Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich des 58. Artikels unseres Grundgesetzes. Dort steht:
"Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister."
Was für Anordnungen und Verfügungen sind dort gemeint? Soweit ich weiß, ist es nicht Teil seiner Aufgaben Verfügungen zu erlassen. Ich konnte im Internet dazu nichts finden. Ich wäre froh wenn mich jemand aufklären würde