myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Ungelesen 22.10.20, 13:15   #1
Uwe Farz
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Standard Staatstrojaner für alle Geheimdienste

Zitat:
Verfassungsschutzrecht
Bundesregierung beschließt Staatstrojaner für alle Geheimdienste

Alle 19 Geheimdienste von Bund und Ländern dürfen demnächst heimlich Geräte hacken. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Lange hatte die SPD Bauchschmerzen, jetzt ist sie umgekippt. Auch die Vorsitzende Saskia Esken war dagegen, jetzt trägt sie den Kompromiss mit.

21.10.2020 um 12:17 Uhr - Andre Meister - in Überwachung - 8 Ergänzungen

Die Bundesregierung hat soeben beschlossen, allen 19 Geheimdiensten den Einsatz von Staatstrojanern zu erlauben. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts angenommen, er kommt damit in den Bundestag.

Im März 2019 hatte das Innenministerium einen ersten Gesetzentwurf erarbeitet. Damals sollten Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst die Online-Durchsuchung bekommen. Die SPD war dagegen, sagte: „Mit der SPD ist das nicht zu machen“.

Im Juni 2020 legte das Innenministerium einen zweiten Gesetzentwurf vor. Damit sollten alle 19 Bundes- und Landesgeheimdienste die Quellen-TKÜ bekommen. Teile der SPD waren dafür, die Parteivorsitzende Saskia Esken war dagegen.

Innenminister setzt sich durch

Mit dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung hat sich Innenminister Seehofer durchgesetzt. Der Staatstrojaner wird nicht auf den Bundes-Verfassungsschutz oder den Auslandsgeheimdienst BND beschränkt, neben dem Militärgeheimdienst MAD dürfen auch alle 16 Landesämter für Verfassungsschutz Endgeräte hacken, um Kommunikation auszuleiten.

Eine zunächst diskutierte Beschränkung auf Fälle, in denen Anschläge unmittelbar bevorstehen und ausländische Geheimdienste bereits Informationen geliefert haben, findet sich nirgends. Damit können die Landesämter alle ausspionieren, die sie beobachten, beispielsweise den Verein der Verfolgten des Naziregimes in Bayern oder Ende Gelände in Berlin.

Auch die umstrittene Verpflichtung von Internet-Anbietern, bei der Installation der Schadsoftware zu helfen, ist im aktuellen Gesetzentwurf enthalten.

Zur Frage der IT-Sicherheit verliert die Bundesregierung kein Wort. Gestern haben Innenministerium und BSI vor einem weiteren Anstieg von Sicherheitslücken und Schadprogrammen gewarnt. Heute wird beschlossen, dass immer mehr Behörden Sicherheitslücken lieber offen halten sollen statt sie zu schließen. Das gefährdet die innere Sicherheit der ganzen Gesellschaft.

Krassestes Überwachungsgesetz der Legislaturperiode

Mit dem aktuellen Gesetz setzt die Große Koalition ihre bekannte Linie konsequent fort. In der letzten Legislaturperiode hat sie den Einsatz von Staatstrojanern für die Polizei massiv ausgeweitet, von der Verhinderung von Terroranschlägen zur Verfolgung von Alltagskriminalität. Damals bezeichneten wir das als krassestes Überwachungsgesetz der Legislaturperiode. Dafür ist auch dieses Gesetz ein guter Kandidat.

Damals wie heute ist die Linie von CDU/CSU von Anfang an eindeutig. Damals wie heute blinkt die SPD erst links, um dann rechts abzubiegen. Auch gegen die Überzeugung der mächtigsten Netzpolitikerin der Bundesrepublik.
Quelle mit vielen Links:
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Ungelesen 23.10.20, 15:27   #2
Uwe Farz
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Update:
Zitat:
Datenschutzbeauftragter sieht Gefahr für die Demokratie

Die Geheimdienste sollen Trojaner einsetzen dürfen. Doch der Bundesdatenschutzbeauftragte findet etliche Mängel im Gesetz. Er fordert ein Sicherheitsgesetz-Moratorium.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert die Regierungspläne, den deutschen Geheimdiensten zukünftig den Einsatz von Staatstrojanern zu ermöglichen. Die bestehende Gesetzeslage sei nicht bereit für die Einführung solch massiver Eingriffe in die Privatsphäre, erklärte Kelber. Zudem sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte deutliche Mängel im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung.

"Die Gerichte haben einen deutlichen Reformbedarf in den Gesetzen der Nachrichtendienste aufgezeigt. Statt diese dringenden Reformen anzugehen, sollen nun neue Überwachungsmöglichkeiten geschaffen werden", erklärte Kelber und verwies damit auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte im Mai Teile des BND-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. "Ich fordere erneut ein Sicherheitsgesetz-Moratorium und eine unabhängige wissenschaftliche Analyse der bestehenden Gesetze", betonte Kelber.

Quellen-TKÜ kann schnell zur Onlinedurchsuchung werden

Im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung gebe es zudem mehrere Mängel, erklärte Kelber. So bestehe die Gefahr, dass die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zu einer Onlinedurchsuchung erweitert werde, da der Umfang der Informationserhebung im Gesetz nicht klar festgelegt sei.

Die Idee hinter der Quellen-TKÜ ist eine rechtliche Beschränkung des Trojanereinsatzes auf das Abfangen von Telekommunikation auf dem Endgerät. Damit sollen vornehmlich verschlüsselte Telefonate oder Messengernachrichten vor der Verschlüsselung beziehungsweise nach der Entschlüsselung erfasst werden. Technisch unterscheidet sich dies jedoch kaum von einer Onlinedurchsuchung, bei welcher der volle Zugriff auf die auf dem Gerät gespeicherten Daten erlaubt wird.

Zudem sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten, da für die geheimdienstliche Durchführung der Quellen-TKÜ die gleichen Befugnisse wie im Polizeibereich gelten würden. "Es besteht die Gefahr, dass das Ausmaß der staatlichen Überwachung in der praktischen Anwendung das für eine Demokratie erträgliche Maß übersteigt", erklärt Kelber. An einer detaillierten Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für den Deutschen Bundestag werde derzeit gearbeitet
Quelle:
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Aus dem "netzpolitik.org Artikel:
Zitat:
Die Verpflichtung von Internet-Anbietern, bei der Installation der Schadsoftware zu helfen, ist im aktuellen Gesetzentwurf enthalten.
Die Provider sollen also zur Mitschnüffelei verpflichtet werden.
Vielleicht gibts hier im Forum einen Spezialisten, der sich mit der Materie besser auskennt wie ich. Wäre dann der Einbruch in die Wohnung des Verdächtigen zum Aufspielen des Trojaners auf die entsprechenden Kommunikationsgeräte überflüssig?
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Ungelesen 23.10.20, 16:16   #3
pauli8
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Zitat:
Neues BND-Gesetz:: Freibrief zur Überwachung ?

