefreiheit streiten, nur wünschen, dass die Bedingungen auch für öffentliche Kampagnen in diesem Sinne und weltweit nun günstiger sind und die Menschen ein Ohr für diese für demokratische Gesellschaften unabdingbare Grundfreiheit haben.
Quelle:
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Das UK Gericht hat sich in der Causa Assange bereits mehrfach über rechtsstaatliche Prinzipien hinweg gesetzt. Die Chancen könnten schlechter gar nicht sein. Auf den President elect Biden zu hoffen wird am Ende nichts bringen. Hier werden demokratische Grundwerte mit Füssen getreten.
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Standard Auslieferungsverfahren gegen WikiLeaks-Gründer Deutsche Politiker fordern Assanges Fr

Zitat:
Auslieferungsverfahren gegen WikiLeaks-Gründer

Deutsche Politiker fordern Assanges Freilassung

Als »grausam und unmenschlich« geißeln Bundestagsabgeordnete den Umgang mit WikiLeaks-Gründer Julian Assange. Und sind parteiübergreifend einig, dass man ihn freilassen müsse.

03.01.2021, 16.58 Uhr



Julian Assange (Archivfoto von 2019)
Foto: Victoria Jones / dpa

In Großbritannien steht der Gerichtsentscheid darüber bevor, ob WikiLeaks-Gründer Julian Assange an die USA ausgeliefert wird. Parteiübergreifend sprechen sich Politikerinnen und Politiker aus Deutschland dafür aus, Assange freizulassen – und warnen davor, welche Folgen eine Überstellung in die USA für den 49-Jährigen und die Pressefreiheit hätte.

»Eine Auslieferung von Julian Assange an die USA, wo ihm kein faires Verfahren und bis zu 175 Jahre Haft drohen, würde dessen Leben gefährden und hätte darüber hinaus Präzedenzcharakter für Journalist*innen und Whistleblower*innen auf der ganzen Welt«, argumentierten Sevim
Dagdelen (Linke), Bijan Djir-Sarai (FDP), Frank Heinrich (CDU), Frank Schwabe (SPD) und Margit Stumpp (Grüne), Mitglieder der Bundestagsarbeitsgemeinschaft »Freiheit für Julian Assange«.

Schwabe, der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagte: »Julian Assange wurde über mehrere Jahre hinweg bewusst schweren Formen grausamer und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt.« Eine Begnadigung gebiete sich »schon allein aus humanitären Gründen«.

Die FDP-Menschenrechtsexpertin Gyde Jensen kritisierte den Umgang der britischen Justiz mit Assange. Das Verfahren in London werde von Experten als politisch motiviert beschrieben. »Wir dürfen in Europa nicht den Eindruck erwecken, dass in einem Gerichtsverfahren mit besonderer politischer Relevanz andere Maßstäbe in Sachen Rechtsstaatlichkeit und universelle Menschenrechte angelegt werden«, sagte Jensen, die dem Menschenrechtsausschuss des Bundestags vorsitzt.

»Schauprozess, der unter nahezu vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand«

Linkenpolitikerin Dagdelen forderte die britische Regierung auf, selbst bei einem entsprechenden Urteil eine Auslieferung Assanges zu verhindern. Die Gerichtsverhandlungen nannte sie einen »Schauprozess, der unter nahezu vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand«. Dagdelen will nach Angaben ihres Büros zu der Urteilsverkündung am Montag nach London reisen.

Die Arbeitsgemeinschaft verwies auch auf den kritischen Gesundheitszustand des Whistleblowers. Assange sitzt derzeit in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis in Haft.J

Im SPIEGEL-Interview sagte Assanges Lebensgefährtin Stella Moris, Assanges Haftbedingungen in den USA kämen einem Todesurteil gleich: »Dort wartet ein schreckliches Vegetieren, eine Art lebenslange Todesstrafe, die Julian nicht lange überleben würde.« Moris und Assange waren während seines Aufenthalts in der ecuadorianischen Botschaft in London ein Paar geworden.
Die US-Justiz will Assange wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente und Verstößen gegen das Antispionagegesetz vor Gericht stellen.

Bei einer Verurteilung drohen dem Gründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks bis zu 175 Jahre Haft. WikiLeaks hatte 2010 und 2011 Hunderttausende als geheim eingestufte Papiere vor allem zum Irakkrieg ins Internet gestellt.
Assange war im April 2019 in Großbritannien verhaftet worden, nachdem er sich zuvor sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London aufgehalten hatte.

ulz/AFP
Quelle:

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Update:
Zitat:
Urteil in London
Assange soll nicht an die USA ausgeliefert werden

In den USA droht WikiLeaks-Gründer Julian Assange wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente eine lange Haftstrafe. Ein Gericht in London hat nun über das Auslieferungsgesuch entschieden.



Julian Assange (nach einer Gerichtsverhandlung in London im Januar 2020)
Foto: Simon Dawson/ REUTERS
04.01.2021, 12.03 Uhr

Ein britisches Gericht hat den US-Auslieferungsantrag für Wikileaks-Gründer Julian Assange abgelehnt. Der 49 Jahre alte gebürtige Australier werde wegen der Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarteten, nicht ausgeliefert, teilte das Gericht in London am Montag mit. Im Fall einer Verurteilung hätten Assange in den USA bis zu 175 Jahre Haft gedroht. Die USA kündigten an, in Berufung zu gehen.

