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Die große Verfassungsreform in NRW ist endgültig gescheitert.

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Ungelesen 29.06.16, 12:59   #1
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Standard Die große Verfassungsreform in NRW ist endgültig gescheitert.

Zitat:
Auch bei der letzten Sitzung der Verfassungskommission hat es am Montag (27.06.2016) keine Einigung mehr gegeben.
Damit sind unter anderem das Wahlalter mit 16 und die Schuldenbremse vom Tisch.


Grund für das Scheitern ist die Uneinigkeit über das geplante Wahlalter mit 16 bei Landtagswahlen. Die CDU hatte angeboten, das Wahlalter aus dem Paket an Verfassungsänderungen herauszunehmen, um sich bei den anderen Vorhaben schneller zu einigen. Das Wahlalter könne per Gesetz statt über die Verfassung geregelt werden, hieß es. Gleichzeitig sollte Rot-Grün aber darauf verzichten, noch in dieser Legislaturperiode ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Diese Bedingung war für SPD und Grüne nicht akzeptabel.

Jahrelange Verhandlungen gescheitert

Weil sich alle Beteiligten auf eine Paketlösung festgelegt hatten, sind damit nun auch die anderen Projekte gescheitert, über die die Verfassungskommission drei Jahre lang verhandelt hat. Unter anderem sind das die Schuldenbremse in der Landesverfassung, das Individualklagerecht vor dem Landesverfassungsgerichtshof, das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer und mehr Möglichkeiten für die direkte Demokratie.

Minister schwören künftig nicht mehr auf das "deutsche Volk"

Geeinigt haben sich die fünf Fraktionen lediglich auf eine Reihe von kleineren Verfassungsänderungen. So wird die Eidesformel, die Mitglieder der Landesregierung sprechen müssen, geändert. Statt auf das "deutsche Volk" schwören künftige Minister auf das Wohl "des Landes Nordrhein-Westfalen". Die Minister schwören also, das Wohl aller Menschen in NRW zu berücksichtigen, nicht nur das der Menschen mit deutschem Pass.

Geändert werden auch die Bestimmungen zur vorzeitigen Auflösung des Landtags. Mit einfacher Mehrheit können die Abgeordneten den NRW-Landtag auflösen. Bislang ist es so, dass damit sofort die Legislaturperiode endet. Bis zur Konstituierung des neuen Landtags in spätestens 80 Tagen wird das Land durch den Ständigen Ausschuss regiert. Diese "landtagslose" Zeit wird abgeschafft. Künftig endet die Wahlperiode auch bei einer Auflösung erst dann, wenn der neu gewählte Landtag zusammentritt.

Ein ernüchterndes und enttäuschendes Ergebnis

Bei der letzten Sitzung der Verfassungskommission am Montag lobten Vertreter der fünf Fraktionen die erreichten Ziele. Gleichwohl machten sie keinen Hehl daraus, dass der große Wurf misslungen sei. Das Ergebnis sei ernüchternd und enttäuschend, hieß es. Die Schuld am Scheitern der Reform schoben sich die Fraktionen gegenseitig zu. Für den Piraten-Abgeordneten Torsten Sommer steht damit fest: "Das System ist aus sich heraus nicht reformfähig."
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