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Deutsch, Deutscher, Personal oder was ?

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Ungelesen 06.11.15, 09:33   #1
halligalli1980
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Standard Deutsch, Deutscher, Personal oder was ?

Hallo Zusammen,

in der heutigen Zeit ist es leider nicht mehr so einfach bei gewissen politischen Themen den Durchblick zu behalten.
Mich persönlich beschäftigt das Thema Personalausweis und die damit verbundene Staatsangehörigkeit schon eine ganze Weile.

Leider habe ich bisher keine gescheiten Aussagen zu dem Thema bekommen, oder werde sobald ich etwas Hinterfrage als Nazi beschimpft - das bin ich mit Sicherheit nicht!

Ausgangssituation:

Ich (35) bin betreibe Ahnenforschung welche mich von Nordrhein Westfalen, über Bayern bis nach Schlesien geführt hat. Alle Vorfahren sind deutsch.

Bei den Recherchen bin ich darauf gestoßen das der Personalausweis den wir alle besitzen kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit sein soll ?

Zitat:
Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie begründen lediglich die Vermutung, das der Ausweisinhaber die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde nachgewiesen.



Quellen: Bayrisches Staatsministerium 2015, Stadt Aschaffenburg u.a.

Ich wollte das nicht so ganz begreifen oder glauben und habe bei unserer Regierung angefragt (Bundesministerium) und bekam eine bescheuerte Email mit dem gleichen Wortlaut zurück.
Zudem eine kurze für mich unverständliche Formulierung zum Thema Deutschland und der Gleichstellung zum Deutschen Reich (WTF??)

Also keine Klarheit sondern weiter Verwirrung ...

Wenn man auf die offizielle Seite des Bundesministeriums geht steht da aktuell folgendes:

"Wir ...
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags"...
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Auf der Seite vom Deutschen Bundestag sieht es aber auch nicht besser aus:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Um mich dann komplett durcheinander zu bringen bin ich noch auf diese Seiten gestoßen: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Hat sich jemand schon mal mit der Thematik befasst ? Finde es schwer hier zwischen Propaganda der Rechten und der Warheit auszusortieren.

Bin für jeden Beitrag dankbar.

LG
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Ungelesen 06.11.15, 10:28   #2
Chaif1990
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Zu 1: Ist denke ich (tlw.) verständlich. Sofern du einen Job annimmst, welcher zwingend die dt. Staatsbürgerschaft erfordert, wird dadurch zweifelsfrei festgestellt, dass du sie auch mit Sicherheit besitzt.

Zu 2 / 3: Und weiter? Das deutsche Reich mag in der Theorie noch bestehen, ist aber mangels eines funktionierenden Staatsapparates für uns nicht mehr interessant. Es gibt weder eine Exekutive, Judikative noch Legislative des deutschen Reiches, noch hat das deutsche Reich ein Staatsgebiet.

Wenn du die Frage zur Souveränität Deutschlands geklärt haben willst, dann solltest du einmal in den Artikel 7 des 2+4-Vertrages sehen. Das der Einigungsvertrag und somit auch der 2+4-Vertrag vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt wurde ist eine Lüge (wie üblich eben) der Verschwörungstheoretiker. Näheres dazu hier: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Außerdem solltest du auf diese ganzen Leute keinen feuchten F*ck geben. Das sind Themen, die oft so hochkomplex sind, dass man studierter Staatsrechtler (o.ä.) sein müsste um sich damit wirklich auszukennen. Die meisten dieser Menschen sind aber bestenfalls Hobby - Anwälte, die denken sie wüssten über solche Dinge Bescheid, indem sie einmal in einen Gesetzestext hineingeschaut haben.
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Ungelesen 05.01.16, 09:44   #3
PitBret
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1. Das völkerrechtliche Subjekt – Das Deutsche Reich oder die unauflöslichen Rechte der Deutschen
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2. Wer ist denn ein Deutscher?
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3. Die Reichsbürger
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Ungelesen 06.01.16, 07:06   #4
themarl
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Zitat:
Zitat von halligalli1980 Beitrag anzeigen
Bei den Recherchen bin ich darauf gestoßen das der Personalausweis den wir alle besitzen kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit sein soll ?
Der Hintergrund ist, dass einige Länder ihren Bürger zwar auch eine Art Personalausweis ausstellen, unabhängig aber der jeweiligen Staatsbürgerschaft. Die erkennen dann den dt. Personalausweis nicht an. Dafür gibt es diese Urkunde.

Das was daraus gemacht wird, ist Reichsbürgerkrams.
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Ungelesen 06.01.16, 13:02   #5
TinyTimm
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Für mich liest sich das sehr verwirrend.
Im österr. Pass steht "Staatsangehörigkeit Österreich". Man würde hier ohne der vorherigen Vorlage der Staatsbürgerkunde gar keinen Pass oder Perso bekommen.

