Einzelnen Beitrag anzeigen
Ungelesen 12.07.22, 19:33   #21
beloborodov
Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2020
Beiträge: 318
Bedankt: 326
beloborodov leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 109126559 Respekt Punktebeloborodov leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 109126559 Respekt Punktebeloborodov leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 109126559 Respekt Punktebeloborodov leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 109126559 Respekt Punktebeloborodov leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 109126559 Respekt Punktebeloborodov leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 109126559 Respekt Punktebeloborodov leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 109126559 Respekt Punktebeloborodov leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 109126559 Respekt Punktebeloborodov leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 109126559 Respekt Punktebeloborodov leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 109126559 Respekt Punktebeloborodov leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 109126559 Respekt Punkte
Standard

Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Er schrieb dass sie nicht schaden dürfen und diese Aussage ist falsch. In der Zulassung wird festgestellt welche Schäden (Nebenwirkungen) und wie häufig aufgetreten sind um dann dem möglichen Nutzen gegenübergestellt zu werden.

Medikamente dürfen nicht schaden ist eine falsche Aussage und das von unserem großen Gastro Enterologen mit tausenden Patienten.

Genau und vollständig lautete meine Aussage:

Zitat:
Zitat von beloborodov Beitrag anzeigen
Für Medikamente gibt es keine Unschuldsvermutung. Es muss bewiesen werden, dass sie nicht schaden.
Sie meint, ich meinte, dass anders als in einem gewöhnlichen Rechtsstreit im Streit um einen möglicherweise durch ein Medikament verursachten Schaden nicht die "Schuld" des Medikamentes bewiesen werden muss.

Bei unklarer Datenlage ist schlicht und ergreifend bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, dass ein Medikament, das potentiell schädigen kann, den entstandenen Schaden auch verursacht hat. Das nennt man Beweislastumkehr. Hast ein Arzt schlecht dokumentiert, muss er im Streitfall beweisen, dass er alles richtig gemacht hat.

Gibt es nach einer Coloskopie mit Polypabtragung eine Darmperforation mit Peritonitis .... aber das weisst du ja selbst (@MunichEast)

Analog ist der Staat in der Pflicht, im Streit um toxische Medikamentenwirkungen nachzuweisen, dass der konkrete Schaden andere Ursachen hatte, wenn er (der Staat, vertreten durch das PEI) es versäumt hat, Daten zu sammeln, die dem Anspruch an vollständige Abbildung des Schädigungspotentials genügen.

Diesem Anspruch kann das Meldeverfahren nicht standhalten.

Deshalb hat jeder Patient, der glaubhaft machen kann, dass sein Herzinfarkt, Schlaganfall, Guillain-Barree, Zoster, Epilepsie oder was auch immer in zeitlichem Zusammenhang - je näher desto größer die Wahrscheinlichkeit - mit der Applikation des Impfmedikamentes steht, gute Chancen, Recht auf Schadenersatz zugesprochen zu bekommen. Das gilt natürlich auch für Angehörige, die den möglicherweise impfbedingten Tod eines nahestehenden Menschen beklagen.

Und: Meine Sympathien liegen in diesen Fällen ganz klar bei den betroffenen Patienten und nicht beim Staat und seinen Institutionen.
__________________
Demokratie lebt von der Vielfalt - Diktatur vom Mitmachen.

Geändert von beloborodov (12.07.22 um 21:29 Uhr)
beloborodov ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei beloborodov:
Bro_ther_Focker_21 (12.07.22)