myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > Politik, Umwelt & Gesellschaft
Seite neu laden

Sexuelle Gewalt - BGH senkt Hürden für Verurteilungen wegen sexueller Übergriffe

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
Antwort
Themen-Optionen Ansicht
Ungelesen 03.09.20, 00:56   #1
pauli8
Silent Running
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.248
Bedankt: 22.245
pauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 973407731 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 973407731 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 973407731 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 973407731 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 973407731 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 973407731 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 973407731 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 973407731 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 973407731 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 973407731 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 973407731 Respekt Punkte
Standard Sexuelle Gewalt - BGH senkt Hürden für Verurteilungen wegen sexueller Übergriffe

Zitat:
Sexuelle Gewalt

BGH senkt Hürden für Verurteilungen wegen sexueller Übergriffe

Der Bundesgerichtshof hat präzisiert, wann sich ein Opfer in einer "schutzlosen Lage" befindet. Damit müssen Sexualstraftäter künftig mit schärferen Strafen rechnen.

2. September 2020, 13:50 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa,


Außenaufnahme des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe © Uli Deck/dpa

Das 2016 verschärfte Sexualstrafrecht soll Menschen besser vor sexueller Gewalt schützen – der Bundesgerichtshof (BGH) pocht nun auf eine strikte Umsetzung durch die Gerichte. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil stellen die Karlsruher Richterinnen und Richter höchstrichterlich klar, wann sich ein Opfer in einer "schutzlosen Lage" befindet. Das war bisher unter Experten umstritten. Ein zu mildes Urteil des Landgerichts Halle hob der BGH auf, wie aus der Entscheidung von Anfang Juli hervorgeht. (Az. 4 StR 678/19)

Die neuen Strafvorschriften sollen verhindern, dass Täter in bestimmten Fällen unbestraft davonkommen. Ein sexueller Übergriff setzt deshalb nicht mehr zwingend Gewalt oder die Drohung mit Gewalt voraus. Der Täter macht sich schon strafbar, wenn er sich über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt ("Nein heißt Nein").

Nach dem überarbeiteten Paragrafen 177 im Strafgesetzbuch droht mindestens ein Jahr Haft, wenn jemand "eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist". Nach einem BGH-Urteil von 2006 ist Voraussetzung, dass das Opfer dies erkennt und deshalb aus Furcht auf Widerstand verzichtet.

Gericht muss über einen Missbrauchsfall neu entscheiden

Die obersten Zivilrichterinnen und Zivilrichter stellen jetzt klar: Das soll heute nicht mehr so streng gehandhabt werden. Es reiche aus, dass "sich das Opfer dem überlegenen Täter allein gegenübersieht und auf fremde Hilfe nicht rechnen kann". Fachleute hatten die Hürden bisher mehrheitlich höher gesetzt. Laut BGH ist das nicht, was der Gesetzgeber wollte.

In dem Fall ging es um einen Mann, der 2018 zwei kleine Mädchen sexuell missbraucht hatte. Das eine Kind hatte er unter einem Vorwand in ein leeres Gebäude auf einem Abbruchgelände gelockt. Das andere Kind überrumpelte er und führte es, starr vor Schreck, in eine Ruine. Das Landgericht Halle verurteilte den Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Dagegen legten die Eltern als Nebenkläger und die vom Generalbundesanwalt vertretene Staatsanwaltschaft Revision ein. Das Landgericht hatte die vergleichsweise niedrige Strafe damit argumentiert, dass sich die Mädchen sich nicht in einer schutzlosen Lage befunden hätten, der Wille der Grundschülerin sei nicht gebrochen gewesen. Das sieht der BGH anders. Im neuen Prozess droht dem Täter jetzt eine höhere Gesamtstrafe.
Quelle:

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
pauli8 ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 7 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
aherny (04.09.20), BLACKY74 (03.09.20), karfingo (03.09.20), Kneter33 (03.09.20), MotherFocker (03.09.20), muavenet (05.09.20), MunichEast (03.09.20)
Antwort


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:46 Uhr.


Sitemap

().