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myGully |
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19.08.20, 12:41
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#1
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working behind bars
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 2.809
Bedankt: 12.109
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Bundesrepublik vs. Bundesrepublik
Innenministerium verklagt Bundesdatenschutzbeauftragten:
Zitat:
Das Bundesinnenministerium widersetzt sich einer Weisung des Datenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. Weil das Haus von Horst Seehofer Vorgaben zur Datensparsamkeit bei IFG-Anfragen nicht einhalten will, hat es den Beauftragten verklagt.
Wer Informationen vom Bundesinnenministerium haben will, muss erst einmal selbst Informationen liefern. Das beim Informationsfreiheitsgesetz (IFG) federführende Ministerium weigert sich seit neun Jahren, IFG-Anfragen per E-Mail zu beantworten, die über die Plattform FragDenStaat.de bei ihm eintreffen. Nur wer Horst Seehofers Ministerium eine Postadresse mitteilt, erhält eine inhaltliche Antwort.
Dieses Verfahren wird nun erstmalig gerichtlich überprüft. Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat das Innenministerium und seine nachgeordneten Behörden angewiesen, bei einfachen Anfragen nicht mehr Daten als nötig einzufordern und damit auf die Sammlung von Postadressen zu verzichten. Das heißt, dass auch Anfragen möglich sein sollen, die unter einem Pseudonym gestellt werden. Dabei stützt sich Kelber nicht auf seine Funktion als Beauftragter für Informationsfreiheit, in der er kaum rechtliche Handhabe hat, sondern auf seine in der Datenschutzgrundverordnung festgeschriebene Kontrollfunktion.
Als erstes profitieren Anwälte
Das Innenministerium will dieser Weisung allerdings nicht Folge leisten und weiterhin Adressen von Antragsteller:innen sammeln. Es hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen Kelbers Behörde, die bis vor kurzem selbst noch dem Innenministerium untergeordnet war, eingereicht. Dabei lässt sich das Ministerium von der Hauskanzlei der Bundesregierung, Redeker Sellner Dahs, vertreten. Auf der Klage steht dementsprechend „Bundesrepublik Deutschland ./. Bundesrepublik Deutschland“ – und bezahlt wird eine externe Rechtsanwaltskanzlei.
Aus dem Schriftwechsel zwischen den Behörden im Vorfeld der Klage, die auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes herausgegeben wurden, geht hervor, dass das Innenministerium vor allem grundsätzliche Probleme mit dem Informationsfreiheitsgesetz und FragDenStaat hat. Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Innenministerium und vormaliger Abteilungsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz, schreibt an Kelber, seine Behörde akzeptiere es nicht, dass Personen Anträge über FragDenStaat stellten und die Plattform „in die Kommunikation zwischen sich und dem BMI einbeziehen“.
Ministerium beschwert sich über „schikanöse Anträge“
In weiteren Briefen an Kelber beschwert sich das Innenministerium darüber, die Nutzung von FragDenStaat führe „zu einer Belastung der Verwaltung mit Anträgen, bei denen zweifelhaft ist, ob sie nicht nur gestellt werden, um die Verwaltung schikanös zu beschäftigen oder zur einzelantragsunabhängigen Veröffentlichung bestimmter Informationen zu zwingen.“
Daraus wird deutlich, dass es dem Innenministerium vor allem darum geht, Bürger:innen davon abzuhalten, ihr Recht auf Informationsfreiheit vollständig nutzen zu können. Ob es diesen Kurs auch künftig fortsetzen kann, muss jetzt das Verwaltungsgericht Köln entscheiden.
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Quelle mit weiterführenden Links:
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Wenn Bürger ihr Recht auf Informationsfreiheit wahrnehmen wollen, empfindet Seehofers BMI das als schikanös. Es wird langsam Zeit vor der eigenen Tür zu kehren, anstatt immer nur nach Polen oder Ungarn zu schauen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Uwe Farz:
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19.08.20, 13:21
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#2
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Agnostiker
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.203
Bedankt: 4.438
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OK, der Hotte ist zuweilen echt ne Nervensäge, aber wenn das schon 9 Jahre so geht, scheinen seine Vorgänger das ebenso gehandhabt zu haben, denn der Seehofer ist ja erst seit 2018 Innenminister. Die Argumente finde ich auf beiden Seiten nachvollziehbar.
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Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
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20.08.20, 01:13
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#3
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.106
Bedankt: 13.095
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Uns wurde bei der Einweisung in der Email Handhabung vor Jaaahren von der IT unserer Firma mitgeteilt eine @mail ist wie eine Postkarte; kann jeder einfach mitlesen.
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