22.10.2020 - Monitor - Das Erste


Videoclip - 8 min.
Quelle:

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Ungelesen 23.10.20, 18:26   #4
karfingo
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Dürfen wir zurückschlagen?
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Ungelesen 24.10.20, 13:10   #5
sydneyfan
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IT-Firma will Staatstrojaner ausschalten
Samstag, 24. Oktober 2020

Zitat:
Jeder Trojaner sei eine Schadsoftware, die es zu bekämpfen gelte, sagt ein Manager der IT-Sicherheitsfirma F-Secure. Deshalb will das Unternehmen auch den gerade von der Bundesregierung beschlossenen und für den Einsatz auf Smartphones vorgesehenen Staatstrojaner suchen.

Der finnische Sicherheits-Spezialist F-Secure wird mit seiner Anti-Schadpogramm-Software aktiv nach dem deutschen Staatstrojaner suchen und ihn deaktivieren. "Wir sind da nicht zur Kooperation mit dem Staat verpflichtet und werden das daher auch nicht tun", sagte F-Secure-Manager Rüdiger Trost. Damit würde F-Secure die Pläne der Bundesregierung durchkreuzen, die Geheimdienste künftig in die Lage zu versetzen, Kommunikation über WhatsApp und andere verschlüsselte Messenger-Dienste mitzulesen.

"Staatstrojaner bekommen von uns keinen Freifahrtschein", sagte Trost. Jeder Trojaner sei aus Sicht seines Unternehmens eine Schadsoftware, die es zu bekämpfen gelte. "Daher schalten wir sie aus, wenn wir sie entdecken. Wir sind da nicht zur Kooperation mit dem Staat verpflichtet und werden das daher auch nicht tun."

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch entschieden, dass der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst (MAD) künftig nicht nur laufende Gespräche via Messenger überwachen dürfen, sondern auch Botschaften, die per Messenger verschickt werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung zur sogenannte Quellen-TKÜ muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.

Trost sagte, die Geheimdienste würden zunächst versuchen Sicherheitslücken in den Geräten und Programmen auszunutzen. Außerdem würden die staatlichen Stellen wahrscheinlich auch auf einzelne Anbieter dieser Geräte und Betriebssysteme zugehen und die Programmierung von Hintertüren verlangen. Dabei würden sich die Dienste auf die mobilen Plattformen fokussieren.

Hier sei aber nicht nur die Kommunikation mit WhatsApp oder einem anderen Messenger betroffen, betonte Trost. "Das Smartphone ist inzwischen mit Diensten wie Apple Pay oder Google Pay auch eine Geldbörse und ermöglicht das Nachverfolgen von Bezahlungen." Außerdem sei das Smartphone für manche Anwender durch Funktionen wie Carkey auch ein Autoschlüssel, auf den der Trojaner im Zweifel ebenfalls Zugriff habe.
Quelle:
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Ungelesen 24.10.20, 17:03   #6
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Ähnliches habe ich von Kapersky vernommen.
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Ungelesen 24.10.20, 17:13   #7
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Dann lass doch mal dein Wissen in Form eines Links rüberwachsen. Das würde mich als Kaspersky User ziemlich interessieren.
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Ungelesen 24.10.20, 22:45   #8
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Wenn er mir wieder über den Weg läuft poste ich ihn sofort.


EDIT:
Eine Rückfrage bei einem H**ker Freund ergab folgendes:
- Besorge dir eine ungenutzte Kapersky Lizenz und gebe sie bei „myKapersky” online ein
- Lade den aktuellen Kapersky Internetschutz runter
- Installation erfolgt durch Kapersky
- Starte den Computer neu

Seiner Ansicht nach ist der Schutz vor dem Staatstrojaner inklusive.
Es wird nicht dafür geworben. Auf der Kaperskyseite findet die Suche nix.


Zugespielt von einem User:
Lies Dir vielleicht mal die beiden Seiten durch:
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Beim Letzteren geht es um ESET.

Geändert von karfingo (25.10.20 um 00:52 Uhr) Grund: Linksuche vergeblich
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bigobelix
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Vielleicht solltet ihr euch keine Gedanken machen, wie man sich vor dem Staatstrojaner schützt, sondern die Verursacher endlich aus dem Bundestag jagen und das Kreuz im kommenden Jahr mal woanders machen?
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eitch100
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Zitat:
Zitat von bigobelix Beitrag anzeigen
...und das Kreuz im kommenden Jahr mal woanders machen?
Jetzt sag bitte nicht bei der AfD! Die haben in Meck-Pomm sogar als Opposition einem "Staatstrojaner" zugestimmt...

Zitat:
Auch die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern kann jetzt Staatstrojaner einsetzen. Eine am Mittwoch beschlossene Gesetzesnovelle mit dem Namen „Sicherheits- und Ordnungsgesetz“, kurz SOG (PDF), macht das möglich. Das neue Polizeigesetz wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten Christel Weißig angenommen.
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__________________
Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
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aber wi das ausarten kann, sieht man bei den amerikanern
Zitat:
Bericht zeigt, wie verbreitet Smartphone-Hacking bei US-Behörden ist

Der Einsatz sogenannter Forensik-Tools, mit denen Strafverfolgungs*behörden Zugang zu Daten auf Smartphones bekommen können, hat sich massiv ausgeweitet. Nun gibt es einen erschreckenden Report, wie weit verbreitet der Einsatz ist.

Egal ob iPhone oder Android-Smartphone, egal ob mit Pin, Passwort oder biometrischen Daten gesichert: Hacker-Tools, die die Verschlüsselung von Smartphones umgehen und Zugriff gewähren, sind in den USA bei der Polizei mittlerweile gang und gäbe. Laut einem Bericht der New York Times (via Apple Insider) haben 49 der 50 größten Polizei-Departments in den USA Zugriff auf entsprechende Gerätschaften, mit denen sie Geräte von Verdächtigen auslesen können.

Der Einsatz hat sich massiv ausgebreitet

Laut einer Untersuchung läuft zudem im Grunde jeder Amerikaner Gefahr, dass sein Telefon von den Strafverfolgungsbehörden forensisch durchsucht wird. Technische Hürden scheint es überhaupt nicht mehr zu geben. Einen umfassenden Bericht dazu hat die New York Times mithilfe von dem Nonprofit-Unternehmen Upturn veröffentlicht. Rund 18.000 Behörden landesweit sollen über Hilfsmittel zum Smartphone-Hacking verfügen.

Die Behörden in den USA haben demnach nicht nur häufig direkt vor Ort Tools, mit denen sie alle Daten von einem Smartphone oder Tablet extrahieren können, sondern können auch häufig auf Anbieter wie Cellebrite zurück*greifen. Die Unterlagen von Upturn belegen jetzt, dass Cellebrite für die Entsperrung eines Smartphones rund 2000 US-Dollar berechnet und damit ein sehr einträgliches Geschäft mit den US-Behörden vereinbart hat. Zudem gibt es laut Upturn eine Vereinbarung mit dem Dallas Police Department, das 150.000 Dollar für ein Premium-Hackertool bezahlt haben soll.

