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Diskriminierung als Staatsziel?

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Ungelesen 21.11.16, 19:32   #1
TinyTimm
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Standard Diskriminierung als Staatsziel?

Zitat:
Die Strategie der kulturellen Öffnung der Staatsministerin Özoguz und die Folgen für die Wirtschaft.

So gut wie unbemerkt von der Öffentlichkeit legte die Staatsministerin Aydan Özoguz am 14.11.2016 ein Impulspapier vor, das Migrantenorganisationen vom Bund gefördert erarbeitet haben. Im Kern geht es um die tiefgreifende Veränderung der Bundesrepublik Deutschland zum erheblichen Nachteil der "Menschen, die schon länger hier leben", wie die Deutschen inzwischen genannt werden, weil für die deutsche Staatsministerin das Wort Deutsch zum Unwort geworden zu sein scheint. Die Präambel des Grundgesetzes spricht aber nicht von "denen, die schon länger hier leben", sondern eindeutig vom "Deutschen Volk", das sich im "Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen" das Grundgesetz als rechtliche Grundlage des deutschen Staates gegeben hat.

Indem "diejenigen, die schon länger hier leben", denjenigen gegenübergestellt werden, "die neu dazugekommen sind", spielt man nicht nur Bevölkerungsgruppen gegeneinander aus und betreibt Desintegration, sondern beginnt die schleichende, aber konsequent betriebene Entrechtung der deutschen Bürger, denn die sind es, die "positiv diskriminiert" werden sollen. Begrifflich vollkommen unklar bleibt, wer mit "denjenigen, die schon länger hier leben" und mit "denjenigen, die neu dazugekommen sind" gemeint sind. Ab welchem Stichtag gilt man als jemand, "der schon länger hier lebt", und ab welchem, als jemand, "der neu hinzugekommen ist"? Wie wird das Länger-hier-leben und das Neuhinzugekommen-sein definiert? Wie werden Kinder von Eltern, die durch die Migrantenorganisationen in die beiden unterschiedlichen Kategorien eingeordnet werden, betrachtet? Als Halb- oder Dreiviertelschonlängerhierseiende oder Halb- oder Dreiviertelneuhinzugekommene?

Die Einteilung von Menschengruppen dient der Diskriminierung, in diesem Fall natürlich der positiven Diskriminierung, der aktiven und womöglich bald schon gesetzlich geregelten Benachteiligung der Bürger, "die schon länger hier leben", und ihrer Kinder. Mittels einer angestrebten Veränderung werden Artikel 1, 2 und 3 des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt. Denn die Migrantenverbände fordern, dass Integration als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen wird: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengleichheit und Integration aller Menschen." Unklar ist weiterhin, ob gleichberechtigte Teilhabe, Chancengleichheit und Integration aller Menschen der Welt, die seit Merkels Grenzöffnung das Recht haben, nach eigenen Gutdünken neuhinzuzukommen, in Deutschland gefördert werden sollen oder wiederum eine Auswahl?

Mit der Änderung des Grundgesetzes setzt man zudem etwas per ordre de mufti als gegeben, was nur Ergebnis einer umfassenden Debatte und demokratischen Entscheidung des im Sinne des Grundgesetzes deutschen Volkes sein kann, nämlich ob Deutschland ein Einwanderungsland sein will oder nicht, und vor allem in welchem Sinne es dann Einwanderungsland wäre. Zweitens regeln die Artikel 1, 2 und 3 die Geltung der Menschen- und Bürgerrechte, das Recht aller Bürger "auf die freie Entfaltung" der "Persönlichkeit", die Gleichheit aller Bürger der Bundesrepublik vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Das Strategiepapier setzt dagegen die "Interkulturelle Öffnung", heißt im Klartext, wie die Staatsministerin im Strategiepapier: "Menschlich, ehrlich, gerecht – Eckpunkte für eine integrative Flüchtlingspolitik in Deutschland" vom 21.09.2015 geschrieben hat, dass wir unser Zusammenleben immer neu auszuhandeln haben. Artikel 1, 2 und 3 des Grundgesetzes werden de facto zur Verhandlungsmasse erklärt und durch die Änderung dann auch de jure zur Disposition gestellt. Dieses Aushandeln soll "kultursensibel" erfolgen. Was die Staatsministerin unter "kultursensibel" versteht, hat sie vor Kurzem in zwei statements verdeutlicht: erstens müsse man Kinderehen akzeptieren und zweitens kritisierte sie das Vorgehen des Innenministerium gegen den Verein "Die wahre Religion", weil der Eindruck entstehen könnte, dass die Polizei willkürlich in Moscheen eindringen würde. Dieses Verständnis von "Kultursensibilität" widerspricht dem Artikel 3 des Grundgesetzes, dass alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind, weil Ausnahmen gemacht werden sollen aus "Sensibilität" anderen Kulturen gegenüber. Der Kulturbegriff der Staatsministerin scheint Kinderehen, also auch Kindesmissbrauch, und Islamismus bis hin zum islamistischen Terror einzuschließen. Kultursensibel scheint es auch zu sein, wenn man bei "denen, die neu dazugekommen sind", die Gleichberechtigung von Mann und Frau zurücknimmt.