Die von Assange gegründete Enthüllungsplattform WikiLeaks hatte 2010 und 2011 Hunderttausende geheime Papiere vor allem zum US-Einsatz im Irakkrieg ins Internet gestellt. Damit habe Assange das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht, so der Vorwurf. Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen publik gemacht hat.

Um einer Auslieferung zu entgehen, hatte sich Assange in die Botschaft Ecuadors in Großbritannien geflüchtet und dort sieben Jahre gelebt, bevor ihm 2019 dort das Asyl entzogen wurde. Er wurde festgenommen und kam in ein Londoner Hochsicherheitsgefängnis.

Assange drohen in den USA 175 Jahre Haft


Die US-Justiz will den Australier wegen der Veröffentlichung der Dokumente und wegen Verstößen gegen das Anti-Spionage-Gesetz vor Gericht stellen. Sie wirft ihm vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen zu haben. Bei einer Verurteilung in den USA drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft.

Im Vorfeld der Entscheidung hatte der Uno-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, das Verfahren in London scharf kritisiert. »Was wir sehen, ist, dass die Briten Julian Assange systematisch seiner grundlegenden Rechte berauben, seine Verteidigung vorzubereiten, Zugang zu seinen Anwälten und zu rechtlichen Dokumenten zu haben«, sagte der Schweizer der Deutschen Welle.

Assanges Anwälte hatten argumentiert, der 49-Jährige habe als Journalist gehandelt und habe deshalb Anspruch auf den Schutz, den der erste Zusatz zur US-Verfassung gewähre. Dieses Argument wies die Richterin zurück.

Auch in Deutschland gibt es zahlreiche Stimmen, die sich für Assange starkmachen. Die Organisation Reporter ohne Grenzen forderte die sofortige Freilassung des Wikileaks-Gründers. »Die US-Anklage gegen Julian Assange ist eindeutig politisch motiviert«, sagte Geschäftsführer Christian Mihr am Freitag. »Die USA wollen ein Exempel statuieren und eine abschreckende Wirkung auf Medienschaffende überall auf der Welt erzielen.«

In Kürze mehr bei SPIEGEL.de


wal/ire/dpa/AFP

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Nein zu Auslieferungsantrag lässt Hintertür offen:
Zitat:
Ein Gericht in Großbritannien hat am Montag (4. Januar) den Antrag der USA auf Auslieferung des Wikileaks-Gründers und -Verlegers Julian Assange abgelehnt. Reporter ohne Grenzen (RSF) ist erleichtert über diese Entscheidung, sieht die Begründung von Richterin Vanessa Baraitser aber sehr kritisch.

„Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Londoner Gerichts, Julian Assange aus humanitären und gesundheitlichen Gründen nicht an die USA auszuliefern. Wir teilen die Einschätzung, dass eine Auslieferung angesichts der voraussichtlichen Haftbedingungen in den USA und angesichts des fragilen psychischen und körperlichen Gesundheitszustands von Julian Assange für ihn lebensbedrohlich wäre“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Die vorausgegangenen Ausführungen von Richterin Baraitser geben uns allerdings Anlass zu großer Sorge. Ihre Ansicht, dass es sich nicht um ein politisches Verfahren handelt und dass es nicht grundlegende Fragen der Pressefreiheit berührt, teilen wir in keiner Weise. Die Richterin hält die Anklagepunkte der USA in der Sache für gerechtfertigt und gibt dem Auslieferungsantrag nur deshalb nicht statt, weil Assange in schlechter gesundheitlicher Verfassung ist. Das lässt eine Hintertür offen für die Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten weltweit, die geheime Informationen von großem öffentlichen Interesse veröffentlichen, wie es Assange getan hat.“

Mihr weiter: „Es liegt jetzt an den USA, die Anklage juristisch fallen zu lassen oder ihn politisch zu begnadigen. Das Verfahren hat zudem gezeigt, dass langfristig das US-Spionagegesetz überarbeitet werden muss, damit ausgeschlossen wird, dass es gegen Medienschaffende verwendet werden kann.“

Die US-Regierung hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Assange wurde nach dem Gerichtstermin wieder in das Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gebracht. Am Mittwoch (6. Januar) entscheidet die Richterin, ob er auf Kaution freikommt. RSF fordert nach wie vor Assanges unverzügliche Freilassung und wird auch den Termin am 6. Januar beobachten.

RSF war die einzige NGO, die das Auslieferungsverfahren seit Beginn im Februar 2020 kontinuierlich im Gericht mitverfolgt hat. Auch bei der heutigen Entscheidung war RSF im Gericht in London vor Ort. Wie schon während der Anhörungswochen im September hatte RSF weder einen garantierten Zugang zum Gerichtssaal noch Zugriff auf den Videolink für Medienvertreterinnen und Medienvertreter, obwohl letzteres vorab vom Gericht zugesagt worden war. Die Organisation erlangte nur deshalb Zutritt, weil Mitarbeitende seit den frühen Morgenstunden vor dem Gericht in der Kälte ausgeharrt hatten.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit belegt Großbritannien Platz 35, die USA belegen Platz 45 von 180 Staaten.
Quelle:
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Wenn der Auslieferungsantrag der U.S.A nicht politisch begründet sein soll, was denn dann?
Im übrigen möchte ich hier noch einmal darauf hinweisen, dass Chelsea Manning trotz Begnadigung das Leben zur Hölle gemacht wird.
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