Mittel der Wahl auch für "kleine" Vergehen

Der leichte Zugang zu diesen Werkzeugen hat die Verwendung für die Strafverfol*gungs*behörden nicht nur erleichtert, sondern auch zu einem Standardtool schon bei kleinen Delikten gemacht. Zunächst wurden entsprechende Verfügungen zur Einsicht der Smartphones nur bei schweren Verbrechen wie Mord und Vergewaltigung gewährt und der Einsatz der Forensic-Tools angeordnet. Jetzt werden auch kleinere Vergehen wie Ladendiebstahl, Marihuana-Besitz oder Schlägereien mit den Hackertools untersucht.
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das gleiche beschreibt star-historiker harari in eimem inrerview u.a. zur überwachung [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Der CCC hat bereits 2011 einen Staatstrojaner seziert und erforscht, was das Ding so alles kann:
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Ich bin guter Dinge, dass vom CCC demnächst was zu diesem Thema kommt.
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Sollte es sich beim geplanten oder bereits vorhandenen Staatstrojaner um "FinSpy" handeln, hat hier der Standard was dazu:
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Über Kasperskys Transparenzübersicht kommt man zu einer Secure List:
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Da wird "FinSpy" beschrieben:
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und
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Update
Constanze Kurz vom CCC bei netzpolitik.org:


Zitat:
Staatstrojaner im Gesetzentwurf
Mehr Befugnisse zur heimlichen „Online-Durchsuchung“

Verdecktes staatliches Hacking in Form der „Online-Durchsuchung“ soll künftig in noch mehr Fällen erlaubt sein. Die Bundesregierung begründet die Erweiterung der hochumstrittenen Durchsuchung von Computern oder Smartphones mit Hilfe von Spionagesoftware damit, dass es einfach praktisch sei. Ein Kommentar.

26.01.2021 um 14:18 Uhr - Constanze - in Kultur - keine Ergänzungen

Die Bundesregierung möchte die Befugnisse zum Einsatz von Staatstrojanern nochmals erweitern. Diesmal geht es um die Form des staatlichen Hackens, die behördenseitig als „Online-Durchsuchung“ bezeichnet wird. Gemeint ist damit, ein elektro*nisches System heimlich nach verdächtigen Daten zu durchsuchen, was mit einer Spionagesoftware durchgeführt wird. Der Regierungsentwurf (pdf) für das Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung (StPO) ist seit einigen Tagen verfügbar.

Die „Online-Durchsuchung“ ist in § 100b StPO Abs. 1 geregelt, der nun erweitert werden soll. Die für das Jahr 2019 verfügbaren Zahlen zu den Verfahren, in denen ein Einsatz des Staatstrojaners nach dieser Norm angeordnet wurde, sind überschaubar: In 32 Fällen wurde eine „Online-Durchsuchung“ angeordnet oder eine bestehende Anordnung verlängert, wie beim Bundesjustizamt (pdf) für das Jahr 2019 nachzulesen ist. Tatsächlich durchgeführt wurde das seit 2017 erlaubte verdeckte staatliche Hacking in Form der „Online-Durchsuchung“ im letzten Jahr bundesweit in zwölf Fällen, soweit es die Strafverfolgung angeht.

Der Bundestag und der Bundesrat müssen noch hinzugezogen werden, ehe der Entwurf Gesetz werden kann. Neue Delikte könnten dann den Straftatenkatalog erweitern, bei dem der „große Staatstrojaner“ zum Einsatz kommen darf. Vorgesehen für diese Erweiterung sind folgende Delikte, die gewerbs- und bandenmäßig oder für den Geheimdienst einer fremden Macht durchgeführt werden: Menschenhandel, Computerbetrug, Zwangsprostitution und Zwangsarbeit sowie Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Auch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) soll in die Liste aufgenommen werden, da der § 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b NpSG den „Grundtatbestand bei der Abgabe an Minderjährige zum Verbrechen qualifiziert“. Damit werde „ein Gleichlauf zu den Ermittlungsmöglichkeiten bei Straftaten nach dem BtMG hergestellt“, da in der aktuellen Fassung Straftatbestände aus dem Betäubungsmittelgesetz bereits enthalten sind.

Die geplante Ausweitung der ohnehin nicht eben kurzen Liste des Straftatenkatalogs schiebt das staatliche Hacken weiter in Richtung Normalität beim heimlichen Infiltrieren von Computern oder Smartphones, die einer Gewöhnung an diese problematische Maßnahme Vorschub leistet.

Kosten der „Online-Durchsuchung“

Für die Erweiterung der Befugnisse zum Hacken wird ein „moderat erhöhter Erfüllungsaufwand für Bund und Länder“ angenommen. Für die „fachliche Durchführung der Online-Durchsuchung“ plant die Regierung einen Aufwand von knapp einer Viertelmillion Euro (230.458 Euro) für die Zollverwaltung als Behörde des Bundes. Für diesen „jährlichen Erfüllungsaufwand“ wird im Bereich Ermittlungsverfahren in der Zollverwaltung mit fünf Staatstrojanereinsätzen jährlich kalkuliert, so die „vorläufige Schätzung“. Die Zollverwaltung wird für diese Einsätze mit der obigen geschätzten Summe das Fachpersonal bezahlen.

Was eine „Online-Durchsuchung“ pro Einsatz kostet, wird allerdings als unbekannt angegeben: „Zahlen zu den Kosten der Online-Durchsuchung wurden nicht erhoben.“ Ein „erheblicher technischer Aufwand“ sei aber erforderlich, weswegen „die Kosten einer Online-Durchsuchung mindestens mit denen einer Wohnraumüberwachung vergleichbar sind“. Diese werden mit etwas über zwanzigtausend Euro pro Maßnahme angegeben. Nach Schätzungen der Bundesregierung wird die Erweiterung des Straftatenkatalogs wohl zwei weitere Staatstrojanereinsätze zur Durchsuchung der Speicher der infizierten Systeme pro Jahr zur Folge haben.

Warum die nochmalige Ausweitung?

Viele Worte macht der Entwurf nicht, wenn es an die Gründe zur Erweiterung des Straftatenkatalogs geht. Er würde eben „an die Bedürfnisse der Praxis angepasst“. Eine Begründung für den Einsatz der „Online-Durchsuchung“ kann sich aber nicht darauf stützen, dass ein Staatstrojaner vielleicht praktisch oder hilfreich bei Ermittlungen sein könnte, sondern er muss sich als zwingend notwendig erweisen. Dazu jedoch schweigt sich der Entwurf aus.

Man muss immer wieder daran erinnern: Das Bundesverfassungsgericht hat ein explizites Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme geschaffen, in das schon bei der Ausdehnung der Staatstrojanerbefugnisse 2017 in eklatanter Weise eingegriffen wurde. Die Sicherung der Vertraulichkeit und Integrität unserer IT-Systeme ist heute angesichts einer strukturellen Krise in der IT-Sicherheit noch mehr als vor einigen Jahren ein drängendes gesellschaftspolitisches Anliegen. Die nochmalige Ausweitung der Eingriffsermächtigungen für Zwecke der Strafverfolgung leistet hier einen Bärendienst.

Die „Online-Durchsuchung“ wird in dem Entwurf behandelt, als sei sie eine Ermittlungsmethode wie jede andere: Kein Wort mehr über die schwierigen Fallstricke beim staatlichen Hacken. Doch die alten Probleme beim Staatstrojanereinsatz bleiben: Wie begegnet man dem Risiko einer Beweismittelveränderung, wie sind die Erfahrungen nach den erfolgten Einsätzen? Ganz ausschließen kann man dieses Risiko nie, aber wie kann es wenigstens so gering wie möglich gehalten werden? Der Schlüssel dazu ist eine reproduzierbare Protokollierung jeder Veränderung auf dem ausspionierten informationstechnischen System über den gesamten Verlauf der Maßnahme. Im Rahmen der Strafverfolgung ist die forensisch zu sichernde Beweiserhebung einziger Zweck der ganzen Hackübung, daher bleibt diese Frage zentral.