Um die Chancengleichheit durchzusetzen, setzt man auf das Mittel der "positiven Diskriminierung". Das bedeutet, dass bei allen Schul- und Studienplatzvergaben, bei allen Einstellungen im öffentlichen, aber auch im privatrechtlichen Bereich Migranten zu bevorzugen sind, wobei es keine Rolle zu spielen scheint, ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Die simple Tatsache der legalen oder illegalen Einwanderung bevorrechtet sie im Sinne der positiven Diskriminierung automatisch. Auch "positive Diskriminierung" ist Diskriminierung. Da kann man sich drehen und winden, wie man will. Im Grundgesetz heißt es im Artikel 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Weil dieser und andere Passi die Veränderung der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Migrantenorganisationen entgegenstehen, wird die Veränderung des Grundgesetzes angestrebt, denn es ist erklärtes Ziel, dass auf der Grundlage der Grundgesetzänderung "alle staatlichen Ebenen zur Umsetzung des Staatsziels" Integration verpflichtet sind, wobei man nicht Integration, sondern Desintegration meint, die irreführend als "Interkulturelle Öffnung" bezeichnet wird.

Gefordert wird ein Nationaler Rat zur Interkulturellen Öffnung, der auf gesetzlicher Grundlage etabliert wird und damit rechtliche Möglichkeiten erhält. Dieser Rat soll in Zusammenarbeit mit den Migrantenorganisationen durchsetzen, dass gerade in Führungspositionen, an den Schaltstellen der Gesellschaft, zunehmend Migranten tätig werden. Dazu haben die Bundesländer Partizipationsgesetze zu erlassen und zum Aufbau der Organisationen der Migrantenverbände hat der Bund jährlich 10 Millionen Euro Steuergelder zur Verfügung zu stellen, übrigens auf der Ebene der Länder und Kommunen werden ebenfalls kräftige finanzielle Unterstützungen eingefordert. Rechnet man das vorsichtig zusammen, kommt man auf eine geschätzte Summe von 40 bis 50 Millionen Euro jährlich, mit denen die Migrantenorganisationen jedes Jahr zu bezuschussen sind. Zu den 50.000.000.000 Euro, die nach den Berechnungen des Kölner Instituts der Deutschen Wirtschaft, die Flüchtlinge allein in den Jahren 2016 und 2017 den Steuerzahler kosten werden, addieren sich auf zwei Jahre gerechnet noch die 80 bis 100 000 Millionen Euro hinzu, die die Migrantenorganisationen allein zur Finanzierung ihrer Lobbyverbände vom Stadt fordern.

Überdies fällt bei Lektüre des Impulspapieres auf, dass die Migrantenorganisationen nur Forderungen stellen, aber nicht einen Gedanken entwickeln, was sie ihrerseits der Gesellschaft geben wollen, es geht ihnen einzig um das "Haben und Sagen", nicht aber um das Geben und Zuhören. Das Papier ersetzt Integration durch interkulturelle Öffnung, denn Integration setzt voraus, dass man sich in eine Gemeinschaft integriert. Darum geht es Staatsministerin Özoguz nicht. Nicht diejenigen, die nach Deutschland gekommen sind und gern hier leben möchten, weil Deutschland so ist, wie es ist, sollen sich integrieren, sondern die deutsche Gesellschaft hat sich zu verändern, sie hat mit "denen, die neu dazugekommen sind" die Werte und Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland "immer neu auszuhandeln". Aydan Özoguz hat früher bereits in dem Eckpunktepaper vom 21.09.21016 unsere Werte, die Werte der Aufklärung, zur Verhandlungsmasse erklärt. Denjenigen, die dieses neue Staatsziel nicht ohne Diskussion, wie es eigentlich guter demokratischer Brauch ist, akzeptieren, wird in dem Papier mehrfach unmissverständlich gedroht: "Wir werden all jenen vehement entgegentreten, die ... unseren Teilhabeanspruch in Frage stellen", schreiben die Migrantenorganisationen. Wird die Grundgesetzänderung durchgesetzt, hätten sie dann auch alle rechtlichen Möglichkeiten dazu. Was bedeutet das für die deutsche Wirtschaft?

