Den "Strafrabatt" bekam der Beklagte weil der Strafantrag gegen seine Person zurückgezogen wurde und er sich einsichtig zeigte. Damit ist deine Frage nach dem "Warum" doch beantwortet, oder ?
"Da die Frau heute kein Interesse hat, dass der Angeklagte bestraft werden müsse, nahm sie ihren Strafantrag auf Frage des Richters zurück. Da der nicht vorbestrafte Angeklagte einsichtig war und die Sache bedauerte, stellte Meißner das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 500 Euro ein."
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