Aber viele weitere Fragen stellen sich zusätzlich, etwa: Wie kann verhindert werden, dass eine Zielperson feststellt, dass auf ihrem Computer, Smartphone oder gar Fahrzeug eine Spionagesoftware installiert ist? Und wie können nach Ende der Spionage alle eingebrachten Komponenten des Trojaners wieder rückstandslos vom System entfernt werden? Dazu ist praktisch bisher zu wenig bekannt. Auch die Beschaffung der für den Staatstrojanereinsatz nötigen Sicherheitslücken ist nach wie vor nebulös, obwohl damit viele technische und nicht-technische Folgeprobleme verbunden sind.

Und auch die Frage der Vorbeugung gegen Missbrauch bleibt auf der Tagesordnung. Der Missbrauch solch mächtiger Ermittlungsinstrumente ist ja keine theoretische Problematik. Schon Anfang des Jahres 2012 kam raus, dass beim Bundeskriminalamt ein solcher Missbrauch im Rahmen eines Trojanereinsatzes stattgefunden hatte: Die Beamten fertigten Telefonsex-Mitschnitte und speicherten sie rechtswidrig. Der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hatte dies in einem geheimen Bericht vermerkt, der dann seinen Weg an die Öffentlichkeit fand. Das BKA hatte mit dem Trojaner den höchstpersönlichen Mitteilungen nicht nur zugehört und sie aufgezeichnet, sondern die Sex-Gespräche auch noch transkribiert. Das Erstellen der Sex-Aufzeichnungen war ein doppelter Eingriff in den sogenannten Kernbereich privater Lebensgestaltung, also die besonders geschützte Intimsphäre von Menschen.

Dass die Öffentlichkeit von solchen Rechtsbrüchen überhaupt erfährt, ist beim heimlichen staatlichen Hacken eigentlich nicht vorgesehen. Und eine Überprüfung, ob die erweiterten Eingriffsermächtigungen im Gesetz tatsächlich sinnvoll sind, hat die Bundesregierung gar nicht erst geplant: „Eine Evaluierung soll nicht erfolgen.“
Quelle:
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Da werden wir durchsucht und dürfens auch noch zahlen? Die sind ja geld(tungs)geil.
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UPDATE:
Bundespolizeigesetz
Große Koalition will Staatstrojaner gegen Personen einsetzen, die noch keine Straftat begangen haben

Zitat:

Die Bundespolizei soll die IT-Geräte von Personen hacken, die noch gar keine Straftat begangen haben. Das steht im Entwurf zum Bundespolizeigesetz, der bereits im Bundestag behandelt wird. Die SPD-Vorsitzende Esken kündigt an, diese präventiven Staatstrojaner „auf keinen Fall“ mitzutragen.

17.02.2021 um 13:38 Uhr - Andre Meister - in Überwachung - 7 Ergänzungen

Die Bundespolizei soll in Zukunft heimlich Geräte hacken und verschlüsselte Kommunikation ausleiten. Das steht im Gesetzentwurf zum Bundespolizeigesetz, den die Fraktionen von Union und SPD erarbeitet haben. Der Bundestag hat den Entwurf am Freitag in erster Lesung beraten.

Damit weitet die Große Koalition den Einsatz von Staatstrojanern erneut aus. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 enge Grenzen gefordert und extra ein neues Grundrecht geschaffen. Seit 2009 darf das Bundeskriminalamt IT-Geräte hacken, um internationale Terroranschläge zu verhindern. Kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode 2017 hat die Große Koalition den Staatstrojaner auf 44 Straftaten erweitert.

„Noch kein Tatverdacht begründet“

Auf den letzten Metern der aktuellen Legislaturperiode folgt der nächste Schritt: Die Bundespolizei soll Staatstrojaner nicht nur einsetzen, um schwere Straftaten aufzuklären, sondern schon präventiv. Die Regierungsparteien schreiben in der Gesetzesbegründung:

Die präventive Telekommunikationsüberwachung soll […] sich gegen Personen richten, gegen die noch kein Tatverdacht begründet ist und daher noch keine strafprozessuale [Telekommunikationsüberwachung] angeordnet werden kann.

Erst Ende November hatten sich SPD und Union auf Eckpunkte für das Gesetz geeinigt. Damals stand „präventiv“ noch im Klammern. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken kündigt nun an, das nicht mitzutragen. Gegenüber netzpolitik.org erklärt sie:
"Die Bundespolizei kann mit dem Gesetzentwurf die Quellen-TKÜ innerhalb eines sehr begrenzten Straftatenbereichs wie Menschenhandel oder Schleuserkriminalität einsetzen dürfen, aber auf keinen Fall präventiv, also nicht unterhalb der Schwelle der Strafprozessordnung".

Fluchthilfe und Castor-Blockade

Die Beschränkung auf „Menschenhandel und Schleuserkriminalität“ war ebenfalls Teil der Einigung für die Eckpunkte. Migrations-Expert:innen kritisieren dieses Framing: Da ein Asylantrag nur nach einem Grenzübertritt gestellt werden kann und der Grenzübertritt nicht regulär möglich ist, gibt es keinen legalen Weg, einen Asylantrag zu stellen. Fluchthilfe ist politisch unerwünscht, wird als Schleusung kriminalisiert und jetzt noch genauer überwacht.

Doch der Gesetzentwurf geht noch darüber hinaus. Neben der Beihilfe zum irregulären Grenzübertritt soll die Bundespolizei Staatstrojaner auch bei „gefährlichen Eingriffen in den See-, Luft- oder Bahnverkehr“ einsetzen. Laut Gesetzentwurf passiert das circa 70 Mal pro Jahr. Darunter fallen auch ein Kabelbrand bei der Berliner S-Bahn oder Blockaden von Castor-Transporten. Das soll jetzt nicht nur als Straftat verfolgt, sondern mit Trojaner-Einsatz verhindert werden.

Auch an anderer Stelle arbeitet die Große Koalition daran, das staatliche Hacken auszuweiten. Der „große Staatstrojaner“ Online-Durchsuchung, mit dem säntliche Inhalte eines Geräts überwacht werden, darf aktuell bei 27 Straftaten eingesetzt werden. Der Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung will die Liste beispielsweise um Computerbetrug und Drogen-Delikte erweitern, der Gesetzentwurf zu kriminellen Handelsplattformen um das Bereitstellen von Server-Infrastrukturen.
„(Ge-)laufende Kommunikation“

Im Gegensatz zur Online-Durchsuchung darf die Quellen-TKÜ nach der Infiltration eines Geräts nicht sämtliche Daten abhören, sondern nur „laufende Kommunikation“. Laut Bundesverfassungsgericht muss diese Beschränkung „durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt sein“. Darüber hat sich die Große Koalition schon in bisherigen Gesetzen hinweggesetzt. Experten bezeichnen das als verfassungswidrig, vor dem Bundesverfassungsgericht sind Klagen dazu anhängig.