Was hat ein Pass für einen Sinn, wenn der dem er gehört nicht eindeutig anerkannter Bürger das ausstellenden Staates ist?
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Ungelesen 06.01.16, 13:35   #6
Fietze
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@Tiny
Der Perso ist ja auch kein Pass!
Der Inhaber eines Reisepasses ist hundertpro Staatsangehöriger des Landes, welches den Pass ausstellte.

Eigentlich ist der Perso nur im Inland als gültiges Ausweispapier anzusehen.
Im Zuge der EU und verschiedener bilateralen Abkommen kann man damit inzwischen auch in andere Länder einreisen.
Aber bei Weiten, nicht in alle!
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.01.16, 13:48   #7
TinyTimm
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Zitat:
Zitat von Fietze Beitrag anzeigen
@Tiny
Der Inhaber eines Reisepasses ist hundertpro Staatsangehöriger des Landes, welches den Pass ausstellte.
Ich spreche vom Pass, der im obigen Screen ausdrücklich von der Feststellung des deutschen Staatsangehörigkeit ausgenommen ist.
Hier nochmal von der selben amtlichen Seite, besser lesbar:
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TinyTimm ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.01.16, 23:04   #8
pauli8
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Nach meinem Kenntnisstand muss man seine Staatsbürgerschaft in einigen Fällen besonders durch den Staatsangehörigkeitsausweis bzw. -urkunde nachweisen. Ein Pass reicht da nicht aus.

So galt dies zumindest für eine Bewerbung bei der Polizei. Ob das heute noch so ist weiß ich nicht. Im Hinblick auf Bewerber mit Migrationshintergrund kann es möglicherweise besondere Vorschriften geben.
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Ungelesen 09.01.16, 09:57   #9
Fietze
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Zitat:
Was hat ein Pass für einen Sinn, wenn der dem er gehört nicht eindeutig anerkannter Bürger das ausstellenden Staates ist?
Naja, als Ausweis und Reisedokument. Ich denke du wirst auch keinen deutschen oder österreichischen Pass finden, in dem eine andere Staatsangehörigkeit drinne steht, als die des ausstellenden Staates.
Im weitereren siehe Pauli. Wobei ich sagen muss, 1978 bei meiner Bewerbung und Einstellung zum BGS brauchte ich, keine Staatsangehörigkeitsurkunde.

Für Ausländer gilt dies:
Zitat:
Seit dem 1. September 2011 erhalten in Deutschland lebende Ausländer, die nicht der EU angehören, einen elektronischen Aufenthaltstitel, ein nationales Identitätsdokument, das – den Vorgaben der ICAO im Hinblick auf die Gestaltung – dem deutschen Personalausweis entspricht. So sind dort neben der Angabe der Art des Aufenthaltstitels auch sämtliche Personaldaten und die Wohnanschrift des Betroffenen in Deutschland aufgeführt. Der elektronische Aufenthaltstitel enthält – wie der deutsche Personalausweis auch – einen kontaktlosen Speicherchip.

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In dem Zusammenhang mal eine Frage, die vielleicht pauli8 beantworten kann.
Vor Wochen sah ich eine Doku über eine türkische Kommissarin (LAPO BW) in Mannheim.
Die Dame sagte sie wäre verbeamtet und hätte keinen deutschen Pass, wäre also immer noch türkische Staatsangehörige.
Da war ich erst mal baff!

Wurde das Beamtenrecht soweit geändert, dass man inziwschen auch als nicht EU-Bürger, hier in D verbeamtet werden kann?
Oder welchen Status hat die Kommissarin
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Ungelesen 09.01.16, 13:54   #10
themarl
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Zitat:
Zitat von Fietze Beitrag anzeigen
Wurde das Beamtenrecht soweit geändert, dass man inziwschen auch als nicht EU-Bürger, hier in D verbeamtet werden kann?
Oder welchen Status hat die Kommissarin
Für Landesbeamte entscheidet das jedes Bundesland selbst, in NRW geht das z.B. nicht, in B-W hingegen schon. Wird schon seit Jahren so gemacht und ist auch kein Problem.

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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei themarl bedankt:
Ungelesen 09.01.16, 16:55   #11
pauli8
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Hallo Fietze,

leider werde ich dir auch nicht wirklich weiterhelfen können, denn ich genieße schon 8 Jahre mein "freies" Leben. Fühle mich sehr gut dabei, wenn ich mir die jetzige Situation so anschaue.

Als ich 2008 regulär in den Ruhestand gehen durfte gab es in fast allen Kommissariaten schon Beamte mit Migrationshintergrund (Bundesland Bayern). Bei uns im K war das ein Sohn türkischer Eltern, die auch in D lebten. Nach seiner Staatsangehörigkeit habe ich nicht gefragt. Ich gehe aber davon aus, dass er sich für D entschieden hat. Wie das mit einer evtl. doppelten Staatsangehörigkeit geregelt ist wusste ich früher zwar, habe es aber nicht mehr parat.

Sorry...Gruß Pauli
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