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Früherer Mister Germany zu sieben Jahren Haft verurteilt

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Ungelesen 18.04.19, 03:47   #1
MunichEast
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Standard Früherer Mister Germany zu sieben Jahren Haft verurteilt

Zitat:


Der frühere Mister Germany Adrian Ursache wurde in Halle/Saale zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er 2016 auf einen SEK-Beamten geschossen hatte. Ursache wird zu den sogenannten Reichsbürgern gezählt.


Das Landgericht Halle/Saale hat einen sogenannten Reichsbürger wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es am Mittwoch als erwiesen an, dass der frühere Mister Germany Adrian Ursache bei der Zwangsräumung seines Grundstücks 2016 in Reuden in Sachsen-Anhalt auf einen SEK-Beamten geschossen hatte. Nur dank seiner Schutzkleidung sei der Polizist nicht getötet worden, hieß es zur Begründung.

Das Gericht blieb mit dem Strafmaß unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die acht Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes verlangt. Die Anwälte plädierten auf eine Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Sie kündigten Revision an.

Adrian Ursache hatte die Vorwürfe der Anklage an allen 56 Verhandlungstagen bestritten. Das Urteil nahm er mit Empörung auf - und beschimpfte das Gericht erneut.

Nach Überzeugung der Kammer hat Ursache einen Schuss aus einem Revolver abgegeben, für den er keinen Waffenschein hatte. Es sei zwar ein spontaner Entschluss gewesen, aber aus langfristiger Überzeugung und niedrigen Beweggründen, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel. Der Angeklagte wurde auch wegen Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe und von Munition für schuldig befunden.

Die Sicherheitsbehörden zählen den 44-Jährigen zu den sogenannten Reichsbürgern. Diese sprechen dem Grundgesetz und den Behörden die Legitimität ab. Die Bewegung wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet und ist teilweise gewaltbereit. Adrian Ursache bestreitet, ein Reichsbürger zu sein.

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Diese verwirrten Menschen sind leider eine Gefahr für andere. Im Grundsatz können die gerne ihren Wahnsinn leben, wenn andere bedroht und gefährdet werden hört der Spaß endgültig auf.
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Ungelesen 18.04.19, 07:18   #2
Bluejeans4
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da schießt einer auf menschen und wird mit so einer lächerlich geringen strafe geahndet. echt der wahnsinn hier in deutschland. muss erst jemand sterben? ist aber anscheinend alles nicht so schlimm. ein arbeitskollege aus berlin hat erzählt das dort jemand auch auf menschen geschossen hat und jemanden getroffen hat, personalien wurden aufgenommen und er durfte anschliessend gehen. es wird geprüft ob er seinen waffenschein abgeben muss. ehrlich, wie sollen die menschen da noch vertrauen haben?
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Ungelesen 18.04.19, 07:29   #3
betaalpha
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Zitat:
Zitat von Bluejeans4 Beitrag anzeigen
ehrlich, wie sollen die menschen da noch vertrauen haben?
Menschlich gesehen gebe ich dir recht. Von meinem Verständnis eines Rechtstaats denke ich aber, dass ich Vertrauen in der Justiz habe. Zu mal bei deinem zuletzt genannten Punkt wir nicht den gesammten Umfang kennen und ich auch behaupte, dass nicht die Polizei die Verurteilung ausspricht, sondern ein Gericht. Bis zu dem Schuldspruch gilt ein Beschuldigter noch als ein freier Mensch. Wenn keine Verdunklungsgefahr besteht...
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Ungelesen 18.04.19, 08:02   #4
MunichEast
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Zitat:
Zitat von Bluejeans4 Beitrag anzeigen
ein arbeitskollege aus berlin hat erzählt das dort jemand auch auf menschen geschossen hat und jemanden getroffen hat, personalien wurden aufgenommen und er durfte anschliessend gehen. es wird geprüft ob er seinen waffenschein abgeben muss. ehrlich, wie sollen die menschen da noch vertrauen haben?
Das ist jetzt aber eine Räuberpistole, oder es fehlen wichtige Details an der Geschichte.
Bitte jetzt keine Linksammlungen zu "Mann mit Messer" oder "Mann mit Waffe".

Reichsbürger wurden lange als harmlose Spinner betrachtet. 2016 hatte ein Reichsbürger in Georgensgmünd einen Polizeibeamten ermordet und zwei weitere versucht zu ermorden.
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Ungelesen 18.04.19, 10:16   #5
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Immer wieder stehen Urteile der Strafjustiz in der Kritik….
Entweder zu milde oder zu hart !