Zur Präsentation der Eckpunkte zum Bundespolizeigesetz hatten die Koalitionspartner noch unterschiedliche Aussagen gemacht: Die SPD wollte den Trojaner auf laufende Kommunikation beschränken, die Union nicht. Im Gesetzentwurf zur Bundespolizei schreibt die Große Koalition einerseits, „dass nur Inhalte von laufender Kommunikation überwacht werden dürfen“ und nur einen Absatz später, es „dürfen auch gespeicherte Inhalte der (ge-)laufenden (sic!) Telekommunikation überwacht werden“.

Dem Deutschen Anwaltverein geht das zu weit. Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht, kommentiert: „Der Gesetzentwurf sieht vor, dass auch archivierte Kommunikation abgeschöpft werden darf. Das überschreitet die Grenze zur Online-Durchsuchung und ist daher verfassungsrechtlich höchst problematisch. Wir empfehlen, diese Regelung zu streichen.“

Auch die demokratische Opposition im Bundestag kritisiert diese Ausweitung und warnt vor „verfassungsrechtlich hochproblematischen Instrumenten“ und einer „einer verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Situation“.
Sicherheitsdilemma: Schwäche ist Stärke?

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser kritisiert zudem die ebenfalls geplante Ausweitung des Staatstrojaners auf alle 19 Geheimdienste und erkennt eine Grenzverschiebung zwischen Polizei und Geheimdienst: „Diese Vernachrichtendienstlichung der Polizei führt nicht zu mehr Sicherheit, sondern sie führt im Zweifel zu mehr Unsicherheit.“

Das staatliche Hacken führt zu einem grundlegenden Sicherheitsdilemma. Um Sicherheitslücken auszunutzen, verhindert der Staat, dass Sicherheitslücken geschlossen werden. Damit sind Staatstrojaner ein Risiko für die Innere Sicherheit. Strasser sagte Innenminister Seehofer im Bundestag:
"Sie schaffen mit diesem Mittel nicht nur ein Instrument der Bekämpfung der Kriminalität, sondern Sie öffnen Einfallstore für Kriminelle auf die Geräte aller Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Ernsthaft zu glauben, dass Sicherheitslücken, die für den Staatstrojaner offen gelassen werden, nur von Sicherheitsbehörden genutzt werden, ist naiv, und deshalb, Herr Minister Seehofer, kann man eben nicht sonntags von IT-Sicherheit reden und montags den Staatstrojaner für die Bundespolizei in den Gesetzentwurf schreiben".

Streit in der Großen Koalition

Tatsächlich wurde der Gesetzentwurf letzte Woche am Montag finalisiert, am Dienstag von den Fraktionen beschlossen, am Mittwoch veröffentlicht und bereits am Freitag in erster Lesung behandelt. Demnächst wird das Gesetz im Innenausschuss beraten. Bis dahin streitet die Große Koalition weiter. Die SPD will noch substantielle Änderungen durchsetzen, unter anderem die Streichung der präventiven Trojaner-Einsätze.

Darüber hinaus kündigt die SPD-Vorsitzende Saskia Esken auch ein staatliches Schwachstellen-Management an. Gegenüber netzpolitik.org betont sie:
"Wir brauchen endlich ein Schwachstellen-Management für den verantwortungsvollen Umgang staatlicher Behörden mit Schwachstellen in Hard- und Software. Wir werden diese eklatante Fehlstelle im Umgang des Staates mit der allgemeinen IT-Sicherheit im Gesetzgebungsprozess für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verankern. Wir orientieren uns dabei an dem gut durchdachten Konzept der Stiftung Neue Verantwortung".

Auf Nachfrage wird Saskia Esken noch deutlicher: „Die SPD wird das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 nicht ohne Schwachstellen-Management beschließen.“ Der Innenausschuss hört am 1. März Sachverständige zum zweiten IT-Sicherheitsgesetz. Wenn sich die Große Koalition über die offenen Fragen einigt, folgen wenig später auch die Gesetze für Bundespolizei und die Geheimdienste. Dann können sie noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden.
Links im Artikel:
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Ungelesen 18.02.21, 09:31   #17
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Standard

Die SPD wird schon rechtzeitig umfallen und ihre derzeitigen Standpunkte verraten.
Es gibt kaum ein Verhalten was typischer für diese rückgratlose Hartzverbrecherpartei ist!
__________________
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Ungelesen 19.05.21, 13:35   #18
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Aus aktuellem Anlass gibt es hier ein UPDATE:
Zitat:
Staatstrojaner für Geheimdienste
„Dieses Gesetz sollte nicht kommen.“


Die Große Koalition will allen Geheimdiensten erlauben, Smartphones und Rechner mit Staatstrojanern zu hacken. Sachverständige kritisieren den Gesetzentwurf als verfassungswidrig. Union und SPD dürften das Gesetz trotzdem bald verabschieden, dann landet es wohl vor dem Bundesverfassungsgericht.

19.05.2021 um 10:41 Uhr - Andre Meister - in Überwachung - keine Ergänzungen

Das staatliche Hacken von Geräten wie Smartphones ist die wohl invasivste Überwachungsmethode, die es gibt. Die Große Koalition hat den Staatstrojaner eingeführt und den Einsatz immer wieder ausgeweitet. Kurz vor Ende der Legislaturperiode dehnen Union und SPD den Staatstrojaner erneut aus, für die Polizei schon vor Straftaten sowie für alle 19 Geheimdienste.

Am Montag hat der Innenausschuss des Bundestags über das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts beraten. Sachverständige haben die „geplante Ausweitung kritisiert“. Die Regierungsparteien sind trotzdem entschlossen, ihr Gesetz bald zu beschließen.

Trojaner sind keine Telekommunikationsüberwachung

Der kleine Staatstrojaner „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“, mit dem die Behörden ein IT-Gerät hacken und danach laufende Kommunikation ausleiten, steht seit 2017 in der Strafprozessordnung. Dagegen läuft eine Verfassungsbeschwerde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Der Jurist Dr. Benjamin Rusteberg von der Georg-August-Universität Göttingen betont, dass diese Regelung „in der Fachwelt ganz einhellig als verfassungswidrig angesehen wird“.

Die Befürworter des Staatstrojaners beschreiben die Quellen-TKÜ als normale Telekommunikationsüberwachung mit leicht anderen Mitteln. Doch sowohl technisch als auch rechtlich existieren riesige Unterschiede zwischen dem Mithören einer Telefonleitung und dem Hacken von Computern.

Prof. Dr. Ralf Poscher, Direktor am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, erläutert, dass eine Quellen-TKÜ neben dem Fernmeldegeheimnis auch in das IT-Grundrecht eingreift. Der Gesetzentwurf würdigt das nicht, das sei eine „recht eindeutige Verletzung der Rechtsprechung“.

Der frühere Bundesverwaltungsrichter Prof. Dr. Kurt Graulich stimmt ihm zu, die Quellen-TKÜ ist eine „hochinvasive Maßnahme“ und „ein Quantensprung an Rechtseingriff“. Der ehemalige Sonderermittler im NSA-Untersuchungsausschuss wurde von der SPD benannt. Trotzdem lehnt er ihren Gesetzentwurf ab.

