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11.01.18, 15:33
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
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Beiträge: 15.633
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Kurz vor Notartermin: Wenn der Verkäufer 100.000 Euro mehr will
Zitat:
Erst mit der Unterschrift unter einen Vertrag gilt auch der Preis für eine Immobilie. Bis dahin können beide Seiten pokern. Für Käufer kann das teuer werden. Wird die Wohnung am Ende doch teurer als geplant, kann die Finanzierung platzen.
Erhöht ein Immobilienverkäufer kurzfristig den Preis, macht er damit Interessenten schnell einen Strich durch die Rechnung. Pech für sie: Schadenersatz rechtfertigt ein solches Verhalten des Verkäufers nicht, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zeigt (Az.: V ZR 11/17). Darüber berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Nr. 24/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin. Das gilt auch, wenn der Käufer im Vertrauen darauf, dass ein Vertrag zustande kommt, bereits eine Finanzierung abgeschlossen hat.
In dem verhandelten Fall wollte der Kläger eine Wohnung von einem Immobilien-Großinvestor kaufen. Der Preis für die Dachgeschosswohnung sollte bei 376.000 Euro liegen. Der Interessent schloss einen Finanzierungsvertrag über 300.000 Euro zum 1. Oktober 2013 ab. Dieser Vertrag beinhaltete ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Mit dem beauftragten Makler wurde ein Notartermin zum Vertragsschluss für den 30. Oktober vereinbart. Wenige Tage vor der Vertragsunterzeichnung, am 22. Oktober, erhielt der Käufer eine Nachricht, dass die Wohnung nur zu einem Preis von 472.400 Euro verkauft werde. Daraufhin nahm er vom Kauf Abstand. Die Rückabwicklung des Finanzierungsvertrags kostete ihn allerdings 9000 Euro, die er vom Verkäufer erstattet haben wollte.
Ohne Erfolg: Im Rahmen der Privatautonomie habe jede Partei das Recht, bis zum Vertragsschluss von einem Vertrag Abstand zu nehmen. Alle Aufwendungen, die in Erwartung des Vertragsschlusses gemacht werden, erfolgten grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Treuepflicht werde nicht verletzt, wenn ein Verkäufer einem Kaufinteressenten nicht offenbart, dass er sich eine Preiserhöhung vorbehält. Im konkreten Fall habe der Verkäufer den Interessenten zeitnah über den neuen Preis informiert. Dass dieser schon einen Darlehensvertrag abgeschlossen hatte, spiele keine Rolle.
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11.01.18, 16:59
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#2
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Chuck Norris
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 4.721
Bedankt: 11.394
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Moin,
Wenn der Käufer ohne etwas verbindliches in der Hand zu haben schon Kosten verursacht, geht er ein Risiko ein. Und in diesem Fall hat er Pech gehabt. Begriffe wie "gutes Geschäftsgebaren" sind zwar gut und schön. Aber vor Gericht halt nichts wert.
Neuntausend Euro und die Kosten des Verfahrens in den Sand gesetzt zu haben tut sicher verdammt weh. Zum Glück kann ich das nur vermuten ...
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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11.01.18, 19:02
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#3
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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Handschlag-Qualität gibt es vielleicht noch auf manchem Pferdemarkt, und da bin ich mir nicht so sicher.
Ansonsten sollte man sich nur darauf verlassen, was man schwarz auf weiß in der Hand hat.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei TinyTimm:
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11.01.18, 19:14
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#4
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Profi
Registriert seit: Oct 2015
Beiträge: 1.667
Bedankt: 4.185
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Zitat:
Zitat von TinyTimm
Ansonsten sollte man sich nur darauf verlassen, was man schwarz auf weiß in der Hand hat.
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Leider ja, aber Ausnahmen bestätigen die Regel.
Vor einigen Jahren musste ich beruflich für einige Monaten nach Süddeutschland. Mein dortiger Vermieter des Zimmers (ca. 80 Jahre alt) antwortete auf meine Frage nach einem Mietvertrag mit den Satz:"Wir sind doch Männer - da zählt der Handschlag." War damals okay für mich.
Einige Monate später sollte er diese Praxis bereuen, als er das 2.Zimmer an einen Mietnomaden vermietet, der nicht zahlte.
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12.01.18, 01:18
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#5
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Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.136
Bedankt: 2.821
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Zitat:
Zitat von Silent Rob
Leider ja, aber Ausnahmen bestätigen die Regel.
Vor einigen Jahren musste ich beruflich für einige Monaten nach Süddeutschland. Mein dortiger Vermieter des Zimmers (ca. 80 Jahre alt) antwortete auf meine Frage nach einem Mietvertrag mit den Satz:"Wir sind doch Männer - da zählt der Handschlag." War damals okay für mich.
Einige Monate später sollte er diese Praxis bereuen, als er das 2.Zimmer an einen Mietnomaden vermietet, der nicht zahlte.
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Na und? Der hätte auch mit Mietvertrag nicht gezahlt. So oder so gelten die gesetzlichen Vorgaben.
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11.02.18, 04:31
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#6
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 109
Bedankt: 57
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wer schreibt, der bleibt. risiko trägt der käufer.
wenn mir jemand etwas mit handschlag zusagt, dann kann er mir das auch schriftlich bestätigen. wenn er das nicht möchte, lügt er. wenn etwas keinen sinn macht, geht es immer um geld oder macht.
beispiel:
S&K Immobilien...TÜV anrufen und zertifikat offiziell bestätigen lassen.
Geändert von IamTooOld (11.02.18 um 04:38 Uhr)
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11.02.18, 11:16
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#7
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.620
Bedankt: 2.086
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vorvertrag abschliessen, kann man wenigstens schadensersatz geltend machen
__________________
Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
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