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Darf die Kirche einer Mitarbeiterin nach Kirchenaustritt kündigen?

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Ungelesen 01.02.24, 18:50   #1
ziesell
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Standard Darf die Kirche einer Mitarbeiterin nach Kirchenaustritt kündigen?

Zitat:
Darf die Kirche einer Mitarbeiterin nach Kirchenaustritt kündigen?

Eine Sozialpädagogin trat aus der Kirche aus, ihr katholischer Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin. Ob das mit Europarecht vereinbar ist, wird der EuGH nun klären müssen, denn das BAG hat ihm diese Grundsatzfrage vorgelegt.



Darf die Caritas einer Mitarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung kündigen, nur weil diese aus der katholischen Kirche ausgetreten ist? Mit dieser Grundsatzfrage wird sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigen müssen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am Donnerstag ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen an das Gericht in Luxemburg formuliert (Vorlage v. 01.02.2024, Az. 2 AZR 196/22).

Die in dem Fall klagende Frau hatte einige Jahre bei der Caritas gearbeitet, ging dann in Elternzeit und trat währenddessen aus der Kirche aus. Grund dafür war das in ihrer Diözese erhobene, besondere Kirchgeld. Es betrifft Personen, die mit einem gut verdienenden konfessionslosen oder einer anderen Religion angehörenden Ehepartner verheiratet sind. Die christlichen Werte lebt die Frau nach eigenen Angaben aber weiter. Die Kündigung hält sie auch deshalb für unwirksam, weil in der Schwangerschaftsberatung bei der Caritas auch evangelische Mitarbeiterinnen beschäftigt seien. Warum sollte es dann auf ihren Verbleib in der katholischen Kirche ankommen?

Wie "öffentlich" ist ein Kirchenaustritt?

In der Verhandlung am Donnerstag ergänzte die Anwältin der klagenden Frau, Kati Windisch von tw Rechtsanwälte aus Frankfurt, dass ein Kirchenaustritt außerdem etwas Stilles sei. Es sei nur ein Akt gegenüber der deutschen Verwaltung, von dem zwangsläufig nur das Finanzamt und die Kirchengemeinde Kenntnis erlangten. Die Sozialpädagogin habe sich aber nicht öffentlich gegen die Kirche gestellt – und u. a. darauf komme es juristisch an.

Die Frage nämlich, wie öffentlich ein Kirchenaustritt ist, hatte der EuGH bereits bei der mündlichen Verhandlung im bundesweit bekannt gewordenen Fall einer Hebamme gestellt. Auch der Hebamme war von ihrem katholischen Träger gekündigt worden, nachdem diesem ihr Kirchenaustritt bekannt geworden war.

Für die Caritas, vertreten von slp Rechtsanwälte aus Limburg und zudem beraten von dem Bonner Professor für Arbeitsrecht Gregor Thüsing, macht das keinen Unterschied. Sie sagen, es gehe beim Kirchenaustritt um eine bewusste Abwendung von der Kirche. Ob diese mit einer öffentlichen Abkehr erfolge oder im Stillen, ändere nichts an dem bewussten Akt an sich. Ihrer Ansicht nach darf sich ein Arbeitgeber schon fragen, warum er jemanden (weiter) beschäftigen sollte, der sich so bewusst von ihm distanziert.

Entscheidend ist ein Halbsatz

Zweieinhalb Stunden hatten die Parteien in Erfurt "intensiv diskutiert", sagen Verfahrensbeobachter. Im Anschluss formulierte der 2. Senat des BAG unter Vorsitz von Richter Ulrich Koch zwei Fragen an den EuGH, bei denen auch die Öffentlichkeit des Kirchenaustritts eine Rolle spielt.

Der Senat möchte vom EuGH zum einen wissen, ob es mit der Gleichbehandlungsrichtlinie vereinbar sein kann, wenn die Kirche verlangt, dass ihre Beschäftigten nicht austreten bzw. bei Austritt wieder eintreten. Dabei kommt es auf den Halbsatz an, der sich der Frage anschließt: "[...] wenn sie von den für sie arbeitenden Personen im Übrigen nicht verlangt, dieser Kirche anzugehören und die für sie arbeitende Person sich nicht öffentlich wahrnehmbar kirchenfeindlich betätigt?".

Sollte der EuGH finden, dass die Kirche im Fall der klagenden Frau den Wiedereintritt verlangen kann, möchte er zum anderen wissen, wie eine solche Ungleichbehandlung wegen der Religion gerechtfertigt sein kann.

Realistischerweise ist nicht damit zu rechnen, dass der EuGH eine solche Ungleichbehandlung zulässt. Thüsing fasst gegenüber LTO aber schön zusammen: "Das BAG hat präzise Fragen gestellt, deren Beantwortung Rechtsicherheit geben kann".
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Draalz (01.02.24), sydneyfan (03.02.24)
Ungelesen 02.02.24, 07:07   #2
Caplan
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Dem OnePostWonder:
Arbeitsrecht bezieht sich nicht auf Stellungnahmen Dritter, zumal es sich hier nicht um eine arbeitsrechtliche Verfehlung gegenueber deiner benannten Personen handelt.

Essentiell duerfte lediglich die Haltung Rechtsprechung vs. Glaubensvereinigungen sein.

Vor zig Jahren gab es bei mir einen anderen Vorfall, der arbeitsrechtlich auch mehr als zweifelhaft betrachtet wurde.
Eine verh. kath. Kuesterin duerfte sich von ihrem permanent fremdgehenden Ehemann nicht scheiden lassen, ohne ihre Stellung zu verlieren.
Er tat alles was der liebe Gott verboten hatte. Konten leerraeumen, fremdgehen, etc, etc, ; wissend, wie es um die arbeitsrechtliche Konsequenz fuer seine Frau.

