Ich kläre Dich gerne auf. Das ganze ist ein Bogen den der Nominierte unterschreiben muß und an das Wahlamt geschickt wird. Auf dem Bogen wird handschriftlich die Personendaten und der Parteiname eingetragen, mit Unterschrift gilt es als Absichtserklärung als Kandidat zu kandidieren. Das Wahlamt prüft dann ob alle wahlrechtlichen Bedingungen erfüllt sind und läßt den Kandidaten für die Gemeinderatswahl, hier Vaterstetten, zu. Dabei flog es wohl auf.
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