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Frage zu Art. 58 GG

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Ungelesen 03.12.15, 21:17   #1
gamer375
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Standard Frage zu Art. 58 GG

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich des 58. Artikels unseres Grundgesetzes. Dort steht:

"Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister."

Was für Anordnungen und Verfügungen sind dort gemeint? Soweit ich weiß, ist es nicht Teil seiner Aufgaben Verfügungen zu erlassen. Ich konnte im Internet dazu nichts finden. Ich wäre froh wenn mich jemand aufklären würde
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Ungelesen 03.12.15, 22:13   #2
bambamfeuerstein
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z.B. ernennung der bundesminister oder begnadigungen
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Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
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Ungelesen 04.12.15, 18:13   #3
vvolf69
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Z.B. Ernennung, Beförderung, Demission von Bundesbeamten, Bundesrichtern und Generälen. Allgemeine Verwaltungsanordnungen für Bundesbehörden, z.B. die Anordnung von Staatstrauer. Ernennung von Botschaftern und Konsuln. Tausend Dinge mehr bis hin zur Verleihung von Orden...
vvolf69 ist offline   Mit Zitat antworten
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