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Glyphosat-Gutachten darf veröffentlicht werden

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Ungelesen 13.11.20, 13:05   #1
Uwe Farz
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Standard Glyphosat-Gutachten darf veröffentlicht werden

Zitat:
Urteil gegen Zensurheberrecht: Glyphosat-Gutachten darf veröffentlicht werden

Wir haben gemeinsam ein kleines Stück Rechtsgeschichte geschrieben: Das Landgericht Köln hat heute entschieden, dass unsere Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens keine Urheberrechtsverletzung ist. Damit ist der Fall aber noch nicht beendet.

Mehr als 45.000 Menschen haben dafür gesorgt, dass das Zensurheberrecht aufgeweicht wird! Das Landgericht Köln hat heute nach Klage des staatlichen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) gegen uns entschieden, dass wir mit der Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens im Februar 2019 keine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Das Urteil ist ein kleines Stück Rechtsgeschichte.

Der Grund: Weil das Bundesinstitut nicht nur uns, sondern nach unserer Anfrage-Aktion Mitte 2019 mehr als 45.000 weiteren Menschen das Gutachten zugesandt hat, hat das Gutachten laut Landgericht Köln seinen urheberrechtlichen Schutz verloren. Es ist so vielen Menschen zugänglich gemacht worden, dass es laut Gericht als veröffentlicht gelten kann. Es gilt jetzt als amtliches, also uneingeschränkt nutzbares Werk. Herzlichen Dank euch allen!

Zudem war die Veröffentlichung aufgrund der Zitatfreiheit erlaubt. Bereits mit der positiven Entscheidung über unsere erste IFG-Anfrage hatte das BfR laut Gericht zum Ausdruck gebracht, dass es mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Sollte uns eine Behörde künftig also die Veröffentlichung eines staatlichen Dokuments mit Verweis aufs Urheberrecht verbieten, werden wir weitere Anfrage-Aktionen starten.

Fall geht wahrscheinlich in nächste Instanz

Das BfR hatte uns das Kurzgutachten, das Krebsrisiken des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat thematisiert, zugeschickt, aber eine Veröffentlichung verboten. Als wir es trotzdem veröffentlichten, mahnte die Behörde uns ab und verklagte uns schließlich. Dem heutigen Urteil des Landgerichts geht ein fast zweijähriger Streit mit den Abmahnanwälten der Bundesregierung voraus.

Der Fall ist damit allerdings nicht zuende. Das BfR hat bereits angedeutet, gegen die Entscheidung des Landgerichts in Berufung zu gehen. Es könnte sein, dass unser Fall in einigen Jahren vor dem Bundesgerichtshof landet und dem Europäischen Gerichtshof zur Schaffung einer europäisch einheitlichen Lösung vorgelegt wird.

Urheberrechtsgesetz muss geändert werden

Immer wieder müssen Gerichte darüber entscheiden, inwieweit das Urheberrecht auch bei urheberrechtlich geschützten Werken überhaupt als Mittel staatlicher Geheimhaltung eingesetzt werden darf. Dem hatte zuletzt der Bundesgerichthof in der Streitigkeit um die „Afghanistan-Papiere“ eine deutliche Absage erteilt und das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung von Originaldokumenten betont.

Um weitere Klarheit zu schaffen, haben wir gemeinsam mit Organisationen wie Wikimedia und Reporter ohne Grenzen den Gesetzgeber im vergangenen Jahr aufgefordert, das Urheberrecht so anzupassen, dass amtliche Dokumente nicht mehr unter Berufung auf das Urheberrecht geheimgehalten werden können.
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Ungelesen 13.11.20, 14:23   #2
MunichEast
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Journalisten sind die Vierte Gewalt in unserem Land. Viele Dinge würden sonst im Verborgenen bleiben und da gedeiht selten Gutes.
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