Dazu ein sehr abstrakter und umfangreicher Artikel:

Zitat:
Die öffentliche Wahrnehmung von Strafzumessungsentscheidungen – Anlass für Reformen?

von Prof. Dr. Elisa Hoven
Beitrag als PDF Version

Abstract

Deutschen Strafgerichten wird immer wieder der Vorwurf gemacht, zu milde und zu „täterfreundlich“ zu urteilen. Der vorliegende Beitrag nimmt Form, Inhalt und Folgen der öffentlichen Kritik an gerichtlichen Strafzumessungsentscheidungen näher in den Blick. Grundlage der Betrachtungen ist eine Inhaltsanalyse von fast 2000 Nutzerkommentaren zu Medienberichten über Sexual-, Wirtschafts- und Gewaltdelikte. Die Untersuchung gibt Aufschluss darüber, welche Aspekte der Strafzumessung auf Unverständnis in der Bevölkerung stoßen: Gegenstand der Kritik sind etwa die vermeintlich fehlende Berücksichtigung von Opferinteressen, der Verzicht auf die Ausschöpfung von Strafrahmen sowie die Aussetzung von Strafen zur Bewährung.

Die Analyse zeigt ferner, dass Kriminalität und Strafurteile zu einem Politikum geworden sind: Die Empörung über ein als gering empfundenes Strafmaß ist regelmäßig Anlass für eine generelle Ablehnung des deutschen Justizsystems sowie der „Flüchtlingspolitik“ der Bundesregierung. Der Beitrag erörtert mögliche Gründe für die kritische Wahrnehmung der Strafzumessungsentscheidungen und thematisiert anschließend Wege, um Diskrepanzen zwischen den Strafentscheidungen von Richtern und den Straferwartungen von Teilen der Bevölkerung zu überwinden. Eine wichtige Rolle können dabei „Sentencing Guidelines“ spielen, die eine einheitliche und für die Öffentlichkeit transparentere Strafzumessung ermöglichen.

I. Einführung und Forschungsfragen

Der Fall des Gefährders Sami A. löste in Medien und Politik eine intensive Diskussion über das Verhältnis von Justiz und öffentlicher Meinung aus. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul hatte den Gerichten, die eine Rückholung des abgeschobenen Tunesiers angeordnet hatten, empfohlen, sich in ihren Entscheidungen nicht zu stark vom „Rechtsempfinden“ der Bevölkerung zu entfernen. Die Aussage des Ministers traf zu Recht auf Kritik; schließlich ist die Justiz an das Recht und nicht an eine – mutmaßliche, womöglich passagere – Stimmung in der Öffentlichkeit gebunden. Der Minister hat jedoch ein wichtiges allgemeines Problem angesprochen: Gerechtigkeitsvorstellungen der Bevölkerung müssen in einer Demokratie ernst genommen werden; anderenfalls verlieren staatliche Institutionen an Vertrauen. In erster Linie richtet sich dieses Postulat allerdings nicht an die Gerichte, sondern an den Gesetzgeber. Er darf die Bedürfnisse der Bevölkerung nicht ignorieren, sondern muss für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Regelungen schaffen. Der Grat zwischen demokratisch sensibler Rechtsetzung und Populismus ist freilich schmal.

Besonders deutlich offenbart sich das Spannungsverhältnis zwischen Rechtsanwendung und Rechtsempfinden in Fällen der Strafzumessung. Immer wieder wird deutschen Gerichten der Vorwurf gemacht, zu milde zu urteilen; die Strafjustiz gilt vielen als „lasch“ und täterfreundlich.[1] Eine von der Verfasserin durchgeführte Studie bestätigt eine Diskrepanz zwischen dem Rechtsempfinden von Laien und richterlichen Strafzumessungsentscheidungen, wie sie in den Medien kommuniziert werden.

Probanden, denen Medienberichte über Strafurteile ohne Angabe der Strafhöhe vorgelegt wurden, sprachen sich für deutlich härtere Sanktionen aus als die Gerichte sie tatsächlich verhängt hatten.[2] Die von den Befragten gewählten Freiheitsstrafen lagen in Fällen von Körperverletzung, Vergewaltigung und Wohnungseinbruchsdiebstahl zwei- bis dreimal so hoch wie die tatsächlich gesprochenen Urteile; lediglich in einem Fall der Wirtschaftskriminalität urteilten die Befragten tendenziell milder als das Gericht.