1) Die Produktion in Deutschland verteuert sich extrem durch eine ausufernde Diversity-Bürokratie, denn den Firmen werden erstens Auflagen zur Einstellung von Migranten gemacht, zweitens werden sie über die Förderung von Migranten staatlichen Kontrollgremien, die von Migranten geleitet werden, Rechenschaft ablegen müssen. Ist die neu Bürokratie, die im Konzept von der Bundes- bis zur Kommunalebene lückenlos durchgeplant ist, erst einmal etabliert, kann man sich die Überprüfung der Firmen vorstellen wie eine jährliche Betriebsprüfung, die aber durchgängig stattfindet.

2) Am Arbeitsmarkt wird ein "Diskriminierungsmonitoring" eingeführt, d.h. den Firmen wird das freie Entscheidungsrecht über Einstellungen genommen. Die Firmen müssen sich an bestimmte Kriterien halten, wobei Befähigung und Leistung nicht an erster Stelle stehen, sondern Migrantenquote und Kultursensibilität.

3) Die Verpflichtung zum Erlernen der deutschen Sprache, wie sie im Eckpunktepapier noch gestellt wurde, wird inzwischen sogar aufgegeben. Stattdessen soll es in den Schulen und an den Universitäten Angebote in den Muttersprachen der Migranten geben, zudem wird die bundesweite Einführung von "kommunalen Dolmetschern" gefordert. Würden Firmen Bewerber, die nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, ablehnen, könnte das als Diskriminierung gewertet. Ein neues Bundespartizipations- und Integrationsgesetz, das man 2017 beschlossen sehen möchte, soll hierfür die gesetzliche Handhabe schaffen. Eine Meinungsverschiedenheit zwischen zwei Angestellten mit und ohne Migrationshintergrund könnte schnell als Diskriminierung ausgelegt werden. Der Weigerung eines Angestellten mit Migrationshintergrund eine bestimmte Arbeit auszuführen, wäre aus Gründen der Antidiskriminierung nichts entgegenzusetzen. Aus Sicht der interkulturellen Öffnung und dem Gebot der Kultursensibilität könnte die Forderung im Gesetz auftauchen, dass die Gebetszeiten muslimischer Angestellter bei vollen Bezügen sicherzustellen sind. Ebenfalls der Verzicht von Schweinfleisch im Kantinenessen und ein besonderer Fastenspeiseplan. Was das alles für den betrieblichen Frieden und für die Betriebskosten bedeutet, kann sich jeder Unternehmer leicht vorstellen.

4) Damit die Führungskräfte begreifen, was im Rahmen der Interkulturellen Öffnung verlangt wird, soll eine "Sensibilisierung der Führungsebene durch Schulung" stattfinden.

5) Auf staatlicher Ebene, innerhalb von großen Organisationen und in Parteien werden "hauptamtliche Fachstellen" "z.B. Diversity-Beauftragte" eingerichtet. Allerdings werden diese Diversity-Beauftragten nicht neutral sein, sondern aus den Migrantenverbänden kommen. Wird in dem Papier noch von staatlichen Stellen und Parteien gesprochen, denn es geht um das "Sagen", kann man aber davon ausgehen, dass die "guten Erfahrungen", die man im öffentlichen Bereich machen wird, auf den privatwirtschaftlichen übertragen werden. Damit die "guten Erfahrungen" beispiel- und normgebend auch allen zugänglich gemacht werden können, wird eine "interkulturelle Öffnung im Medien/Kulturbereich" durchgesetzt. Die Erfahrungen mit der Lobbyorganisation "Neue deutschen Medienmacher e.V." die heute schon in den öffentlich-rechtlichen Sendern die Redaktionsarbeit stark beeinflussen und für eine bestimmte Ausrichtung der Berichtserstattung eintreten, spricht nicht für eine ausgewogene und kritische Berichterstattung, sondern für Propaganda.