Von Quellen-TKÜ zu Online-Durchsuchung

Der große Staatstrojaner „Online-Durchsuchung“ darf alle gespeicherten und anfallenden Daten eines infizierten Systems ausleiten. Der kleine Staatstrojaner „Quellen-TKÜ“ muss sich laut Bundesverfassungsgericht auf „laufende Kommunikation“ beschränken. CDU-Politiker Armin Schuster hat das verstanden. Aber die Große Koalition hält sich nicht daran.

Die Gesetze erlauben Polizei und bald Geheimdiensten Zugriff auf Kommunikationsinhalte, die zwischen Anordnung und Durchführung der Überwachungsmaßnahme gespeichert werden. Viele Juristen kritisieren diese „Quellen-TKÜ-plus“, auch die Sachverständigen im Bundestag.

Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität stellt klar: „Hier geht es um vergangene Kommunikation. Das ist keine Quellen-TKÜ, sondern eine beschränkte Online-Durchsuchung. Die Ermächtigung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.“

Graulich stimmt zu: „Im Grunde ist das eine Online-Durchsuchung kombiniert mit einer Festplatten-Durchsuchung. Wir haben es hier mit abgeschlossenen Sachverhalten zu tun, die Kommunikation läuft nicht mehr, die auf der Festplatte gespeicherten Informationen dürfen ausgeleitet werden. Das ist ein äußerst schwerer Eingriff.“ Für Rusteberg ist die Quellen-TKÜ-plus „offensichtlich verfassungswidrig“.

Innere Sicherheit gegen innere Sicherheit

Wie jede Schadsoftware können auch Staatstrojaner nur heimlich auf IT-Geräten installiert werden, wenn man deren IT-Sicherheit verletzt. Damit der Staat Sicherheitslücken ausnutzen kann, hat er einen Anreiz, diese offen zu halten. Das BKA hat bereits verhindert, dass Sicherheitslücken geschlossen werden. Das ist ein Risiko für die Innere Sicherheit.

Bäcker kritisiert dieses Sicherheitsdilemma: „Die Ausnutzung von Schwachstellen, die dem Hersteller nicht bekannt sind, verursacht Gefahren für die IT-Infrastruktur der Bundesrepublik, die so groß sind, dass es kein relevantes Anliegen geben kann, solche Gefahren hinzunehmen. Darum muss die Ausnutzung solcher Sicherheitslücken zwingend verboten werden. Das muss auch im Gesetz ausdrücklich klargestellt werden.“

Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang zeigt sich überrascht von dieser Argumentation und behauptet: „Die Ausnutzung von irgendwelchen Zero-Day-Exploits spielt überhaupt keine Rolle. Die Technik funktioniert anders. Die Technik kann ich ihnen nicht darstellen, weil dann wüsste unser Gegner genau, was zu tun ist. Aber es geht jedenfalls nicht um die Ausnutzung von Lücken, die bereits bisher in Internetsystemen vorhanden sind.“

Der Grüne Konstantin von Notz befürchtet mit Staatstrojanern einen „Ankauf von Sicherheitslücken mit Staatsknete“, wie es die Hacker-Behörde ZITiS tut. Geheimdiest-Chef Haldenwang widerspricht: „Das entzieht sich meiner Kenntnis. Der Verfassungsschutz tut so etwas nicht. Das ist auch in keinster Weise hier mit diesem Gesetzentwurf in irgendeiner Weise intendiert.“

Poscher fordert ebenfalls, die Ausnutzung von IT-Sicherheitslücken im Gesetz auszuschließen – erst recht, wenn der Verfassungsschutz behauptet, dass das ohnehin nicht passiere.

Anbieter als Hilfssheriffs für Geheimdienste

Das Gesetz verpflichtet Anbieter von Internet-Diensten, die Installation von Trojanern durch Umleiten von Kommunikation zu unterstützen. Eine Reihe von Internet-Firmen, darunter Google und Facebook, protestieren gegen diese Mitwirkungspflicht. Sie würde „Unternehmen zum verlängerten Arm der Nachrichtendienste machen und die Cybersicherheit erheblich gefährden“.

Im Bundestag konnte die Internet-Wirtschaft ihre Kritik nicht vorbringen, sie waren nicht eingeladen. Doch auch die anderen Sachverständigen kritisieren das Vorhaben. Rusteberg sieht ein „ganz erhebliches Missbrauchspotential“, das „Vertrauen in die IT-Sicherheit erschüttern wird“. Graulich rät den betroffenen Internet-Firmen, gegen das Gesetz zu klagen, wie bei der Vorratsdatenspeicherung.

Verfassungsschutz-Präsident Haldenwang warb für die Mitwirkungspflicht der Internet-Firmen. Er gab zu, dass Polizei und Geheimdienste Staatstrojaner auch „mit Zugriff auf das Gerät“ aufbringen können, aber das sei „technisch komplex, zeitaufwändig und nicht schnell genug“.

Der Liberale Benjamin Strasser konfrontierte Haldenwang mit einen Papier des Bundeskriminalamts, das wir veröffentlicht haben. Die Polizei kann WhatsApp mitlesen, ganz ohne Staatstrojaner und Mitwirkungspflicht der Provider. Das BKA tut das auch, zum Beispiel bei einer Kontaktperson des Breitscheidplatz-Attentäters Amri.

Haldenwang gab sich ahnungslos: „Ich weiß nicht, was das BKA da von sich gegeben hat.“ Daraufhin las Strasser ihm das BKA-Dokument vor. Der Verfassungsschutz-Chef antwortete verwundert: „Wir können WhatsApp nicht mitlesen. Wenn das so einfach möglich ist, verstehe ich die ganze aufgeregte Debatte nicht.“
Verfassungsschutz oder verfassungswidrig

Vor zwei Jahren haben wir den ersten Entwurf des Gesetzes veröffentlicht. Damals war die SPD gegen Staatstrojaner für den Verfassungsschutz. Die Parteivorsitzende Saskia Esken war auch erst dagegen, dann forderte sie eine Beschränkung auf das Bundesamt für Verfassungsschutz, um „Hinweise ausländischer Dienste auf staatsgefährdende schwerste Straftaten“ zu verifizieren.

Nichts davon steht im Gesetz. Nicht nur die drei Geheimdienste des Bundes sollen den Trojaner bekommen, sondern auch alle 16 Landesämter für Verfassungsschutz. Graulich „kann nicht nachvollziehen“, hier nicht zu differenzieren. Der Staatstrojaner für alle 19 Geheimdienste „genügt den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit auf alle Fälle nicht“.

Die Verfassungsschutz-Behörden der Länder überwachen schonmal Verfolgte des Nazi-Regimes und Klima-Aktivisten. Doch selbst das „Verteilen von Flugblättern etwa verbotener Vereine erfüllt noch nicht die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an das IT-Grundrecht“, erklärt Poscher.

Rusteberg geht noch darüber hinaus: „Wenn es dem Verfassungsschutz in den letzten 20 Jahren an einem nicht gefehlt hat, dann Fähigkeiten und Befugnisse zur Informations-Erhebung. Es fehlte daran, diese Informationen auszuwerten, Schlüsse zu ziehen und verantwortungsvoll mit diesen Informationen umzugehen.“ Wenn der Staat Nazis wirklich bekämpft, kann er auch deren Messenger mitlesen.