Am Ende liess sie sich scheiden und wurde auch gekuendigt, rechtswirksam.
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Draalz (02.02.24)
Ungelesen 02.02.24, 09:25   #3
M0nti
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Zitat:
Zitat von SimonNeumann Beitrag anzeigen
1. Eine Sozialpädagogin will nichts mit Kirche zu tun haben, will aber der Kirche anvertraute Kinder erziehen. Was sagen die Eltern der Kinder dazu?
Das steht doch nirgends. Die Frau ist ausgetreten, weil sie das besondere Kirchengeld sparen wollte. Außerdem werden die Kinder nicht der Kirche anvertraut (hoffentlich nicht) Heute ist es schon schwer genug z.B. einen Kitaplatz zu finden. Ich glaube die wenigsten Menschen suchen den nach Konfession aus.

Zitat:
Zitat von SimonNeumann Beitrag anzeigen
2. Eine Angehöriger einer Berufsgruppe, die nicht nur gesucht, sondern schon eher verzweifelt gesucht wird, findet keine neue Arbeit? Was sagt das über ihre Arbeitsqualität und Arbeitsmoral aus?
Garnichts, es geht um die Frage ob sie dafür gekündigt werden darf
Zitat:
Zitat von SimonNeumann Beitrag anzeigen
3. Eine "Ungläubige" will lieber bei ihren "Gläubigen" Arbeitskolleginnen bleiben, als irgendwo anders hin zu gehen? Was sagt das über die gläubigen Mitarbeiterinnen aus?
Unsinn! Die meisten Menschen werden katholisch, evangelisch oder sonst was, mit der Geburt und sind nie danach gefragt worden. Und ob jemand gläubig oder nicht gläubig ist, hat sicher nicht damit zu tun, ob er irgend einem dieser Vereine angehört. Außerdem heißt es im Artikel

"Die christlichen Werte lebt die Frau nach eigenen Angaben aber weiter"
Zitat:
Zitat von SimonNeumann Beitrag anzeigen
Meine These ist, dass diese Sozialpädagogin eine sehr aggressive und streitlustige Person ist, sich aber gerne möglichst wehrlose Opfer sucht. Kinder und Christen.
Unhaltbar und nicht nachvollziehbar wie man zu diesem Schluß kommen kann.
Meine These ist die Kirche hat mächtig einen an der Waffel und eine Doppelmoral die überhaupt nicht geht.
Es gibt in den vielen Kirchengemeinden so viele Menschen die bei der Kirche angestellt sind oder im Ehrenamt arbeiten mit allen möglichen Religionen und Nationalitäten und das ist auch gut so.
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ziesell (02.02.24)
Ungelesen 02.02.24, 14:01   #4
lawedo6574
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Wenn die katholische Kirche Arbeitgeber ist, und das weiß man ja vorher, muß man deren Regeln auch anerkennen (in dem Fall: Mitglied sein). Wenn der Dame das dann zu teuer oder was auch immer auch... muß sie eben mit den Konsequenzen leben.

Ich als Atheist kann mich da ja auch nicht mal einfach so einschleichen.

In bestimmten Funktionen wird eine Zugehörigkeit zur römisch-katholischen, wenigstens aber einer anderen christlichen Kirche vorausgesetzt. Konfessionslose oder Mitglieder bestimmter Glaubensgemeinschaften (zum Beispiel Neuapostolische Kirche) müssen zumindest die christliche Intention des Trägers respektieren.

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Ungelesen 02.02.24, 18:34   #5
elise
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wenn man bei einem kirchlichen träger arbeiten will, soll man im normalfall einer konfession angehören. mittlerweile ist es den meisten trägern egal, ob es die konfession ist, zu der der träger gehört, aber eine religionszugehörigkeit sollte da sein. kann ich ein stückweit sogar nachvollziehen - wenn ich für einen religiösen träger arbeite, sollte ich dessen werte und normen verstehen und auch akzeptieren... bestenfalls auch als meine werte anerkennen. man geht christlicher träger davon aus, dass das eher der fall ist, wenn jemand einer christlichen konfession angehört. ich habe aber durchaus auch schon von christlichen trägern gehört, die nur grundsätzlich eine religionszugehörigkeit gefordert haben - da war auch muslim oder jüdisch okay. das nur nebenbei.
bei uns steht das im arbeitsvertrag. da steht auch, dass ich meinen arbeitsplatz verliere, wenn ich aus der kirche austrete. wenn ich das unterschreibe, erkenne ich das an.

ob diese sozialpädagogin die christlichen werte weiterlebt (tut sie bestimmt - christ-sein und kirche hat oft so gar nix miteinander zu tun) oder nicht, spielt halt hier keine rolle. sie hat einen vertrag unterschrieben und diesen vertrag "gebrochen".

ob das moralisch okay ist oder nicht, ob die kirche ein XXXX ist oder nicht sei dahingestellt... aber ich denke vertragsrechtlich passt das.
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1000sassa (04.02.24), gerhardal (02.02.24)
Ungelesen 04.02.24, 14:21   #6
Caplan
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Nun, nicht alles was ein AG, hier halt die Kirche, in ein Paper zementiert, muss vor dem Arbeitsgericht stand halten koennen.
Siehe Begrifflichkeiten a la salvatorische Klauseln.

Rechte und Gesetze werden auch im Laufe ihrer Zeit immer mal wieder angepasst.

Da bleibt auch die Frage an die Richtenden, in wie weit sie , wenn sie einer Konfession anghoeren, auslage-unvorbelastet oder neutral sind.

Sicherlich mutet das Wollen der Klagenden als Afront zur allgemeinen Auffassung der Krche inm Grundsatz an.
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