Was fordert das Bundesverfassungsgericht zu den Überhangmandaten ?
Zitat:
Die Verfassungsrichter halten Überhangmandate zwar grundsätzlich für verfassungsgemäß. Allerdings sei eine solche "ungleiche Gewichtung der Wählerstimmen" nur in "geringem Umfang hinnehmbar", heißt es in der Entscheidung. Die Richter setzten daher eine zulässige Höchstgrenze von etwa 15 Überhangmandaten fest. Dies gilt allerdings als rechtlich schwer umsetzbar.
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Damit ist doch das Wahlrecht nicht insgesamt für ungültig erklärt worden. (Siehe MunichEast)
Bitte...nicht alles immer schwarz oder weiß... und Entweder / Oder sehen.