Rusteberg schlägt den Bogen zu Hans-Georg Maaßen: „Wenn ich mir anschaue, dass eine Behörde, die in den letzten Jahren von einer Person geleitet wurde, die keinerlei Gewähr dafür geboten hat, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen, hier solche weitergehenden Möglichkeiten zum Missbrauch dieser Befugnisse eingeräumt bekommt, dann kann ich mich nur fragen, ob das eigentlich der Schritt ist, den wir im Moment aus rechtlicher Sicht gehen sollten.“

Verfassungsbeschwerde und Verfassungsgericht

Die Kritik der Sachverständigen war ungewohnt deutlich. Die Große Koalition dürfte trotzdem unbeirrt an ihrem Vorhaben festhalten und das Gesetz in den verbleibenden beiden Sitzungswochen der Legislaturperiode verabschieden.

Rusteberg resümiert, dass die Große Koalition mit diesem Gesetz „sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit spaziert“. Graulich hält mindestens „eine zeitliche Limitierung des Gesetzes für unverzichtbar. Aber für mich lautet der Obersatz, dass dieses Gesetz nicht kommen sollte.“

Bäcker sieht die ganze Geheimdienst-Gesetzgebung der Bundesrepublik „in einem beklagenswerten Zustand“. Die Gesetze sind „nicht lesbar, in sich zersplittert und mit gängigen Regeln juristischer Auslegungskunst kaum bewältigbar“. Selbst Juristen verstehen diese Gesetze kaum. Das Artikel 10-Gesetz ist „besonders schlimm“.

Einen Vorteil sieht Bäcker mit dem aktuellen Gesetz. Wenn die Geheimdienste den Staatstrojaner bekommen, bietet das „die Möglichkeit, das Artikel 10-Gesetz mit einer Verfassungsbeschwerde anzugreifen und zu gucken, ob das dem aktuellen Stand der Verfassungsrechtsprechung entspricht, was ich verneinen würde“. Ein solches Urteil wäre „aus der bürgerrechtlichen Perspektive durchaus ein erfreuliches Ergebnis“.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat bereits angekündigt: „Tritt die Regelung in Kraft, werden wir dagegen klagen.“
Quelle mit vielen weiterführenden Links:
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Offener Brief des Chaos Computer Clubs:


Zitat:
Offener Brief: Alle gegen noch mehr Staatstrojaner

2021-06-02 05:06:53, erdgeist

In einem offenen Brief wendet sich eine denkbar breite Allianz gegen die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, mit der die Erlaubnis zur Nutzung von Staatstrojanern stark ausgeweitet und zugleich Verschlüsselungsmaßnahmen geschwächt würden.

Es gibt nur wenige Gesetzesvorschläge, bei denen sich einfach alle einig sind, dass sie ganz schlechte Ideen sind. Für das Ende der Legislaturperiode hat die Koalition aus CDU, CSU und SPD gleich zwei davon auf der To-Do-Liste:

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts sollen alle deutschen Geheimdienste die Befugnis zum Hacken erhalten.

Das Bundespolizeigesetz soll der Behörde nicht nur den Einsatz von Staatstrojanern gestatten, sondern auch noch erlauben, damit Personen zu hacken, die gar keine Straftat begangen haben oder einer verdächtigt werden: Denn neben den verdächtigen Zielpersonen sollen auch Unverdächtige gehackt werden dürfen.

Und mit der maßlosen Ausweitung der Trojanereinsätze ist es nicht getan: Anbieter von Internet-Diensten sollen verpflichtet werden, aktiv bei der Infektion der Geräte ihrer Kundinnen mitzuwirken. So sollen offenbar insbesondere Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger gezielt geschwächt werden.

„Dies wäre der Todesstoß für das Vertrauensverhältnis zwischen Nutzerinnen und Anbieterinnen“, sagte Linus Neumann, Sprecher des CCC. Um die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu brechen, muss auf jeden Fall in die Integrität der Geräte eingegriffen werden – ein Grundrechtseingriff mit weitreichenden Konsequenzen. „Man fragt sich mittlerweile, wie beratungsresistent eine Regierung schon sein muss, um sämtliche Kritik einfach nicht mehr zur Kenntnis zu nehmen und zusätzlich private Unternehmen zu Hilfsarbeitern der Geheimdienste zu machen.“

Die Vorschläge sind so absurd, dass wirklich alle in die Ausschussanhörung im Bundestag eingeladenen Sachverständigen die Ideen scharf kritisierten, selbst die von den Fraktionen der Großen Koalition vorgeschlagenen. Doch nicht nur der Chaos Computer Club und sämtliche der bestellten Sachverständigen kritisieren das Ansinnen scharf: Selbst Facebook und Google – bisher nicht als Vorreiterinnen der Privatsphäre positiv aufgefallen – sprechen sich vehement gegen das Vorhaben aus.

Der CCC wendet sich in dem gemeinsamen offenen Brief zusammen mit Facebook, Google sowie Verbänden und vielen privatsphärebewussten Dienstanbieterinnen und NGOs gegen diese Vorhaben und fordert: Sicherheit und Vertrauen online schützen – Gegen eine unbegrenzte Ausweitung von Überwachung und für den Schutz von Verschlüsselung.

Wenn sich weit und breit keinerlei Fürsprecher mit Sachverstand sowie Respekt für Grundrechte und innere Sicherheit finden lassen, dann sollte man ein Vorhaben einfach seinlassen.
Text des Briefes

Die Unterzeichner dieses gemeinsamen Briefes fordern die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, sich für starke Verschlüsselung und den Schutz privater Kommunikation einzusetzen und diese in allen Bereichen von Gesellschaft und Wirtschaft zu fördern. Dies bedeutet konkret:

Keine weiteren gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, die eine Schwächung oder das Brechen von Verschlüsselung zur Folge hätten.

Insbesondere die Mitwirkungspflicht für Unternehmen bei der Reform des Bundesverfassungsschutzrechts zu verzichten, die Unternehmen zum verlängerten Arm der Nachrichtendienste machen und die Cybersicherheit erheblich gefährden würde.

Die Anpassung des Verfassungsschutzrechts mit der Mitwirkungspflicht nicht in Eile durch das parlamentarische Verfahren zu treiben, sondern die Wirtschaft und Zivilgesellschaft einzubeziehen. Dies erfordert einen Dialog mit Bürgern, Zivilgesellschaft und Industrie.

Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Verschlüsselung zum Schutz der privaten und beruflichen Kommunikation mittel- und langfristig zu stärken:

Für viele zivilgesellschaftliche Organisationen ist verschlüsselte Kommunikation das oftmals einzige Mittel, um mit besonders schutzbedürftigen Menschen zu kommunizieren. Dies gilt insbesondere für Menschen, die im Ausland staatlicher Repression und Verfolgung ausgesetzt sind.

Verschlüsselung dient aber auch dem Quellenschutz investigativer Journalist*innen und ist damit ein unverzichtbarer Bestandteil der Medienarbeit in einer liberalen, demokratischen und resilienten Gesellschaft. Für die Kontrollfunktionen der vierten Gewalt im Staat ist sie daher unerlässlich.