Erwarten Mediennutzer auf Grundlage der Berichterstattung eine strengere Sanktion, so ist zu vermuten, dass sie die tatsächliche Gerichtsentscheidung für unangemessen milde halten.

Mit der hier vorgestellten Studie sollen diese Fragen vertieft werden. Durch die Analyse der Kommentarspalten verschiedener Online-Zeitschriften können die Reaktionen der Leser auf Medienberichte über strafgerichtliche Entscheidungen untersucht werden. Eine Auswertung und Systematisierung der Nutzerkommentare ermöglicht es, nicht nur Diskrepanzen in den Strafvorstellungen von RichterInnen und Laien zu erkennen, sondern zugleich die Gründe für abweichende Bewertungen der Tatschwere zu identifizieren. Auf diese Weise lassen sich Aspekte der Strafzumessung benennen, die in der Öffentlichkeit auf Kritik oder Unverständnis stoßen.
Zudem zeigt die Analyse, welche politischen Diskussionen die Berichterstattung auslöst; sie gibt damit Aufschluss darüber, welche gesellschaftlichen Wirkungen ein vermeintlich zu mildes Strafurteil entfaltet. Nutzerkommentare geben zwar nicht notwendig die Ansichten der Bevölkerungsmehrheit wieder (s. unten II.), erscheinen dem Leser jedoch als Indikator für die öffentliche Stimmung. Da der Kommentarbereich von vielen Nutzern ebenso konsumiert wird wie der Beitragstext selbst, können dort formulierte Meinungen die Wahrnehmung eines Gerichtsurteils beeinflussen („wenn alle das Urteil zu milde finden, wird es so sein“).Im Fokus der Untersuchung stehen die folgenden Forschungsfragen:

• Werden die verhängten Sanktionen als zu streng, als angemessen oder als zu milde
bewertet?
• Welche konkreten Aspekte der Urteile stoßen auf Unverständnis oder Kritik?
• Welche weiteren Diskussionen löst die Kritik an milder Strafzumessung aus?

[...]

(Dieser Artikel ist allerdings sehr lang und sehr abstrakt verfasst.]
Quelle:

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Ungelesen 18.04.19, 11:43   #6
Terothe
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Zitat:
Zitat von betaalpha Beitrag anzeigen
Bis zu dem Schuldspruch gilt ein Beschuldigter noch als ein freier Mensch.
Da beißt sich die Katze doch selbst in den Schwanz!
Würdest Du den Attentäter von Christchurch der 49 Menschen getötet hat als
als ein freier Mensch bezeichnen nur weil das Urteil per Gericht noch nicht gefällt worden ist?
Terothe ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 18.04.19, 12:05   #7
MotherFocker
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Na, bei solchen Menschen besteht auch ein besonderer Haftgrund für die U-Haft.
Fluchtgefahr, z.B., aus der Länge/Höhe und Härte der zu erwartenden STrafe.

Wenn der Christchurch Attentäter also bekannt ist, dann darf er umgehend in U-Haft. Anders natürlich bei nicht bekannter oder nur durch vermutete Täterschaft.
__________________

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Ungelesen 18.04.19, 13:46   #8
gluebo2
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Der hat ne leichte Ähnlichkeit mit Benicio del Toro.
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Ungelesen 19.04.19, 09:11   #9
parlheinz
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Zitat:
Immer wieder stehen Urteile der Strafjustiz in der Kritik….
Entweder zu milde oder zu hart !
Sicher ist es auch davon abhängig, ob man eher ein Mitgefühl mit dem Täter oder dem Opfer hat.

Das Ziel der Justiz muss es natürlich sein, dass das Strafmaß angemessen ist und vor allem, dass wegen oder bei einer Straftat niemand ums Leben kommt. Für die Täter ist das schon ganz gut gelungen, die Unversehrtheit eines Täters steht außer Frage und kann als garantierter Fakt angenommen werden (wenn er sich bei der Tatausübung nicht allzu dumm anstellt).

Nur für das Opfer ist das noch nicht gelungen. Wer als Opfer in eine Gewalttat verwickelt wird, muss mit eventuell schlimmen Folgen rechnen, auch mit dem Tode.

Man kann eben nicht für alles und jeden die perfekte Lösung haben.

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