6) Wenn Selbstverpflichtungen nicht greifen, soll es zu "gesetzlichen Regelungen" kommen.

7) Bewerbungsverfahren sollen grundsätzlich anonym erfolgen.

Paradoxerweise werden die Forderungen des Impulspapiers die im Text befürchteten Verteilungskämpfe in Deutschland erst hervorbringen. Seit Jahren diskutieren wir über die Finanzierung und die Zukunftssicherung des Gesundheitswesen und der Renten und über die Qualität der Bildung. Zum "Haben" der Migranten gehört der gleiche Zugang zum Sozialsystem (Renten, Gesundheit, Pflege), unabhängig davon, ob sie in die Sozialsysteme eingezahlt haben oder nicht. Das wird zur Senkung des Rentenniveaus derjenigen führen, die seit Jahren und Jahrzehnten ihre Beiträge entrichtet haben. Da aber auch der Senkung der Bezüge Grenzen gesetzt sind, werden der Wirtschaft neue Sozialbeiträge auferlegt. Weil die großen Konzerne hier flexibler sein und auch Produktionen ins Ausland verlagern können, wird es die mittelständische Industrie treffen. Sieht man nur auf die Entwicklung der Deutsche Bank und auf VW, zu deren Schutz die Bundeskanzlerin nichts getan hat und auch nichts tun wird, dürfte jedem klar sein, dass es zu wirtschaftlichen Einbrüchen kommen wird. Die positiven Effekte durch die "innere Abwertung Deutschlands", wie der Brite Hans Kundnani die Hartz-Reformen charakterisierte, sind inzwischen aufgebraucht. Wegen sprunghaft steigender Produktionskosten werden Jobs exportiert und mittelständische Betriebe Insolvenz anmelden oder auch "nur" die Geschäftstätigkeit aufgeben. Ist eine Abwärtsspirale erst einmal in Gang gesetzt, wird sie schwer zu stoppen sein.

Es war Bundesinnenminister de Maiziere, der im vorigen Jahr anmerkte, dass man aufgrund der Flüchtlingskrise die Bildungsstandards für eine Weile wird senken müssen. Was reduzierte Bildungsstandards, im Klartext: Jugendliche mit noch geringerer Bildung, für die Wirtschaft bedeuten, kann sich jeder Unternehmer und jeder Handwerker ausmalen. Bremens Kultussenatorin Bogedan hat demzufolge nicht mehr Wissensvermittlung und –erwerb, nicht mehr das Erlernen von Fertigkeiten und das Ausbilden von Fähigkeiten als Hauptziel der Bildungspolitik beschrieben, sondern Integration. Wenn Schulen jetzt noch damit belastet werden, Angebote in den Sprachen der Migranten zur Verfügung zu stellen, werden sie ihren Bildungsauftrag nicht mehr nachkommen können.

Wer glaubt, dass nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird, der irrt. Die Pläne der Staatsministerin sind sehr konkret und von der Bundeskanzlerin gelobt worden, die in ihrem Leitantrag zum CDU Parteitag die Deutschen schon mal "auf schwierige Zeiten" einstimmen will, die allerdings zu einem beträchtlichen Teil direkte Folgen ihrer Politik sind.

Die wirtschaftliche Schwächung Deutschlands kann letztlich auch nicht im Sinne der Migranten liegen, weder im Sinne, derjenigen, die schon etwas länger hier leben, noch derjenigen, die vor kurzem dazugekommen sind. Insofern sägen die Migrantenverbände mit ihren Forderungen an dem Ast, auf dem wir alle sitzen.
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Ungelesen 22.11.16, 09:28   #2
Destiny
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Ach diese Frau. Kinderehen sind generell okay, gegen die generellen Hausdurchsuchungsaktionen bei radikalen Salafisten und Terrorverdächtigungen und über ihre radikalen Brüder will ich gar nichts schreiben.
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Ungelesen 22.11.16, 17:50   #3
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Staatsminister für Integration ist ein zunehmend wichtiger werdender Posten. Leider zweifel ich an ihrer Eignung ....
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