Für viele Millionen Menschen in Deutschland ist es zudem selbstverständlich, durch Verschlüsselung sicher im Privat- und Berufsleben kommunizieren zu können. Das Vertrauen in die Integrität von digitaler Kommunikation ist der Grundpfeiler der erfolgreichen Digitalisierung unserer Gesellschaft.

Sichere Verschlüsselung ist aber auch ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor. Für viele IT-Unternehmen ist das Anbieten von sicherer und verschlüsselter Kommunikation (insbesondere Made in Germany / Made in the EU) ein wichtiges und wachsendes Geschäftsfeld.
Quelle:
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Dazu auch netzpolitik.org:
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Zitat:
Bundespolizeigesetz

Große Koalition einigt sich auf Staatstrojaner-Einsatz schon vor Straftaten

Die Bundespolizei soll Staatstrojaner gegen Personen einsetzen, die noch gar keine Straftat begangen haben. Darauf haben sich SPD und Union im Bundestag geeinigt, übermorgen wollen sie das Gesetz beschließen. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hatte eigentlich angekündigt, das „auf keinen Fall“ mitzutragen.

08.06.2021 um 18:43 Uhr - Andre Meister - in Überwachung - 8 Ergänzungen

Die Große Koalition im Bundestag hat sich auf einen Kompromiss zum Bundespolizeigesetz verständigt. Über Monate haben erst die Ministerien, dann die Regierungsfraktionen verhandelt, dreimal wurde die Abstimmung des Gesetzes verschoben. Gestern haben sich SPD und Union auf Änderungen geeinigt, die wir an dieser Stelle veröffentlichen.

Mit dem neuen Gesetz darf die größte Polizei Deutschlands Staatstrojaner gegen Personen einsetzen, die noch gar keine Straftat begangen haben. Die Bundespolizei erhält die Befugnis zur präventiven Telekommunikationsüberwachung, auch mittels Schadsoftware auf Endgeräten. Der Einsatz soll „sich gegen Personen richten, gegen die noch kein Tatverdacht begründet ist und daher noch keine strafprozessuale Telekommunikationsüberwachung angeordnet werden kann“.

Im Februar sagte uns die SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken, die Bundespolizei bekomme den Staatstrojaner „auf keinen Fall präventiv, also nicht unterhalb der Schwelle der Strafprozessordnung“. Dieses Versprechen hält die SPD nicht ein. Unsere Presseanfrage von gestern hat Esken nicht beantwortet.

Quellen-TKÜ plus/minus

Staatstrojaner bezeichnet Überwachungs-Software, mit der Polizei und Geheimdienste IT-Geräte wie Smartphones infizieren. Der große Staatstrojaner „Online-Durchsuchung“ kann sämtliche Daten des Geräts durchsuchen und ausleiten. Der kleine Staatstrojaner „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ) muss sich laut Bundesverfassungsgericht auf laufende Kommunikation beschränken.

Vor vier Jahren, kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode, hat die Große Koalition den Staatstrojaner auf alle Polizeibehörden und eine lange Liste an Straftaten ausgeweitet. Seitdem darf die Polizei mit dem kleinen Staatstrojaner auch gespeicherte Kommunikation ausleiten. Jurist:innen und Sachverständige bezeichnen eine solche „Quellen-TKÜ plus“ als „schlicht verfassungswidrig“ oder „offensichtlich verfassungswidrig“.

Die Bundesregierung wollte eine solche „Quellen-TKÜ plus“ in das Bundespolizeigesetz schreiben. Das hat die Große Koalition jetzt wieder gestrichen. Uli Grötsch, der für die SPD im Innenausschuss am Gesetz gearbeitet hat, kommentiert gegenüber netzpolitik.org: „Uns ist wichtig, dass die Bundespolizei im Rahmen ihrer Befugnisse nicht auf gespeicherte Inhalte zugreifen, sondern nur laufende Kommunikation überwachen kann.“

Beobachter könnten das als Eingeständnis sehen, dass auch die „Quellen-TKÜ plus“ in der Strafprozeßordnung rechtswidrig ist. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat Verfassungsbeschwerde dagegen eingereicht. Grötsch verweist auf dieses Verfahren: „Die Regelung in der Strafprozeßordnung wird derzeit durch das Bundesverfassungsgericht überprüft und auch daher sollten wir vor neuen entsprechenden Regelungen eine Entscheidung abwarten.“

Provider werden zu Hilfssheriffs

Staatstrojaner haben aber weitaus mehr und grundsätzlichere Probleme. Staatstrojaner sind nicht notwendig, Grundrechtseingriffe müssen aber notwendig und angemessen sein. Staatstrojaner halten Sicherheitslücken offen statt sie zu schließen. Staatstrojaner gefährden die öffentliche Sicherheit statt sie zu verbessern. Staatstrojaner lassen sich mit Gesetzen nicht kontrollieren.

Keins dieser Probleme geht die Große Koalition an. Stattdessen schafft sie neue. Am Donnerstag will die Große Koalition den Staatstrojaner auf alle 19 Geheimdienste ausweiten. Damit sollen Internet-Firmen gezwungen werden, bei der Installation der Staatstrojaner zu helfen. Letzte Woche hat eine breite Allianz von Chaos Computer Club bis Google und Facebook dagegen protestiert.

Die Große Koalition lässt sich davon nicht beirren. Sowohl Bundespolizeigesetz als auch Verfassungsschutz-Novelle will sie am Donnerstag beschließen.

Update (09.06. 09:00): Am Dienstag Abend hat sich die Große Koalition auch auf das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts geeinigt. Wir veröffentichen den Änderungsantrag. Damit bekommen alle 19 Geheimdienste Staatstrojaner. Auch die umstrittene Quellen-TKÜ plus. Internet-Provider müssen bei der Installation helfen. (Andere TK-Anbieter nicht.)
Quelle mit weiteren Links:
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Man kann nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesem überbordenden Schnüffelwahnsinn ein Ende bereitet.
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karfingo
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Einige Politiker haben sich je schon beschwehrt, dass sie beschnüffelt wurden; anderen wissen's nur noch nicht.

Geändert von karfingo (09.06.21 um 17:25 Uhr) Grund: meine Rechtschreibung - urgh
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Ungelesen 23.06.21, 17:49   #22
sydneyfan
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Staatstrojaner gehören gestoppt - Videokolumne von Heribert Prantl
15. Juni 2021
3min 37sec

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Zitat:
Alle deutschen Geheimdienste dürfen künftig Smartphones und Rechner von Verdächtigen hacken. Das ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre - und ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.
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sydneyfan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 08.08.21, 08:11   #23
kupfer63
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kupfer63 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard CCC - Koalition mit Facebook und google

Was haltet ihr davon?

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Ist das taktisch klug vom CCC sich in dieser Sache mit den eigentlichen Gegnern gegen die Geheimdienste zu verbünden? Facebook und Google profitieren doch vom Staatstrojaner?

Wie sieht es denn aus mit den Downloads hier im Forum? Umleitungen der Downloads und das unterschieben von Trojaners sind doch hier jederzeit möglich? Wer sich Freischalttools für windows hier herunterlädt muss doch auch befürchten, dass die infiziert sind?
kupfer63 ist offline   Mit Zitat antworten
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